Landesfischereigesetze -  Hessen - Helferregelung faktisch nicht mehr existent

Dietmar

El Barscho©
Die in § 25 des Hessischen Landesfischereigesetz geregelte "Helferregelung" ist seit November 2010 fast Bedeutungslos geworden da "Helfer" nur noch dann eine Angel in die Hand nehmen dürfen wenn der "Angelberechtigte" körperlich derart Behindert ist dass er eine Angel nicht mehr selbst bedienen kann. Man hätte sie auch komplett streichen können, einen bedeutsamen Unterschied zur jetzigen Fassung sehe ich da nicht mehr.
Überhaupt wurde das Gesetz in vielen Punkten geändert. Die hier in GR veröffentlichte Fassung (Stand März 2011) ist seit Monaten nicht mehr aktuell.
Grüsse
Dietmar
 
Was soll's... Dann passt eben der Scheininhaber auf, während der "Helfer" mit der Rute hantiert.... :)
 
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