DAFV - Frage zu DAV Jahrekarte für Brandenburg?

wenn es verboten wäre,dann würden ja die angelläden keine jahreskarten an nicht fischerischeininhaber (für brandenburg) mit nachtangelgenehmigung verkaufen...
 
Das Nachtangeln ist mit dem "Friedfischschein" generell erlaubt, Ausnahme natürlich es wird auf der Angelkarte des Gewässers verboten.
 
es steht doch klarverständlich alles da:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen
Bestimmungen nur einen Mindestrahmen setzen,
d. h. der jeweilige Gewässerbewirtschafter kann die gesetzlichen
Bestimmungen verschärfen: z.B.
- das Mindestmaß erhöhen
- die Schonzeit verlängern
- das Nachtangeln verbieten
- die Auswahl der Köder beschränken.
Diese Einschränkungen finden Sie auf der Angelkarte!
 
Wenn du dir die Jahresmarke für 85€ geholt hast dann darfst du auch ohne Schein in Gewässern des DAV Brandenburg Nachtangeln..halt nur auf Friedfisch.
Mit Erwerb dieser Marke bist du auch automatisch Mitglied...halt nur "nen totes"
In welchen Verein du jetzt stilles Mitglied bist hängt davon ab wo du die Marke gekauft hast...das kann dir aber der Händler genau sagen
 
Aber bevor ich es vergesse:
Wie Anfangs auch steht brauchst du trotzdem zwingend auch die Fischereiabgabemarke...die ist da verständlicherweise nicht mit erhalten
Denke weißte selber...wollte es nur nochmal erwähnen
 
ich habe mir nun die dav marke geholt habe total vergessen zu fragen ob es eig mit nachtangeln ist?oder ist es generell erlaubt mit dav karte an dav gewässern nachts zu angeln???

Ist es!
Ich habe eben mit der unteren Fischereibehörde telefoniert, du darfst an jedem Gewässer wo erlaubt, auch Nachts angeln.
Ausgenommen an Salmonidengewässer :)

@Blubberbarsch
Du hast somit völlig RECHT :klatsch
 
Zuletzt bearbeitet:
Frage zu DAV Berlin Brandenburg Hallo zusammen,

bin mal wieder am verzweifeln sehe mit den ganzen DAV Karte usw nicht durch.
War heut am Wasser und habe mit einem anderen Angler gefachsimpellt, er gab mir einen Tip wegen neuen See usw,er sagt es ist ein DAV Vertragsgewässer.

Er meinte Lav Kav Brandenburg Angler dürfen da Angeln, was heißt das?
DAV zählt dann da nicht KAV LAV dazu irgendwie..


Achso noch die Sache ich wohne in Brandenburg bin aber stilles Mitglied im Berliner Angelnverein!Angle mur mit Fischereiabgabe auf Friedfisch!

Es ist doch eig so das jedes DAV Mitglied an jeden DAV Tümpel angeln kann egal Berlin Brandenburg oder Buxtehude oder sehe ich das falsch? (bei mir ist schon klar ich darf nur Brandenburg zwecks Friedfisch)

Kann mir hier mal jemand das alles erklären wäre echt toll


Gruß

Jan
 
Naja, du darfst erst mal nur an den DAV Gewässern angeln, deren Karte du hast. Wenn du in Mecklenburg an einem DAV Gewässer angeln wolltest, müsstest du trotzdem die DAV Karte für Mecklenburg erwerben, meist gibt es da ja vergünstigte Exemplare wenn man schon in einem anderen Bundesland bezahlt.

Weiterhin kann es gut sein, das dieser See von einem DAV Unterverband betrieben wird und sich nicht im DAV Gewässerfond gefindet. Nur die Gewässer die im Gewässerverzeichnis stehen sind für alle DAV Mitglieder zugänglich.
Die Unterverbände sind glaub ich soweit unabhängig, das z.B. sich ein Verein einen See pachten kann und diese dann entsprechend aus eigenen Geldern betreibt, aber dann auch entsprechend nur Vereinsmitglieder daran angeln dürften.
Oder in deinem Fall, der Landesverband pachtet ein Gewässer zusätzlich.

(mir war das auch nicht klar, bis mir mal jemand erzählte, das sein Verein nen eigenen See hätte, wo dann auch ihr Vereinsgrundstück liegt und dieser See exklusiv nur für Mitglieder wäre)
 
also wenn der Tümpel zum DAV Gewässerfond gehört dann kann jeder DAV Angler da angeln, wenn es ein Vertragsgewässer ist dann muss man sich also noch ne andere Karte holen..

könnte mich in a.r.sch beißen das ich die Karte in Berlin geholt habe und nicht in Brandenburg ;-(
 
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