Änderung der Fischereiverordnung in Holland zum 01. März 2012

...andreas.b...

in dubio pro lucio
Gutachter-Kollegium
Änderungen der Fischereivorschriften zum 1. März 2012

Nach intensiver Lobbyarbeit der Sportvisserij Nederland treten ab dem 1. März 2012 eine Reihe von wichtigen gesetzlichen Veränderungen in Kraft. Sie sollen den Anglern deutlich erweiterte Möglichkeiten bieten. Hauptgrund war die Verringerung und die Vereinfachung der Regeln, sowie Änderungen im Bereich der Fischerei, der Fischbestände und der Wasserqualität.
Das Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation arbeitet zurzeit an der Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen. So soll die Sperrzeit für den Wurm beseitigt, das Nachtangelverbot aufgehoben und das Angeln auf Wels rechtlich erlaubt werden.
Die wichtigsten Änderungen zum 1. März 2012 sind:
- Der Europäische Wels darf aktiv beangelt werden. Es gilt allerdings eine ganzjährige Schonzeit, so dass jeder Wels wieder zurückgesetzt werden muss.
- Die Sperrzeit für Wurm (1. April - 31. Mai) wird gestrichen.
- Das Nachtangeln ist ganzjährig erlaubt. Ausgenommen sind die Naturgebiete, wo das Nachtangeln bisher schon nicht erlaubt war. Die Verwendung von einem Zelt, etc. wird nicht freigegeben. Dies ist und bleibt in der Verantwortung der Gemeinden.
Dem Inhaber des Fischereirechts bleibt es weiterhin vorbehalten das Nachtangeln zu beschränken, um Unannehmlichkeiten für die Anwohner zu vermeiden.
- Die Mindestgrößen für die Rotfeder und Aland verfallen.
- Die Schonzeit für Hecht ist bis zum 31. Mai reduziert worden, so dass das Ende der Schonzeit mit der Sperrzeit für Köder gleichgesetzt wird.
- Die Mindestgrößen für Seefische gelten auch im Landesinneren wenn diese dort gefangen werden. So wird die Durchsetzung von Bestrafungen bei der Mitnahme untermaßiger Fische erheblich verbessert.
- Angler dürfen (außer am IJsselmeer) untermaßige Barsche unter der Bedingung besitzen, dass der Fisch lebendig aufbewahrt und wieder zurückgesetzt wird.
- Der Verkauf von Fischen wird für Angler verboten.

Quelle: Sportvisserij Nederland: Wijziging visserijregels per 1 maart 2012
 
das wurde auch mal zeit. in holland ist sowieso einiges anders. man braucht auch eine erlaubniss um nachts zu angel. Da muß man für jeden mist zahlen.
 
Ähm, wat macht dat denn fürn Sinn?

Für mich gäbe es da nur eine Erklärung, nämlich daß man untermaßige Barsche als Köderfische benutzen darf, nicht benötigte kann man so releasen, was mit getöteten Barschen nicht möglich wäre.

Eine ähnliche Regelung gibt es auch an verschiedenen deutschen Gewässern, dort dürfen Barsche bzw Rotaugen/Rotfedern eigentlich erst ab 15cm entnommen werden, bei der Benutzung als toter Köderfisch sind sie aber auch kleiner erlaubt, müssen oder dürfen hierzu aber gehältert werden, nicht benutze können so auch zurückgesetzt werden.

Irrsinnig finde ich die Regelung, was den Waller betrifft!
Ein Fisch ist ganzjährig geschützt/geschont, ein gezieltes Beangeln somit für mich Tabu!


Aber über Sinn und Unsinn könnte man, was anglerische Gesetze betrifft, wahrscheinlich jahrelang Threads füllen, wenn man jedes Bundesland und europäische Land durchkaut!
Auf die Vereine und Kameradschaften ausgeweitet würde uns übel werden!
 
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