Bundesgesetze -  Beifänger beim Spinnen?

Sacid

King of Baby-Catfish
Hallo,

ich bin nicht ganz sicher ob dies Bundesrechtlich oder Landesrechtlich geregelt ist, also sorry wenn ich's falsch kategorisiert habe.

Ich habe nun schon in einigen Angelvideos gesehen und auf Angel Websites gelesen, dass einige Leute beim Spinfischen Beifänger benutzen. Entweder nen Blinker, Jig oder nen DS blei ganz unten und dadrüber dann ein DS OffSet Haken mit DS Köder.

Da ich das ganze nur aus der Meeresangelei auf Dorsch kenne ist meine Frage ist nun, ob dies überhaupt in Seen und Flüssen etc erlaubt ist? Falls ja, wieviele Beifänger sind erlaubt?

MfG
Sacid
 
Das ist Ländersache, bei uns in Hamburg darf man 2 Anbissstellen benutzen, egal ob man eine oder 2 Ruten benutzt.
 
Wenn ich mich nicht ire ist deine PLZ aus Brandenburg, also ist das bei euch so geregelt:


§ 4
Verbotene Fanggeräte und Fangmittel

Es ist verboten, beim Fischfang

  1. mechanische und chemische Betäubungsmittel,
  2. künstliche Köder mit feststehenden Mehrfachhaken,
  3. Angelhaken mit mehr als drei Schenkeln und
  4. mehr als drei Haken je Handangel und
  5. Fangmethoden und Geräte zum Reißen der Fische, Fallen mit Schlagfedern, Gabeln, Aalharken, Stecheisen, Harpunen und Schlingen
anzuwenden.

Quelle:https://www.fisch-hitparade.de/brandenburg.php
 
Danke für die Antworten.

In Brandenburg darf man, soweit mir bekannt, 3 anbiss stellen haben. Jedoch war mir unklar ob das auch beim Spinfischen der fall ist.

Ich bin aber vor kurzem nach RLP gezogen und hier weiss ich darüber noch nicht bescheid.
 
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