Fischwilderei und die Folgen...

eod

Petrijünger
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Hi,
hier mal paar Urteile:
Emmerich
600 Euro für einen Fisch
VON WOLFGANG HOPPE - zuletzt aktualisiert: 17.02.2007

Emmerich (RP) Angeln ohne Angelschein – das ist kein Kavaliersdelikt. Jedenfalls nicht, wenn man die Strafe sieht. Ein Senior machte jetzt vor dem Amtsgericht in Emmerich diese Erfahrung. Das war der teuerste Fisch seines Lebens.
Angeln ist schön - wenn man einen Angelschein hat. Foto: AP
Angeln ist schön - wenn man einen Angelschein hat. Foto: AP

Wegen Fischwilderei hatte der 69-jähriger Mann aus Duisburg einen Strafbefehl über 600 Euro erhalten. Klar, dass er dagegen Einspruch einlegte. Denn so einen teuren Fisch hatte er noch nie gekauft. Die Sache stand jetzt beim Amtsgericht in Emmerich zur Verhandlung an.

Was war geschehen? Beamte der Wasserschutzpolizei hatten im September vergangenen Jahres etwa einen Kilometer vor der niederländischen Grenze ein ankerndes Boot am rechten Ufer des Rheins an einer Buhne ausgemacht. Auf dem Boot saßen zwei Männer. Weil die Beamten sahen, dass eine Angel ausgelegt war, forderten sie die beiden auf, zum Schiff der Polizei zu kommen.

Beim Näherkommen entdeckten die Beamten weitere Angeln mit und ohne Futteral auf dem Boot. Der Mann aus Duisburg gab zu, geangelt zu haben, sein Freund – ein Emmericher hatte angeblich nur geholfen, einen Motorschaden auf dem Boot zu reparieren.


Der Duisburger besitzt zwar einen Angelschein für Holland, nicht aber für Deutschland. Und so wurde die Sache zu einem Strafbefehl: 600 Euro fürs unerlaubte Angeln!

Der Duisburger wehrte sich vor Gericht mit Händen und Füßen gegen die harte Strafe. Er habe geglaubt, mit dem Boot schon in Holland zu sein, erklärte er. Und eigentlich habe er gar nicht geangelt, auf jeden Fall nicht zu dem Zeitpunkt, als die Polizei gekommen sei. Außerdem sei es nur zu seiner Aussage gekommen, weil der Beamte ihm ein Formular mit dem Hinweis: „Wenn Sie das unterschreiben, dann machen Sie beim Staatsanwalt einen guten Eindruck“ vorlegte habe.

Das nahm ihm das Gericht ebenso wenig ab wie den Motorschaden. Immerhin aber senkte es auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Strafmaß auf 375 Euro. Die Angeln bekommt der Mann übrigens nicht zurück. Und die Kosten des Verfahrens muss er auch noch tragen.
http://www.rp-online.de/niederrhein...ich/600-Euro-fuer-einen-Fisch_aid_408473.html

Rhein
Schüler als Wildangler verurteilt
VON WULF KANNEGIESSER UND STEFANIE WINKELNKEMPER - zuletzt aktualisiert: 20.10.2009 - 07:59

Düsseldorf (RP) Ein 18-jähriger Gymnasiast war bei der Fischwilderei im Rhein ertappt worden. Weil er noch Heranwachsender ist, kam er nach Jugendrecht glimpflich davon: Er muss 30 Stunden Sozialarbeit ableisten. Erwachsenen droht Haft.
Das Fischen im Rhein ohne behördliche Genehmigung ist verboten. Foto: AP
Das Fischen im Rhein ohne behördliche Genehmigung ist verboten. Foto: AP

Kleine Steine in den Rhein zu werfen, kann nicht verboten sein. Auch dann nicht, wenn man solche kleinen Steine an das Ende einer Angelschnur bindet und mit diesem Ballast dann bloß das Auswerfen der Rute übt: Diese Aussage des 18-jährigen Gymnasiasten war gestern vor dem Amtsgericht zumindest originell.

Zwei Helfer der Fischerei-Aufsicht winkten sofort ab. "Wir kennen solche Ausreden." Beide ehrenamtlichen Rheinschützer bezeugten, dass der Angeklagte mit seiner Angel nicht bloß Steine gewässer, sondern dass er mit einem Plastikköder zielgerichtet gefischt hatte.

Da halfen auch Aussagen von zwei Kumpeln des Schülers nicht viel. Sie versuchten noch, die Aussage des 18-Jährigen zu stützen. Verurteilt wurde er trotzdem. Mit dreißig Stunden Sozialarbeit kam der Angeklagte noch gut weg. Das Gesetz sieht (bei Erwachsenen) für Fischwilderei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor.

Das Fischen im Rhein ohne behördliche Genehmigung ist verboten. Aber eine Erlaubnis hatte der Angeklagte nicht. Und nach seinen Worten hatte er auch keinen Köder, nicht mal einen Haken. Aus reiner Langeweile sei er mit Freunden an diesem Märzabend im Auto "durch die Gegend gefahren. "Wir hatten nichts zu tun."

An der Panzerrampe geangelt

Also habe er zwei Angeln (mit denen er im Urlaub mal gefischt habe) geholt und mit den Freunden am stockfinsteren Rheinufer (an der Panzerrampe, Höhe Rheinkilometer 749) mit Steinen "nur so ein bisschen Auswerfen" geübt. Prompt hätten ihm zwei Fischerei-Aufseher unterstellt, er angele illegal.


Stefan Staas von der Fischereigenossenschaft NRW sagt, Angler ohne Erlaubnis seien ein großes Problem und richteten großen materiellen Schaden an. Er bedauert, dass es zu wenige Fischereiaufseher gebe. "Die wilden Angler sind oft ein gewaltbereites Klientel."

Welchen Sinn es macht, in tiefster Dunkelheit mit Ballaststeinen nur so zu tun, als würde man fischen, wollte der Richter gestern wissen. "Macht eigentlich überhaupt keinen Sinn", so der Schüler. Auch einer seiner als Zeugen benannten Kumpels zuckte auf die Frage des Richters mit den Schultern. Seine Erklärung: "Andere bauen Mist – wir machen halt so was!"

Die beiden ehrenamtlichen Fischerei-Aufseher erkannten damals bei ihrem abendlichen Kontrollgang am Rhein mit fachmännischem Blick sofort die Lage: "Am Ende der Angelschnur hing kein Stein, sondern ein Twister in tiger-fire." So nennt man einen neongelb und schwarz gestreiften Plastikköder in Form einer Krabbe. "Damit geht man auf Raubfische wie Zander oder Hecht", so die Zeugen.

"Stand nur in dem Hintergrund"

Und doch beharrte ein Mitschüler des 18-Jährigen darauf, sie hätten an jenem Abend nur gegen die Langeweile gekämpft, hätten aber "keine Haken, keinen Köder" eingesetzt. "Es macht ja keinen Sinn, nur doof rumzusitzen." Ein anderer Freund (19) wollte auch nicht mitgeangelt haben. "Ich stand nur im Hintergrund."
http://www.rp-online.de/duesseldorf...ler-als-Wildangler-verurteilt_aid_772159.html

Leichlingen
Müllerhof: Hausmeister bekam Fischwilderer an die Angel
zuletzt aktualisiert: 06.03.2007

Leichlingen (RP) Obwohl das Gesetz für dieses Delikt eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und zehn Jahren vorsieht, ließ Richter Fröhlich noch einmal Gnade vor Recht ergehen. Am Amtsgericht Opladen verurteilte er die beiden Angeklagten zu einer Geldstrafe, obwohl er es als erwiesen ansah, dass sie sich der Fischwilderei und damit des Diebstahls in schwerem Fall schuldig gemacht hatten. Beide Männer müssen 80 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen und die Gerichtskosten übernehmen. Die Staatsanwaltschaft hätte sich allerdings mit einer geringeren Geldstrafe zufrieden gegeben.

Es geschah an einem schönen Sommertag im August 2004. Sven L. (Namen von der Redaktion geändert) und Dieter M. waren zum Angeln an die Wupper gefahren und hofften auf reichen Fang. Allerdings vergeblich. Nach eigenen Aussagen beschloss der Ältere der beiden schließlich zurück nach Hause zu fahren, während der andere noch ausharrte. Zuvor wollte M. jedoch noch seine restlichen Köder verfüttern. Er wählte für dieses Ansinnen ausgerechnet die Forellenteiche des Müllerhofes. Sein Pech, dass er von einem 51-jährigen Hausmeister beobachtet wurde.

Den Weg abgeschnitten


Miroslav Z. schilderte, er habe beide Angeklagte gesehen. Einer habe mit dem Käscher nach den Forellen geangelt, der andere sei weggelaufen. Bevor die Täter mit dem Auto fliehen konnten, habe er ihnen mit seinem Fahrzeug den Weg abgeschnitten und die Polizei gerufen. Ihm sei zwar nicht aufgefallen, dass Fische im Teich gefehlt hätten. Der Zaun sei jedoch niedergetreten gewesen. Deshalb sei klar, dass versucht wurde, Forellen zu stehlen.

Im Laufe der Verhandlung – sie musste zeitweilig unterbrochen werden, damit ein weiterer Zeuge mit Hilfe eines Dolmetschers vernommen werden konnte – bezichtigten beide Angeklagten den Zeugen der Falschaussage. Sie seien der Meinung, dass man auf dem Müllerhof endlich mal einen Sündenbock für die vorangegangenen Diebstähle gebraucht habe. „Soll man für zehn Euro eine solche Straftat begehen?“ stellte Sven L. in den Raum. Was den Richter allerdings nicht von der Unschuld des Duos überzeugte. Er hege keinen Zweifel, dass sie unberechtigt auf dem Gelände gewesen seien und die Straftat begangen hätten.
http://www.rp-online.de/bergischesl...am-Fischwilderer-an-die-Angel_aid_414268.html

Teilweise viel zu lasche Geldstrafen!!
 
Hallo.:)

Es ist mal schön zu lesen, wenn solche "Schwarzangler" richtig einen übergebraten bekommen. Dann ist unsere Arbeit als ehrenamtliche Fischereiaufseher ja doch nicht ganz umsonst!

MfG
Markus
Aalschreck:prost
 
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Reaktionen: eod
es geht also doch.
Bei uns wurden letztes Jahr drei jugendliche Erwachsene beim Schwarzfischen erwischt und wir erstatteten Anzeige. Die wurde von der Staatsanwaltsschaft wegen "kein öffentliches Interesse" eingestellt. Naja, was soll man dazu sagen?:nein
Petri
AndyW
 
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