Gesetze -  5 tanzen aus der Reihe - alle müssen leiden

CarpMoguls

- MedienMogul -
Aus aktuellem Anlass, möchte ich mir an dieser Stelle ein wenig Frust von der Seele tippen.

Das geplante Gewässer waren die Kiesgruben Prettin. Doch am vergangen Freitag erhielt ich mehrere Anrufe, die nichts Gutes verhießen. Alle stammelten das Selbe "In Prettin ist jetzt alles verboten.", "Karpfenangeln in Prettin ist jetzt sinnlos" usw. usf.

Der Hintergrund des ganzen ist die Änderung der Gewässerordnung, welche wie folgt lauten:

Gestattet sind:
- Bootsangeln
- Schleppangeln nur in Gewässer 08-251-01
- Verwendung eines Wetterschutzes gemäß Gewässerordnung

Verboten sind:
- offene Feuer
- Campen und Zelten
- Benutzung von Motoren aller Art (Genehmigungspflicht nach Wassergesetz und LSG-Verordnung)
- die Verwendung von Wasserfahrzeugen zum Anfüttern sowie zum Ausbringen der Montagen
- das Markern der Spots
- die Annäherung an die Inseln in einem Abstand kleiner 100m
- das Befahren der Gelege- und Schilfzonen
- die wasserseitige Näherung an die Schilfgürtel in einem Abstand kleiner al 50m in der Zeit 01.04. - 30.07.

Ich möchte an dieser Stelle nicht als Miesepeter dastehen, doch müssen es immer gleich solche umfassende Verbote sein?

Klar, ich habe absolut kein Verständnis dafür, dass gesetzte Marker nicht eingesammelt werden und an diesen ******dingern Schwäne und Enten jämmerlich verrecken. Auch habe ich absolut kein Verständnis dafür, dass 30l-Fässer, gefüllt mit Mais, auf EINEN Spot gekippt werden. Noch viel weniger Verständnis habe ich dafür, dass Gelege-Zonen gestört oder gar zerstört werden. Aber warum müssen wegen einer handvoll Vollid**** alle leiden?!

Haben wir dafür nicht die Kontrolleure (sowohl staatlich als auch ehrenamtlich)?! Sind diese Leute nicht dafür da, solche Handlungen zu unterbinden?

Auch kann ich nicht nachvollziehen, was irgendwelche Feiern mit 200+ und brennenden Büschen mit den Anglern zu tun haben. Ich glaube kaum, dass ein ANGLER 200 Freunde an den See einlädt und ein Besäufnis startet.

Weiter kann ich mir nicht erklären, warum ich zum Drillen in einem stark verkrauteten Gewässer kein Boot nutzen darf. Ist es sinnvoller einen Fisch zu verlieren, wenn die Hauptschnur bei 70m reißt?! Logisch, wenn ich meine Montage auf 300m rausfahre und der Fisch dann abreißt, ist es noch schlimmer. Aber die Chance den Fisch in den Kescher zu bekommen, ist doch um einiges höher, wenn ich ihm mit dem Boot nach fahre, oder?

Der Grund für diese Änderung ist jedenfalls logisch: Carpers schleppen ihre Montagen 350m raus und senken nicht ab. Seine Schnur wird vom nächsten Ruderer oder vom nächsten Spinnfischer eingesammelt und das Geheul beginnt.

Warum können die Leute nicht kapieren, dass am Wasser ALLE das gleiche Recht haben und sich dementsprechend verhalten? Regt mich tierisch auf...

So, nun glühen die Finger, ihr habt was zum Lesen und zum Diskutieren und ich bin mal sehr gespannt, was draußen wird.

In diesem Sinne.
 
Hi,

wie viel Diskussionen hatten wir hier im Board, in denen es als Fazit hieß: Wenn so weiter verfahren wird, kommen halt neue Verbote und alle müssen leiden. Der Zaunpfahl wurde geschwungen, bis Wind aufkam. Niemand wollte sich den Schuh anziehen. Sehr oft hieß es auch: Ist mir doch egal, ich mache trotzdem so weiter.

Nun ist es wieder so weit gekommen. Ein paar oder vielleicht ein paar mehr tanzen aus der Reihe, dehnen alle Vorgaben dorthin, wo es ihnen am angenehmsten liegt und dann kommt die Keule. Lässt sich noch auf sehr viele andere Fallbeispiele ausdehnen.

Du fragst nach Kontrolleuren? Jene, die sich hier gemeldet haben, die auch dafür eintraten z.B. den Landschaftsschutz zu vertreten, wurden oft genug ausgebuht. Nun werden sie wieder gerufen.

Du selber scheinst Opfer zu sein, viele andere auch. Beschwer dich bei den Kollegen, die u.a. hier offenkundig auf alle Vorgaben pfeifen.

Übrigens, sehe ich deine verlinkte Seite mit den vielen netten Fangfotos, könnte ich auf den dummen Gedanken kommen, dass du und dein Team für die nächste Einschränkung mit verantwortlich sind. Stichwort: „Lebensmaxime Catch & Release“.
 
Zuletzt bearbeitet:
ahoi,nun ja ob es was mit "5" leuten zu tun hat bezweifle ich.in prettin gab es schon immer wirre gesetze und beschränkungen...in der vergangenheit wurden komischerweise verbote aufgehoben und andere sachen wiederum verboten(siehe nutzung von booten)

im letzen jahr war die bootsbenutzung noch komplett untersagt,jedoch die einheimischen und teilweise mitglieder des wittenberger vereins, fuhren mit ihren booten wie sie wollten(zum schleppen in der schonzeit,montage ausbringen...)

das verbot zwecks feuer und camping besteht schon sehr sehr sehr lang.aufgefrischt wird dies jährlich wieder durch etwas "wilde" jugendliche die an den stränden party machen mit feuer mit campen mit wandalismus mit ruhestörung und und und.(alles schon beobachtet)

desweiteren glaube ich auch dass es probleme mit dem campingplatz gab.das baden war nur eingeschränkt moglich durch das viele kraut,angler versperrten den weg...is halt ne so einfach an so einem comerztümpel alle zu frieden zu stellen.
 
Servus!

Leider ist es meistens so, das alle anderen für die "Taten" einzelner leiden müssen.

Bei uns im Verein hat sich dieses Jahr auch wieder etwas zum, für uns, negatives verändert.

Wir dürfen nicht mehr schleppen und für die Gastangler wurde jede Nutzung von Booten untersagt.
Was für uns nun den Nachteil bringt, dass die Jahreslizenzen um 25 € erhöht wurden und das wir im nächsten Jahr die zusätzlich verlorenen Einnahmen der nun ausbleibenden Gastangler abfangen müssen.
Der Verein will es aber noch nicht kapieren, dass nun nur von unseren Bekannten gut und gerne 2000 € an Gastkarten flöten gehen.
Welcher Karpfen oder Wallerangler verzichtet auf das Boot?

Das unsere Bekannten und Freunde nicht mehr kommen hat dann auch zur Folge, dass wir (6 Leute) in einen anderen Verein wechseln werden. Also gehen dem Verein wieder 1500 € flöten.

Ich würde ja nichts sagen wenn alles normal abgestimmt worden wäre durch alle Vereinsmitglieder, aber es ist mal wieder nur durch die entschieden worden, die ´eh nicht mehr am Wasser sind, sondern einfach nur ein "Amt" ausüben wollen.

Möge die Macht mit euch sein und auf das ihr den Verein mit euren Sinnlosen Reglungen zu Grunde richtet.


Gruß Stefan
 
@ CarpMoguls
Ich kann kaum glauben was du da schreibst.
Wir haben im letzten Jahr einen unserer schönsten Angelurlaube dort verbracht.
Wir hatten genug Kontrollen, sowohl von der WSPO als auch vom Verein aus.

Das Boot durften wir auch benutzen, ganz offiziell (mit gewissen Einschränkungen) ;
- kein Futter und Montagen ausbringen
Wir haben uns einfach daran gehalten, ich benutzte das Boot eh nur zum Spinnangeln.

Wo ich dir absolut Recht gebe, es sind wirklich nur wenige die aus der Reihe tanzen.
Aber wenn...dann tun sie es richtig und am nächsten Tag siehts aus wie auf einem Schlachtfeld. Das schlimme daran....es waren Angler.
Habe in den 10 Tagen genug gesehen und erlebt, vor allem vorn an der Pontonbrücke.
Somit haben "wir" es uns wieder einmal selbst zu zu schreiben...leider.

Aber, oft liegt auch viel daran....wie führt sich der/die Gastangler gegenüber den Einheimischen auf.
Als Fremder, an einem fremden Gewässer, von einem fremden Verein, da höre ich zu was sie mir zu sagen haben und halte mich daran.
Und warum halte ich mich daran, ich will da wieder hin....auch in diesem Jahr:)
Die Karpfen erwische ich auch vom Ufer aus.

Ich würde ja nichts sagen wenn alles normal abgestimmt worden wäre durch alle Vereinsmitglieder, aber es ist mal wieder nur durch die entschieden worden, die ´eh nicht mehr am Wasser sind, sondern einfach nur ein "Amt" ausüben wollen.
Diese Typen schmecken mir am meisten :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
Moinsen!
Zwar will ich weder dem Themenstarter noch seinen Vereinskameraden etwas unterstellen, aber wie oft hatten wir hier schon ähnliche Themen? Mit Sicherheit werden es auch hier nicht nur 5 "schwarze Schafe" gewesen sein.
Oft genug schon wurde hier Beschwerde geführt, man habe doch nur.... und nun gleich solche Maßnahmen!!!
Hakte man dahinter, stellte sich meist heraus, daß Bestimmungen wie Gummi gedehnt wurden, so lange, bis es den Betreffenden paßte. Das berühmte Beispiel, das ich hier stellvertretend für alle weiteren Verstöße anführe, ist die 3. Rute zum Köfi-Fang. Wenn diese offiziell erlaubt ist, steht es auf dem Erlaubnisschein. Wenn es nicht dort steht, ist die Köfi-Stippe eben die unerlaubte 3. Rute. Wurde jemand dabei betroffen und erlebte als Folge für ihn unliebsame Maßnahmen, war das Geschrei groß. Es war doch "nur" eine unberingte Stippe!! Warum da die ganze Aufregung? So und ähnlich wurde schon oft in solchen Themen argumentiert.
Da muß die Frage erlaubt sein, wofür es denn Bestimmungen gibt, wenn jeder sie sich nach eigenem Geschmack passend macht?
Ich bin sicher, daß auch hier nicht gleich der Hammer ausgepackt wurde, sondern daß eine Menge an Verstößen gegen die Gewässerordnung oder andere Bestimmungen voraus ging.
Gruß
Eberhard
 
Da die Zeit ein wenig knapp ist, möchte ich einfach alle Antworten zusammen packen und ein paar Sachen auch gleich richtig stellen. Ich hoffe ihr vergebt mir:


Du fragst nach Kontrolleuren? Jene, die sich hier gemeldet haben, die auch dafür eintraten z.B. den Landschaftsschutz zu vertreten, wurden oft genug ausgebuht. Nun werden sie wieder gerufen.

Ich rede hier nun nur von mir, meinen Erfahrungen und meinen Eindrücken: ein Kontrolleur, der mir am Wasser begegnet und sich als Naturschützer "outet" wird von mir weder direkt noch hinterrücks ein "buh" bekommen. Schon oft habe ich mir einfach eine entsprechende Rolle angenommen und viele Angler am Wasser zur Disziplin und Besinnung gerufen. Beispielsweise wenn Gelege gestört wurden (ob bewusst oder unbewusst sei dahin gestellt), wenn Pflanzen und/oder Bäume beschädigt wurden, wenn es zu laut war oder wenn der Müll liegen bleibt. Und ich für meinen Teil rufe schon immer nach mehr Kontrollen.


Du selber scheinst Opfer zu sein, viele andere auch. Beschwer dich bei den Kollegen, die u.a. hier offenkundig auf alle Vorgaben pfeifen.

Opfer, nicht Opfer. Ich will mich hier nun sicher nicht als absolutes Unschuldskind hinstellen. Schon der Punkt des C&R lässt an mir dazu keine Chance. Doch diese Diskussion gehört hier nicht her. Dennoch bin ich der Meinung, dass Leuten, die offen äußern, dass sie keine Rücksicht auf Gelege- oder Pflanzenzonen geben, sich einen Dreck um Gewässerordnung scheren usw., die entsprechenden Papiere entzogen gehören - und das unbegrenzt.


Übrigens, sehe ich deine verlinkte Seite mit den vielen netten Fangfotos, könnte ich auf den dummen Gedanken kommen, dass du und dein Team für die nächste Einschränkung mit verantwortlich sind. Stichwort: „Lebensmaxime Catch & Release“.

C&R habe ich oben bereits angesprochen. Ich verstehe auch, dass es vielen ein Dorn im Auge ist und möchte dazu an dieser Stelle nicht weiter eingehen. Allerdings solltest du die Stichwörter genauer lesen [bzw. die Inhalte dahinter (bzw. davor).] Denn dies ist die Maxime eines anderen Karpfenteams. :)



DropShotTrooper schrieb:
im letzen jahr war die bootsbenutzung noch komplett untersagt,jedoch die einheimischen und teilweise mitglieder des wittenberger vereins, fuhren mit ihren booten wie sie wollten(zum schleppen in der schonzeit,montage ausbringen...)

Das ist z.B. eine Info, die mir nicht vorlag. Das Problem ist hier aber auch wieder die Weitergabe von Infos. Seit Nov. 2010 habe ich viele eMails bzgl. Gewässerbestimmungen an den LAV S-A geschickt. Ob es da nun um eine eindeutige Aussage zur Bootsnutzung oder um andere Bestimmungen wie z.B. Sperrstrecken ging: es kam NIE eine Antwort zurück. Allerdings habe ich vom LAV-Server die Sendebestätigung und auch eine Lesebestätigung für JEDE eMail bekommen.


DropShotTrooper schrieb:
das verbot zwecks feuer und camping besteht schon sehr sehr sehr lang.aufgefrischt wird dies jährlich wieder durch etwas "wilde" jugendliche die an den stränden party machen mit feuer mit campen mit wandalismus mit ruhestörung und und und.(alles schon beobachtet)

Auch ich konnte/musste es schon beobachten. Allerdings habe ich dieses Verbot nur der Vollständigkeit halber mit gepostet. Für mich persönlich ist dieses ehr unrelevant.

DropShotTrooper schrieb:
...is halt ne so einfach an so einem comerztümpel alle zu frieden zu stellen.

Wohl wahr, wohl wahr. Aber ist DAS nun eine gute Lösung?



Spaik schrieb:
...es sind wirklich nur wenige die aus der Reihe tanzen.
Aber wenn...dann tun sie es richtig...

Und die Leute sind dann verschwunden, lassen ihre ****** Marker zurück und die Wasservögel verrecken jämmerlich daran. Wem sagst du das...



Eberhard Schulte schrieb:
Oft genug schon wurde hier Beschwerde geführt, man habe doch nur.... und nun gleich solche Maßnahmen!!!
Hakte man dahinter, stellte sich meist heraus, daß Bestimmungen wie Gummi gedehnt wurden, so lange, bis es den Betreffenden paßte. Das berühmte Beispiel, das ich hier stellvertretend für alle weiteren Verstöße anführe, ist die 3. Rute zum Köfi-Fang

Und ich glaube genau DA liegt der Hund begraben. Einmal diese Dehnung der eigentlich total graden Richtlinien und der fehlende ***** in der Hose, wenn es um Kritik oder gar Beschwerde geht (ich rede jetzt vom direkten Ansprechen). Irgendwie denken immer mehr Angler "Ich bin jetzt am Gewässer. ALLES IST MEIN!" Aber wenn man sie dann auf Fehlverhalten oder gar direkte Verstöße anspricht bekommt man meist nur gestammelte Aussagen und Verneinungen zur Antwort.


Naja, ändern kann man an diesen (Miss)/Umständen wohl nicht viel. Ein Ausweichen auf andere Gewässer ist wohl unumgänglich.

Das wirklih ärgerliche an der Sache: ich habe diese wirklich interessante Gewässer 20min entfernt vor der Haustür und kann es kaum (bzw. gar nicht befischen). Denn wenn wir ehrlich sind, ist ein Herauswerfen in 4m hohes Kraut recht unlogisch. Auch würde ich befürchten, dass mir ein guter Fisch, aus welchen Gründen auch immer, abreißt und mit vielen Meter Schnur um Maul verendet.

OffTopic: irgendwie glaube ich, ich wäre mit einzelnen Antworten schneller gewesen. :D


In diesem Sinne: besten Dank für die Posts und eure Meinungen dazu!
 
Ein Ausweichen auf andere Gewässer ist wohl unumgänglich.



na na na...nur weil du nicht gemütlich wie eh und je da fischen kannst musste ja nicht gleich kapitulieren:schrei

ist die benutzung eines krauthakens verboten?

is mir nicht bekannt...

und wenn du dich beim dravo-haus hinsetzt,kannst du die sandbank in 25m entfernung sehen...und auch da kommen 25 pfünder vorbei...


ach ja wegen dem boot...steht auch in rot an der tafel vorn beim campingplatz...:prost
 
Erstaml Gras über die Sache wachsen lassen und auf bekannte Gewässer zurückgreifen. Das ganze neue Zeug wie z.B. Boot, GPS, gigantische Big Pits usw fressen ja kein Brot. ;)

Und nun geh ich ins Bett. :D
 
ach ja wegen dem boot...steht auch in rot an der tafel vorn beim campingplatz
Das stimmt was du hier schreibst, aber;
Im letzten Jahr wurde das vom Verein aus gelockert. Es dürfen nun bis 5 Boote gleichzeitig auf dem Wasser sein. Man muss sich lediglich vorher umsehen.....so hat man es mir gesagt.
Ich war ja auch mit dem Boot drauf, jeden der 10 Urlaubstage und ich kann mir kaum vorstellen das sie wegen mir/uns eine Ausnahme gemacht haben.

Ich kenne das Gewässer seit 2006 und kann an den Karpfenanglern kein gutes Haar lassen....leider.
Gerade am hinteren Ende...... und wehe man nähert sich. Aber wem sag ich das, ihr werdet genau wissen was da abgeht und warum der Verein so reagiert :)

Aber wenn man sie dann auf Fehlverhalten oder gar direkte Verstöße anspricht bekommt man meist nur gestammelte Aussagen und Verneinungen zur Antwort.
Das kann am hinterem Teil vom See ins Auge gehen.
Nähert man sich denen kommt nichts.
Kein Gruss wird erwidert und sie stieben auseinander wie Fliegen vom Kothaufen :hahaha:
Weil man erst die Ruten ein kurbeln muss, die da Zuviel sind :augen

Ich hatte vor 2010 nicht eine Kontrolle, seit 2010 kommt sie fast jeden Tag..........warum wohl

Noch eins, solltest du mal in der Nähe von Prettin sein, dann halte in Labrun an.
Geh ins Hotel und frag nach dem Chef, ist ein älterer Herr, der kann dir alles ganz genau sagen....was du darfst und was nicht ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Carp Moguls

Wollte schon vorher schreiben, ging etwas unter.
Karpfenangeln in Prettin ist jetzt sinnlos" usw. usf.

Na die Bestimmungen sind doch schon seit November 2010, öffentlich bekannt.

Anglerund Fischer in Sachsen Anhalt

Von Überraschung kann ja nun keine Rede sein.
Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum das Karpfenangeln, nach dieser Änderung sinnlos sein soll?
Vielmehr stellt sich die Frage, warum es zu diesen Einschnitten kam!
Einiges kann ich dir mitteilen, nicht aus der „Gerüchteküche“, sondern aus erster Hand.
Im Vorfeld möchte ich aber kurz etwas zu einigen Aussagen von
DropShotTrooper, sagen.

im letzen jahr war die bootsbenutzung noch komplett untersagt,jedoch die einheimischen und teilweise mitglieder des wittenberger vereins, fuhren mit ihren booten wie sie wollten(zum schleppen in der schonzeit,montage ausbringen...)

Der Prettiner Verein, war nie Mitglied im Wittenberger KAV. Also erzähle nicht so einen Schmand!:augen
Erstens ist der Prettiner Verein, der betreuende Verein des Gewässers, hatte damit bei der Bootsbenutzung, einige Sonderregelungen, die aber nicht das Beangeln, beinhalteten.
Wenn man Beschuldigungen vorbringt, sollte man dafür auch Belege haben. Hast du ja bestimmt!
Ansonsten bekommt es schnell etwas Anrüchiges, weil man neidisch ist und nicht so kann, wie man möchte. Das sollte man immer bedenken, wenn man solche Behauptungen aufstellt!

ist die benutzung eines krauthakens verboten?
is mir nicht bekannt...

Dir ist aber hoffentlich bekannt, dass Du dich in einem Landschaftsschutzgebiet bewegst!
Oder nicht?
Die Prettiner Gewässer gehören dazu.
Das bedeutet für dich, sich auch mit den jeweiligen Bestimmungen, Richtlinien zu beschäftigen.
Das muss dir nicht ein Anglerverband als Pächter oder betreuender Verein, noch extra auf dem Teller servieren.
Im Übrigen weist darauf, extra der Landesanglerverband, hin!
Wenn es eben solche Bereiche betrifft. Man sollte für das Lesen dieser Hinweise, schon auf der Landesverbandsseite, etwas Zeit verwenden.
Dann erspart man sich auch das Gejammer oder Erstaunen, bei der nächsten Kontrolle.
Auch ein Pächter von Gewässern unterliegt diesen Rahmenbedingungen.


So bei dem Punkt springe ich jetzt wieder zu Carp Moguls.
Du hast ja einige Verbote angeführt.

- die Annäherung an die Inseln in einem Abstand kleiner 100m
- das Befahren der Gelege- und Schilfzonen
- die wasserseitige Näherung an die Schilfgürtel in einem Abstand kleiner al 50m in der Zeit 01.04. - 30.07.
- offene Feuer
- Campen und Zelten
- Benutzung von Motoren aller Art (Genehmigungspflicht nach Wassergesetz und LSG-Verordnung)

Und nun? Alles Punkte, die den Interessen eines Landschaftsschutzgebietes entsprechen, je nach Priorität.
Und daran kann kein Verein/Verband, egal ob Pächter, etwas ändern.
Nutzung innerhalb von Landschaftsschutzgebieten ja, aber unter bestimmten Richtlinien, denen auch ein Pächter unterliegt.
Übrigens, zur Bootsbenutzung eines.
Ein Boot per Ruder kann jeder benutzen. Da gibt es auch keine Begrenzung bezüglich Anzahl.
E-Motor, kann auch benutzt werden, wenn man sich die entsprechende Genehmigung für das Gewässer, beim Land besorgt hat.
Muss man halt für dieses Gewässer beantragen und genehmigt bekommen.
Sollte man es bekommen, darf man unter Vorlage dieser Bescheinigung auch mit E-Motor dieses Gewässer befahren.
Einzige Bedingung. Vorlage dieser Bescheinigung und Benutzung innerhalb der Richtlinien.
Bedeutet auch, dass nur 5 Boote mit E-Motor, gleichzeitig auf dem Gewässer unterwegs sein dürfen.
Im Zweifel muss man eben warten, bis ein Boot das Gewässer verlässt, dann darf der nächste aufs Wasser.
Wird auch per Buch, festgehalten!
Aber eines steht fest und bleibt auch so.
Ausbringen von Montagen, Benutzung des Bootes zum Drill, Anfüttern, egal ob mit Ruderboot oder mit E-Motor betrieben, ist untersagt.
Nun noch zu deinen „Markern“ eines.
Fakt ist, dass leider viele Wasservögel elendig verreckten in zurückgelassenen Markern.
Der Verein deshalb Probleme hatte ohne Ende, der Gewässerpächter auch.
Letztendlich musste man sich zu dieser Regelung entscheiden, auch aus Rücksicht, auf andere Angler.
Weil es Auswüchse annahm, die nicht mehr im Interesse, der gesamten Anglerschaft lagen, gleichzeitig aber auch Probleme mit der Kommune/Vogelfreunden, damit auch den Interessen des Landschaftsschutzgebiets entgegen sprach.
Und wer nicht in der Lage ist, ohne Ausbringung von Markern, oder dem Ausbringen von Montagen, dem Einholen des Fanges, ohne der Hilfestellung Boot, seinen Fisch dort zu beangeln und zu landen, macht vielleicht grundlegend etwas falsch.
C&R ist jedenfalls kein Argument für dortige Einschränkung, deshalb ist dieses Argument, bezüglich der Thematik völlig falsch am Platz. Eher Polemik. Betrifft auch diese Gewässerspezifische Problematik überhaupt nicht.
Sollten noch Fragen bestehen, deinerseits (CarpMoguls), beantworte ich diese gerne per PN.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen. - Tacitus
so sieht es aus!!
Ist ja wie mit dem Boden im Zelt, wenn ich drei Tage den Boden im Zelt habe, liegt das Gras, habe ich aber keine Boden im Zelt (so wie es das Gesetz vorschreibt) ist nach drei Tagen kein Gras mehr da. Aber das sieht man von einem Bürostuhl nicht.
Alles Paragraphen reiter, das Leben könntre so einfach sein, wenn sich jeder am Teich so benimmt wie es ein "normaler" Mensch auch zu Hause tut.
Wenn das so weiter geht, muss man erst studieren bevor man die ganzen Gesetze kennt und angeln gehen darf.
Man kann es auch übertreiben, vor 40 Jahren hat das keinen Mensch interessiert.
WO KOMMEN JETZT DIE PROBLEME HER??
 
so sieht es aus!!
Ist ja wie mit dem Boden im Zelt, wenn ich drei Tage den Boden im Zelt habe, liegt das Gras, habe ich aber keine Boden im Zelt (so wie es das Gesetz vorschreibt) ist nach drei Tagen kein Gras mehr da. Aber das sieht man von einem Bürostuhl nicht.
Alles Paragraphen reiter, das Leben könntre so einfach sein, wenn sich jeder am Teich so benimmt wie es ein "normaler" Mensch auch zu Hause tut.
Wenn das so weiter geht, muss man erst studieren bevor man die ganzen Gesetze kennt und angeln gehen darf.
Man kann es auch übertreiben, vor 40 Jahren hat das keinen Mensch interessiert.
WO KOMMEN JETZT DIE PROBLEME HER??

Wie war es denn vor 40 Jahren?
Kannst du mit deinen 27 Lenzen sicherlich erzählen!

MfG Micha
 
Ist ja wie mit dem Boden im Zelt, wenn ich drei Tage den Boden im Zelt habe, liegt das Gras, habe ich aber keine Boden im Zelt (so wie es das Gesetz vorschreibt) ist nach drei Tagen kein Gras mehr da. Aber das sieht man von einem Bürostuhl nicht.
Alles Paragraphen reiter, das Leben könntre so einfach sein, wenn sich jeder am Teich so benimmt wie es ein "normaler" Mensch auch zu Hause tut.

zumindest für dich als Brandenburger an LAVB-Gewässern zitiere ich mal aus der Gewässerordnung.

Zitat: 6.3. Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen

Die Benutzung eines Anglerzeltes, Schirmzeltes oder einer anderen Vorrichtung, die dem Schutz vor Witterungsunbilden, aber nicht vorwiegend dem Zwecke der Übernachtung dient (Wetterschutzvorrichtung), ist dem Angler grundsätzlich erlaubt, sofern diese

Raum für nicht mehr als 2 Personen bietet,
über keinen wasserundurchlässigen Boden (Zeltboden) verfügt,
gedeckte Farben aufweist und in der Landschaft nicht störend wirkt.
Wetterschutzvorrichtungen dürfen in der Nacht, zum Schutz vor Witterungsunbilden auch am Tage, benutzt werden, aber insgesamt nicht länger als 12 Stunden ununterbrochen an ein und derselben Stelle stehen. An naturnahen, unverbauten Bach- und Flussabschnitten, Kleingewässern, auf Feucht- und Nasswiesen, in Quellbereichen, Mooren und Sümpfen sowie in Bruch-, Moor- und Auwäldern ist die Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen nicht gestattet.

hier zum nachlesen: http://www.lav-bdg.de/page/gewaesserordnung.html#6

Gruß Jörg
 
Moin!
Der (erlaubte) Wetterschutz ohne Boden u. das (unerlaubte) Zelt mit Boden waren ja nun auch schon oft genug Diskussionspunkte. Die einen sehen den Sinn dieser Vorschrift ein, die anderen eben nicht. Diejenigen, welche es nicht einsehen, sollten sich mal "Angelplätze" ansehen, an denen das Campen am Wasser ohne Einschränkungen erlaubt war, wenn eine Horde von sog. "Anglern" dieses Camp morgens verließ: Müll, Flaschen, Grillreste, Feuerstellen, nieder getretenes oder abgehacktes Buschwerk usw.!!
Natürlich würden nicht alle Angler ihre Plätze so verlassen. Ich möchte sogar behaupten: die Meisten würden es nicht tun. Die wenigen aber, die solche Sauereien begehen, machen solche Vorschriften erst notwendig. Daran sollten diejenigen denken, die diese Vorschriften für sinnlos und für Produkte von "Paragraphenreitern" halten. Man will damit einfach vermeiden, daß am Wasser wilde Campingplätze mit allen oben genannten Folgen entstehen.
Gruß
Eberhard
 
Naturschutz geht vor!

:)
Gestattet sind:
- Bootsangeln
- Schleppangeln nur in Gewässer 08-251-01
- Verwendung eines Wetterschutzes gemäß Gewässerordnung

Verboten sind:
- offene Feuer
- Campen und Zelten
- Benutzung von Motoren aller Art (Genehmigungspflicht nach Wassergesetz und LSG-Verordnung)
- die Verwendung von Wasserfahrzeugen zum Anfüttern sowie zum Ausbringen der Montagen
- das Markern der Spots
- die Annäherung an die Inseln in einem Abstand kleiner 100m
- das Befahren der Gelege- und Schilfzonen
- die wasserseitige Näherung an die Schilfgürtel in einem Abstand kleiner al 50m in der Zeit 01.04. - 30.07.

Ich finde jedes einzelne Verbot absolut sinnvoll und nachvollziehbar!
Sehe da kein Problem. Naturschutz sollte immer vorgehen, besonders wenn die Vergangenheit gezeigt hat, daß "die Leute" mehr Gesetze brauchen, um sich "richtig" zu verhalten.
Wir haben hierzulande eben nur noch wenig "Natur" und diese muß durch Restriktionen vor zuviel "Mißbrauch" geschützt werden.

Woanders ist z.B. Boots- und Schleppangeln zusätzlich noch untersagt!

MfG,
Perik
 
Ich finde es einfach unverschämt, die Karpfenangler ihre Montagen über eine ganze Einbuchtung schleudern, nur um unter nem Baum zu angeln. Dadurch ist die komplette Bucht für die anderen Angler versperrt und das Beste ist, dass direkt 20m enfernt vom Baum eine Angelstelle ist.


Ich frage mich dann immer: Was soll der ****** ?!

Was soll das bitteschön bringen?

Vll weil man dann lauter sein kann, wenn die eig Angelstelle 200m entfernt liegt oder ist es einfach der längere Drill?

Am liebsten würde ich, wenn ich solche Karpfenangler sehe und diese gerade erst ihre Montage ausgelegt haben, meinen 40g Blinker nehmen und diesen schön durch die Schnur ziehen und dann die Schnur kappen.
 
Ist ja wie mit dem Boden im Zelt, wenn ich drei Tage den Boden im Zelt habe, liegt das Gras, habe ich aber keine Boden im Zelt (so wie es das Gesetz vorschreibt) ist nach drei Tagen kein Gras mehr da.

Absolut richtig. Genau das gleiche habe ich von 5 Jahren oder so am Maxsee (bei Müncheberg) erlebt. Nur dummerweise ist wie immer jede Diskussion zu diesem Thema und dem über die bösen Karpfenangler genau so umsonst wie sie oft ist.
Gruß
 
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