Aber doch nicht bei Schadenersatzforderungen. Da werden die Rückzahlungsmodalitäten allenfalls von der finanziellen Situation abhängig gemacht und auch das macht kein Richter.
Was meinst Du denn? Ein Hartz IV beschädigt mein Auto und hat keine Haftpflichtversicherung, Schaden 2000 EURO und nur weil er kein Geld hat, bekomme ich nur 200?
Wenn es um Geldstrafen o.ä. geht, das wird bei einigen Delikten vom finanziellen Spielraum des Beschuldigten abhängig gemacht.
Merke: Hier kommt es zu 2 verschiedenen Rechtsverfahren: Anzeige (Strafrecht) und Schadenersatz (Fischer, Privatrecht)!
Was meinst Du denn? Ein Hartz IV beschädigt mein Auto und hat keine Haftpflichtversicherung, Schaden 2000 EURO und nur weil er kein Geld hat, bekomme ich nur 200?
Wenn es um Geldstrafen o.ä. geht, das wird bei einigen Delikten vom finanziellen Spielraum des Beschuldigten abhängig gemacht.
Merke: Hier kommt es zu 2 verschiedenen Rechtsverfahren: Anzeige (Strafrecht) und Schadenersatz (Fischer, Privatrecht)!