Dietmar
El Barscho©
Es hat 13 geschlagen! Gestern früh kam ich zum See und fand zu meinem erstaunen unzählige Autos und ein Stück weiter etwa 15 Kameras im Einsatz, umzingelt von etwa 30 Personen mit Ferngläser, manche auf dem Rücken mit Schildern wie PSST!!! oder RUHE!!!. Auf mein "Guten Morgen" wurde ich regelrecht mit bösartigen Blicken und ein enormes Pssssssssssst - gezischel überfallen.
Einer der Kameraschwenker murmelte was davon dass etwa 500 Meter weiter vor 2 Tagen der gröhlende Raubröhrichtgallling oder so ähnlich gelandet sei. Jegliches Betreten oder Bewegungen und das Atmen sei ab sofort verboten und wer sich nicht dran halte würde sofort angezeigt.
Nun bin ich sicher nicht auf den Mund gefallen, aber das brachte mich dazu statt zu angeln eine kehrtwende zu machen um in unsre Vereinskneipe zu fahren und dort zu berichten dass bei uns der marsjanische Bettkreischfederling gelandet is und .......weiter kam ich nicht weil unsre Wirtin sagte dass sie das wüsste und der Vorsitzende bereits bei der Fischereibehörde frühstücken sei, weil das Naturschutzpennerlein ne einstweilige Verfügung erwikt habe von wegen dass die Angelei einzustellen sei weil sonst der Vogel dort nicht in Ruhe kacken könnte oder so.
Hier gibts doch so viele die sich mit Recht auskennen. Frage: Kann es sein dass - nur weil ein Vogel irgendwo landet - die Angelei eingestellt werden muss?
Grüsse
Dietmar
Einer der Kameraschwenker murmelte was davon dass etwa 500 Meter weiter vor 2 Tagen der gröhlende Raubröhrichtgallling oder so ähnlich gelandet sei. Jegliches Betreten oder Bewegungen und das Atmen sei ab sofort verboten und wer sich nicht dran halte würde sofort angezeigt.
Nun bin ich sicher nicht auf den Mund gefallen, aber das brachte mich dazu statt zu angeln eine kehrtwende zu machen um in unsre Vereinskneipe zu fahren und dort zu berichten dass bei uns der marsjanische Bettkreischfederling gelandet is und .......weiter kam ich nicht weil unsre Wirtin sagte dass sie das wüsste und der Vorsitzende bereits bei der Fischereibehörde frühstücken sei, weil das Naturschutzpennerlein ne einstweilige Verfügung erwikt habe von wegen dass die Angelei einzustellen sei weil sonst der Vogel dort nicht in Ruhe kacken könnte oder so.
Hier gibts doch so viele die sich mit Recht auskennen. Frage: Kann es sein dass - nur weil ein Vogel irgendwo landet - die Angelei eingestellt werden muss?
Grüsse
Dietmar