Landesfischereiverordnungen -  Verständnisfrage zur Schonzeit: zb. Forelle

Clemenz

Profi-Petrijünger
hi angelkollegen,

habe eine frage bezüglich der angabe von der schonzeit.

beispiel: schonzeit bachforelle: 01.10 bis 31.03

Frage: darf ich die bachforelle dann am 31.03 schon abschlagen und mitnehmen oder ist der 31.03 auch noch ein schontag?

danke euch schonmal.

gruß clemenz
 
hi angelkollegen,

habe eine frage bezüglich der angabe von der schonzeit.

beispiel: schonzeit bachforelle: 01.10 bis 31.03

Frage: darf ich die bachforelle dann am 31.03 schon abschlagen und mitnehmen oder ist der 31.03 auch noch ein schontag?

danke euch schonmal.

gruß clemenz


Ich glaube nicht das du darfst.
Aber ich weiß das du es nicht machen solltest.
Nach der Schonzeit sind die Fische oft nicht im besten Zustand es wäre irgendwie unfair.
Dasist nur meie Persönliche Meinung machen tut das sowieso jeder wie er will.
 
geht hier ja nicht um fair oder unfair.
es ist so, dass wir in diesen gewässern nicht spinnen dürfen wenn diese fischart schonzeit hat, deshalb meine frage.
neue frage: darf ich am 31.03 dort wieder spinnfischen?
 
Interessante Frage, in der Gewässerordnung des LAV in Brandenburg steht keine genaue Definition, auch nur von ... bis ..., so auch in der Fischereiordnung und im Fischereigesetz steht erst gar nichts zu Schonzeiten. Ich interpretiere die angabe von einschließlich dem 1.10 bis einschließlich dem 31.3, so dass also das Spinnfischen erst am 1.4. wieder möglich wäre. Zur Not musst du dich mal bei deiner Zuständigen unteren Fischereibehörde erkundigen. Außerdem macht der eine Tag den Kohl nun auch nicht mehr fett.
 
Also bei uns ist das so, dass es einschließlich dem letzten Tag ist. Würde daher sagen : NEIN, du darfst am 31. weder spinnfischen noch eine Forelle abschlagen.

gruß dark shade
 
alles klaro:)
danke für die schnellen und zahlreichen antworten.
@brassenboy: jeder tag, den man nicht am wasser verbringen kann ist ein schlechter tag^^
ne scherz, aber es kribbelt halt echt ordentlich in den finger, da mal wieder los zu ziehen.
 
Kann ich verstehen, aber gesetzeslage ist ja jetzt klar. Und es gibt ja sicherlich auch noch andere Gewässer bei dir, oder? Da lässt sich doch bestimmt nen Ausweichgewässer finden, oder? Es sei denn das Verbot gilt fürs ganze BL, dann natürlich nicht.
 
Moin!
Der 31. 3. gehört definitiv noch zur Schonzeit. Es wurde aber schon gepostet, daß es unmittelbar nach der Schonzeit nicht wirklich fair wäre, einen Fisch abzuschlagen, weil die Laichzeit sie doch ziemlich körperlich mitnimmt. Ganz davon abgesehen ist eine Forelle, die eben abgelaicht hat, absolut kein Gaumen-Genuß. Erlaubt ist es jedoch (leider!). Ebenso, wie es ja auch erlaubt ist, einen Fisch am letzten Tag vor Beginn seiner Schonzeit abzuschlagen. Das empfinde ich eher als noch unfairer, weil der Fisch dann mit ziemlicher Gewißheit schon voll Laich ist u. man ihm damit unmöglich macht, seiner natürlichen Bestimmung der Arterhaltung nachzukommen.
Gruß
Eberhard
 
Hi,
Also ich würde die Fische trotzdem noch eine Woche in Ruhe lassen.Denn das ist doch auch unfair,einfach,an dem tag wo du darfst direkt "jagd" auf die Fische zu machen.
An dem tag wo dann wieder offen ist,werden bestimmt schon genug Angler die Fische angeln.Dann brauchst du doch nicht auch noch am ersten tag die Fische zu stressen.
Also das ist meine Meinung.

Grüsse
Forellenangler
 
Der TE hat die Forelle (welche?) nur als Beispiel zitiert, also braucht man sich nicht explizit daran "aufhängen".
Es kommt eigentlich auf das Gewässer und die Fischart an wie man sich evtl. verhält.
Beispiele:
Bachforellen haben bei uns vom 1. Oktober bis 15. März Schonzeit. Sie haben definitiv Ende Oktober/Anfang November abgelaicht, wenn ich also am 19. März eine Bachforelle entnehme hat Sie sich höchstwahrscheinlich die letzten 3 Monate erholen können.
Barben haben vom 1. Mai bis 15. Juni Schonzeit, manchmal laichen Sie erst in der 2. Junihälfte. Zwischen 15. April und 30. Juli sind Sie für mich giftig ;) , entnehmen dürfte ich Sie außerhalb der Schonzeit schon.
Die Hechtschonzeit endet bei uns am 15. April, fragt mich jetzt bitte nicht was ich tun würde, wenn ich am Wochenende darauf (16./17. Apr.) zum Fischen gehe und Einen maßigen ans Band bekäme.
 
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