Landesfischereiverordnungen -  Hilfe beim Verstehen von Gesetzestexten

sirtrakan

Petrijünger
Hallo,
ich hab ein paar Probleme beim Verstehen meines neuen Fischereierlaubnisscheines.
Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen.
1.
Als ersten Punkt habe ich eine Frage zur Verwendung von Köderfischen.
Im Text steht: Tote Köderfische bzw. Fetzenköder dürfen aus seuchenbiologischen Gründen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus denen sie stammen.
Nun zu meiner Frage, laut diesem Text ist es mir auch verboten, z.B. Sardinen oder anderen Seefisch zu verwenden?


2.
Nun zu einer Frage zum Hältern: das Hältern gefangener Fische (auch Köderfische) hat in einem ausreichend großen Setzkescher aus knotenlosem Material so schonend wie möglich zu erfolgen.

Was bitte heißt " ausreichend groß " und was ist ein" knotenloses Material"?
Ich brauche eh einen neuen Setzkescher und möchte nicht den Falschen kaufen.

Ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe.
Auch wenn ich im letzten Jahr keine Kontrolle erleben musste, würde ich gern Ärger umgehen.
Die Strafen wurden laut unseres Vorstandes erheblich angehoben, z.B. kostet es 1000€ wenn man mit lebendem Köderfisch erwischt wird.
Dafür möchte ich kein Geld ausgeben.

Petri Heil Thomas
 
Hallo,
ich hab ein paar Probleme beim Verstehen meines neuen Fischereierlaubnisscheines.
Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen.
1.
Als ersten Punkt habe ich eine Frage zur Verwendung von Köderfischen.
Im Text steht: Tote Köderfische bzw. Fetzenköder dürfen aus seuchenbiologischen Gründen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus denen sie stammen.
Nun zu meiner Frage, laut diesem Text ist es mir auch verboten, z.B. Sardinen oder anderen Seefisch zu verwenden?


2.
Nun zu einer Frage zum Hältern: das Hältern gefangener Fische (auch Köderfische) hat in einem ausreichend großen Setzkescher aus knotenlosem Material so schonend wie möglich zu erfolgen.

Was bitte heißt " ausreichend groß " und was ist ein" knotenloses Material"?
Ich brauche eh einen neuen Setzkescher und möchte nicht den Falschen kaufen.

Ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe.
Auch wenn ich im letzten Jahr keine Kontrolle erleben musste, würde ich gern Ärger umgehen.
Die Strafen wurden laut unseres Vorstandes erheblich angehoben, z.B. kostet es 1000€ wenn man mit lebendem Köderfisch erwischt wird.
Dafür möchte ich kein Geld ausgeben.

Petri Heil Thomas

Hi Thomas ,

zu 1.) Leider darfst du KEINE anderen Fische als Köderfische verwenden , als die , die du in dem jeweiligen Gewässer fängst , selbst Meeresfischen nicht !

zu 2)Bei mir hier in Bayern bedeutet dies mindestens 3,50m lang und einen Durchmesser von mindestens 50cm , mehr wäre noch besser .
"Knotenloses Material" heißt , sie sind nicht wie früher geknüpft , eben Fischschonend , daher werden solche Kescher auch unter "Fischschonendes Material " verkauft .
Im Angelladen weiß man da normal Bescheid .

Tja , mit lebendem Köfi angelt man auch nicht mehr , lernt man auch in der Prüfung , die man braucht , wenn man den Schein will !

Löschen kannst du den anderen Thread auch selbst , unten auf ÄNDERN gehen , BEITRAG LÖSCHEN markieren , klicken und fertig !
 
Zuletzt bearbeitet:
Weiß jemand ob die Bestimmung für Setzkescher von 3,50 m Länge und 0,5 Durchmesser auch für Thüringen bzw. für den Thüringer Landesfischereiverband e.V gelten.

MFG Thomas
 
Erkundige ob die Mindestmaschenweite von 10 mm schon vorgeschrieben sind. Die kommt nämlich demnächst. Nicht dass du nochmal kaufen musst.
 
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