Hallo miteinander !!
Ich hatte vor kurzem den Neffen meiner Freundin mit am Wasser zum Angeln (er ist jetzt 2 1/2 Jahre) und er war völlig begeistert vom Angeln, und da kam mir mal die Frage in den Sinn ob ich ihm rechtlich auch mal ne Angel in die Hand drücken dürfte bzw da er noch recht jung ist in den nächsten Jahren jedenfalls.
Jetzt frage ich mich wie die Rechtliche Lge ist: Ab wann braucht man einen Angelschein bzw Jugendfischereischein. Und darf ich bevor ich eines von beiden erwerben kann übehaupt Angeln oder darf ich erst an die angel wenn ich ein gewisses Alter erreicht hab. Ich meine er wird ja sowieso immer mit mir am Wasser sein und ich besitze ja einen Angelschein und eine Berechtigungskarte. Falls die Rechtslage von Bundesland zu Bundesland verschieden sind interressiert mich hauptsächlich BaWü.
Ich hoffe es findet sich jemand der mir da weiterhelfen kann. Ich hab schon diverse Verordnungen durchstöbert aber nichts rechtes gefunden das meine frage beantworten konnte oder ich war zu "normal" das Beamtendeutsch zu verstehen.
Vielen Dank im Vorraus und Petri Heil an alle.
MfG Stocki77
Ich hatte vor kurzem den Neffen meiner Freundin mit am Wasser zum Angeln (er ist jetzt 2 1/2 Jahre) und er war völlig begeistert vom Angeln, und da kam mir mal die Frage in den Sinn ob ich ihm rechtlich auch mal ne Angel in die Hand drücken dürfte bzw da er noch recht jung ist in den nächsten Jahren jedenfalls.
Jetzt frage ich mich wie die Rechtliche Lge ist: Ab wann braucht man einen Angelschein bzw Jugendfischereischein. Und darf ich bevor ich eines von beiden erwerben kann übehaupt Angeln oder darf ich erst an die angel wenn ich ein gewisses Alter erreicht hab. Ich meine er wird ja sowieso immer mit mir am Wasser sein und ich besitze ja einen Angelschein und eine Berechtigungskarte. Falls die Rechtslage von Bundesland zu Bundesland verschieden sind interressiert mich hauptsächlich BaWü.
Ich hoffe es findet sich jemand der mir da weiterhelfen kann. Ich hab schon diverse Verordnungen durchstöbert aber nichts rechtes gefunden das meine frage beantworten konnte oder ich war zu "normal" das Beamtendeutsch zu verstehen.
Vielen Dank im Vorraus und Petri Heil an alle.
MfG Stocki77