Die vermutlich teuersten Aale der Welt ...

Aber doch nicht bei Schadenersatzforderungen. Da werden die Rückzahlungsmodalitäten allenfalls von der finanziellen Situation abhängig gemacht und auch das macht kein Richter.
Was meinst Du denn? Ein Hartz IV beschädigt mein Auto und hat keine Haftpflichtversicherung, Schaden 2000 EURO und nur weil er kein Geld hat, bekomme ich nur 200?

Wenn es um Geldstrafen o.ä. geht, das wird bei einigen Delikten vom finanziellen Spielraum des Beschuldigten abhängig gemacht.

Merke: Hier kommt es zu 2 verschiedenen Rechtsverfahren: Anzeige (Strafrecht) und Schadenersatz (Fischer, Privatrecht)!
 
Am letzten Donnerstag wurden die beiden Fischdiebe vom Amtsgericht Brandenburg zu jeweils 1500,- € bzw. 1750,-€ Geldstrafe verurteilt. Beide hatten die Tat bestritten und auch vor Gericht die Aussage verweigert. Geholfen hat ihnen das nicht.

http://www.maerkischeallgemeine.de/...n-verurteilt-Schuldspruch-am-Amtsgericht.html

Jetzt werden auf zivilrechtlichem Weg die Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit der Observierung der Reusen, der Markierung der Aale und der sonstigen Aufwendungen geklärt. Mehr dazu, sobald es dort erste Resultate gibt.

Viele Grüße

Lars
 
Deshalb brauchte ich in solchen Fällen nie klagen. Ein freundliches Schreiben einer Rechtsanwältin mit einer Aufschlüsselung meiner Forderungen und der Bankverbindung war ausreichend.

Viele Grüße

Lars

Du bist der Geschädigte und anscheinend ist das nicht der erste Fall....

Nur deine Aussagen widersprechen sich gerade:confused:

Jetzt werden auf zivilrechtlichem Weg die Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit der Observierung der Reusen, der Markierung der Aale und der sonstigen Aufwendungen geklärt. Mehr dazu, sobald es dort erste Resultate gibt.
 
Du bist der Geschädigte und anscheinend ist das nicht der erste Fall....

Nein, Mißverständnis! Ich habe selbst als betroffener solche Geschichten erlebt und keiner der von mir Erwischten hat die Tat ernsthaft bestritten. Die waren im Gegenteil eifrig bemüht, meine Forderungen aus der Welt zu schaffen, bevor sich der Staatsanwalt ihren Fall auf den Tisch zieht.

Im aktuellen Fall war das anders. Obwohl die Situation eindeutig war (keine Angeln, aber 14 Aale im Boot - von Zeugen beim Leeren der Reusen beobachtet) haben die jetzt Verurteilten die Tat bestritten. Das hatte ich so nicht erwartet. Deshalb läuft es in dem Fall jetzt doch so, dass erst die strafrechtliche Seite geklärt wurde und jetzt der Rest zivilrechtlich abgearbeitet wird.

Viele Grüße

Lars
 
Hallo zusammen,

ein Aspekt den man nicht außer Acht lassen sollte, ist die mögliche Zahlungsfähigkeit der Betroffenen.
Habe es selbst erlebt, als ich mit einigem zeitlichen, finanziellen und organisatorischem Aufwand einen Seriendieb, der sich an meinem Hab und Gut (Sprit, LKW Ausrüstung und Ladung der LKWs) vergriff, überführt, das heißt mit Zeugen auf frischer Tat erwischt hatte, das dieser längst eine EV abgegeben hatte und ich somit auf allen, berechtigten und durch Gerichtsurteile abgesegneten Forderungen sitzen blieb. Die Vorstrafe die aus dieser Geschichte resultierte ging dem Betroffenen auch einigermaßen am ***** vorbei. Die Konsequenzen die ich daraus gezogen habe, würden den Fred wieder in eine andere Richtung führen.
Gleichwohl bedeuten Recht und Ersatzansprüche haben, längst nicht, das man dies auch durchsetzen kann. Auch das regelmäßige Betreiben der Forderungen kostet Zeit und Geld....


Gruß Fairbanks
 
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