Landesfischereigesetze -  Untermaßiger Hecht

Waldbua

Petrijünger
Servus beinander,

Ich hatte letztes we das Pech das ich einen 55 Hecht fing
( in dem Gewässer smaß 60 )
Dieser hatte den Köder jedoch so stark inhaliert das er nicht mehr zu retten war.
Nun meine Frage :
Was tue ich in so einem Fall ??, was trage ich in die ein ???
Ich hab einfach mal Fotos gemacht und auf die Liste
1 Hecht 55cm verangelt
Geschrieben .
 
Meines Erachtens ist das stark Gewässerabhängig. Ich würde den Pächter bzw. den Vereinsvorstand fragen, alles andere führt wohl zu nichts.
 
bei uns in den papieren steht,wer einen untermaßigen fisch fängt,der allerdings den haken soo tief geschluckt hat,dass man ihn nicht schonend wieder freimachen kann,so ist die schnur abzuschneiden und der fisch so wieder ins gewässer zurückzuführen.beim beispielsweise wobbler ist ja klar,das der fisch verreckt wenn du ihn so wieder schwimmen lässt.da steht dann,dass du den fisch in gleich große stücke schneiden musst und ihn dem gewässer wieder zuführen musst...bei deinem hecht würde ich den köder dann drinlassen und das vieh mitnehmen...denke mal,dass du dann so am besten fährst.weil wenn du dann kontrolliert wirst kannst du ja sagen,dass dir der fisch zu schade war um ihn zu verbuddeln...so seh ich das zumindest..
 
Hallo,


diese Diskussion hatten wir bereits.

In den meisten Bundesländern ist das im Fischereigesetz oder der Fischereiordnung geregelt. Nur wenn das LFG nichts regelt, kann der Verein eigene Regeln aufstellen.

Wenn du den Fisch in Bayern gefangen hat, hast du ziemlich alles richtig gemacht. Bayern erlaubt, meines Wissens, als einziges Bundesland die Aneignung untermaßiger Fische.

Die Fischereiordnung untersagt die generell Entnahme von Hechten < 60 cm.

Das gilt vom Grundsatz her auch für tote oder nicht mehr lebensfähige Fische.



Deshalb fordern die meisten Bundesländer solche Fische zu töten und zu vergraben.


Wenn jemand diesem Fall den Fisch mit nimmt, ist das in der Regel schon einmal eine Ordnungswidrigkeit gem. LFG.



Übel kann es werden, wenn der Pächter Strafanzeige erstattet nach §294 StGB. In diesem Fall kann das durchaus als Fischwilderei gem § 293 StGB geahndet werden.

In Bayern gibt es sehr versteckt einen Abschnitt in den Ausführungsbestimmungen zum Fischereigesetz.

Dieser besagt, dass ich untermaßige, nicht überlebensfähige Fische entnehmen darf, wenn ich glaubhaft machen kann, dass sie unbeabsichtigter Beifang waren. Der Haken sollte daher im Fisch verbleiben.Solche Fische rechnen voll auf die Fangquote und ähnliches an und sind entsprechend einzutragen.


In Bayern hast du also fast alles richtig gemacht. Es wird aber empfohlen den Haken im Fisch zu belassen für den Fall einer Kontrolle.


Das gleiche Verhalten in Düsseldorf am Rhein, hätte dir u.U. ein Schreiben der dortigen Staatsanwaltschaft eingebracht.


winde
 
Ok danke schonmal für die antworten

Den Hecht hab ich mittlerweile versorgt und jetzt aber den Wobbler schon entfernt.....
Könnte jetzt noch was passieren ???
Ich hab halt Fotos aus allen möglichen Positionen
Also denk ich das mir da koana mehr was kann?!

Also für die Zukunft Köder im Fisch belassen und Vorfach abknipsen
Nur für wie lange ???
Hab ned die große Lust das sich mein Gefrierfach mit wobbeln füllt ;-)
 
Es passiert mir auch ziemlich oft das ein Hecht einen Hacken dumm erwischt ich hatte in den letzten wochen 2 untermaßige die ich töten musste weil der Hacken irgendwie die Kiemen verletzt hatte und sie schon blutüberströmt waren... in diesen Fällen trage ich die Fische immer mit ein paar Zentimeter mehr rein um keine Probleme zu bekommen...

Es gibt halt manchmal Fische denen kann man leider nicht mehr viel helfen =(
 
Ok danke schonmal für die antworten

Den Hecht hab ich mittlerweile versorgt und jetzt aber den Wobbler schon entfernt.....
Könnte jetzt noch was passieren ???
Ich hab halt Fotos aus allen möglichen Positionen
Also denk ich das mir da koana mehr was kann?!

Also für die Zukunft Köder im Fisch belassen und Vorfach abknipsen
Nur für wie lange ???
Hab ned die große Lust das sich mein Gefrierfach mit wobbeln füllt ;-)

Lass das Vorfach ganz , abschneiden ist unnötig, gerade beim Spinnfischen oder Ansitz mit Stahlvorfach, aber im Fisch belassen, bis du zu Hause bist!

Zuhause beim Ausnehmen und Säubern kannst du es ganz normal mit dem Köder/Haken entfernen, dort kann dir niemand mehr was.

Bei untermaßigen nicht mehr lebensfähigen Fischen niemals beim Angeln das Vorfach entfernen und den Fisch abschlagen, da hast du schlechte Karten.

Bei Fischen die das Schonmaß erreicht haben, kannst du alles Entfernen sofern nicht während der Schonzeit gefangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es passiert mir auch ziemlich oft das ein Hecht einen Haken dumm erwischt ich hatte in den letzten wochen 2 untermaßige die ich töten musste weil der Hacken irgendwie die Kiemen verletzt hatte und sie schon blutüberströmt waren... in diesen Fällen trage ich die Fische immer mit ein paar Zentimeter mehr rein um keine Probleme zu bekommen...

Es gibt halt manchmal Fische denen kann man leider nicht mehr viel helfen =(

Das ist leider meistens das Problem , wenn mit Wobblern gefischt wird. Ich gehe mal davon aus, daß die wenigsten Angler vom z.B. Rapala einen Drilling freiwillig abmachen.
Ich kann für mich nur sagen, daß dort wo viele untermaßige und kleinere Hechte zu erwarten sind, ich auf solche Köder verzichte. Idealer Weise nur einen Einfachhaken, da die Hechte sowieso auf alles gehen, wenn sie denn wollen.

Um es vorweg zu nehmen, das ist nur meine Meinung. Ich erhebe keinen Anspruch auf Nachahmung.

Gruß VFA
 
Um es vorweg zu nehmen, das ist nur meine Meinung. Ich erhebe keinen Anspruch auf Nachahmung.
Eine Überlegung ist es allemal wert.Ich fische eigentlich(bis auf Norwegen) fast nur noch Widerhakenlos. Richtig abgestimmt(Aktion der Rute+Schnur)stellen Einzelhaken in Verbindung mit Widerhakenlos eine super Alternative da. Selbst bei Spinnködern sollten es viele einfach mal ausprobieren. Die Angst vor Aussteigern ist meiner Meinung nach absolut unbegründet.Das lösen des Hakens allerdings absolut easy. Die C&R Fraktion sollte dies viel öfter beherzigen.Gerade bei Schnurbrüchen,stellt so ein Haken(ohne Widerhaken)für Fische kaum ein Problem dar. Diesen haben die ratz fatz ausgespuckt.Sehe ich ja regelmäßig selbst.Im Kescher an Land(bei loser Schnur)...ist der Haken meistens schon raus. Gruß Jörg
 
Hallo

Ich würde einen untermaßigen Fisch gar nicht mitnehmen . Auch wenn es ärgerlich ist einen 50 cm Hecht klein zuschneiden und dem Gewässer zurück zuführen.

Alleine schon weil es genug schwarze Schafe gibt die gerne mal untermaßige Fische mit nach Hause nehemen.

Diese Leute hätten dann immer eine Rechtfertigung ( dann hat auf einmal jeder Fisch so gehakt das er nicht mehr überlebensfähig ist)
Man braucht doch nur den Wobbler im nachhinein so tief in den Hechtschlund stecken das jeder glaubt der wäre so gefangen worden.

Um sich nicht in Schwierigkeiten zu begeben also immer!

ALLES WAS UNTERMASSIG IST ZURÜCK INS WASSER!
Am besten gensund und munter, wenns aber nicht vermeidbar ist dann auch tot.
 
Hallo

Ich würde einen untermaßigen Fisch gar nicht mitnehmen . Auch wenn es ärgerlich ist einen 50 cm Hecht klein zuschneiden und dem Gewässer zurück zuführen.

Alleine schon weil es genug schwarze Schafe gibt die gerne mal untermaßige Fische mit nach Hause nehemen.

Diese Leute hätten dann immer eine Rechtfertigung ( dann hat auf einmal jeder Fisch so gehakt das er nicht mehr überlebensfähig ist)
Man braucht doch nur den Wobbler im nachhinein so tief in den Hechtschlund stecken das jeder glaubt der wäre so gefangen worden.

Um sich nicht in Schwierigkeiten zu begeben also immer!

ALLES WAS UNTERMASSIG IST ZURÜCK INS WASSER!
Am besten gensund und munter, wenns aber nicht vermeidbar ist dann auch tot.

Wie schon geschrieben wird dies von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt.

Ausgenutzt wird diese Methode in Bayern keineswegs wie manchmal unterstellt oder vermutet wird.
Zerstückelt zurückwerfen macht nur Sinn, wenn Krebse vorhanden sind, die die Reste verwerten , ansonsten geht dies nur auf die Wasserqualität.
 
Ich würde einen untermaßigen Fisch gar nicht mitnehmen . Auch wenn es ärgerlich ist einen 50 cm Hecht klein zuschneiden und dem Gewässer zurück zuführen.
Das ist nicht nur ärgerlich, sondern sogar verboten!
Bitte beachten, wir reden hier über Bayern!

In der AVBayFig steht:

§ 21
Behandlung toter Fische
(2) 1 Tote Fische und Teile von Fischen dürfen in ein Gewässer nicht eingebracht werden.

Diese Bestimmung ist übrigens mit einem Bußgeld bewehrt.

ALLES WAS UNTERMASSIG IST ZURÜCK INS WASSER!
Am besten gensund und munter, wenns aber nicht vermeidbar ist dann auch tot.
Ein ganz schlechter Ratschlag, zurücksetzen darf man grundsätzlich nur unverletzte, lebensfähige Fische.


Amanita
 
Moin!
Es gibt ja Leute, die jede Möglichkeit nutzen, auch untermaßige Fische zum Verzehr mit zu nehmen. Meiner Meinung nach geben manche Landesfischereigesetze diesen Leuten auch noch die Möglichkeit, dies im Rahmen des Gesetzes zu tun. Jacky hat es bereits für Bayern geschildert.
Die Vorschrift, einen hoffnungslos verangelten Fisch klein zu schneiden u. dann dem Gewässer wieder zu zu führen, ist m. E. noch die beste Möglichkeit, so etwas zu unterbinden. Wenn es im Gewässer Krebse u. Wollhandkrabben gibt, werden diese schon dafür sorgen, daß eine Verwertung stattfindet. Wo es die nicht gibt, tun es die Ratten, denn diese sind garantiert vorhanden. Auch wenn es sicher manchem nicht gefällt, diese auch noch zu füttern, unterbindet diese Vorschrift aber jede Möglichkeit, einen untermaßigen Fisch unter Anwendung irgendwelcher fauler Ausreden doch mit zu nehmen.
Außerdem glaube ich, daß die Fischereigesetze aller Bundesländer in einer Beziehung reformbedürftig sind: Drillinge gehören m. E. auch beim Raubfischangeln verboten. Früher hat man ja auch Kartoffeln o. ä. für Karpfen auf Drillinge gezogen, was schon lange verboten ist. Warum also nicht auch ein Drillingsverbot beim Fischen auf Raubfische? Es würde die Anzahl der verangelten, untermaßigen Fische sicherlich stark reduzieren, wenn nur noch Einzelhaken ohne oder mit angedrücktem Widerhaken erlaubt wären.
Gruß
Eberhard
 
Drillinge gehören m. E. auch beim Raubfischangeln verboten.

Dann verbieten wir aber im gleichen zug gefälligst auch das angeln mit Mono auf Raubfisch, gell Eberhard! :augen

Moinsen!
Auch wenn es jetzt ketzerisch klingt u. ich hier jede Menge Prügel beziehe:
Wenn ich mit der Fliegenrute auf Hecht fische, habe ich grundsätzlich ein durchgehendes Mono-Vorfach in Stärke von 0,40 - 0,45 mm dran.
 
Ganz Deiner Meinung Hubert.
Verbot von monofilen Vorfächern aller Art beim Raubfischangeln.
Gefällt mir.
Und Eberhard wirds auch weiter nichts ausmachen ein Raubfischleader zum Angeln mit der Flugrute auf Hechte einzusetzen.
Wäre alles in allem kein schlechter Deal.
Auch wenns die Ammerseeangler ärgern tät.
 
Also hier in der Schweiz (bzw. Wallis wo das min.Mass auch 60cm ist) müsste man den Hecht töten und wieder ins Wasser tuen.

Petri Heil
 
Wie ich bereits schrieb, habe ich bisher noch keinen Hecht durch Vorfachbruch verloren. Wie ich weiterhin schrieb, kontrolliere ich das Vorfach sogar nach jedem Fehlbiss u. natürlich erst recht nach einem Drill sehr sorgfältig u. genau.
Außerdem habe ich es erst einmal erlebt, daß ein Hecht den großen Streamer so tief inhaliert hatte, daß das Vorfach überhaupt mit den Zähnen in Berührung kam. Natürlich habe ich es nach dem Drill ausgewechselt.
Noch Fragen??
 
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