Vetragsverbandsgewässer: Marke/ JAK?

L

lorenz1980

Gast
Hi,

die meisten werden sich früher oder später schon die Vertragsverbandsgewässer (VVG) angesehen haben... Dabei fällt immer der Hinweis "Marke", "JAK" oder eben auch "Marke/ JAK" auf:

Marke = Vollzahler-Beitragsmarke – Die Angelberechtigung wurde mit dem LAVB-Mitgliedsbeitrag bereits erworben

JAK = Es kann eine zumeist verbilligte Jahresangelkarte erworben werden – die LAVB-Mitgliedsmarke berechtigt nicht automatisch zum Angeln an den entsprechenden Gewässern

Als DAV-Mitglied mit Berlin/ Brandenburg-Angelberechtigung heißt das für mich doch, dass ich überall dort, wo "Marke" steht, kostenfrei angeln darf? Wo JAK steht, kann ich mir eine verbilligte Zusatzkarte holen, um jeweiligen Gewässer zu angeln, korrekt?!

Was heißt nun aber "Marke/ JAK", sprich: beides steht da...? Ich kann ja nun weder die Angelberechtigung erworben haben = ich darf dort kostenlos angeln UND gleichzeitig noch eine Zusatzkarte benötigen oder wie oder wo oder was?!
 
Hallo,

stimmt, kann ich auch nicht nachvollziehen. Aber wenn Du DAV-Mitglied (oder auch nicht) bist, rufe Spf. Manfred Leopold (033200 523912) an, der erklärt die die Einzelheiten. oder wende Dich an den KAV auf dessen Gebiet das zu beangelnde Gewässer liegt. Auch muss bei den Verbandsvertragsgewässern immer auf die Aktualität der Liste geachtet werden.

Petri

Wolfgang
 
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