Gewässerschutz -  Die Wasserrahmen-Richtlinie

Angelspezialist

Super-Profi-Petrijünger
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) stellt einen weiteren Meilenstein für den Umwelt- und Naturschutz in der Europäischen Gemeinschaft dar. Sie wird in den kommenden Jahren das wasserwirtschaftliche Handeln in Baden-Württemberg in zentralen Fragen prägen und wird zu erheblichen Fortschritten für den Umwelt- und Naturschutz an Gewässernführen. Sie benennt konkrete Umweltziele für alle Gewässer und bindet – im Gegensatz zum bisherigen wasserwirtschaftlichen Vollzug - das Erreichen dieser Ziele an strenge Fristen.
Die WRRL ist Ende November 2000 in Kraft getreten. Sie besteht aus 26 Artikeln und 11 Anhängen.

Über Staats- und Ländergrenzen hinweg sollen zukünftig die Gewässer durch ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der Flussgebietseinheiten bewirtschaftet werden. Vorrangiges Umweltziel der WRRL ist es, bis zum Jahre 2015 einen „guten Zustand" für alle Gewässer zu erreichen.

Mit ihrem hohen und zeitlich auch ehrgeizigen Anspruch stellt die WRRL eine historische Chance für die baden-württembergischen Gewässer dar.

Stellungnahme des Verbandes vom 29.9.04 zur Bestandsaufnahme des Landes nach der WRRL:

Neckar (pdf)
Main (pdf)
Donau (pdf)
Oberrhein (pdf)
Hochrhein (pdf)
Alpenrhein / Bodensee (pdf)


Quelle: Verband für Fischerei- und Gewässerschutz Baden Württemberg e.V. und WRRL
 
Zurück
Oben