Allgemein -  Tackle klau

@Andreas:
Es gibt Schilder zu kaufen "Betretenverboten". Die kann sich jeder Jäger an seinen Stand machen.
Grund....es ist schon sehr sehr viel Unfug betrieben worden damit....und genau das ist das was verhindert werden muss.
Wie oft kommen Jäger auf ihre Kanzel etc. und da stehen Bierflaschen etc. rum oder es sieht recht wüst aus....auuch wenn manche es kaum glauben weil sie es selber nicht machen.....es gibt solche Leute.

@Schweyer....du bist ja ein ganz cooler....wenn du es nicht glaubst (man muss eben eingestehen wenn man von etwas keine Ahnung hat, und so ist es bei dir gerade also kannst du ga nicht mitsprechen....)
Aber du Kluger Mensch....ich kann dir versichern das ich Forstwirt bin und ebenfalls seit 2,5 Jahren einen Jagdschein habe auch wenn es dir vllt. nicht in den Kram passst.!!!!
Ob du es glaubst oder nicht.!!!
 
Erst weißte nicht ob's ne Ordnungswidrigkeit oder Staftat ist. Dann kann auf einmal jeder Jäger es halten wie er es will und zu guter letzt gilt das der "Betretungsversuch" durch Schilder verboten werden muss. Entscheid dich mal für eine These und hör auf hier klugzuschei..ern.

Du sagst außerdem das man hier sofort einen drüber bekommt bei einer anderen Meinung. Viel schlimmer find ich hingegen 18jährige, welche auf einem hohen Ross sitzen und "uns" die Welt erklären wollen.
Und das in einer herablassenden Art die nicht mehr feierlich ist.

Wie es in den Wald reinruft, so schallts raus.
 
So viel zum Thema "Tackle-Klau" :daumenhoc
Wenn du dir den Thread anschaust wirst du feststellen dass das Thema "Tackle-Klau" um das Thema "Wildschweinbesuch beim Nachtangeln" erweitert wurde. :) Und dann wurden wir belehrt das Wildschweine ja ganz harmlose Tiere sind.

Aber du hast Recht vielleicht sollte man das Thema ab dem Wildschweinbesuch abspalten. Denn grundsätzlich ist da für sich genommen sehr interessant!
 
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...also ich dachte eigentlich eine winterdepression bekomm ich schneller, da ich hier über 70 grad nord wohne!:popcorn::popcorn:
 
@Andreas:
Es gibt Schilder zu kaufen "Betretenverboten". Die kann sich jeder Jäger an seinen Stand machen.
Es gibt alle möglichen Schilder zu kaufen! Ja, klar!

Mittendrin statt nur dabei....

Nach einer Schrecksekunde rollte ich gemuetlich eeiter bergab, als ein Schnaufen hinter mir immer lauter wurde. Es war die Mama..... Ich also in die Pedale getreten. 20 kmh- immer noch da. 25 kmh- der Abstand blieb unveraendert....

50 -70 m nach der Suhle war ein eingezaeunter Jungwald. Diesen Zaun machte ich mir zu nutzen und befoerte mich mit Schwung auf die andrre Seite. Wie ich das geschafft hatte, weiss ich heute nicht mehr- schliesslich sind die Dinger ja auch fast 1,5 m hoch.

Der dahinter befindliche Hochsitz war fuer die naechste halbe Std mein bester Freund....

Kerle- Kerle, was hatte ich die Hosen voll.....
...außerdem hast du dich damit strafbar gemacht....
Sozusagen hast du dich ziemlich in den Mist mit der Antwort geritten... :nein
Du hast praktisch mind. 1 "Straftat" begannen :) (in meinen Augen 2 wegen dem "Weg").

Also noch mal! Wieso hat er sich strafbar gemacht wenn er sich auf einem Hochstand vor einer Bache in Sicherheit bringt?

P.S. Mit Wildschweinen halte ich es wie mit großen, freilaufenden Hunden. Ich bin nicht bereit herauszufinden ob die nur spielen wollen!
 
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http://www.grube-shop.de/media/images/popup/art_78-654_1.jpg

Hier hast du dieses Schild.
Ist dieses dran....bzw. an den Zufahrtswegen ins Revier macht man sich mit dieser Aktion Strafbar.
Was der Revierbesitzer dazu nun sagt....wenn man ihm solch eine Geschichte erzählt ist etwas ganz anderes.
Der Wald gehört allen....das was der Jäger in seinem Revier für sich baut ist seines.!Und da hat eigentlich im normalfall ohne die einwilligung des Besitzers (den dieser ist er ja von der jagdlichen Einrichtung....) etwas zu suchen.

So haben wir es gelernt und so wird es u.A in unserem Hegering auch gehandhabt.

Gründe habe ich oben genannt. :augen Randalismus etc. und nicht selten sind diese jagdlichen Einrichtungen auch an Bestandesrändern wo es gilt das Wild in Ruhe zu lassen. Oder an ruhigen Stellen im Revier....und da sollte es auch ruhig bleiben.
Ich vermute das die Stelle vom Steller hier der Aussage ebenfalls eine ruhigere Zone war und da dort viele Radfahrer etc. lang kamen das Wild immer mehr beunruhigt wurde und tlw. dan Verbiss bzw. Schälte. Um dies zu verhindern wollte man den Besucherzugang verweigern.
Denn wir Jäger haben durch beunruhigtes Wild dann das Problem das es sich in den Wald und in dichte Bestände zurückzieht und dort bleibt und dadurch wenn es Hunger hat auch verbeißt bzw. schält und wenn dies in hohen Zahlen und großem Umfang passiert (und jetzt komm ich nicht mehr als Jäger sondern als Waldarbeiter) tut das dem Wald einen großen Schaden an und junge Bäume wachsen dann nicht wie gewollt gerade etc. bzw. sterben ganz ab.

Dies ist 1 Grund :)
 
Dem Schild fehlt imho ein entscheidener Hinweis! Wer spricht denn das Verbot aus? Der Waldeigentümer? Egal ob Privatwald oder Landesforstverwaltung.
Oder der Jagdpächter? Mit welchem Recht?

Um mal beim Angeln zu bleiben. Der Pächter der Fischereirechte darf auch nicht den Zugang zum Wasser sperren!
 
http://www.grube-shop.de/media/images/popup/art_78-654_1.jpg

Hier hast du dieses Schild.
Ist dieses dran....bzw. an den Zufahrtswegen ins Revier macht man sich mit dieser Aktion Strafbar.

:)

Siermann....hör doch jetzt einfach auf!

Niemand.....absolut niemand macht sich strafbar bzw. begeht eine Ordnungswidrigkeit wenn er....trotz dieses Schildes....den Wald betritt.

Dieses Schild hat allenfalls eine abschreckende Wirkung entbehrt aber jeglicher rechtlichen Grundlage.

Du ziehst mit Deinen Unwissenheiten dieses Thema nur unnötig in die Länge.
 
Betretungsverbote für jagdliche Einrichtungen regeln Landesforstgesetze.Beispiel wäre da: http://www.wald-prinz.de/landesforstgesetz-nordrhein-westfalen/1032#§ 2

hier der §3 Punkt d)

wie diese dann wie in unserem Beispiel(Wildschwein :) )oder zb. Schutzsuche bei Unwetter ausgelegt wird,steht auf einen anderen Blatt.

Zum grünen Hinweisschilchen. :) Wenn bei uns hier Waldwege gesperrt sind,erfolgt jenes durch ,,richtige Verkehrszeichen''.

Gruß Jörg
 
Das zum Thema Anzeige, Straftat, Ordnungswidrikeit wenn ich einen Hochsitz betrete auf der Flcuht vor Schwarzkittln :)

Bochum. Ein Mädchen und drei Jungen mussten am Montagabend auf einem Hochsitz im Bochumer Ortsteil Querenburg angeblich vor Wildschweinen gerettet werden.
Wie die Polizei berichtet, hatten die Kinder im Alter von 11, 12, 13 und 14 Jahren gegen 19 Uhr von einem Handy die Wache angerufen: Aus Furcht vor Wildschweinen hätten sie sich auf einen Hochsitz geflüchtet, sagten sie. Die Tiere seien noch in der Nähe, deshalb würden sie sich nicht wieder herunter trauen. Weil die Polizei zunächst nicht wusste, wo genau das Drama stattfand, unterhielt sich ein Polizeibeamter der Leitstelle per Dauergespräch mit einem der Jungen. Auf diesem Wege konnten die Beamten mit mehreren Streifenwagen zum ungefähren Standort der Kinder gelotst werden - ein Waldstück in der Nähe der Kläranlage an der Lise-Meitner-Allee, zwischen dem Technischen Zentrum der Ruhr-Uni und der A 43.

"Polizeisprecher Frank Plewka sagte am Dienstag zur WAZ: "Man kann davon ausgehen, dass die Kinder etwas gesehen haben, das wie ein Wildschwein aussah oder wirklich eines war. Sie haben richtig reagiert, indem sie einen Hochsitz aufsuchten."

http://www.derwesten.de/staedte/boc...-kinder-fluechten-auf-hochsitz-id2375080.html
 
Zum Thema Betreten eines Hochsitzes
In Bayern, Sachsen und Thüringen gilt:
Erst ein Nichtverlassen nach Aufforderung den Sitz zu verlassen gilt als OWi.
Siehe § 56, Abs. 2, Nr. 7 BayJG

habe mal für Sachsen nachgesehen: http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/wald_13.html

§11 Punkt(3).3

mein Rat: es passieren oft zum Teil schwere Unfälle beim Betreten dieser Hochsitze.Manche sind schon lange nicht mehr in Gebrauch.
Eine morsche Sprosse weiter oben...und schon ist es geschehen.

Gruß Jörg
 
So...habe extra etwas verheimlicht um eure Reaktionen zu sehen....
Ich bin Jäger....habe einen Hund der die Nachsucheprüfung abgelegt hat...genau wie mein Opa (der auch Jagdscheinhat) und ebenfalls einen Hund (Dackel) hat der die Prüfung abgelegt hat gehen wir beide intensiv zu div. Nachsuchen wenn wir gerufen werden wenn etwas angeschossen wurde....
Im letzten Jahr waren es insgesamt 21 Nachsuchen (2 selbstverschuldet). Davon waren 13 auf Schwarzwild.
Ich habe seit dem ich selber auf Jagd gehe und seitdem ich mit auf Jagd gehe (und das ist seit meinem 6. Lebendsjahr....mit 8 hab ich die ersten Nächte alleine aufm Ansitz verbracht nachts!!!) noch nie erlebt das ich gezielt von einem Schwein (sei es nun Bache mit Frischlingen oder einzelne Überläufer bzw. Keiler...angegriffen wurde.
Selbst flog mein Hund letztes Jahr durch die Luft und wurde leicht verletzt...aber ein Mensch ist nie wirklich zu schaden gekommen (jedenfalls nicht durch ein Schwein).

Bestes Beispiel sind die Drückjagden...wie viele gibt es davon im Jahr....???
Und wie oft wird dabei ein Treiber von einem Schwein angegriffen.?
Schweine haben z.Z keine richtige Rauschzeit (Paarungszeit) mehr...sondern Frischen (Werfen) das ganze Jahr über....so habe ich auch am letzten Wochenende als ich zu solch einer Jagd wiedereinmal eingeladen war eine Rotte gesehen in der die Frischlinge vllt. 3 Monate alt waren...

Solange das Schwarzwild gesund ist...und sich nicht in die Enge getrieben fühlt wird es immer (IMMER) versuchen zu flüchten....vllt. auch in eure Richtung aber dan nicht gezielt um euch zu verletzten.

Soviel zu den bösen bösen und schlimmen Wildschweinen :mad:

Hey Siermann.....dann hast du ja ja eine OWi alternativ Straftat begangen :)

Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:
  • Bestandene Jägerprüfung. Diese erfordert die Teilnahme an einem umfangreichen Lehrgang (mindestens 60 Stunden Theorie und 60 Stunden Praxis, der mit einer komplexen, dreiteiligen staatlichen Prüfung abgeschlossen wird.
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden),
  • persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG), die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt
  • Mindestalter 18 Jahre, mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein erstmals erteilt werden
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
genau so isses. Wenn mir so ein Getier nachrennt, springe ich auch über Zäune oder auf Hochstände. Den Jäger möchte ich sehen, welcher sich da nach einer vernünftigen Erklärung auf den Weg zu seinem Anwalt macht!
Ich finde das alles sehr an den Haaren herbei gezogen!

Siermann: deine Lehrbuchkenntnisse in allen Ehren- aber nach ein paar Jahren Praxis und mit ein bisschen Gelassenheit (kommt im Alter:zwinkernd) siehst du das auch so..

Man muss einfach nur googlen, da gibt es massig Berichte wo sich Leute auf den Hochsitz flüchteten. In keinem auch nur ein negatives Wort von Anzeige etc.
Selbst den Radfahrer Fall gibt es dort und der wurde vom Jäger mit einem breiten Grinsen "befreit"
 
jaa. es gibt immer mehr Leute die sich das nicht leisten können (oder wollen !!) leider! mir persönlich haben sie noch nie was wirklich schlimmes geklaut... wie Mans nimmt= ich war beim NachtAngeln, ich bin schlafen gegangen (dumme Idee) und als ich am nächsten morgen aufwachte war von allen ruten (7 waren es) die Montage runtergeklaut ... dreißter geht es wohl nicht...

petri
aus der Steiermark
carp-fisher
 
...ich glaube eher dass da jemand die verordnungen kennt, es sich um den berühmten wink mit dem zaunpfahl handelt und es somit kein diebstahl war- im grunde hattest du glück, die strafe wäre saftig ausgefallen
 
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jaa. es gibt immer mehr Leute die sich das nicht leisten können (oder wollen !!) leider! mir persönlich haben sie noch nie was wirklich schlimmes geklaut... wie Mans nimmt= ich war beim NachtAngeln, ich bin schlafen gegangen (dumme Idee) und als ich am nächsten morgen aufwachte war von allen ruten (7 waren es) die Montage runtergeklaut ... dreißter geht es wohl nicht...
petri
aus der Steiermark
carp-fisher
 
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