Gewässerökologie -  Fischsterben !

Falk1988

Petrijünger
hallo liebe gemeinde ich hoffe hier das thema richtig reingestellt habe !

ich war heute an einem vereinsgewässer und musste feststellen das der teich richtig extrem nach totenfisch gestunken und habe darauf hin mehrere tote karpfen oben schwimmen sehen und auch einen schönen hecht von geschätzen 80 cm ! was soll ich jetzt machen eurer meinung nach ? :confused: sollte ich das dem gewässerwart melden oder kann das normal sein ?

mfg Falk
 
Hallo Falk1988

Als ein Gewässerwart bitte ich Dich, melde den Vorfall so schnell wie möglich Deinem Gewässerwart.
Er sollte wissen was Sache ist und reagiert entsprechend.

Es kann gut sein, daß vor kurzem z. B. Karpfen gesetzt wurden, einige Ausfälle können unter schlechten Umständen schon mal vorkommen.

LG
Stephan
 
rasches Handeln angesagt

hallo liebe gemeinde ich hoffe hier das thema richtig reingestellt habe !

ich war heute an einem vereinsgewässer und musste feststellen das der teich richtig extrem nach totenfisch gestunken und habe darauf hin mehrere tote karpfen oben schwimmen sehen und auch einen schönen hecht von geschätzen 80 cm ! was soll ich jetzt machen eurer meinung nach ? :confused: sollte ich das dem gewässerwart melden oder kann das normal sein ?

mfg Falk


Hallo Falk,
je näher Deine Beobachtung zur Meldung liegt, desto besser kann ein Zusammenhang zu einer Maßnahme oder vielleicht sogar zu einem Umweltvergehen nachgewiesen werden.

Falls es nicht Dein Verein gewesen sein sollte, wo Du geangelt hast, kann Dir sicher ein Forumteilnehmer hier bei Angabe des Gewässers oder des Vereins zur entsprechenden Stelle oder Person weiterhelfen.

mfG
Johannes02
 
Verstehe diese Frage nicht so ganz.:confused:
Die sollte sich jeder der im Besitz eines Angelscheins ist selbst beantworten können. Allein aus eigenem Interesse, hätte ich das sofort gemeldet
 
Notfalls kann (soll?) man ein Fischsterben auch der Polizei melden.

EDIT:

Saarländisches Fischereigesetz schrieb:
§ 49
Anzeige von Fischsterben

Fischereiausübungsberechtigte sind verpflichtet, Fischsterben unverzüglich der Ortspolizeibehörde, wenn diese nicht erreichbar ist, bei einer Polizeidienststelle anzuzeigen.

EDIT2: Nichtanzeige ist eine Ordnungswidrigkeit
 
hallo liebe gemeinde habe heute morgen gleich bei unserem vorsitzenden angerufen und bescheid gegeben ! er wird mich sobald er mehr weiß unterrichten was genau dort los ist ! er meinte zu mir das es in der vergangenheit schon der eine oder andere tote karpfen dort aufgefallen ist , aber wenn es soviele sind und auch ein hecht davon betroffen ist ! ist es höchste zeit das mal nachgeschaut wird was dort los ist !

ich möchte mich bei euch allen für denn tipp bedanken !


mfg Falk

p.s. ich werde mal durchschreiben wenn ich weiß was dort los ist !
 
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