eckhaard
Super-Profi-Petrijünger
Moin,
ich fahre morgen nach Halle und wollte mir am Montag eine Tageskarte für die Saale im Stadtgebiet holen um mit meiner Tochter (10) zu spinnen. Sie hat einen Jugendfischereischein. Jetzt lese ich eben in der Fischereiordnung für Sachsen Anhalt in Paragraph 1 Absatz 4, daß nur eine Spinnrute je Angler zulässig ist. Macht ja soweit auch Sinn.
Hier die Fischereiordnung: http://www.internationale-angelgeraete.de/images/download/fpr2006.pdf
Bisher habe ich es so gehandhabt, daß ich immer einen Erlaubnisschein gekauft habe und jeder von uns eine Rute hatte. Der Erlaubnisschein wurde immer auf meinen Namen ausgestellt.
Was ist denn rechtlich überhaupt davon zu halten. Dürfen wir einen Schein teilen und dürfen wir das in Sachsen Anhalt auch beim Spinnen?
Gruß, David
ich fahre morgen nach Halle und wollte mir am Montag eine Tageskarte für die Saale im Stadtgebiet holen um mit meiner Tochter (10) zu spinnen. Sie hat einen Jugendfischereischein. Jetzt lese ich eben in der Fischereiordnung für Sachsen Anhalt in Paragraph 1 Absatz 4, daß nur eine Spinnrute je Angler zulässig ist. Macht ja soweit auch Sinn.
Hier die Fischereiordnung: http://www.internationale-angelgeraete.de/images/download/fpr2006.pdf
Bisher habe ich es so gehandhabt, daß ich immer einen Erlaubnisschein gekauft habe und jeder von uns eine Rute hatte. Der Erlaubnisschein wurde immer auf meinen Namen ausgestellt.
Was ist denn rechtlich überhaupt davon zu halten. Dürfen wir einen Schein teilen und dürfen wir das in Sachsen Anhalt auch beim Spinnen?
Gruß, David