Landesfischereigesetze -  Ab wann brauche ich einen Schein

stocki77

Neuer Petrijünger
Hallo miteinander !!

Ich hatte vor kurzem den Neffen meiner Freundin mit am Wasser zum Angeln (er ist jetzt 2 1/2 Jahre) und er war völlig begeistert vom Angeln, und da kam mir mal die Frage in den Sinn ob ich ihm rechtlich auch mal ne Angel in die Hand drücken dürfte bzw da er noch recht jung ist in den nächsten Jahren jedenfalls.
Jetzt frage ich mich wie die Rechtliche Lge ist: Ab wann braucht man einen Angelschein bzw Jugendfischereischein. Und darf ich bevor ich eines von beiden erwerben kann übehaupt Angeln oder darf ich erst an die angel wenn ich ein gewisses Alter erreicht hab. Ich meine er wird ja sowieso immer mit mir am Wasser sein und ich besitze ja einen Angelschein und eine Berechtigungskarte. Falls die Rechtslage von Bundesland zu Bundesland verschieden sind interressiert mich hauptsächlich BaWü.

Ich hoffe es findet sich jemand der mir da weiterhelfen kann. Ich hab schon diverse Verordnungen durchstöbert aber nichts rechtes gefunden das meine frage beantworten konnte oder ich war zu "normal" das Beamtendeutsch zu verstehen.

Vielen Dank im Vorraus und Petri Heil an alle.

MfG Stocki77
 
Hallo miteinander !!

Ich hatte vor kurzem den Neffen meiner Freundin mit am Wasser zum Angeln (er ist jetzt 2 1/2 Jahre) und er war völlig begeistert vom Angeln, und da kam mir mal die Frage in den Sinn ob ich ihm rechtlich auch mal ne Angel in die Hand drücken dürfte bzw da er noch recht jung ist in den nächsten Jahren jedenfalls.
Jetzt frage ich mich wie die Rechtliche Lge ist: Ab wann braucht man einen Angelschein bzw Jugendfischereischein. Und darf ich bevor ich eines von beiden erwerben kann übehaupt Angeln oder darf ich erst an die angel wenn ich ein gewisses Alter erreicht hab. Ich meine er wird ja sowieso immer mit mir am Wasser sein und ich besitze ja einen Angelschein und eine Berechtigungskarte. Falls die Rechtslage von Bundesland zu Bundesland verschieden sind interressiert mich hauptsächlich BaWü.

Ich hoffe es findet sich jemand der mir da weiterhelfen kann. Ich hab schon diverse Verordnungen durchstöbert aber nichts rechtes gefunden das meine frage beantworten konnte oder ich war zu "normal" das Beamtendeutsch zu verstehen.

Vielen Dank im Vorraus und Petri Heil an alle.

MfG Stocki77

Schau mal hier
http://www.vdsf-fischerjugend.de/500818938210c0b01/50081893bf1006117.htm

oder hier
http://www.lfv-westfalen.de/content/news/kinderangeln_neu_geregelt.php

oder hier
http://www.kanalfischer.de/index.ph...angeln&catid=1:aktuelle-nachrichten&Itemid=87

Ich denke hier wirst Du fündig
MfG
 
Hallo,
für BaWü gilt folgendes:

Unter 10 Jahren nur als Helfer eines volljährigen Fischereischeininhabers. Zwischen 10 und 16 Jahren können Jugendliche ohne Prüfung einen Jugendfischereischein erhalten (berechtigt zur Ausübung des Angelsports in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers). Ab 10 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt und der reguläre Fischereischein erworben werden.

Steht auch alles unter folgendem Link:

https://www.fisch-hitparade.de/fischereischein.php
 
Hallo,
für BaWü gilt folgendes:

Unter 10 Jahren nur als Helfer eines volljährigen Fischereischeininhabers. Zwischen 10 und 16 Jahren können Jugendliche ohne Prüfung einen Jugendfischereischein erhalten (berechtigt zur Ausübung des Angelsports in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers). Ab 10 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt und der reguläre Fischereischein erworben werden.

Steht auch alles unter folgendem Link:

https://www.fisch-hitparade.de/fischereischein.php

Oh Danke, der ist noch besser
 
@stocki77

schau mal hier bitte












"Monster-Maxi"

Ferienfreizeit für Jugendgruppen

Das Gewässer "Rothe Mühle" in Frille (Ostwestfalen) wurde nach Abschluss der Auskiesung 1996 vom LFV gekauft. Seitdem hat sich das Areal fast unbeeinflusst entwickelt und es haben sich verschiedene interessante und z. T. seltene Tier- und Pflanzenarten eingestellt.

Jugendgruppen der Mitgliedsvereine mit ihren Jugendwarten können dort in den Sommerferien einige Tage verbringen. Die Ankündigung erfolgt über das Rundschreiben am Jahresbeginn. Eine Anmeldung bei der Geschäftstelle ist unbedingt erforderlich.

Der LFV baut Zelte sowie mobile sanitäre Anlagen auf und organisiert die Verpflegung, damit die Kinder und Jugendlichen sich ganz der Angelfischerei widmen können.


Nächtlicher Fang von Edelkrebsen

Besonders spannend und erfolgreich ist das Nachtangeln auf Zander, aber auch andere Arten werden regelmäßig gefangen. Die Fische können anschließend fachgerecht filetiert und gleich am Grill zubereitet werden. Vorträge und Exkursionen bereichern das Lagerleben und die Jungangler nehmen gerne die Gelegenheit wahr, von den Referenten, Jugendwarten oder Freunden etwas über Fische und Fischerei zu lernen.
Die Kinder und Jugendlichen genießen es sehr, nach Lust und Laune zu fischen und unter sich zu sein. Das Naturerlebnis unter Gleichgesinnten bestärkt die Teilnehmer darin, Verantwortung für die Gruppe und für die Natur zu übernehmen. Der wunderschöne See und sein naturnahes Umfeld tragen viel zum Gelingen der Ferienfreizeit bei.


Infos und das Anmeldeformulare für die aktuelle Fereinfreizeit finden Sie [ hier ]
 
Zurück
Oben