Landesfischereiverordnungen -  Angeln mit dem Belly Boot

Spinnangler86

Petrijünger
Guten Abend liebe Forengemeinde.
Ich spiele schon seit längerem mit dem Gedanken , mir ein Belly Boot zuzulegen und jetzt solls soweit sein. Doch vor dem Kauf möchte ich mich einmal vergewissern wie die Sache mit den Booten im Land Brandenburg gehandhabt wird.
Wird das Belly Boot hier als Boot oder als Schwimmhilfe gerwertet?
Darf ich mit dem Belly Boot überall rauf , wo auch vom Boot geangelt werden darf ?
Darf man eventuell Gewässer befahren wo das Bootsangeln verboten sind ?

Die bevorzugten Gewässer haben maximal eine Größe von 20 ha , also ohne Motorbootverkehr!

Ich habe schon beim LAVB nachgefragt, doch die anworteten mir nicht.


Bedanke mich schon einmal im Vorraus für alle Anworten

MFG Spinnagler86:)
 
Also ich habe mal in der Gewässerordnung des LAV Brandenburg nachgesehen. Die Benutzung eines Bellybootes scheint grundsätzlich gestattet zu sein. Hier mal der Auszug aus der Gewässerordnung.

4.6. Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen

4.6.1. Benutzungsbefugnis

Soweit nichts anderes bestimmt wurde, ist die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen einschließlich sog. Bellyboote, zum Angeln gestattet. Die Befugnis zur Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen beinhaltet die Befugnis zur zeitweiligen Benutzung eines Uferbereiches als Liegeplatz. Die Benutzung des Liegeplatzes darf die Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten. Für die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen, deren Transport zum Gewässer und die Benutzung von Liegeplätzen gelten die Bestimmungen nach 1.2, 1.8, 2.1 und 2.4 entsprechend. Der Angler ist nicht verpflichtet, sein Boot bzw. Wasserfahrzeug beim Angeln zu verankern. Das Schleppangeln darf von Fahrzeugen, die unter Segeln oder mit Motorkraft fahren, nicht ausgeübt werden (§ 4 Abs. 2 BbgFischO).

Deshalb gehe ich davon aus, daß dort wo Boote erlaubt sind, Du auch ein Belly-Boot benutzen darfst.
Anders sieht es aus, wenn auf dem Gewässer das Bootsangeln verboten ist. Da würde ich dann kein Belly-Boot benutzen, da das Belly-Boot in der Gewässerordnung eindeutig mit als Boot und Wasserfahrzeug aufgeführt ist.
 
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