Knicklicht im oder am Köder

SUPER- PROFI-PETRI-JÜNGER ???
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Bekommt man automatisch bei 250 oder 500 Beiträgen oder so!

Nun aber mal zu deinem Problem , rein gesetzlich wäre es in Bayern verboten, wie hier schon darauf hingewiesen wurde, auch das Knicklicht wird als Lichtquelle angesehen und zählt somit als verbotene Fangmethode, habe deswegen heute in Starnberg bzw beim LFV Bayern angerufen und nachgefragt!
Was dein Verein, dein Angelgerätehändler, der Kartenausgeber , Angler außerhalb Bayerns oder sonstwer sagt, ist nebensächlich und spielt keine Rolle, was zählt ist das Bayrische Fischereigesetz §15 Absatz 1-3, Nebenabsätze 1-6 unter Absatz 1.

http://lfvbayern.de/media/files/AVBayFiG_200710.pdf

In dieser PDF kannst du alles nachlesen!

Unwissenheit schützt auch vor Strafe nicht, heißt wer erwischt wird zahlt Strafe, wenn sich der Kontrolleur auskennt!

Das Ziel ist es bei dieser Methode ja einen Fisch mit Hilfe von Licht anzulocken und zum Anbiß zu verleiten.

Was anderes wäre es, wenn du zum Beispiel einen Angelplatz(bei Brücken, Fußgänger- und Radwege an Gewässer, Aussenbeleuchtung im Hafen, Firmenbeleuchtungen etc) kennst, am dem eine Straßenlaterne oder sonstige Beleuchtung steht, dies zählt/fällt nicht unter diesen Paragraphen, da ja nicht du die Lampe bzw Lichtquelle verwendest/montiert hast, sondern sie von schon da ist.
Das sind so aber gute Angelplätze, da selbst bei Nacht diverses Anflugfutter ins Wasser fällt, bestimmte Fische sind dort sehr gut zu fangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@jack the knife

danke, für deine mühe !!!
dann muß ich mir das wohl aus dem kopf schlagen.
da frag ich mich, warum die das dann in die zeitung schreiben ? is doch dann bestimmt in ganz deutschland verboten, oder ???
 
@jack the knife

danke, für deine mühe !!!
dann muß ich mir das wohl aus dem kopf schlagen.
da frag ich mich, warum die das dann in die zeitung schreiben ? is doch dann bestimmt in ganz deutschland verboten, oder ???

Kein Problem, man "kennt" ja einige Leute und deren Telefonnummern, die an den wichtigen Positionen sitzen.

Nicht überall, da Fischereigesetze Bundesländersache sind, gibt es der BRD auch 16 zumeißt ähnliche, aber doch verschiedene Gesetze, somit auch Verbote.
 
Hallo qwerkopp,

Da solltest du dich erstmal erkundigen ob es in deinem Bundesland überhaupt erlaubt ist, denn bei uns in NRW ist es sogar ausdrücklich im Landesfischereigesetz verboten:

"§39 - Verbot schädigender Mittel
(1) Es ist verboten beim Fischfang künstliches Licht, explodierende, betäubende und giftige Mittel sowie verletzende Geräte, mit Ausnahme von Angelhaken, anzuwenden."

Und in meinem Vorbereitungskurs zum Fischereischein letztes Jahr wurde darauf hingewiesen, dass das Knicklicht natürlich an Rute oder Pose erlaubt ist, aber eben nicht als Köder oder Köderergänzung :)

... nicht lachen, die Frage ob Knicklichter allgemein verboten sind kam tatsächlich, nachdem diese Verbote erklärt wurden. :)

Wie das natürlich in deinem Land aussieht müsstest du selber nochmal nachschauen, aber ich denke da wird es auch einen Paragraphen geben, der Mittel verbietet. einfach mal schauen was bei euch so verboten ist.
LG
Thoto
du bist ja ein ganz schlauer !lg
:prost
 
HALLO LEUTE !
ich hab neulich in einer anglerzeitung gelesen, daß ein knicklicht im gufi oder am köfi die fangquote erheblich erhöhen soll !
hat das schon jemand von euch ausprobeirt und erfahrungen damit gemacht ? wäre dankbar, wenn ihr mir euere erfahrungen mitteilen und tips geben könntet.


mfg qwerkopp :hops
die sind doch krank !die wollen bloß wieder irgend wellchen mist verkaufen !!!ich tue meine köderfische immer vorher grün ansprühen!!lol
 
du bist ja ein ganz schlauer !lg
:prost


d.m.a.
und du wohl der oberschlaumeier, wie ?
lies, wenn du kannst, erstmal alle beiträge richtig durch bevor du rumblubberst !!!

ich kann es nicht verstehn, daß manche "leute" sich nicht schähmen, ihren geistigen müll in form von spott und verarschung, über menschen zu versprühen, die sich hier zivilisiert unterhalten wollen !!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke qwerkopp !!!

ich wollte nur helfen und vermeiden dass du deine "Pappe" verlierst im Falle des Falles. Aber DU (und natürlich andere auch) hast das ja verstanden.
Ich konnte mich aufgrund der genannten Diskussion in dem Vorbereitungskurs
eben einfach gut an dieses Thema erinnern und wollte helfen.

@meile09:
Wenn es bei dir Klug******ern rüberkam, kann ich da wohl auch nichts dran ändern und nehme es einfach mal hin, um keine weitere Diskussion herauszuforden.
 
@toto76

ich danke dir ! dein beitrag war ja ok, so wie viele andere auch !
aber manche leute können sich `s einfach nicht verkneifen !?!

grüße qwerkopp
 
Nun aber mal zu deinem Problem , rein gesetzlich wäre es in Bayern verboten, wie hier schon darauf hingewiesen wurde, auch das Knicklicht wird als Lichtquelle angesehen und zählt somit als verbotene Fangmethode, habe deswegen heute in Starnberg bzw beim LFV Bayern angerufen und nachgefragt!
Was dein Verein, dein Angelgerätehändler, der Kartenausgeber , Angler außerhalb Bayerns oder sonstwer sagt, ist nebensächlich und spielt keine Rolle, was zählt ist das Bayrische Fischereigesetz §15 Absatz 1-3, Nebenabsätze 1-6 unter Absatz 1.

http://lfvbayern.de/media/files/AVBayFiG_200710.pdf

In dieser PDF kannst du alles nachlesen!

Sorry Jack the Knife, aber wo genau steht da jetzt was von Licht/künstlichem Licht/Knicklicht ?????
§ 15
Verbotene Fangarten, Fanggeräte und Fangvorrichtungen
(1) Verboten ist
1. das Fischen unter Verwendung von Sprengstoffen, Giften, Betäubungsmitteln,
Schusswaffen, Abzugseisen, Schlingen, Reißangeln, freitreibenden Angeln, Netzfallen,
Fischgabeln, Harpunen, Speeren, Pfeilen und groben Werkzeugen,
2. das Anlegen neuer Aalfänge (ortsgebundene Selbstfänge) und das Einbringen
zusätzlicher Aalschocker und Aalhamen,
3. das Fischen mit dem lebenden Köderfisch,
4. das Fischen, Fernhalten, Scheuchen oder Abweisen von Fischen unter Verwendung von
elektrischem Strom; § 19 bleibt unberührt,
5. das Fischen in Fischpässen oder Fischwegen sowie in den durch die
Kreisverwaltungsbehörde zu bestimmenden oberhalb und unterhalb liegenden
Gewässerstrecken,
6. das Fischen unter gleichzeitiger Benutzung von mehr als zwei Handangeln (§ 16 Abs.
1); neben der Hegene darf nur eine andersartige Handangel verwendet werden.
(2) Zur Wahrung des Hegeziels (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFiG), vor allem bei Störung des biologischen
Gleichgewichts, sowie zur Förderung der Zucht und des Abwachsens der Fische können die Bezirke
durch Verordnung die Anwendung zulässiger Fangarten, Fanggeräte und Fangvorrichtungen regeln,
beschränken oder verbieten.
(3) 1 Die Kreisverwaltungsbehörden können in entsprechender Anwendung des Abs. 2 befristete
Anordnungen erlassen. 2 Sie können durch befristete Anordnungen aus fischereiwirtschaftlichen Gründen
sowie zu Lehr-, Versuchs- und Forschungszwecken von den Verboten nach Abs. 1 Nrn. 2, 4 und 5
befreien.
§ 16
Bin wirklich kein Paragraphenreiter oder sowas, aber ich finde da nichts und demnach müsste es doch in Bayern erlaubt sein !?!?!?

Kann das bitte einer endgültig für qwerkopp klären, ob es erlaubt ist oder nicht, oder mir sagen wo mein Fehler war ?
 
Dann lies zur Abwechselung mal den ganzen Thread.
Beitrag Nr. 8
Aber egal.
§12 Absatz 1b
Bayern Fischereigesetz.
Da stehts.
Verboten.
 
warum köder beleuchten oder lampen einsetzen....nehmt doch ein nachtsichtgerät...außerdem...wenn das beleuchten der köder verboten ist, wieso darf man dann knicklichter einsetzen, die auch die fische anlocken?
 
Das alles erinnert mich...

...an die Super-Spezial-Fisch-Such-Sonnenbrillen. Billiger Müll der den Anglern teuer angedreht wird, ganz nach der Art..."Diese Brille müsster koofen, det is die Brille für die Doofen"...
Es gab ja auch schon die "Pilzsuchbrille"........und in Kürze das Strawinskische Leuchtrotauge was vorne oder hinten rot leuchtet.
Warum sollte es also nicht auch "Quernüschels Knicklichtwurm" geben? Jede Wette, eins fängt man damit ganz sicher, nämlich Grundeln.
Ausserdem hab ich Gerüchte gehört wonach berühmte Fisch-Hitparaden Aufseher schon lange gute Fangerfolge auf Wobbler mit Blaulicht haben. Nur mit dem Martinshorn klappts noch net so ganz.
 
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