Landesfischereigesetze -  bestimmte Hakengröße bei Angeln ohne Fischereischein?

Landbewohner mögen halt keine Neuerungen:roll. Irgendwann sind die Alten weg und mit ihnen die Vorurteile und antiquierten Denkweisen. Die Zeiten sind vorbei aber manche merken es nicht.
 
Vielleicht solltest du dir die Frage stellen, warum solche Empfindungen oder Meinungen entstanden sind.

ich versuche schon lange zu begreifen,wie wir es schaffen können...diese teilweise irrwitzigen Meinungen in den Köpfen vieler zu ändern.

PS: als schuldig für was auch immer,halte ich den normalen Berliner Bürger nicht!...Du etwa?

Gruß Jörg
 
Wer sowas heutzutage noch denkt hat eindeutig was verpasst und war auf jedenfall seit 20 Jahren nicht in Berlin. Allein in den letzten 10 Jahren hat sich die Stadt so massiv verändert. Die Fluktuation ist so stark, im Prinzip hat sich die Bevölkerung in 10 Jahren einmal komplett ausgetauscht. Jetzt gib mal jemandem die Schuld für irgendwas, was über 20 Jahre vorbei ist.
Und, dass eine Hauptstadt besonders unterstützt werden muss, ist für mich selbstverständlich. Muss ja auch was hermachen.
 
Ich denke auch, dass ein Fischereischeininhaber nicht besser ist als ein anderer Angler mit gleichem Fach- und Praxiswissen ohne Schein.

Zumal ja folgendes Problem auftritt.Ein geprüfter Angler aus Bundesland ,,A,,trifft auf Reglungen aus BL,,B,,!
Geht das jetzt ohne neue Prüfung in Ordnung?Wenn ja,Warum?

Gruß Jörg
 
Tja, so sieht es aus, jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen. Eigentlich haben wir da noch Glück, dass wir mit unserem Schein auch in andere Bundesländer dürfen.

Was jetzt kommt, bitte nicht auf die Goldwaage legen:
Deshalb: Nieder mit dem Bremsklotz Föderalismus:klatsch. Das Problem begegnet uns ja in allen Lebenslagen (zumindest wenn man im ganzen Land unterwegs ist). Aber die Allierten haben sich schon was dabei gedacht, ne?!
 
Hallo Koala,
im §17 Abs. 4 Pkt. 4 ds Brandenburger Fischereigesetz habe ich folgendes gefunden.

4) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die ...

4.den Fischfang mit der Friedfischangel ausüben,...

Von Hakengrößen fand ich nix. Beantwortet das deine Frage?

Dieser Absatz befreit dich aber nicht davon, deinen Beitrag an den LAVB zu entrichten, wenn du an einem LAVB Gewässer angeln willst.

Meine Empfehlung ist daher der §18 Abs. 3 des bereits zitierten Gesetzes:

(3) Wer die Fischerei ausübt, hat alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere fischereirechtlicher, tierschutzrechtlicher und naturschutzrechtlicher Art zu beachten. Dazu hat er sich entsprechend zu informieren und weiterzubilden.

Unverständlich ist mir, wie man bei so einer Frage auf Warenverteilung in der DDR und politische Vereinigung der Bundesländer Berlin und Brandenburg kommt.
Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Unverständlich ist mir, wie man bei so einer Frage auf Warenverteilung in der DDR und politische Vereinigung der Bundesländer Berlin und Brandenburg kommt.
@Fürstenwalder: Deine Frage würde sich beantworten wenn du den ganzen Thread lesen würdest:). Die Frage des TE wurde nämlich schon längst beantwortet und da dachten wir, aus Langeweile könnte man ja mal über was anderes sprechen:zwinkernd.
Hab übrigens grad nen Barsch gefangen (20 cm), in Brandenburg;)
 
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