ÜberlebensChancen

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"Können Sie erklären, warum das Fischereirecht in Bayern die weltweit ausgeübte anglerische Praxis völlig ignoriert?"

@Thunfisch könntest du das bitte nachvollziehbar erklären woher du weißt , das CR die anscheinend vorherschende , gängige anglerische Praxis ist?

Ich dagegen wage zu behaupten, dass C&R vorrangig in wohlhabenden Ländern auftritt, bzw bei commerziellen Touren ....ich wage zu behaupten, das C&R in Äygpten, China, Indien usw fast gar nicht auftritt....
Und bitte argumentiere man jetzt bitte nicht, das die Leute dort nicht angeln, sondern fischen......
 
Und im Bezug auf "wenige reinrassige c&r-Angler" bleibt nur noch anzumerken, Gesetze werden immer noch von Mehrheiten gemacht.

Das ist nicht ganz richtig.
Ein Gesetz wie dieses unterliegt doch keinem Volksentscheid. Es ist also eher eine recht einsame Entscheidung, die sich bestenfals auf das eine oder andere Gutachten stützt.


ist es schlicht und einfach eine Missachtung des Tieres mit Inkaufnehmen von Versehrtheit und Schmerz, sprich Tierqualerei!

Das stimmt.
Können wir denn Angeln ohne dem Fisch Stress und Schmerz zuzufügen?
Wahrscheinlich können wir das nicht. Ich sehe aber keinen Vorteil für den gedrillten Fisch wenn er direkt nach dem Drill erschlagen wird anstatt zurück ins Wasser zu kommen.
Ich bin sehr sicher das so gut wie jeder Fisch das zurücksetzen überlebt. Ist das nicht der Fall kann nur die Ungeschicklichkeit des jeweiligen Anglers der Grund dafür sein.
Die angesprochenen Gesetze sind in meinen Augen nichts weiter als Schutzbehauptungen für die Öffentlichkeit um dieser zu Zeigen das man nicht zum Spass und zur Freude angelt, sondern eben per Gesetz zur profanen Nahrungsbeschaffung.
Ich finde das Gesetz prima und auch notwendig, hält es mir doch den einen oder anderen Tierschützer vom Angelplatz fern.



Und wie gehst Du sicher, dass Du eine repräsentative Auswahl triffst, wovon Du die allgemeine Meinung "der" Angler ableiten kannst?

Und im Umkehrschluss hälst du deine Meinung für repräsentativ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Verbote sind günstige Umschiffungsmethoden von Feldern, die eigentlich dringender Aufmerksamkeit bedürfen.

Moin Mattes,

mit diesem Satz hast du den Punkt getroffen. Die Feststellung passt 1:1 auch bspw. auf die lokalen Angelverbote aufgrund überhöhter Schadstoffkonzentrationen in bestimmten Fischarten...

@VFA:

Was sollte er deiner Meinung nach antworten (auf die Frage: "Wie hoch schätzen Sie die Gefahr ein, dass per Gesetz zu entnehmende Fische keiner sinnvollen Verwertung zugeführt werden, sondern einfach entsorgt werden um der Entnahmepflicht nachzukommen"), wenn es keinen Hinweis auf so ein Verhalten gibt?

Wo sollten denn solche "Hinweise" herkommen? Wer wird denn solche Praktiken an die große Glocke hängen oder sich gar gegenüber seinem Verein oder der Öffentlichkeit outen? Die Frage war ja nun so gestellt, dass es um eine Risikoabschätzung geht und nicht um die Summe der bereits aktenkundigen Fälle. Ich selber würde das nicht überbewerten, kann mir aber auch vorstellen, dass es Zeitgenossen gibt, die so handeln werden.

Und jetzt behaupte ich mal ganz frech, C&R ist die Erscheinung einer Wohlstandsgesellschaft.

Da gebe ich dir uneingeschränkt Recht. Allerdings geht es mir überhaupt nicht um c&r sondern darum, dass ein "selektiver Entnehmer" durch dieses Gesetz kriminalisiert wird. Mit "selektiver Entnahme" - also der Verwertung ausschließlich der Fische, die auch verwertet werden sollen - ist es dann auch vorbei. Ist nicht grade die selektive Entnahme in allen Diskussionen als der "Königsweg" beschrieben worden? Warum soll die freie Entscheidung des Anglers per Gesetz verboten werden? Eine Mißachtung des Fisches kann ich in diesem Fall auch nicht erkennen - im Gegenteil scheint mir das bedingungslose "Abknüppelgebot" tierschutzrechtlich bedenklich.

MVogtlaende schrieb:
könntest du das bitte nachvollziehbar erklären woher du weißt , das CR die anscheinend vorherschende , gängige anglerische Praxis ist?

Nochmal, mir geht es nicht um c&r! "gängige anglerische Praxis" ist es, dem Angler die Entscheidung über die Verwertung seines Fangs zu überlassen. Nenne mir ein Land, in dem es dem Angler vorgeschrieben wird alles totzuschlagen, was ihm an den Haken geht. Mit der "Wohlstandstheorie" hast wahrscheinlich Recht, allerdings gibt es auch sowas wie Angeltourismus - auch in Ländern wie Ägypten, Thailand und kleinen Karibikstaaten - bei dem das Freilassen der gefangenen Fische der Standard ist.

Meine Hauptkritik bezieht sich auf die Entmündigung des Anglers und die fadenscheinige "Argumentation" die ins Feld geführt wird. Sich den Tierschutz auf die Fahne zu schreiben wenn man tatsächlich ganz andere Ziele verfolgt, hat etwas heuchlerisches und ist - weil nicht nachvollziehbar - unglaubwürdig und schadet damit dem Angeln insgesamt.

Gruß Thorsten
 
Und im Umkehrschluss hälst du deine Meinung für repräsentativ?
Das ist aber keine Antwort auf meine Frage (wahrscheinlich hast Du auch keine, damit läuft Deine Diskussion ins leere). Ich hingegen hab keinen Anspruch darauf eine repräsentative Aussage zu treffen. Ich finde es wichtig, wie andere hier auch behauptet haben den Sinn des Angelns nicht nur auf das Töten zu reduzieren, sondern trainiert auch den verantwortungsvollen Umgang zwischen Mensch+Umwelt im Kontext der Nahrungsbeschaffung (mit all seinen Konsequenzen).
 
(wahrscheinlich hast Du auch keine, damit läuft Deine Diskussion ins leere).

Mir ist nicht ganz klar was du denn willst. Niemand kann hier argumentativ die Meinung "aller Angler" für sich beanspruchen.

Meine Erfahrung in der realen Welt, am Wasser, ist aber die das jeder, ja jeder, ich habe nichts anderes gehört, die akuelle Gesetzgebung ablehnt und sich weigert dieser Folge zu leisten.
Und ich bin wie ich es schon andeutete nicht sicher ob die Gesetzgebung nicht auch gerade das im verborgenen ereichen will, da sie ja öffentlich nicht anders kann.
Aus dem:

Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Redaktion:
Der Absatz 8. wird von einigen als vom Gesetzgeber geschickt formulierte Möglichkeit gesehen, dass Rücksetzverbot ganz oder teilweise auszuhebeln. Sozusagen als Werkzeug für die Fischereiausübungsberechtigten, das Fischereirecht in diesem Punkt und unter dem Vorwand der Hege nach eigenem Gutdünken zurecht zu biegen. Ist das Sinn des Absatz 8.?

Herr Braun:
§ 11 Abs. 8 AVBayFiG ist selbstverständlich nicht in dem wiedergegebenen Sinn (Aushebelung des Rücksetzverbots) zu verstehen. Die Erfüllung des gesetzlichen Hegeziels ist unabdingbare Voraussetzung für jedes Zurücksetzen eines an sich fangfähigen Fischs. Die weitere Bedingung einer dahingehenden Entscheidung des Fischereiausübungsberechtigten kommt hinzu. Sie ändert inhaltlich gar nichts, sondern unterstreicht die Verantwortung des Fischereiausübungsberechtigten für die Hege, während der einzelne Angelfischer die Berechtigung zur Festlegung von Maßnahmen zur Erfüllung des Hegeziels gerade nicht besitzt. Der Maßstab für die Entscheidung des Fischereiausübungsberechtigten ist das gesetzliche Hegeziel. Diesen Zusammenhang bringt die Formulierung der Vorschrift deutlich zum Ausdruck.

Braun betont im gesammten Interview das das primäre Ziel die "Hege" sei.
Ein generelles Totschlaggebot hat mit Hege wenig zu tun.
Ich denke jeder sollte seinen eigenen Kopf benutzen und am Wasser so handeln wie er es mit sich selber und der Natur am besten ins Reine bekommt.
Und das können wir Angler wohl eh am besten, WIR, die Angler, brauchen dieses Gesetz wohl eher nicht.
Aber ich denk halt das es auch nicht für uns gemacht worden ist.
 
@Thunfisch...wenn mit anglerische Praxis die Gesetzgebung meinst, dann ist das aus meiner Sicht falsch ausgedrückt von dir...was das Gesetz sagt und was Angler real tun sind oft 2 Paar Schuhe...deswegen ist die anglerische Praxis das was die Angler tun, nicht das, was das Gesetz sagt....in der Schweiz z.B. ist C&R generell verboten....dennoch glaube ich, dass sich da nicht alle daran halten...

"Meine Hauptkritik bezieht sich auf die Entmündigung des Anglers "

Mh....die kritik an für sich ist ok...aber ob sie bei C&R zutreffend ist, wage ich zu bezweifeln.
C&R soll ja auch eine Hegemaßnahme sein, bzw einen Bestand schützen. Wenn ich das also alleine dem Angler überlasse müßte ich voraussetzen, dass dieser Angler jeweils genau über den Bestand, Vermehrung usw in dem jeweiligen Gewässer bescheid weiß, um das richtig einschätzen zu können.

Aus meiner Sicht sollte darüber nur der jeweilige Verein die Entscheidungsgewalt haben (ohne sich was genehmigen lassen zu müssen), da die noch am ehesten wissen, was wirklich in ihren Gewässern los ist...insofern ist die Kritik dann schon zum teilweise bei dem Gesetz angebracht
 
@Thunfisch...wenn mit anglerische Praxis die Gesetzgebung meinst, dann ist das aus meiner Sicht falsch ausgedrückt von dir...

Hi,

ich dachte eigentlich, ich hätte beschrieben was ich damit meine:

Nochmal, mir geht es nicht um c&r! "gängige anglerische Praxis" ist es, dem Angler die Entscheidung über die Verwertung seines Fangs zu überlassen.

Richtig, in der Schweiz ist c&r verboten, nicht aber grundsätzlich das Zurücksetzen von entnahmefähigen Fischen. Es handelt sich also auch dort nicht um ein "Totknüppelgebot".

Mh....die kritik an für sich ist ok...aber ob sie bei C&R zutreffend ist, wage ich zu bezweifeln.

Mit diesem Zweifel stehst du nicht alleine. Die Kritik richtet sich aber grundsätzlich an die Entmündigung des Anglers, also auch der Angler, die bisher frei entscheiden konnten, ob der grade gefangene Fisch jetzt ins Küchenraster passt, oder nicht. Und nochmal: durch das Totknüppelgesetz sind nicht nur die c&r Angler betroffen, sondern alle.

C&R soll ja auch eine Hegemaßnahme sein, bzw einen Bestand schützen

Na ja, in den allermeisten Fällen wird das sicher ein vorgeschobenes Argument sein - auch wenn es in Teilen zutreffen mag.
In dem Interview ist sehr oft die Rede von der "Hege". Warum sieht dann ausgerechnet das Bayrische Fischereirecht keine zwingenden Hegepläne vor?

Gruß Thorsten
 
@ Thorsten

Im Grunde geht es doch nur um den Ansatz. Ist der Hecht, oder was auch immer, meiner Ansicht nach zu klein, geht er zurück. Ohne Foto und Pipapo.

Ich bin aber jederzeit in der Lage den Fisch zu versorgen und zu verwerten. Sonst würde ich nicht angeln gehen.

Im Grunde ist dieses ganze Gerede um C&R vergleichbar mit diversen Technikforen, in denen es um íllegale Dinge wie Premiere decodieren, Mp3 herunterladen und so weiter geht. Dort wird von vornherein durch die Moderatoren klargestellt, daß es keinerlei Anleitungen oder Ratschläge dort geben wird, welche einen Straftatbestand herbeiführen.

In dieser Hinsicht ist die FiHi doch hier sehr tolerant.

Und das darf sich mal jeder Hardcore C&R`ler vor Augen halten, der einen sogenannten "Kochtopfangler" beschimpft.

Gruß VFA
 

Nochmal aus dem Interview mit Herrn Braun:

Redaktion:
Sind für die Umsetzung und Einhaltung des § 11 besondere Maßnahmen oder Anweisungen an die Fischereiaufsicht ergangen, oder sind solche geplant.

Herr Braun:
Spezielle Anweisungen an die Fischereiaufsicht bezüglich der Einhaltung des § 11 Abs. 8 AVBayFiG sind bisher nicht ergangen und derzeit auch nicht geplant.

Wenn also ein Gesetz nicht einmal am Wasser durchgesetzt werden soll dann nutzt du arg überdimendionierte Worthülsen. Ich frage mich warum.
 
Hi VFA,

wir sind an diesem Punkt angekommen, weil Privatepaula folgende Fragen gestellt hat:

Warum gibt es denn eigentlich dieses Gesetz demzufolge man jeden maßigen Fisch zu entnehmen hat?
Wer hat es zu welchem Zwecke eingeführt?

Und nochmal: das hat primär nichts mit c&r zu tun!
Als Definition von c&r gilt der unbedingte Vorsatz gefangene Fische wieder zurück zu setzen. Wenn du mit der erklärten Absicht ans Wasser gehst, einen Fisch für die Küche zu fangen, bist du kein c&r-Angler. Und trotzdem möchtest du vielleicht nicht den knapp maßigen Aland mitnehmen, der anstatt des erhofften Hecht oder Barsch auf den 2er Spinner gebissen hat. Mußt du aber in Bayern - und jetzt ist die Frage, warum und was soll damit bezweckt werden?
Deine Ansicht über ein "Küchenfenster" spielt dabei keine Rolle bzw. darf keine Rolle spielen.

Im Grunde ist dieses ganze Gerede um C&R vergleichbar mit diversen Technikforen, in denen es um íllegale Dinge ... geht. Dort wird von vornherein durch die Moderatoren klargestellt, daß es keinerlei Anleitungen oder Ratschläge dort geben wird, welche einen Straftatbestand herbeiführen.

Du wirst auch in diesem Forum keine Chance bekommen, Ratschläge zu geben, die einen Straftatbestand erfüllen. Aber Gott sei Dank ist Deutschland größer als Bayern und das, was dort verboten ist, ist andernorts erlaubt. Noch.

Aus meiner Sicht "dient" das Gesetz ausschließlich dazu, den Sumpf des c&r-Angelns auszutrocknen. Das ist ja so auch fast wörtlich von Hr. Braun zu lesen.

Sie [Die Ergänzung des § 11 Abs. 8 AVBayFiG] dient damit der Abwehr des „catch & release“,

In seiner Ausprägung ist das Gesetz aber weit über das Ziel hinausgeschossen. Richtig ist, dass dieses Gesetz nicht für die Angler gemacht wurde, sondern gegen sie.

Gruß Thorsten
 
Und im Umkehrschluss hälst du deine Meinung für repräsentativ?
das kann ich nicht sagen und habe es auch nie behauptet. Meine Meinung ist aber (wie bereits erwähnt) den Sinn des Angelns nicht nur auf das Töten zu reduzieren, sondern den verantwortungsvollen Umgang zwischen Mensch+Umwelt im Kontext der Nahrungsbeschaffung (mit all seinen Konsequenzen) auszuüben. Alles andere waren nur Antworten auf Deine Fragen.
 
Meine Meinung ist aber (wie bereits erwähnt) den Sinn des Angelns nicht nur auf das Töten zu reduzieren, sondern den verantwortungsvollen Umgang zwischen Mensch+Umwelt im Kontext der Nahrungsbeschaffung (

Wer reduziert denn den Sinn des Angelns auf das Töten? Das macht auch kein Herr Braun. Verantwortungsvoller Umgang mit der Natur ist das Stichwort, aber in meinen Augen ist das Wort "Nahrungsbeschaffung" bereits wieder skuril.
Aber das führt doch wieder nur zum Thema c&r.
 
Wer reduziert denn den Sinn des Angelns auf das Töten?
Dann sind wir uns in dem Punkt ja einig.

Das macht auch kein Herr Braun.

Bitte hab doch nicht nur den lieben Herrn Braun vor Augen. Meine Aussagen beziehen sich nicht ausschließlich auf ihn.

... in meinen Augen ist das Wort "Nahrungsbeschaffung" bereits wieder skuril.
Entschuldigung, dass meine Meinung anscheinend etwas anders ist als Deine.
 
Hi.
Ich denke, dass eine hohe Zahl der gefangenen Fische, den Prozess des Zurücksetzens ohne folgenschwere Beeinträchtigungen überleben. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich der respektable und schonende Umgang mit dem Tier selbst, wie ja schon mehrfach erwähnt wurde!
Ich selbst habe in dieser Hinsicht eine sehr wertvolle Erfahrung gemacht, die die Statistik des Überlebens der versch. Arten außer Kraft setzt. Zwar handelt es sich nicht um den zur Diskussion stehenden Hecht, sondern um einen Barsch.

Insgesamt haben ich und ein Bekannter den besagten Barsch 5 mal in 2 Jahren gefangen und, wie man sieht, auch wieder erfolgreich released. Woher ich weiß, dass es immer der selbe Fisch war ? Ganz einfach. Nicht jedem Barsch fehlt der Oberkiefer und lässt sich an exakt dem selben Stegplatz nieder, wie dieser ;). Auf 5 versch. Köder gefangen, 5 "Landgänge" überlebt und in einem Jahr gute 4cm gewachsen - und das ohne Oberkiefer!

Für mich ist das ein Klares Indiz dafür, dass es einzig und allein an dem Umstand liegt, wie der Fisch behandelt wird, damit er sein Leben wie gehabt weiter führen kann.

P.S Ich müsste noch ein Foto von dem Fisch haben, wenn ich es finde werde ich es hier posten.

LG, Tobi
 
sondern den verantwortungsvollen Umgang zwischen Mensch+Umwelt im Kontext der Nahrungsbeschaffung

Teil 1 völlig Ok, sollte ein jeder darauf achten......würde schon reichen wenn jeder seinen Dreck mit nach Hause nimt

Teil 2;
:hahaha: Dafür hat der liebe Gott Restaurants und Discounter geschaffen und Notfalls Nachbars Garten :)
Ich gehe nicht angeln um was zum futtern zu haben, ich gehe einer Leidenschaft nach.....dazu stehe ich auch.
 
Teil 1 völlig Ok, sollte ein jeder darauf achten......würde schon reichen wenn jeder seinen Dreck mit nach Hause nimt

Teil 2;
:hahaha: Dafür hat der liebe Gott Restaurants und Discounter geschaffen und Notfalls Nachbars Garten :)
Ich gehe nicht angeln um was zum futtern zu haben, ich gehe einer Leidenschaft nach.....dazu stehe ich auch.
Ohne Leidenschaft wäre es ja kein richtiges Hobby :zwinkernd, ich muss zugeben in mir steckt nun mal auch noch ein Sammler und Jäger. Teil zwei ist für mich hingegen völlig ok, das muss aber für Dich nicht zutreffen. Würden wir nur aus Nahrungsbeschaffung heraus angeln, wären wir mit unserer Bedarfsdeckung ganz schnell am Ende und die Seen und Flüsse gäben ein trauriges Bild ab. Mir geht es eben nicht nur um Nahrungsbeschaffung sondern um den Kontext mit derselben. Die Angelei gibt super Gelegenheit uns nachhaltig zu verhalten.
 
Manchmal frage ich mich wie oft man das Ganze jetz noch durchkauen muss. Letztlich hat eh jeder seine eigenen Ansichten, vertritt diese und hält sie auch für richtig... wird demnach auch nichts dran ändern. Wir sind halt nich alle gleich und das sind nunmal auch nicht die Gründe weswegen wir ans Wasser gehen.
 
Manchmal frage ich mich wie oft man das Ganze jetz noch durchkauen muss.

...


... wird demnach auch nichts dran ändern.


Wieso schon wieder? Die Gesetzeslage in Bayern hat sich erst in diesem Jahr geändert. Dies nur von wegen, es würde sich nichts ändern.

Während einige beim Wiederholen ihrer Phrasen nicht müde werden, ändert die Politik im Hintergrund die Bedingungen.

Nun, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, lautet die neue Parole: Das Mäntelchen des Schweigens wird´s schon richten. Mal sehen wie lange das gut geht und wie lange es dauert, bis andere Bundesländer auf den Zug aufspringen.

Sorry, aber hier wird gerade nicht geistig wiedergekaut, hier wird eine aktuelle, neue Situation besprochen.

Ist ein vorgeschobenes Hegeziel ausreichend, um dem Angler die Freiheit zu rauben selber zu entscheiden?

Kann ein Angler selber entscheiden?

Nun darf er nicht mehr.

Nicht neu? Für mich schon.
 
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