Allgemein -  Vorsicht Betrüger!

Ich habe ihm eine Frist bis zum 25.6 gesetzt.Was mache ich, wenn die Liege bis dahin nicht hier ist? Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten?
 
Jawoll, zur Polizei. Drucke schon mal alles vorsichtshalber aus, sichere dir diese Seiten als Screenshot etc.
 
Als erstes muss jedoch die Warensendung mit Fristsetzung angemahnt werden. Nach Ablauf der Frist ohne eine Lieferung, kann ein Anwalt oder Inkassobüro eingeschaltet werden oder gar ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden. Usw. usw., alles jedoch erstmal auf eigene Kosten. Aber was mich persönlich doch etwas nachdenklich macht, ist die Tatsache dass der User seine beiden Verkaufsthreads sowie seinen Vorstellungsthread inzwischen komplett gelöscht hat. Was er wohl nicht wusste, dass wir bei Bedarf alles wiederherstellen können. ;)


Wie schon erwähnt habe ich dem Verkäufer bereits eine Frist gesetzt, in der er sich zumindest melden sollte und mich über den Stand der Dinge informieren sollte. Dies hat er gelesen, aber nicht dadrauf reagiert.

Das er alle seine Themen gelöscht hat kam mir auch extrem seltsam vor, danke nochmal für das Wiederherstellen.
Durch meine Rechtschutzversicherung bin ich für solche Fälle abgesichert und werde selbstverständlich auch von ihr Gebrauch machen.


Jawoll, zur Polizei. Drucke schon mal alles vorsichtshalber aus, sichere dir diese Seiten als Screenshot etc.

Genau das habe ich gemacht, und war damit grade eben bei der Polizei.
 
hallo

Hi Leute, das problem hatte ich auch Geht noch zu einem Anwalt, dort stellt ihr einen Antrag auf Gerichtskostenübernahme.Sowie einen Antrag Namens Beratungsschein. Dann braucht ihr nicht zu bezahlen. Da die Polizei in den meisten fällen das zur Staatsanwaltschaft gibt und die es nach einiger Zeit wegen geringfügigkeit das Verfahren einstellt.Dann zu einem Anwalt gehen ist sehr schwer da wieder einige Zeit ins Land geht. Also hört auf meine Worte und geht zum Anwalt , ich habe durch diesen Fehler viel Lehrgeld bezahlt.
 
Hallo ihr geprellten.

Hier mal ein paar Hinweise aus meiner eigenen Praxis:
Da wir in Deutschland ein total tolles Datenschutzgesetz haben und unter anderem dadurch die Vorratsdatenspeicherung ausgehebelt wurde, können IP-Adressen nur sehr eng begrenzt (manche weniger als drei Tage !) einem Anschluß zugeordnet werden.

Das heißt für jeden, der irgendwie Opfer im Internet wird: Schnellstmöglich Anzeige bei der Polizei erstatten und gleich IP´s mitbringen, damit eventuell vorhandene IP´s auch bei den Providern noch vorhanden sind.

@ Ralf-Admin :)
Firmen sind nicht nur auf Grund gerichtlicher Beschlüsse verpflichtet Daten herauszugeben, nach § 113 TKG i.V.m. § 96 TKG auch an die Polizei oder die StA ;)

Die Zusammenarbeit sollte also wie folgt ablaufen:
- Kunde geprellt, Hinweise wie hier (Beiträge gelöscht, User meldet sich nicht...)
- Nachricht an Admin, der dann IP an den Geschädigten gibt (umgehend, schnell...)
- Geschädigter mit IP zur Polizei (auch umgehend, schnell, Polizei hat immer offen...)
- Anschlußinhaber kann ermittelt werden

Andere Wege vereiteln die Ermittlungen wegen der oben genannten Vorratsdatenspeicherung. Auch werden nicht alle E-Mail- Adressen verifiziert herausgegeben.
 
klar recht hast du aber durch eine Straftat hat der Anwalt auch möglichkeiten dieses alles rauszufinden wenn nicht sogar mehr als die polizei und dieses dauert dann auch nicht so lange glaub mir das
 
Hallo ihr geprellten.

Hier mal ein paar Hinweise aus meiner eigenen Praxis:
Da wir in Deutschland ein total tolles Datenschutzgesetz haben und unter anderem dadurch die Vorratsdatenspeicherung ausgehebelt wurde, können IP-Adressen nur sehr eng begrenzt (manche weniger als drei Tage !) einem Anschluß zugeordnet werden.

Das heißt für jeden, der irgendwie Opfer im Internet wird: Schnellstmöglich Anzeige bei der Polizei erstatten und gleich IP´s mitbringen, damit eventuell vorhandene IP´s auch bei den Providern noch vorhanden sind.

@ Ralf-Admin :)
Firmen sind nicht nur auf Grund gerichtlicher Beschlüsse verpflichtet Daten herauszugeben, nach § 113 TKG i.V.m. § 96 TKG auch an die Polizei oder die StA ;)

Die Zusammenarbeit sollte also wie folgt ablaufen:
- Kunde geprellt, Hinweise wie hier (Beiträge gelöscht, User meldet sich nicht...)
- Nachricht an Admin, der dann IP an den Geschädigten gibt (umgehend, schnell...)
- Geschädigter mit IP zur Polizei (auch umgehend, schnell, Polizei hat immer offen...)
- Anschlußinhaber kann ermittelt werden

Andere Wege vereiteln die Ermittlungen wegen der oben genannten Vorratsdatenspeicherung. Auch werden nicht alle E-Mail- Adressen verifiziert herausgegeben.
Ja aber da ich ihm ja jetzt eine Frist gesetzt habe, muss ich doch mindestens bis nächstes Wochenende warten, bis ich zur Polizei gehe?
 
Also soviel ich weiß kannst du Überweisungen welche du selbst angewiesen hast nicht mehr zurückfordern (ausser der Empfänger tut dies).
Anders ist es bei Lastschrift da geht es 6 Wochen zurück zu buchen.
 
Ja aber da ich ihm ja jetzt eine Frist gesetzt habe, muss ich doch mindestens bis nächstes Wochenende warten, bis ich zur Polizei gehe?

Zivilrechtlich: Ja

Strafrechtlich liegt hier der Verdacht des Betruges Nahe, ob er ´ne Frist hat oder nicht. Sicherlich wird dich auch der aufnehmende Beamte fragen, aber du kannst hier auf jeden Fall mit dem zeitlichen Faktor begründen, dass ein sofortiges Handeln nötig ist. Sinn macht´s aber nur mit frischen IP´s !!

Also: Nein, du musst nicht warten, denn selbst, wenn du deine Ware erhältst und sich der Verdacht nicht bestätigt, kann eine Strafanzeige durch, den dann natürlich erforderlichen Hinweis duch dich, eingestellt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich schalte mich nochmal kurz ein, wenn ich auch nicht wirklich viel verraten will.

Im übrigen darf ein Foren-Admin die IP's auch nicht an den Geschädigten rausgeben.

Es gibt Internetprovider die trotzdem immer noch die IP's länger speichern als sie dürften!;)
Zudem war das lange so - auch nachdem es hieß "Speicherung der IP-Daten nur 7 Tage erlaubt".
Dennoch ist es auch danach - dem Provider - normal noch möglich zu wissen wem die IP gehört!
Man kann nur leider - wegen fehlender Protokolle - nicht mehr nachweisen, dass derjenige XY angestellt hat.:augen
Wie? - Weil jeder gewisse IP's zugewisen bekommt die sich nicht ändern, so bleiben meist die ersten 2 IP-Stellen identisch während nur die letzten beiden sich, bei jeder erneuten Einwahl, ändern.
Hatte selbst schon durch den Provider IP's von 2 untersch. IP-Ranges.
Im Moment habe ich wieder nur eine IP-Range.

Desweiteren gibts noch Möglichkeiten der Verschleierung.... aber dazu geb ich keine Auskünfte!
Weil sonst kommen Leute nur auf dumme Gedanken!
 
Kriminelle

Hi Revilo

Es gibt Internetprovider die trotzdem immer noch die IP's länger speichern als sie dürften!

Sicherlich, ich schrieb auch "manche weniger als drei Tage", aber das längere Speichern hilft ja dem Geschädigten nur, also warum beschweren ;)

Dennoch ist es auch danach - dem Provider - normal noch möglich zu wissen wem die IP gehört!

Aber da kann er sich eben dahinter verstecken, dass er bereits gelöscht hat...

Man kann nur leider - wegen fehlender Protokolle - nicht mehr nachweisen, dass derjenige XY angestellt hat.:augen

Das kann man ohnehin nicht, weil keiner weiß, welche Person vorm PC saß...
Aber die Anschrift wird bekannt und man hat einen verklagbaren /vernehmbaren Ansprechpartner.

Wie? - Weil jeder gewisse IP's zugewisen bekommt die sich nicht ändern, so bleiben meist die ersten 2 IP-Stellen identisch während nur die letzten beiden sich, bei jeder erneuten Einwahl, ändern.
Hatte selbst schon durch den Provider IP's von 2 untersch. IP-Ranges.
Im Moment habe ich wieder nur eine IP-Range.

Aber das wird einem Richter nicht für eine Verurteilung reichen, weil der eben möchte: Genau die IP war für diesen Zeitraum diesem PC zugeordnet...


Desweiteren gibts noch Möglichkeiten der Verschleierung.... aber dazu geb ich keine Auskünfte!
Weil sonst kommen Leute nur auf dumme Gedanken!

Das sollen sie ja nun wirklich nicht ;)

Im Übrigen verweise ich da mal auf die Forumsregeln § 7. Darin verpflichtet sich der Admin selbst Strafanzeigen zu erstatten, wenn ihm ein strafbarer Inhalt / eine strafbare Handlung bekannt wird. Im hier vorliegenden Fall dürfte wohl das Löschen der Threads und das Nichtmelden beim Geschädigten ausreichend für einen Anfangsverdacht sein, oder ?

So müsste also Ralf die Strafanzeige erstatten, und das nicht nach seinem eigenen Ermessen, da es einen Ermessenspielraum auf Grund der Gefahr im Verzug (Verlust der Daten durch Löschung beim Prov.) nicht gibt. In diesem Zusammenhang müsste er sodann gleich die IP an die Polizei übermitteln, da auch dieses unter den Begriff "Gefahr im Verzug" fällt, denn die Zeit die die Einholung eines richterlichen Beschlusses benötigt, würde die Aufklärung der Straftat vereiteln oder wenigstens erschweren.
Nach § 113 TKG hast du grundsätzlich Recht damit, dass die Herausgabe nur auf richterlichen Beschluß, also für den Einzelfall verpflichtend ist, aber eben diese vermaledeite Gefahr im Verzuge...
 
...ich würde nie mit jemanden Geschäfte machen, der hier wenige oder nur alte Beiträge hat und dessen Anmeldedatum "frisch" ist. @Reaper: Dir habe ich auch nur vertraut, weil Du so viele Beiträge hattest und schon lange angemeldet bist. Davon abgesehen finde ich es entgegen anderer Meinungen hier absolut OK, dass Du das sofort öffentlich gemacht hast! Es geht ja wohl nicht, dass noch andere Foreneilnehmer da "virtuelle" Gegenstände kaufen!

Ich würde bei dem Typen vorbeifahren und mir das Geld persönlich holen. Im Detail muss man darauf ja nicht eingehen...
 
...ich würde nie mit jemanden Geschäfte machen, der hier wenige oder nur alte Beiträge hat und dessen Anmeldedatum "frisch" ist. @Reaper: Dir habe ich auch nur vertraut, weil Du so viele Beiträge hattest und schon lange angemeldet bist. Davon abgesehen finde ich es entgegen anderer Meinungen hier absolut OK, dass Du das sofort öffentlich gemacht hast! Es geht ja wohl nicht, dass noch andere Foreneilnehmer da "virtuelle" Gegenstände kaufen!

Ich würde bei dem Typen vorbeifahren und mir das Geld persönlich holen. Im Detail muss man darauf ja nicht eingehen...

Eine gute Idee, nur hat er mir eine falsche Adresse gegeben!
 
@alle Betrogenen: Leider ist so was meistens als "Lehrgeld" zu verbuchen. Das machen _ALLE_ ein mal und ab dem Moment sind sie im Internet paranoid, wenn es um Vorkasse geht ;-)

So lange es nicht um 1000 Takken geht, steht der Aufwand (Anwalt, IP-Ermitteln lassen, telefoniererei mit Polizei, Fahrtkosten, private Ermittlungen) in KEINEM Verhältnis zum Streitbetrag (bei euch 200 Takken?). Sorry. Das ist sehr sehr ärgerlich!

Ärgert euch eine Stunde lang richtig kräftig, dann macht euch den Kopf frei, geht' ans Wasser und vergisst es. Eine Lebenserfahrung mehr.

Gruß!
 
@alle Betrogenen: Leider ist so was meistens als "Lehrgeld" zu verbuchen. Das machen _ALLE_ ein mal und ab dem Moment sind sie im Internet paranoid, wenn es um Vorkasse geht ;-)

So lange es nicht um 1000 Takken geht, steht der Aufwand (Anwalt, IP-Ermitteln lassen, telefoniererei mit Polizei, Fahrtkosten, private Ermittlungen) in KEINEM Verhältnis zum Streitbetrag (bei euch 200 Takken?). Sorry. Das ist sehr sehr ärgerlich!

Ärgert euch eine Stunde lang richtig kräftig, dann macht euch den Kopf frei, geht' ans Wasser und vergisst es. Eine Lebenserfahrung mehr.

Gruß!

Naja 70 Euro.Für einen Schüler aber doch ein bisschen Geld.Aber ich hab draus gelernt!
 
Gibt's hierzu denn einen neuen Status? Morgen soll's doch zur Polizei gehen, wenn keine Reaktion kommt. Kam was?

regards
Peter
 
Gibt's hierzu denn einen neuen Status? Morgen soll's doch zur Polizei gehen, wenn keine Reaktion kommt. Kam was?

regards
Peter

Naja ich war die Woche in England.Meine Familie war aber zu Hause, jedoch ist kein Paket hier angekommen.Kollege Jeckel war auch nicht wieder online! Habe heute schonmal bei der Polizei angerufen, er hat mir ebenfalls zu einer Anzeige geraten.Der Polizist war nur alleine da und hat darum gebeten, dass ich heute nichtmehr hinfahre.Die Frist geht aber noch bis morgen.Wenn es dann nicht da ist, fahre ich am Montag nach der Schule zur Polizei.
 
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