Landesfischereiverordnungen -  Ködertest ohne „Angelkarte“?

Hai Fliege2,leider weiss ich auch nicht wie das rechtlich mit deinem Problem aussieht.
Ich habe mir etwas ausgedacht um zum Beispiel meine Posen aus zu tarieren,ich benutze da zu ein 1m langes PVC Rohr mit einem durchmesser von 15cm,auf der Muffen Seite habe ich es mit einem Deckel verschlossen(Rohr und Deckel bekommt man im Baumarkt).
So habe ich eine schöne Wassertiefe zum testen.

Mir ist klar das dir das jetzt nicht wirklich hilft

Meine Idee für dein Problem,kaufe dir doch ein Planschbecken und teste an diesem deine Fliegen,nützlicher neben Efekt,du kannst auch noch das Zielen üben.

Gruß Angelpeder
 
Was soll denn dieser Quatsch. . .gerade leichte Köder wie Fliegen haben in verschiedenen
Gewässern unterschiedliche Laufeigenschaften.Was du dir im See(vor der Haustüre)aneignest
funktioniert woanders nicht,na jedenfalls nicht immer.
Das Gesicht des Fischereiaufsehers möchte ich gerne sehen. . .und wehe Mutti hat ihn
frühmorgens nicht rangelassen,dann sehe ich jetzt schon den großen Anzeigenblock auf dem steht...


. . . ERWISCHT ! ! !
 
Das ist doch Quatsch. Unter bezug auf welchen rechtlichen Aspekt soll denn der Aufseher aktiv werden? Unberechtigtes Baden einer hakenlosen Fliege? Bleibt doch mal auf dem Boden der Realität.
 
Hallo Alan,

genau das ist der Punkt. Ich würde mit einer "Angel" fischen, mit der ich keinen Fisch fangen kann.

Fliege 2
 
Liebe User,

ich habe eine Frage und hoffe, Ihr könnt sie mir beantworten. Ich wohne an einem großen See, von dem ich keine Angelkarte habe und mir auch keine kaufen werde. Ich fische seit mehreren Jahren ausschließlich mit der Fliegenrute und binde meine Köder alle selber. Um diese Köder zu testen, würde es reichen, wenn ich 2 Minuten zum Wasser laufe und dort die Fliegen ins Wasser bringe. Ohne Angelkarte geht das natürlich nicht. Das ist mir klar, deshalb versuche ich es auch gar nicht erst.

Wie sieht die rechtliche Grundlage aus, wenn ich den Hakenbogen, mit Spitze, mit einer Zange abschneide und somit nur mit der auf dem Hakenschenkel aufgebrachten Fliege fische? Dieses Gerät ist nicht fangfertig und auf Grund der fehlenden Hakenspitze auch nicht fangfähig!

Darf ich mit so einer Montage überhaupt „angeln“? Im eigentlichen Sinn ist es ja keine Angel, weil kein Fisch gehakt werden kann oder bewege ich mich da auf sehr dünnem Eis, wenn ich damit am Wasser bin?

Danke im Voraus für die Informationen.

Fliege 2

Hallo Fliege 2!

Ich denke mal, dass es kein Problem ist, denn Du stehst dort mit einer nicht fangfertigen (nicht fangfähigen) Rute am Wasser.
Für mich, als der für den genannten See zuständige FA, wäre es kein Problem, denn in der Gewässerordnung ist klar definiert, wie eine Angel aufgebaut sein muss. Bei einer Angel ist auch immer die Rede von einem Haken, den ich in Deinem geschilderten Fall nicht finden könnte, weil nicht vorhanden.

Gruß

Detlef
 
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Hallo Detlef,

vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich sehe es auch so.

Ich habe meine Nachfrage vorhin noch an den DAV-Berlin und an das Fischereiamt Berlin gestellt. Über das Ergenis werde ich berichten.

Gruß, Ronald
 
In Brandenburg gibt es laut Gesetz/Verordnung folgende Definition.

§7 Angelfischerei
(1) Bestandteil der Handangel muss eine Rute sein.

Die hat er ja.
Aber es ist ja nur „Bestandteil“, nicht als ganzes zu sehen!
Dann kommt die Definition, bezüglich Fried-, Raubfisch usw.
Und das definiert sich immer über eine verwendete „Hakengröße/Köder usw.“!
Nichts anderes steht auch in der Gewässerordnung des LAVB.
Wie soll ein FA, eine Raubfisch, Friedfisch, Flugangel definieren zuordnen, wenn das wichtigste fehlt, „der Haken“!
Ich kann ja auch zig Angeln mitführen, die nicht „fangfertig“ sind.
Nicht fangfertig bedeutet, kein Haken dran!
Was nun!
In dem geschilderten Fall des TE, hätte kein FA das Recht, einen Verstoß geltend zu machen.
Selbst wenn dieser FA es trotzdem zeichnet, meldet, wird spätestens beim Einspruch des Anglers, das Thema eingestampft.
Kein Haken, keine fangfertige Angel!
 
Ich habe meine Nachfrage vorhin noch an den DAV-Berlin und an das Fischereiamt Berlin gestellt. Über das Ergenis werde ich berichten.

Gruß, Ronald

Hallo Ronald !
Das Ergebnis interessiert mich auch, wie die "Jungs von der Wasserfront, ganz nah am Angler" die Sache werten.
Unabhängig davon, würde ich es immer so werten, wie ich es bereits geschrieben habe, denn auch Fischereiaufseher sind mitdenkende Wesen - damit verbietet sich (rein von der Logik her) eine andere Wertung.

Gruß

Detlef
 
Die Aussagen, es wäre "problemlos" möglich, sind schlicht nicht richtig. Es gibt bestimmt Probleme mit den Fischereiaufsehern!
Immerhin ist innerhalb von einer Minute das Gerät fangfähig, ein einfacher Fliegenwechsel macht es möglich.
Tests dieser Art sollten nur am eigenen Jahreskartengewässer getätigt werden.
Wenn mir so ein "Tester" unterkommt wird er des Gewässers verwiesen, sollte er ganz zufällig auch "scharfe" Fliegen dabei haben könnte auch Schwarzangelei vorliegen. Also Probleme!
Außerdem hat Harzer Recht, die Fliegen verhalten sich mit und ohne Hakenbogen unterschiedlich.
 
Hallo Armin

Ärger wirds in jedem Fall geben. Klar wenn einer ohne Karte am Teich rumturnt.
Ob nun mit Hakenspitze oder nicht.

Armin gehe mal bitte nicht von euren eingezäunten oder beschränkten Vereinsgewässern bezüglich Zugang aus.:augen
Ich bin froh, dass sich fast flächendeckend noch Leute am Gewässer bewegen dürfen, ohne vorher ne Angelkarte (Eintrittskarte) kaufen zu müssen!
Gibt noch andere Bürger in diesem Land die auch mal ohne "Kartenlösung" sich an Gewässern bewegen wollen.
Es gäbe im Falle des TE nur dann eine Einschränkung, wenn das Betretungsrecht an den Erwerb einer Angelkarte geknüpft ist.
 
Hallo Ronald,
persönlich würde ich Dir raten, es sein zu lassen. Falls ein FA das als Schwarzangeln ansieht, bekommst Du eine Anzeige von ihm. Und egal, ob das Verfahren später eingestellt wird, hast Du erstmal Ärger, Schreiberei und/oder zeitraubende Lauferei am Hals. Lohnt sich das?
Wenn Du Deine Fliegen an Deiner Gewässerstrecke ausprobierst, merkst Du doch auch, ob sie was taugen oder nicht. Wenn sie nix taugen, hast du halt eine Fliege umsonst gebunden. Dafür würde ich keinen Ärger riskieren.
Gruß
Eberhard
 
Die Aussagen, es wäre "problemlos" möglich, sind schlicht nicht richtig. Es gibt bestimmt Probleme mit den Fischereiaufsehern!
Immerhin ist innerhalb von einer Minute das Gerät fangfähig, ein einfacher Fliegenwechsel macht es möglich.
Tests dieser Art sollten nur am eigenen Jahreskartengewässer getätigt werden.
Wenn mir so ein "Tester" unterkommt wird er des Gewässers verwiesen, sollte er ganz zufällig auch "scharfe" Fliegen dabei haben könnte auch Schwarzangelei vorliegen. Also Probleme!

Widerspruch !!!
Als Fischereiaufseher kann ich nur das werten, was ich im Moment der Kontrolle vorfinde. Alles andere wäre eine bösartige Unterstellung und ich wäre als FA nicht geeignet. Wenn ich den Verdacht habe, dass der Angler den Köder wechseln könnte, muss ich halt nochmals den Angler zu einem späteren Zeitpunkt kontrollieren. Hat er dann eine "scharfe" Fliege an der Schnur, wäre die Sachlage eine Andere.....

Gruß

Detlef
 
Hallo Michael,

logisch, dass man bei einem "Test" mit hakenlosen Fliegen nicht mit einer randvollen Dose aller möglichen Fliegenmuster am Wasser stehen darf. Das würde schwarzen Schafen alle Tore öffnen, aber darum ging es mir mit meinem erstellten Thema in keinster Weise.

Fliege 2
 
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Hallo Armin



Armin gehe mal bitte nicht von euren eingezäunten oder beschränkten Vereinsgewässern bezüglich Zugang aus.:augen
Ich bin froh, dass sich fast flächendeckend noch Leute am Gewässer bewegen dürfen, ohne vorher ne Angelkarte (Eintrittskarte) kaufen zu müssen!
Gibt noch andere Bürger in diesem Land die auch mal ohne "Kartenlösung" sich an Gewässern bewegen wollen.
Es gäbe im Falle des TE nur dann eine Einschränkung, wenn das Betretungsrecht an den Erwerb einer Angelkarte geknüpft ist.

Falsch verstanden Torsten
Diesen Ärger wird er hier auch an nicht eingefriedeten Gewässern bekommen
wenn er mit einer Angelrute am Gewässer hantiert und keine Karte hat.
Ob nun mit ganzem oder halbem Haken.
Wie deffiniert man denn in Brandenburg einen halben Haken, denn ein halber Haken ist ja immer noch ein Haken, auch wenn er nur halb ist.
Wie wird das denn ausgelegt von der Rechtssprechung in BB deiner Meinung nach?
Nun fang nicht an mit lächerlich oder so.
Hier in Deutschland ist juristisch und vorm Richter/Staatsanwalt mit allem zu rechnen. Mags auch noch so idiotisch sein.
 
Den Richter möchte ich sehen, der wegen sowas ein Fass aufmacht. Das ist doch das gleiche, als ob ich mit nur einem Bogen durch einen wildreichen Wald laufe, die Sehne spanne und sausen lasse und dabei sssssssssst.....brülle. Ist das dann Wilderei??? So blöd ist Deutschland noch lange nicht.....

Außerdem gilt in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung. Allein der Gedanke, er könne ja eventuell, vielleicht doch mit einer "scharfen" Fliege fischen, rechtfertigt keine Anzeige. Damit würde sich jeder (!) FA tief ins eigene Bein hacken.
 
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Hallo Armin

Was soll da definiert werden!
Ein Haken zur Ausübung des Angelns hat einen Hakenbogen mir Anbissstelle, wo sich ein Fisch überhaupt erst haken kann!
So schwer kann ja das Verständnis zur „Funktion“ und Definition eines Angelhakens nicht sein.
Aber für dich noch mal ein anderes Konstrukt!
Ich nehme ne Büroklammer, binde an einem Teil dieser, meine Fliege, kneife den Rest ab!
Immer noch ein Haken?

Hallo mikesch

Die Aussagen, es wäre "problemlos" möglich, sind schlicht nicht richtig. Es gibt bestimmt Probleme mit den Fischereiaufsehern!
Immerhin ist innerhalb von einer Minute das Gerät fangfähig, ein einfacher Fliegenwechsel macht es möglich.

Nöö, hier nicht.
Ich darf zig „nicht fangfähige Angeln (Haken/Köder fehlt) hier mitführen, egal ob in einem Koffer Haken und Köder mitgeführt werden.
Selbst dann, wenn ich eine fangfertige Angel in Gebrauch habe.
Soll ich deshalb diesen Angler als FA, eine an die Backe klatschen, weil er vielleicht die Möglichkeit hat, entgegen den Bestimmungen noch 2,3 andere Angeln zusätzlich einzusetzen.
Also quasi, erstmal auf Verdacht bestraft, oder wie soll man deine Aussage verstehen?
Es gibt hier ne klare rechtliche Definition, was erlaubt oder verboten ist und was ich mitführen darf oder nicht.
 
Hallo Armin,

ich dächte, ich hätte mich konkret ausgedrückt? Ich teile den Haken nicht im Querschnitt, lol, ich trenne den Bogen und die Spitze des Hakens vom Hakenschenkel.

Gruß, Fliege 2
 
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