Besatzmaßnahmen -  Pacht eines Kleingewässers

K

_Kammschupper_

Gast
Ich habe wenige Kilometer von mir entfernt einen kleinen Bach gefunden, der eine recht langsame Fließgeschwindigkeit besitzt und größtenteils zwischen Feldern verläuft. Der Bach ist im Schnitt 3m breit, besitzt einen schlammigen/sandigen Grund, vereinzelt Totholz, kaum Wasserpflazen und sehr wenige schnellströmende Bereiche.

Der Bach liegt in NRW und ist - http://www.fgg-weser.de/wrrl_kartenserver/wrrl_karten_ow_zustand.htm -
 
Tjaa ich glaube bloß, dass diese sich dort nicht vermehren, wegen dem schlammigen Grund und fehlendem Kies. Aber ich weiß es halt nicht. Oder kann man Fischlaich im Aquarium "ausbrüten"?:)
 
Hallo in die Runde!

Ich kenn mich damit nicht so viel aus, aber kann es sein, daß Du eine Berufsausbildung zum Fischer brauchst oder jemanden kennst der ein Fischer ist? Mit einem Verein zusammen den Bach pachten wäre bestimmt auch möglich, oder?
Schöne Grüße von der Oder jensemann!:angler:
 
Du kannst bestimmt auch mal den Icefischer fragen, er hat auch ein Gewässer im hohem Norden gepachtet, vielleicht kann er Dir weiter helfen.
 
Moin... Ich würde ehr Schleien und Aale einsetzen...
Und noch zum Pachten... Meistens gehören solche Bäche den Bauern den die Felder gehören. Die Bäche sind oft auch nur dazu da, dass das Wasser abläuft!
Aber abgesehen davon, man benötigt keine ausbildung oder irgendwas der gleichen! Ich pachte auch 2 Teiche und benötige so etwas nicht!
lg ASV-Angler
 
Hallo,

Ich würde mir noch keine Gedanken über den Besatz machen, den sehr wahrscheinlich wirst du den Bach nicht bekommen.

Es ist richtig, das Fischrecht liegt bei den Grundstückseigentümern.

Diese dürfen dir auch für ihren Bereich bis zur Bachmitte einen Erlaubnisschein ausstellen.

Sie können dir ihre Strecke in NRW aber nicht verpachten. Hier muss zuerst eine sogenannt Fischereigenossenschaft gegründet werden. Dort wird zumindest eine Gemeinde, manchmal ein ganzer Kreis zusammengefasst.
Dazu muss die Behörde alle Eigentümer ermitteln, da wird sie sich sicher freuen.

Der Eigentümer wird dann zwangsweise Mitglied.

Die Genossenschaft verpachtet dann und die Eigentümer bekommen ihren Anteil.

Diese Regelung gilt für alle Fließgewässer.Es kann schließlich nicht sein, dass alle 50 Meter ein anderer Pächter sitzt.

Du hast keinen Fisch gesehen und willst das durch Besatz wieder in Ordnung bringen? Wieso ist kein Fisch da. Wolltest du den Bach an beiden Enden zustellen?

Die wandern dir schneller weg, als der LKW der Fischzucht sie nachliefern kann.

Wenn vorher kein Fisch da war, wirst du mit Besatz keinerlei Verbesserung erzielen.

winde
 
Wenn ich nicht weiß, welcher Besatz möglich ist, brauch ich mich die pacht eines Gewässers nicht zu interessieren. Ich habe auch nicht geschrieben, dass ich ohne den Bestand "überprüft" zu haben Fische einsetzen würde:confused:
 
wenn der bach an einem landwirtschaftlich genutztem feld liegt, dann ist doch die gefahr groß, das die bei regen sämtliche düngemittel in den bach gespült werden?!
 
Richtig, deswegen die Frage nach Besatz der für so ein Gewässer geeignet ist.
 
Hallo Tom, ich glaub du willst nicht verstehen! Es gibt in Deutschland kein öffentliches Gewässer, das kein Fischereirecht hat. Entweder Eigentumsrecht oder Pacht. Also erst mal erkundigen wer das Fischereirecht hat. Wasserrecht ist was anderes! Dann wenn du das weisst, eine Anpachtungsmöglichkeit prüfen. Erst danach, wenn du das Fischereirecht hast, bist du berechtigt Fische nach Vorgabe der Behörden!! zu setzen.
 
Das habe ich schon kapiert:zwinkernd, deswegen hat sich das Thema erstmal erledigt.
 
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