Neueinsteiger -  Ich mache den Schein. Darf mein Mann die Angel halten?

Seejungfer

Neuer Petrijünger
Hallo liebe Angelgemeinde,
da ich an Bord für die Fischgerichte zuständig bin und diese gelegentlich selbst aus dem See angeln möchte habe ich zwei Fragen:

1. Wo kann ich als Berlinerin in Brandenburg eine faire Prüfung erwarten? Gibt es da Tipps oder sinnvolle Vermeidungen?

2. Darf mein Mann an Bord dann meine oder eine zweite Angel in der Hand halten? (Der Grundgedanke kommt daher: Er hat den SEE- und Binnenführerschein; aber ich darf jederzeit in seiner Gegenwart auch das Boot fahren.)
 
Hallo Seejungfer

1. Wo kann ich als Berlinerin in Brandenburg eine faire Prüfung erwarten? Gibt es da Tipps oder sinnvolle Vermeidungen?

Die Fragestellung an sich finde ich schon etwas dreist.:augen
Wenn Du Bedenken hast wegen einer eventuellen Benachteiligung, bei einer hier abgelegten Prüfung, mach diese doch einfach in Berlin!
Hier wird jeder gleichbehandelt, egal ob Frau, Mann, Berliner, Sachse usw.

2. Darf mein Mann an Bord dann meine oder eine zweite Angel in der Hand halten?

Kannst Du alles hier einlesen.

http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.210973.de

@bringer

ich glaube in Brandenburg braucht man keinen schein, man zahlt eine jährliche abgabe (12euro glaub ich)

Wenn man schon etwas zum besten gibt, sollte man es auch richtig darlegen.
Lese einfach mal die Informationen im Link.
Kann nicht falsch sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vorweg recht herzlichen Dank an alle die sich Mühe zur Klärung meiner Fragen gemacht haben.
Insbesondere aber an @Torsten1. Allerdings ...
zum Teil 1 meiner Frage sei angemerkt: Wir haben diverse Führerscheine, Boots- u. Segelscheine, Funkscheine und diverse andere Lizenzen über Prüfungen erworben und feststellen müssen, daß die Prüfungsanforderungen und Belastungen von Ort zu Ort sehr unterschiedlich ausfallen - auch wenn der Fragenkatalog bundesweit vereinheitlicht ist.

Zum Teil 2 habe ich den Link benutzt (vielen Dank) und unter §17 Abs. 4 Nr. 2 die Ablehnung eines Helfers beim Fischen mit der Angel herausgelesen.
Unter Nr. 4 dann aber eine Zustimmung beim Angeln mit der Friedfischangel gefunden.

Waren dies die gemeinten Hinweise und somit die Beantwortung meiner Frage?

LG Seejungfer
 
Zum Teil 2 habe ich den Link benutzt (vielen Dank) und unter §17 Abs. 4 Nr. 2 die Ablehnung eines Helfers beim Fischen mit der Angel herausgelesen.

Unter Nr. 4 dann aber eine Zustimmung beim Angeln mit der Friedfischangel gefunden.

Waren dies die gemeinten Hinweise und somit die Beantwortung meiner Frage?

Deinem Mann bleibt tatsächlich die unter Punkt 4 erwähnte Möglichkeit, mit der Friedfischangel zu fischen.

Aber: Er benötigt einen eigenen Erlaubnisschein (Angelkarte) und muss die Fischereianbgabe bezahlt haben.

Von deiner eigenen Agelprüfung und dem damit erworbenen Fischereischein ist das, was dein Mann tut, also komplett unabhängig!

Ich muss dazusagen, ich komme aus Bayern und habe mit den Brandenburger Gesetzen deshalb keine einschlägige Erfahrung, mit Fischereigesetzgebung habe ich mich allerdings in letzter Zeit etwas beschäftigt.

Vorschlag: Mach deine Prüfung und fahr dann mit deinem Mann nach Bayern - hier darf er dann tatsächlich als dein 'Helfer' deine zweite Rute benutzen. Aber nur, solange er sich vollständig an deine Weisungen hält. :)

Grüße
Amanita
 
Hallo Seejungfer

2. Darf mein Mann an Bord dann meine oder eine zweite Angel in der Hand halten?

Ich versuche es mal zu erklären.
Du hast im Land Brandenburg zwei Optionen.

1) Den Fischereischein zu erhalten nach Ablegung einer Prüfung.
Damit hast du das Recht, Raubfisch sowie Friedfisch zu beangeln, mittels verschiedener Angeltechniken, Köder usw. Natürlich ist noch die Fischereiabgabe zu entrichten+Erwerb der jeweils nötigen Angelkarte für das zu beangelnde Gewässer.

2) Du legst keine Prüfung ab, entrichtest aber die Fischereiabgabe und erwirbst zusätzlich die jeweils nötige Angelkarte für das zu beangelnde Gewässer.
Bei dieser Option darfst du mit zwei Angelruten (entsprechenden Montagen und Köder) aber nur auf Friedfische angeln!

Egal welche der beiden Optionen du nutzt, dein Mann darf nicht mitangeln. Egal ob du ihm eine, deiner zwei Ruten überlässt und selber dann nur noch mit einer Rute angelst.
Er darf nicht angeln!
Es sei, er nutzt eine der zwei hier beschriebenen Optionen.

Im Klartext. Wollt ihr beide Angeln, müsst ihr beide Option 1 oder 2 umsetzen.
Wenn nur einer Option 1 oder 2 wählt, bleibt in jedem Fall der andere Zuschauer.
Eines noch zum Ende.
Wählt ihr Option 2, dürft ihr eines nicht vergessen. Diese Option gilt ausschließlich nur innerhalb der Landesgrenzen von Brandenburg.
Mit Option 1 darfst du in anderen Bundesländern auch angeln. Natürlich nach Erwerb der benötigten Angelkarte/Angelkarten.
Ich hoffe jetzt sind deine Fragen geklärt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
... Vorschlag: Mach deine Prüfung und fahr dann mit deinem Mann nach Bayern - hier darf er dann tatsächlich als dein 'Helfer' deine zweite Rute benutzen. Aber nur, solange er sich vollständig an deine Weisungen hält. :)
...
Du solltest dich nicht so weit aus dem Fenster lehnen! :( Der Helfer darf in Bayern, als Erwachsener, Fische des Erlaubnisscheininhabers keschern, aber nicht selbstständig angeln.
 
Vielen Dank an ....

.... alle die sich auf meine Frage hin beteiligt haben.

Einen besonderen Dank an Torsten1, der hier antwortet, als hätte er die Regeln selbst kreiert und auch Ausführungsbestimmungen formuliert.

Vom Ergebnis meiner "Nachforschung" wird mein Mann allerdings wenig begeistert sein.
Er hat alle Schiffsführerscheine für buten und binnen und ich darf
in seinem "an Bord sein" das Schiff frei fahren .... aber er darf neben mir keine meiner Angeln nutzen - was ihn zuvor auf der offenen See niemand verbieten konnte.
Es sei denn er gibt sich nun mit Option 2 (wie von torsten1 ausgeführt) für Brandenburgische Gewässer zufrieden.

Schade aber trotzdem DANKE
LG Angela
 
Du solltest dich nicht so weit aus dem Fenster lehnen! :( Der Helfer darf in Bayern, als Erwachsener, Fische des Erlaubnisscheininhabers keschern, aber nicht selbstständig angeln.

Darf mein Freund der keinen Fischereischein besitzt den Fisch in anderen Bundesländernnicht keschernn :durcheina :durcheina :durcheina Darüber lernt man in NRW in der Prüfung auch nichts...:spass:spass:spass
 
ok

hi ich habe eine lösung die nur teilweise hilft weil dann dürfen trotzdem nicht so viele da sein und es ist sicher(denk ich mal)aber das geht nicht vom boot ,du machst zwei grundmontagen schmeißt beide rein nun sitzt ihr beiden da ihr sagt wem welche rute gehört wenn niemand da ist und einer zieht holt halt dein mann raus (aber nur bei seiner rute)wenn jemand kommt und jemand beißt ziehst du ihn raus aber das geht am besten im wald außerdem gilt trotzdem Dein begleiter braucht einen eigenen schein mehr gibs nicht zu beachten
 
.... alle die sich auf meine Frage hin beteiligt haben.

Einen besonderen Dank an Torsten1, der hier antwortet, als hätte er die Regeln selbst kreiert und auch Ausführungsbestimmungen formuliert.

Vom Ergebnis meiner "Nachforschung" wird mein Mann allerdings wenig begeistert sein.
Er hat alle Schiffsführerscheine für buten und binnen und ich darf
in seinem "an Bord sein" das Schiff frei fahren .... aber er darf neben mir keine meiner Angeln nutzen - was ihn zuvor auf der offenen See niemand verbieten konnte.
Es sei denn er gibt sich nun mit Option 2 (wie von torsten1 ausgeführt) für Brandenburgische Gewässer zufrieden.

Schade aber trotzdem DANKE
LG Angela

Soll dein Mann den Fischereischein machen, fertig.

Acuh das vorrübergehende überlassen der Angel an einen zweiten ist zu unterlassen.
Nur Du, wenn du den Fischereischein hast, bist berechtigt den Fischfang auszuüben.
Egal ob dein Mann den Funk, See, Binnen, oder sonstwas Schein hat.
Musste das selbige meinem alten Herrn erklären der der Meinung war, dass sein "Yachtschein" kein Freischein für alles im Binnnengewässer ist.
Was ihr Meer treibt ist eine andere Sache.
 
Hallo kaj

Seefungfer (Angela) wollte ne brauchbare, rechtssichere Antwort.
Deine passt eher nicht hierher.
 
Das sollte auch nur ein Beispiel dafür sein, das in anderen Bundesländern anders geprüft wird und hatte nichts mit der eigendlichen Anglerei zu tun!


MfG

Ist mein Reden.
Die Befähigung ein Boot, Schiff im Binnengewässer zu führen ist kein Freischein zum führen einer Rute.
Darf ja auch nicht gezielt Hasen und Rotwild jagen wenn ich einen KFZ Führerschein habe ;)
 
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