Landesfischereiverordnungen -  Gewässer pachten

Redfire145

Petrijünger
Hallo,

ein guter Bekannter von mir hat vor einen Fischweiher zu pachten!

Jetzt habe ich ein par fragen dazu :
1. Darf man in ein geschlossenes Gewässer, das man gepachtet hat, an Fischbesatz einsetzten was man will ? (solange es Artgerecht ist ?)

2. Darf man in einem geschlossenen Gewässer, das man gepachtet hat, angeln obwohl man keinen Angelschein hat ?


Ich würde mich sehr über Antworten freuen !!!

Mfg Moritz
 
zu frage 2 :

Zum Angeln braucht man in Deutschland 2 Genehmigungen - eine staatliche (Fischereischein) und eine privatrechtliche (Fischereierlaubnisschein). Letztere entfällt, da man sich selbst als Eigentümer eines Teiches keine Genehmigung ausstellen muss. Den Fischereischein braucht man trotzdem, weil man im dazugehörigen Lehrgang die Befähigung erwirbt, weidgerecht zu angeln (Schonzeiten, Mindestmasse und tierschutzgerechter Umgang mit den Fischen). Dies muss dann in der Fischereiprüfung nachgewiesen werden. Der Eigenbesitz kann diese Fähigkeiten und Kenntnisse nicht ersetzen. Deshalb braucht man auch im eigenen Teich einen Fischereischein.

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:angler:Karpfenfreak008:angler:
 
Ok und er Pächter kann doch 2 Leute mitnehmen die keinen Erlaubnisschein haben ?

Und braucht der Pächter einen Anglerschein ?
 
Ich meine,dass man als Pächter ein Fischerreischein B braucht.Man sollte lieber bei der unterren Fischereibehörde nachfragen.
 
pächter

ich meine das man nur 1 person mitnehmen darf bin mir aber nicht sicher lieber mal nachfragen wie es schon gesagt wurde. und als pächter brauch man einen angelschein also fischereischein wenn man am eigenen teich angeln möchte wie oben beschrieben bin ich der meinung laut den § im inet.
 
Ich meine,dass man als Pächter ein Fischerreischein B braucht.Man sollte lieber bei der unterren Fischereibehörde nachfragen.

Die Fragestellung kommt aus Niederbayern !

Es gibt in Bayern weder Fischereischein A oder B wie bei dir , man sollte eben auch mal lesen , wo der Fragesteller herkommt !

Zu 1 !
Beim Fischbesatz muß gegeben sein , daß Fische nicht abwandern können , also in ein anderes Gewässer kommen können , nähere Auskunft hierzu erteilt das Landratsamt oder die Gemeinde .

Zu 2 !

Nein , darf man in Bayern nicht , Ausnahmen hierbei bilden nur Gartenteiche , da diese zur Zierfischhaltung dienen .
Die Regelung gab es früher mal , diese wurde aber zu oft ausgenutzt , weshalb man dies geändert hat , was ich für richtig halte !

Ich komme gebürtig aus der Gegend und kenne die Gesetzeslage , da ich dort selbst einen Teich gehabt hatte .
 
Zuletzt bearbeitet:
@Jack the Knife,Im Bundesland gibt es 2 Scheine A für Angler und B Berufsfischer.Auch wenn man z.B. einen Forellen.... machen möchte,braucht man in BRB den B Schein.
 
@Jack the Knife,Im Bundesland gibt es 2 Scheine A für Angler und B Berufsfischer.Auch wenn man z.B. einen Forellen.... machen möchte,braucht man in BRB den B Schein.

In Brandenburg vielleicht , aber nicht in Bayern , wo die Frage herkommt !!
DA GIBT ES WEDER A ODER B SCHEIN , LIES DOCH MAL GENAUER!!
Was bei dir in Brandenburg zählt oder was es dort für Gesetze gibt interessiert in Bayern oder einem anderen Bundesland (ausgenommen deinem) leider niemand , da Fischereirecht Sache des Bundeslandes ist .


@ Redfire

Ja , du brauchst einen Angelschein , egal ob du Pächter , Besitzer oder sonstiger Benutzer des Weihers/Teiches/Baches/Flusses oder Sees bist !
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne Angelschein kannst du in deinem privaten/gepachteten See,teich usw. nur mit netz o.ä fischen!
In Bayern darfst du übertrieben gesagt, mit einer Handangel nichtmal in deiner Badewanne fischen!

Gruß Hunter
 
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