Vereinsnachrichten -  Motorroller an Angelsee schieben erlaubt?

thorsten2805

Neuer Petrijünger
hallo leute, ich wusste nicht wo ich diese frage rein schreiben sollte,
ich habe mal eine allgemeine frage,
normal fahre ich mit dem auto zum angeln,
jetzt angel ich an einem see da gehts nur mit weitem laufen,
ich habe mir jetzt einen mokick roller gekauft, also einen mit kleinem nummernschild,
jetzt meine frage, ich habe packtaschen topcase usw und bekomme alles am roller unter und kann ihn sehr gut schieben, wie ist das jetzt wenn ich meinen roller zu meinem angelplatz schiebe und ihn dort abstelle, kanns da probleme geben? wie ja fast überall ist dor ich glaube landschafftsschutzgebiet, kann aber auch sein naturschutzgebiet,
was meint ihr? oder weis es jemand vielleicht genau?
danke für die antworten.
 
Moin, ich hab jetzt nur gefunden, das es ein Urteil des OLG Kalsruhe gibt, wo entschieden wurde das das Schieben in eine Fahrverbotszone z.B. zum Parken statthaft ist. Dies bezog sich aber nur auf einen innerstädtischen Fall.

Generell wäre ich vorsichtig, gerade bei Naturschutzgebieten wäre glaub ich auch das parken nicht erlaubt.
Und ob dir die Polente oder der Förster im Zweifelsfall das schieben abnimmt und denkt du bist gefahren weiß man auch immer nicht.
 
Meines Wissens ist das Befahren und Abstellen von motorbetriebenen Fahrzeugen im Landschaftsschutzgebiet NICHT gestattet.
Ausnahmen sind landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Grüße Thomas
 
etwas "abnehmen" ist nicht relevant. ob roller mitgeführt werden dürfen weiss ich nicht. sollte es aber so sein das er mitgeführt werden darf und nur das fahren verboten ist so muss der jenige der nichts anderes zutun hat und sich an sowas stört, beweisen das gefahren wurde.
 
Welsgeier hat recht. In Deutschland liegt die Beweispflicht beim Kläger, nicht beim Beklagten. Bleibt also nur die Frage zu klären, ob das Mofa dort (zeitweise) abgestellt werden darf.

Mach dich also erstmal schlau ob es ein Landschafts-/Naturschutzgebiet ist. Wenn der See einem Verein gehört, kannst du auch dort nachfragen.

Man kann glaub ich auch Sondergenehmigungen beantragen. Frag mal bei den entsprechenden Behörden nach :-)
 
Fahren oder nichtfahren ist wohl nicht das Problem. Das Problem ist die eventuelle Verunreinigung durch Kraft- und Schmierstoffe.

Schweyer hat da nach meiner eigenen und teuren Erfahrung Recht.

Das Abstellen von motorbetriebenen Fahrzeugen im Landschafts- oder Naturschutzgebiet ist grundsätzlich verboten.
Ausnahmen gibt es nur wenn eine Schwerbehinderung o.ä. vorliegt und man eine Ausnahmegenehmigung hat.
Nachdem mir mein teures Knöllchen ausgehändigt wurde, erklärte man mir, dass ein Schutzgebiet vor Verunreinigungen durch Schadstoffe jeglicher Art geschützt werden muss.
Da immer die Möglichkeit besteht, dass das Erdreich durch Öl oder Kraftstoffe verunreinigt werden könnte, ist nicht nur das Befahren sondern auch das Abstellen von motorbetriebenen Fahrzeugen jeglicher Art verboten.
 
ein angelkollege von mir hatte das selbe problem und er hat sich bei mehreren stellen befragt !
herausgekommen dabei ist, daß man jeden weg der nicht durch ein verbotsschild gekennzeichnet ist auch mit motorisierten fahrzeugen befahren darf !
wege die durch entsprechende schilder gekennzeichnet sind, nur mit sondergenehmigung !
 
Bei uns ist im allgemeinen Fahrverbot auch das Schieben verboten. Wurde selbst schon von der Polizei darauf aufmerksam gemacht als ich einmal den Roller bei meinem Angelolatz abgestellt habe. Strafe hab ich aber nicht bezahalt, war nur eine Abmahnung.
 
Ich beangele einen See in einem Landschaftsschutzgebiet und ich kann dort fahren, sogar bis ans Wasser.
Ich darf lediglich nicht die Wege verlassen.
Die Wege sind teils Asphaltiert und werden auch von der Landwirtschaft genutzt.
Das Vereinsheim liegt ebenfalls in diesem Gebiet und wird ebenfalls befahren und die Fahrzeuge (aller Art) dort und an den Angelstellen abgestellt.
Kontrollen gibt es durch Behörden, wobei da das Augenmerk auf Camping, Feuer usw. liegt...was verboten ist.
Als Angler wurde ich da noch nicht "beschnitten".........solange ich mich an die Regeln halte.
 
Ich denke mal man muss hier deutlich unterscheiden: Schilder wie Durchfahrt verboten -> Straßenverkehrsordnung
Das man nicht im Naturschutzgebiet parken darf ist dann wieder Naturschutzgesetz, das ist zum Teil auch noch wieder Ländersache.

z.B. darf ich auf einer öffentlichen Straße im Landschaftschutzgebiet durchaus fahren und auf der Straße sicher auch parken. Aber mal eben von der Straße runter auf Forstweg ist dann eben nicht erlaubt.
Im oben geschilderten Fall wäre es ja genau das. Er hat einen Weg der eben nicht befahren werden darf. Und da dann Schutzgebiet darf das Fahrzeug gar nicht mit.

Vorschlag: auch wenn du jetzt schon dummerweise anscheinend alles gekauft hast: alten Anhänger für das Moped besorgen, Moped stehen lassen und den Anhänger zum Wasser ziehen. Immer noch bequemer als tragen.
 
ja das mit dem hänger ist ja auch ein problem, wollte ich ja machen, aber seit ca. 2002 neue eu verordnung, gibt es keine anhängerkupplung mit abe, bzw. die mit abe sind alle ungüldig, außerdem ist ein anhänger beim mokick unzulässig, bzw. müßte man im einzelfall eintragen lassen, dann brauchts du vom hersteller des rollers eine bauanleitung wo die anhängerkupplung dran muß, die zuglasst und stützlasst, du merkst ein riesen aufwand, hatte beim tüv angerufen und mich im internet informiert, beim mofa ist das anderst, ich weiß viele fahren einfach so rum und die polizei wird meistens auch nichts sagen, aber dann wären es nun zwei probleme, deshalb habe ich am roller riesen satteltaschen und ein riesen topcase da bekomme ich echt alles unter.

dort ist ein schild land und forstwirtschafftlicher verkehr frei,

ich habe eine schwerbehinderung von 60% aber jetzt kein merkzeichen drin, also g für gehbehindert z.b.
der see ist dem landesverband, aber der weg der gemeinde, ich könnte ja mal auf der gemeinde nachfragen wegen der schwerbehinderung,
meint ihr da hätte man eine chance?
 
ich hab für den fall, daß der weg vom auto zum wasser etwas länger ist einen sackkarren der zusammenklappbar ist ! da schnall ich mein zeug mit expandergummis drauf und ab geht die post ! zusammen geklappt nimmt das teil kaum platz im auto weg !
 
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