Frei Gewässer an der Elbe?

danny13031991

Neuer Petrijünger
Moin!

Ich kann leider erst im Januar meinen Angelschein machen. Allerdings darf man ja in Niedersachsen an freien gewässern ohne Angelschein angeln.
Gibt es an der Elbe auf der Niedersachsen-Seite ein paar freie Gewässerstellen?

Wenn ja, wo und mit nem Bild von Google Maps wäre nicht schlecht :)
MfG
 
Es gibt zwei Dinge die manchmal umgangssprachlich als Angelschein bezeichnet werden und in der Regel brauchst du beide!

ohne Angelschein (staatl Fischereischein) - Nein!
ohne Angelschein (Gewässererlaubnis) - an einigen Gewässern im Bereich Hamburg und Ostseeküste Schleswig-Holstein JA!

Übersicht: hier!
 
Moin!

Ich kann leider erst im Januar meinen Angelschein machen. Allerdings darf man ja in Niedersachsen an freien gewässern ohne Angelschein angeln.
Gibt es an der Elbe auf der Niedersachsen-Seite ein paar freie Gewässerstellen?

Wenn ja, wo und mit nem Bild von Google Maps wäre nicht schlecht :)
MfG


du hast was falsches gehört....... ich gehe mal davon aus das du mit deiner aussage "Ich kann leider erst im Januar meinen Angelschein machen" meinst das du deine fischereiprüfung erst dann ablegen kannst.
somit darfst du nirgends angeln, nicht an freien gewässern noch sonstwo
 
laut folgendem link brauch ich an freien gewässern in niedersachsen keinen angelschein...nur nen personalausweis:

http://www.anglerpraxis.de/content/view/361/14/

also muss das freie gewässer sich auch in niedersachsen befinden...am besten wäre natürlich die elbe auf der niedersachsen seite...hoffe jemand kennt dort stellen die frei sind oder vielleicht ne karte wo die freien gebiete markiert sind :)
 
Hast du den von Dir verlinkten Artikel auch selbst gelesen?

In Niedersachsen haben wir im Gegensatz zu den anderen 15 Bundesländern keine konkrete Fischereischeinpflicht, das niedersächsische Fischereigesetz schreibt lediglich den Personalausweis oder den Fischereischein zur Ausübung des Angelns vor.
Die Praxis sieht allerdings anders aus, viele Vereine, Fischer und Fischereiverpächter aber auch Verbände verlangen vor der Ausstellung von Angelberechtigungen die Vorlage des Fischereischeins oder der Sportfischerprüfung.


Ich les da nirgends was von freien Gewässern. Nur von einer gesetzlichen Regelung die in der Praxis von Gewässereignern frei ausgelegt wird!
 
Habe ich gelesen. Das man an freien Gewässern habe ich irgendwo anders gelesen und mein Arbeitskollege hat mir dies auch bestätigt!

Ich will eigentlich auch nur wissen wo freie Gewässer in Niedersachsen sind!
 
Ich will eigentlich auch nur wissen wo freie Gewässer in Niedersachsen sind!

Die wirst Du definitiv nicht finden! Gerade bei Flüssen wie die Elbe, Weser oder sonstige. Es gibt garantiert immer einen Eigentümer oder einen Pächter eines Gewässers, von dem Du eine Fischereierlaubnis bzw. einen Fischereierlaubnisschein brauchst. Und das geht nun mal nur nach Vorlage des Prüfungszeugnisses oder des Fischereischeins.

(Nur mal so nebenbei. Ich habe in Niedersachsen die Erfahrung gemacht, daß teilweise auch nur die Vorlage des Prüfungszeugnisses akzeptiert wird, auch wenn man einen gültigen Fischereischein (Ausstellung eines anderen Bundeslandes) vorlegt. Das hat bei mir damals keinen interessiert, daß ich einen Fischereischein habe, aber kein Prüfungszeugnis vorlegen kann. Ich mußte mir 1998 in Niedersachsen sogar Sprüche anhören, daß an DAV-Mitglieder grundsätzlich keine Gastangelkarten verkauft werden, auch wenn man einen gültigen Fischereischein vorzeigen konnte. Heute würde sich das keiner mehr trauen zu sagen.)
 
Einwurf

Ich werf mal diesen Auszug aus dem Niedersächsischen Fischereigesetz ein...


Gruß
Rolf

Abschnitt 4

Die Fischerei in Küstengewässern



§ 16

(1) In den Küstengewässern ist der Fisch- und Krebsfang frei.

(2) Küstengewässer sind die Küstengewässer im Sinne des Wasserrechts.

(3) Die in der Anlage 1 zu diesem Gesetz aufgeführten Gewässer gelten im Sinne dieses Gesetzes ebenfalls als Küstengewässer. Soweit an ihnen nach dem bisherigen Recht ein Fischereirecht besteht, bleibt der Berechtigte im bisherigen Umfang zur Fischerei befugt. Gegen Beeinträchtigungen seines Rechts stehen ihm die Rechte aus § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu.
 
... und wenn ich schon mal dabei bin, hier ein Auszug aus der Anlage 1 des Gesetzes:


Niedersächsisches Fischereigesetz
(Nds. FischG)
Vom 1. Februar 1978



Anlage 1

(zu § 16 Abs. 3)

Die folgenden Gewässer gelten als Küstengewässer im Sinne dieses Gesetzes:




Elbe


unterhalb der Landesgrenze gegen Hamburg,




Oste


unterhalb der nördlichen Grenzen der Feldmark Oberndorf,




Weser


unterhalb der Landesgrenze gegen Bremen, (Grenze der Stadt Bremen),




Hunte


unterhalb der Verbindungslinie der Deichscharten bei Huntebrück,




Ems


unterhalb der Papenburger Schleuse,




Leda


unterhalb des Sperrwerks.

... noch Fragen? Dann im FG weiterlesen :)
 
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