Landesfischereigesetze -  Angeln mit dem kleinen Bruder?

frederic96

Petrijünger
Hallo
Ich (14) habe letztens meine Fischereiprüfung in NRW gemacht und wollte nun wissen darf ich meinen Bruder (11) mitnehmen darf, wenn er den Jugendfischereischein hatt und in dem Verein ist in dem auch ich bin??
Ich freue mich über alle Antwortenu
 
Darfst du denn mit 14 alleine schon angeln gehen?
Bei meinem Verein darf man erst mit 18 alleine am See angeln.

Häääh, das hab ich ja noch nie gehört. Laut meinem Wissensstand darf man, wenn man im Besitz eines Bundesfischereischeins ist, alleine angeln gehen so viel man will, nur ich glaub Nachtangeln nur mit nem volljährigen.
Also ich denke du darfst ihn mitnehmen, da du im Besitz des Bundesfischereischeins bist und er den Jugendfischereischein hat, wodurch du jemanden mit jenem mitnehmen darfst.
 
Also wenn ihr beide den Firschereischein bzw Jugendfischererischein habt, spricht erstmal nichts dagegen, allerdings müsstest du da bei deinem Verein fragen, denn das bestimmen die Vereine selbst. Das müsste auch nachlesbar auf dem Fischereierlaubnisschein stehen.(den ihr als Vereinsmitglieder ja haben müsstet)
 
Grundsätzlich schließe ich mich der Aussage vom Störfan an.

Wie Bartelmann aber auch schon erwähnt hat, kann es im Verein interne Regelungen dafür geben.

An nicht Vereinsgebundene Gewässer, kannst du ihn aber mitnehmen.
 
Also in Vereinen sind die Regelungen im Normalfall nicht so streng, bei uns darf man sogar nur mit dem Jugendfischereischein alleine angeln.
 
Ich behaupte jetzt mal, dass dies von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt wird.

In BaWü siehts so aus:

Jugendfischer ohne Sachkundenachweis (Fischerprüfung) dürfen NUR mit einen Angel und in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines gültogen Jahresfischereischeins sein muss, den Fischfang ausüben. Auch der Jugendfischer muss im Besitz eines gültigen Jugendfischereischeins und eines Erlaubnisscheines für das betreffende Gewässer sein. Er darf auch auf Raubfische angeln.

Sprich.....sollte die Gestzeslage in Deinem Bundesland die gleiche sein......eindeutiges NEIN.

Grüße Thomas
 
bei uns(Bayern) isses so,
mit 12 darf man die Fischerprüfung mache
mit 14 darf man alleine angeln gehen
MIT 18 DARF MAN JEMANDEN MITNEHMEN
also zumindest bei uns
ich hoffe ich konnte helfen
mfg
conger
 
Der TO hat in NRW den Fischereischein gemacht, also gehe ich mal auch davon aus das er in NRW angelt.

Landesfischreigesetz NRW:

§ 32 Jugendfischereischein

(2)
Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.[..]


Der TO hat den Fischereischein, sein Bruder den Jugendfischereischein, dem Landesgesetz nach steht also dem nichts im Wege. Über Sonderregelungen beim Verein und um noch mal ganz sicher zu gehen, würde ich noch mal im Vereinsvorstand nachfragen.

P.S. an alle anderen: die Regelungen sind in jedem Bundesland verschieden. Nur weil es bei euch irgendwie ist, ist das woanders nicht relevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Häääh, das hab ich ja noch nie gehört. Laut meinem Wissensstand darf man, wenn man im Besitz eines Bundesfischereischeins ist, alleine angeln gehen so viel man will, nur ich glaub Nachtangeln nur mit nem volljährigen.
Also ich denke du darfst ihn mitnehmen, da du im Besitz des Bundesfischereischeins bist und er den Jugendfischereischein hat, wodurch du jemanden mit jenem mitnehmen darfst.


Bei uns in Bayern ist es so das du sobald du die Prüfung abgelegt hast und die Mitgliederkarte für einen sozusagen Erwachsenen hast also jemand mit Prüfung der darf ja mit zwei bei uns angeln und als Jugendfischer nur mit einer, sobald du die Karte hast kannst ihn mitnehmen zumindest bei uns hier .
 
Bei uns in Bayern ist es so das du sobald du die Prüfung abgelegt hast und die Mitgliederkarte für einen sozusagen Erwachsenen hast also jemand mit Prüfung der darf ja mit zwei bei uns angeln und als Jugendfischer nur mit einer, sobald du die Karte hast kannst ihn mitnehmen zumindest bei uns hier
Kann mir nicht vorstellen das es anders währe , aber zur sichrheit frag in deinen Verein mal nach kostet ja nix und dann bist du auf der sicheren seite.
 
Bei uns in Bayern ist es so das du sobald du die Prüfung abgelegt hast und die Mitgliederkarte für einen sozusagen Erwachsenen hast also jemand mit Prüfung der darf ja mit zwei bei uns angeln und als Jugendfischer nur mit einer, sobald du die Karte hast kannst ihn mitnehmen zumindest bei uns hier
Kann mir nicht vorstellen das es anders währe , aber zur sichrheit frag in deinen Verein mal nach kostet ja nix und dann bist du auf der sicheren seite.
Mit einem deutschen Satz hat das,was du hier schreibst rein gar nichts tun.Ich habe das so verstanden: du bist der Meinung ,man könnte in Bayern mit vierzehn Jahren und Fischereischein seinen kleinen Bruder zum Angeln mitnehmen,der einen Jugendfischereischein hat.Lass dir gesagt sein ,daß das in Bayern eben nicht geht.Der Fischereischeininhaber muß VOLLJÄHRIG sein.
 
Kann mir nicht vorstellen das es anders währe

Ich möchte es noch mal betonen, Fischereirecht ist Landessache und gerade bei Jugendlichen sind die Unterschiede zwischen den Ländern recht gravierend (wer möchte mag hier z.B. mal Berlin und Brandenburg vergleichen). Wenn man keine Ahnung hat und sich nicht die Mühe macht ins jeweilige Landesgesetz zu schauen, sollte man solche Kommentare unterlassen.
 
Hallo,

die Frage bezog sich ja auf NRW.

Jeder, der im Besitz eines (blauen) Erwachsenen-Fischereischeine ist, darf in NRW einen Inhaber eines Jugendfischereischeines mit ans Wasser nehmen.

Er muss nicht volljährig sein.

Der Jugendliche darf keinen Fisch töten, da ihm der Sachkundenachweis fehlt. Den erwirbt man mit der Prüfung.

Der 14-jährige hat den Nachweis ja durch die bestandene Prüfung. Deshalb spielt das Alter, zumindest in NRW keine Rolle.

Das kann auch der Verein nicht außer Kraft setzen.
Der Verein kann für jugendliche besondere Bestimmungen festlegen, wie z.b. kein Nachtangel usw.

Das hat aber mit der hier gestellten Frage nichts zu tun.

Ja, in NRW darf dein Bruder mit dir zusammen angeln!

Winde
 
Zurück
Oben