Spinnangler86
Petrijünger
Guten Abend liebe Forengemeinde.
Ich spiele schon seit längerem mit dem Gedanken , mir ein Belly Boot zuzulegen und jetzt solls soweit sein. Doch vor dem Kauf möchte ich mich einmal vergewissern wie die Sache mit den Booten im Land Brandenburg gehandhabt wird.
Wird das Belly Boot hier als Boot oder als Schwimmhilfe gerwertet?
Darf ich mit dem Belly Boot überall rauf , wo auch vom Boot geangelt werden darf ?
Darf man eventuell Gewässer befahren wo das Bootsangeln verboten sind ?
Die bevorzugten Gewässer haben maximal eine Größe von 20 ha , also ohne Motorbootverkehr!
Ich habe schon beim LAVB nachgefragt, doch die anworteten mir nicht.
Bedanke mich schon einmal im Vorraus für alle Anworten
MFG Spinnagler86
Ich spiele schon seit längerem mit dem Gedanken , mir ein Belly Boot zuzulegen und jetzt solls soweit sein. Doch vor dem Kauf möchte ich mich einmal vergewissern wie die Sache mit den Booten im Land Brandenburg gehandhabt wird.
Wird das Belly Boot hier als Boot oder als Schwimmhilfe gerwertet?
Darf ich mit dem Belly Boot überall rauf , wo auch vom Boot geangelt werden darf ?
Darf man eventuell Gewässer befahren wo das Bootsangeln verboten sind ?
Die bevorzugten Gewässer haben maximal eine Größe von 20 ha , also ohne Motorbootverkehr!
Ich habe schon beim LAVB nachgefragt, doch die anworteten mir nicht.
Bedanke mich schon einmal im Vorraus für alle Anworten
MFG Spinnagler86