Ist die Zukunft des Angelns in Gefahr?

Thunfisch

Super-Profi-Petrijünger
Gutachter-Kollegium
Moin,

angeregt durch die Verlinkung eines Artikels über die PCB Belastung von Fischen im Dortmunder Hafen durch Fairbanks und einer kurzen Diskussion des Themas mit einem Freund habe ich mir mal Gedanken über die weitreichenden Konsequenzen gemacht, die sich aus dem geforderten "freiwilligen Angelverzicht" ergeben könnten.

http://www.derwesten.de/staedte/dor...herei-in-Dortmund-id4181321.html#derwestenRSS

Unbestritten ist, dass sich in unseren Fließgewässern (teilweise auch in Seen) bedingt u.a. durch Altlasten Gifte aller Art im Naturkreislauf anreichern. Diese können dank immer besseren Analysemethoden in immer geringeren Konzentrationen nachgewiesen werden. Eine der positiven Begleiterscheinungen daraus ist z.B., dass die Grenzwerte für Nahrungsmittel heruntergesetzt werden können und müssen. Im Fall der Belastung von Fischen aus dem Hafengebiet führt das zu einem Verzehrverbot - und damit zur Forderung, das Angeln wegen der nicht mehr gegebenen "Verwertungsabsicht" (schließlich darf nicht mehr "verwertet" werden) - zu untersagen. Folgt man der Stringenz dieser Logik, könnte sich daraus ein flächendeckendes Angelverbot ergeben.

Neben den methodischen Fehlern (zu geringe Probenmenge, verallgemeinerung der Ergebnisse bei einzelnen Arten wie dem Aal auf die Belastung aller Fische) scheint mir auch die spontane Ausweitung der "Angelverbotszone" auf angrenzende Kanäle fragwürdig.
Wie steht denn jetzt "posthum" die Angelei in den Zeiten besonders hoher Belastungen da? Wer hat in den 70er Jahren tatsächlich Fisch aus dem Rhein gegessen und wieso war seinerzeit die Ausübung der Angelei erlaubt - obwohl auch damals schon die Belastung des Nahrungsmittels Fisch bekannt waren?

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Stellungnahme des 1. ASV Dortmund e. V. als Pächter des Dortmunder Hafens sowie vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. als Pächter der angrenzenden Kanalstrecke:

http://www.lfv-westfalen.de/content/aktuelles/pcb_dortmund_aktuell.php

By the way: der Lfv ist Mitglied des VDSF in dessen "Grundsätze der Angelfischerei" steht: "Mit dem Fang von Fischen ist deren Verwertung unabdingbar verbunden."

http://www.vdsf.de/fischerei/angelfischen.html

Wie passen dann folgende Aussagen des Lfv zu diesen "Grundsätzen":

Die Angelfischerei bezieht ihre Legitimation nicht ausschließlich durch die Verwertung von Fischen, sondern besitzt einen hohen Freizeitwert und soziale Bedeutung durch die Arbeit in den Vereinen. Insbesondere die Jugendarbeit in den Vereinen genießt hohe Anerkennung und führt zu einer gesunden geistigen und körperlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Irgendwelche Meinungen dazu?

Gruß Thorsten
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Zitat aus dem Untersuchungsbericht:

Auffällig waren hierbei insbesondere die fettreichen Fischarten Aal und
Barbe von Probestellen am Rhein, an der Wupper und an der Lippe, aber auch in Einzelfällen an der Ems, der Ruhr und der Rur

oder hier:

Vergleicht man die PCDD/F Ergebnisse aus dem Dortmunder Hafen mit Sedimentergebnissen nordrhein-westfälischer Fließgewässer aus dem Jahr 2005, so erhält man Werte ähnlicher Größenordnung. In Sedimenten des Rheins wurden PCDD/F Gehalte von 3 ng ITE/kg bis 753 ng ITE/kg, in der Lippe Gehalte von 5 ng ITE/kg bis 38 ng ITE/kg nachgewiesen.
Sedimente der Wupper wiesen Gehalte von 5 ng ITE/kg bis 73 ng ITE/kg, Sedimente der Niers Gehalte von 10 ng ITE/kg bis 114 ng ITE/kg auf.

Überall dort also konsequenterweise auch "freiwilliger" Angelverzicht? Und wenn nicht, warum?
Oder könnte/sollte man aus den Untersuchungen auch ein "artspezifisches Entnahmeverbot" anstatt des Angelverbot - wie vom Lfv vorgeschlagen - in Erwägung ziehen? Zitat aus der Erklärung des Lfv:

In der Schweiz z. B. werden in solchen Fällen abgestufte Maßnahmen getroffen, die über eine Festlegung von Höchstmengen für den Verzehr bis hin zu Fangbeschränkungen für einzelne Arten reichen. Ein generelles Angelverbot zu verhängen, das ist bisher einmalig!

Gruß Thorsten
 
Die Angelfischerei bezieht ihre Legitimation nicht ausschließlich durch die Verwertung von Fischen, sondern besitzt einen hohen Freizeitwert und soziale Bedeutung durch die Arbeit in den Vereinen. Insbesondere die Jugendarbeit in den Vereinen genießt hohe Anerkennung und führt zu einer gesunden geistigen und körperlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Dieses Zitat trifft doch genau den Punkt und wie würde ich vermuten die meisten Angler denken.

Interessant daß dies jemand schwarz auf weiß schreibt, der Mitglied im VDSF ist.

Aber er hat recht, und vielleicht ist es einfach an der Zeit das Angeln unabhängig von der Verwertung zu legitimieren. Dann gäbe es auch kein Angelverbot durch zu hohe Schadstoffbelastung.

Jedenfalls muß ich zugeben, daß die Schlußfolgerung das Angeln zu verbieten, wenn die Fische nicht mehr verzehrt werden dürfen, völlig richtig ist, solange die einzige Legitimation das Verwerten ist.
 
@Thorsten

Ich hätte da bei den Zitaten der Verbände über Kinder- und Jugendarbeit in (Angel)Vereinen ein kleines Veto einzulegen.

Ich bin Mitglied in wohl eines der größten Angelvereinen in der BRD und in Hessen sowieso. In unserem Verein wird die Kinder- und Jugendarbeit gepflegt und es stehen viele Angebote für die Kiddies bereit. Die Vergangenheit und die Gegenwart zeigt jedoch dass diese Freizeit- und Lernangebote so gut wie nicht wahrgenommen werden. So musste letztlich sogar zu einer Art "Zwangmethode" gegriffen werden damit überhaupt noch jemand kommt und die Jugendleiter nicht alleine am See stehen. Man zieht nämlich in Erwägung dass all die Vereinskids, die sich nicht für den Verein und dessen Aktivitäten interessieren mit einem befristeten Angelverbot belegt werden. Die stehen nämlich lieber mit ihren Kumpels am Wasser und Angeln statt z.B. bei der Jugendvereinsarbeit mit dabei zu sein.
Dazu muss man aber andererseits auch sagen dass unser Verein wenigstens noch Jugend hat, bei anderen, kleinen Vereinen wäre ich mir da garnicht mehr so sicher.
Grüsse an die Bergstrasse
Dietmar
 
Hoi!!!

Also ich finde das man die "Verwertung" als Berechtigung zum angeln her nimmt nicht mehr zeitgemäß!

Wenn man ehrlich ist wer muss angeln gehen um Essen auf den Tisch zu bekommen... KEINER!!!

Wenn man diesen Gedanken weiter spinnt, läuft alles darauf hinaus das eigentlich generelles Angelverbot herschen müsste!!!

In den Niederlanden sind die Regelungen diesbezüglich sehr zukunftsweisend!

Denn auf kurz oder lang wird es entweder in die Richtung gehen, dass es entweder zu mehr "Einschränkungen" (Angelverbote, Entnahmeverbote, Entnahmezwang...) kommt, oder man passt sich den niederländischen Auffassungen an.

Ich muss sagen das das niederländische Modell eins der besten auf der Welt ist, denn da wird darauf geachtet welche Arten zurück gehen und geschohnt werden müssen, und es bleibt bei den nicht gefährdeten Arten jedem Angler überlassen was er mit den gelandeten Fischen mach!!!

Wenn die Fische also immer mehr mit Schadstoffen belastet sind kanns ja nur mehr eine von den zwei oben genannten Varianten geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich finde das man die "Verwertung" als Berechtigung zum angeln her nimmt nicht mehr zeitgemäß!

Wenn man ehrlich ist wer muss angeln gehen um Essen auf den Tisch zu bekommen... KEINER!!!

Hallo Austro,

ich glaube, bei Dir hat sich ein kleiner Denkfehler eingeschlichen. :)

Eine Verwertung bzw. ein Verwertungsgebot ist nicht gleichzusetzen mit einem Mangel an Nahrung. Ich bau in meinem Garten auch Gemüse an, obwohl ich es kaufen könnte. Das hat andere Gründe.

Außeredem möchte ich nicht in einem Hafenbecken angeln, wo die Schadstoffbelastung der Fische ein Vielfaches der Grenzwerte übersteigt. Da brauch ich kein Angelverbot.

Schöner Gruß

Thomas
 
Ich hätte da bei den Zitaten der Verbände über Kinder- und Jugendarbeit in (Angel)Vereinen ein kleines Veto einzulegen.

Hi Dietmar,

ich sehe diesen Punkt (Kinder- und Jugendarbeit in Angelvereinen) auch nur als Teilaspekt für den Oberbegriff "soziale Bedeutung" des Angelns. Inwieweit man die Verhältnisse in deinem Verein verallgemeinern kann, kann ich nicht gut beurteilen.
Allerdings läßt der Ausfall von Vereinsgewässern - sofern keine Alternativen existieren - grundsätzlich keine Jugendarbeit mehr zu. Es sei denn der Verein begnügt sich mit den theoretischen Aspekten des Angelns bzw. dem Castingsport...:augen

Thomas schrieb:
Außeredem möchte ich nicht in einem Hafenbecken angeln, wo die Schadstoffbelastung der Fische ein Vielfaches der Grenzwerte übersteigt. Da brauch ich kein Angelverbot.

Na klar, wer würde nicht ein unbelastetes, naturnahes Gewässer einem verseuchten Hafenbecken vorziehen? Ist immer eine Frage der Alternativen. Wenn es keine Alternativen gibt, was dann?

Du angelst im Neckar? Was macht dich so sicher das du auch morgen noch dort angeln darfst? Wie wäre es mit einer Untersuchung des Sediments bzw. der Belastung der dortigen Fische und welche Ergebnisse dürfen realistischerweise für Arten wie dem Aal oder der Schleie erwartet werden?
Würdest du mit der Kenntnis über die Werte bei ausgesuchten Arten lieber selber entscheiden, wie du mit diesem Wissen umgehst, oder ziehst du es vor diese Entscheidung anderen Organen zu überlassen? Und selbst wenn deine Antwort lautet "ich ziehe die Fremdbestimmung vor", muss das für deinen Nachbarn - der mal eben ein paar Köfis stippen will - nicht zutreffen.

Gruß Thorsten
 
Hallo Thorsten,

ich sprech jetzt mal nur für mich und meine Situation.

Ich angle an einem Neckarabschnitt, der noch nicht schiffbar ist und noch keine allzugroßen Industrieansiedlungen vorhanden sind. Die Wasserqualität wird als sehr sehr ordentlich eingestuft. Gut, mit Schadstoffanreicherungen des Sediments hat das nichts zu tun und mir liegen zugegebenermaßen auch keine Untersuchungen vor. Ich angle also im "guten Glauben" und hoffe, daß er mich nicht täuscht. Als Alternative hab ich noch einen Natursee mit 64 ha der eine ausgezeichnete Qualität aufweist (Untersuchungen liegen vor).

Bevor ich jedoch in einer - um es mal übertrieben zu sagen - ekligen, stinkenden Brühe angeln müsste, würde ich mir ein anderes Hobby suchen. Schon alleine der Hautkontakt mit Wasser würde mich da sehr stören.

Was spricht für ein parzielles Angelverbot? - Die Verantwortung der Behörden zum Beispiel.

Ich kann auf der einen Seite - zu Recht - nicht hunderte Eierproduktionsbetriebe schließen wg. erhöhter Schadstoffbelastung und auf der anderen Seite das Angeln erlauben, obwohl die Fische nicht zum Verzehr geeignet sind.

Eine hundertprozentige Sicherheit kann und wird es nicht geben.
Der Eine isst was er kriegen kann, der Andere legt etwas mehr Wert auf hochwertige Nahrungsmittel.Ich zähle mich zur Gruppe der Anderen.....und dazu muss man nicht mehr im Geld schwimmen.

Fazit für mich:
Bei meinem derzeitigen Kenntnisstand halte ich ein Angelverbot in belasteten Gewässern durchaus für sinnvoll. Lasse mich aber durch Argumente sehr gerne belehren....vielleicht ändere ich meine Meinung ja noch.

Schöner Gruß

Thomas
 
Was spricht für ein parzielles Angelverbot? - Die Verantwortung der Behörden zum Beispiel.

Hi,

ja, könnte man so sehen, wobei "die Verantwortung der Behörden" ist natürlich ein weites Feld. Um es mal überspitzt auszudrücken: Wenn in einer großen Stadt dauerhaft die Feinstaubemmissionen über dem zulässigen Höchstwert liegen, sollte dann das Wohnen in der Innenstadt verboten werden?
Warum muss die Belastung denn zwingend zu einem Angelverbot führen? Doch offenbar nur deshalb, weil auch der Verzehr der gefangenen Fische als Voraussetzung für das Angeln postuliert wird. Im Beispiel der gestippten Köderfische wäre dieses Argument außer Kraft gesetzt...

Ich kann auf der einen Seite - zu Recht - nicht hunderte Eierproduktionsbetriebe schließen wg. erhöhter Schadstoffbelastung und auf der anderen Seite das Angeln erlauben, obwohl die Fische nicht zum Verzehr geeignet sind.

Stell dir eine Eierproduzierendes Unternehmen vor, das lediglich Eier für die Pharmaindustrie zum Zweck der Gewinnung von Viren produziert. Die Eier dienen also nicht dem menschlichen Verzehr und den Viren macht das PCB nichts aus. Könnte man mit dem gleichen Argument (für den menschlichen Verzehr nicht geeignet) auch hier ein Produktionsstop verhängen?

Die Frage, warum ein Angler nicht selbst entscheiden kann, was er mit seinem Fang macht, ist noch offen...

Gruß Thorsten
 
Hi,

ja, könnte man so sehen, wobei "die Verantwortung der Behörden" ist natürlich ein weites Feld. Um es mal überspitzt auszudrücken: Wenn in einer großen Stadt dauerhaft die Feinstaubemmissionen über dem zulässigen Höchstwert liegen, sollte dann das Wohnen in der Innenstadt verboten werden?
Warum muss die Belastung denn zwingend zu einem Angelverbot führen? Doch offenbar nur deshalb, weil auch der Verzehr der gefangenen Fische als Voraussetzung für das Angeln postuliert wird. Im Beispiel der gestippten Köderfische wäre dieses Argument außer Kraft gesetzt...



Stell dir eine Eierproduzierendes Unternehmen vor, das lediglich Eier für die Pharmaindustrie zum Zweck der Gewinnung von Viren produziert. Die Eier dienen also nicht dem menschlichen Verzehr und den Viren macht das PCB nichts aus. Könnte man mit dem gleichen Argument (für den menschlichen Verzehr nicht geeignet) auch hier ein Produktionsstop verhängen?

Die Frage, warum ein Angler nicht selbst entscheiden kann, was er mit seinem Fang macht, ist noch offen...

Gruß Thorsten

Hi Thorsten,

über ein Wohnverbot in belasteten Innenstädten brauchen wir ja wohl nicht zu diskutieren, oder? :)

Beispiel Köderfische: Das seh ich nicht ganz so. Wenn man davon ausgeht, dass in andere Gewässer i.d. Regel keine "fremden" Köderfische eingebracht werden dürfen, dann brauch ich in einem stark belasteten Gewässer auch keine fangen, da ich sie ja nur dort verwenden darf.
Sollte ich sie in einem anderen Gewässer verwenden, stelle ich wissentlich kontaminierte Nahrung evtl. zur Verfügung......kleinlich, aber einen Gedanken wert.

Bei Eiern für Die Pharmaindustrie kenn ich mich überhaupt nicht aus. Schande?.....ich denke "Nein". Sollte es so sein, wie Du schreibst, wäre meine Antwort "Nein". Nur, wir wissen alle, wie schlecht der Mensch sein kann, wenns um den schnöden Mamon geht. Wer garantiert, dass diese Eier nicht in den Nahrungskreislauf gelangen?

Auf Deine letzte Frage antworte ich mit einer Gegenfrage....mir würden dazu viele einfallen.

Warum werden Badegewässer deren Belastung oberhalb der Grenzwerte liegen gesperrt?

Vielleicht um den Mensch vor sich selbst zu schützen?

Schöner Gruß

Thomas - der die Diskussion grad sehr nett findet aber leider nicht immer gleich Zeit hat. :)
 
Wir werden uns auch hier, wie immer im Kreis drehen.Warum?

es gibt eigentlich nur zwei Arten von Anglern:

für die eine Gruppe ist absolute Vorraussetzung...die Verwertungsabsicht.
für die andere Gruppe ist alleine,,das Angeln''schon ein vernüftiger Grund.

Wohin diese Diskussionen führen,kann man in den vielen C&R Themen nachlesen.

PS: sollte unser Thunfisch eben jenes wirklich nicht gewußt haben?Kann ich beim besten Willen nicht glauben. :)

Gruß Jörg
 
Etwas dürftig empfinde ich die zugrunde liegende Datenmenge nebst Vergleichen mit anderen Daten schon, um gleich noch Rückschlüsse und eventuelle Verbote in anderen Gewässerbereichen zu begründen.

Um über eine Wiederfreigabe derFischerei verantwortungsvoll entscheiden zu können, müssten erst weitere Daten gewonnen werden, betonte Dr. Grote.

Besonders wenn ich diese Aussage lese.
Vielleicht hätte man überhaupt erstmal ausreichend Daten sammeln, diese analysieren und dann über Forderungen sprechen sollen.
Aber nun zur eigentlichen Kernfrage.
Warum dürfen Fischarten die nicht in dieser Auflistung geführt werden, nicht weiterhin beangelt werden?
Warum rechtfertigt die Belastung bei einigen Fischarten ein generelles Angelverbot?
Mit anderen Worten.
Überall wo auch nur eine Fischart festgestellt wird, die über den zulässigen Grenzwerten liegt, egal wo in Deutschland, wird über dieses Gewässer oder Abschnitt ein Angelverbot verhängt.
Nun wird die gesundheitliche Vorsorge noch ins Spiel gebracht.
Gibt es in DE überhaupt ein Gesetz, das den Verzehr von selbst gefangenen Fischen verbietet, die über bestehende Grenzwerte belastet sind?
So könnte man dann den Faden weiterspinnen.
Eigentlich geht’s aber doch um das Tierschutzgesetz und den Sinn“ wann darf ich unter welchen Bedingungen“ überhaupt einen Fisch angeln!
Damit wird dieses geforderte Angelverbot doch begründet.
Die einzig legitime Auslegung ist natürlich ausschließlich der Verzehr.:augen
Alle anderen Aspekte zum Angeln, sind völlig irrelevant.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer.
 
Wir werden uns auch hier, wie immer im Kreis drehen.Warum?

Hi Jörg,

für mich ist der eigentlich interessante Aspekt, dass sich ein Landesfischereiverband (hier der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V) mit seinem Statement zum Angelverbot nach meinem Wissen als erster Verband über die Doktrin des VDSF - "Mit dem Fang von Fischen ist deren Verwertung unabdingbar verbunden." - hinweggesetzt hat und tatsächlich eine offenbar in der Anglerschaft weit verbreitete Meinung übernommen hat. Von daher scheint mir hier grade etwas zu passieren, was einem erlaubt aus dem Kreis auszubrechen. Natürlich muss man jetzt nicht gleich seinen eigenen Standpunkt zu diesem Thema über den Haufen werfen, aber der Anspruch des VDSF auf die alleinige (und einseitige) Rechtfertigung des Angelns scheint sich der Realität anpassen zu müssen.

PS: sollte unser Thunfisch eben jenes wirklich nicht gewußt haben?

:augen :grins

Nö, ich wäre nie drauf gekommen, dass diese Thematik im Kern auch das Thema C&R berührt. Es allerdings alleine darauf zu beschränken wird dem Umfang nicht gerecht. Hier werden deutlich mehr Aspekte berührt wie aus der Stellungnahme auch hervorgeht. Für mich geht bspw. auch die Fremdbestimmung zu weit...

Torsten schrieb:
Überall wo auch nur eine Fischart festgestellt wird, die über den zulässigen Grenzwerten liegt, egal wo in Deutschland, wird über dieses Gewässer oder Abschnitt ein Angelverbot verhängt.

Zumindest die Gefahr sehe ich auch. Das Thema "Gesundheitsschutz" ist zu wichtig und sensibel um es als "Waffe" getarnter Tierrechtler oder vermeindlicher Umweltschützer gegen Angler zu mißbrauchen. Dazu kommt, dass den in erster Linie betroffenen Fischen mit einem solchen Angelverbot auch nicht geholfen wird - die schwimmen weiter in der Brühe rum. Nur jetzt gibt es eben keinen akuten Handlungsbedarf mehr...

Gruß Thorsten
 
Da könnte man dann ja "das Buch zumachen"...

...denn eigentlich gibt es - abgesehen von ein paar Baggerseen ohne jeglichen Wasserzulauf und ohne dass was Ekelerregendes vom Grund her eingebracht wird - kein Gewässer und die darin lebenden Bewohner die nicht irgendwie Gesundheitsschädigend belastet wären.
Da denke ich an Thomas und an seinen "nichtschiffbaren" idyllischen Neckarabschnitt, der aber dennoch durch eingespülte Düngemittel durch unsere ach so umweltfreundlichen Dreckbauern absolut verseucht ist. Wer weiss, vielleicht lassen sich ja auch so die hier ab und an seit neuesten zu Diskussion stehenden "2 Meter Schleien" und die Gigagrundeln erklären - irgendwann - . Ob Fluss, Bach, oder (Stau) See, (ich erinner da nur im Plz Gebiet 64 an den Marbachstausee der als Jaucheloch bekannt ist und regelmässig im Sommer das Berühren des Wassers verboten wird!!!), alles ist besorgniserregend belastet.
Am Marbachstausee z.B. hat noch keiner mal ein Rotauge auf "Gesundstoffe" untersucht. Die werden einfach gefressen. Wenn nicht vom Angler dann vom Hecht und dann vom Angler.
In den 70er Jahren hat man den fischessenden Rheinangler an seiner typisch grünlich schimmernden Gesichtsfarbe erkannt und der Rhein roch schon von weiten nach Gülle und BASF. LoL - kein Mensch faselte da was von Angelverbot.
Sogesehen - was die Belastungen angeht - könnten wir getrost wie schon erwähnt "das Buch zumachen" und die Angeln zu Wünschelruten umbauen. Das wär sicher Gesünder.
Grüsse
Dietmar
 
für mich ist der eigentlich interessante Aspekt, dass sich ein Landesfischereiverband (hier der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V) mit seinem Statement zum Angelverbot nach meinem Wissen als erster Verband über die Doktrin des VDSF - "Mit dem Fang von Fischen ist deren Verwertung unabdingbar verbunden." - hinweggesetzt hat und tatsächlich eine offenbar in der Anglerschaft weit verbreitete Meinung übernommen hat. Von daher scheint mir hier grade etwas zu passieren, was einem erlaubt aus dem Kreis auszubrechen.

Genau jenes ist für mich auch Grund zur Hoffnung.Ein möglichst starker Verband,welcher sich für,,uns''Angler einsetzt.
Aber für was?
Sieh dir doch die C&R Themen an...welche Position sollte ,,Unser''Verband denn vertreten?

Meine persönliche Meinung:
Auch ein reiner C&R Angler ist mir viel näher,als ein Nichtangler oder gar Angelgegner.Und obwohl ich eine andere Meinung vertrete,
würde ich mich IMMER auf die Seite des C&R schlagen,so es zu einer Abstimmung käme.

Also sollten Wir vielleicht erstmal darüber nachdenken,was wollen wir?Wollen wir eine einheitliche Anglerschaft...oder aber nur jene Themen welche uns selbst am Herzen liegen?

Diese ,,Große Einheit''hätte zwangsläufig zur Folge...sich auch für Sachen einzusetzen,welche viele als indiskutabel betrachten(lebender Köderfisch,Wettangeln,Nachtangelverbot)etc.

PS:hoffe du siehst meine Argumentation nicht als OT,aber letztendlich kommen wir bei vielen Fragen einfach nicht drumherum.

Gruß Jörg
 
Sogesehen - was die Belastungen angeht - könnten wir getrost wie schon erwähnt "das Buch zumachen" und die Angeln zu Wünschelruten umbauen. Das wär sicher Gesünder.

Hi,

eine niederschlagende Prognose, aber zum Glück so auch nicht ganz richtig. :grins
Ich kann mich auch noch lebhaft an den Geruch Marke BASF erinnern und an die schimmernden Schaumberge. Allein schon dass wir davon in der Vergangenheitsform sprechen, ist ein gutes Zeichen... Aber im Prinzip hast du Recht. Daraus ergibt sich bezogen auf das Vorgehen in Dortmund ein eher düsteres Bild - sollte sich herausstellen, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen wird, dann gute Nacht.
Um so beachtlicher wie der Lfv mit der Situation umgeht. Der Appell die Situation etwas differenzierter zu betrachten und die Aufforderung dem Angler einen eigenen Ermessensspielraum zu geben, entspricht wohl dem überwiegenden Wunsch der Angler. Das in der Argumentation auch ein Tabubruch steckt, muss ja zunächst mal nichts Schlechtes sein. :grins

Jörg schrieb:
Meine persönliche Meinung:
Auch ein reiner C&R Angler ist mir viel näher,als ein Nichtangler oder gar Angelgegner.Und obwohl ich eine andere Meinung vertrete,
würde ich mich IMMER auf die Seite des C&R schlagen,so es zu einer Abstimmung käme.

Was du ansprichst hat etwas mit den "anderen Werten" (also nicht der Nahrungsbeschaffung) des Angelns zu tun. Ich hätte nur gerne dieses C&R ersetzt durch den Begriff "freie Entscheidung".
Das Angelverbot verbietet ja nicht nur das Angeln aus Sicht der Nahrungsbeschaffung - vielleicht zu Recht, vielleicht auch nicht - sondern auch das Angeln aus jeglichem anderen Motiv. In der Begründung des Angelverbot heißt es:

Das LANUV hatte in seiner Untersuchung vom 10.12.2010 Fische aus dem Hafen für nicht zum Verzehr geeignet und damit nach Tierschutzrecht auch als nicht angelbar erklärt.

...nach Tierschutzrecht! Das heißt also, das Tier wird durch das Angelverbot geschützt. Dann müsste jetzt aus tierschutzrechtlichen Gründen das vergiftete Sediment ausgebaggert werden, damit es den Flossenträgern besser geht. Ich vermute, die Gelder sind schon bewilligt. :hahaha:

Die Vertreter des betroffenen Vereins und des Landesfischereiverbands haben aufgrund der dürftigen Datenlage gefordert:

Ob sie andere, geringer belastete Arten fischen und verzehren wollen, sollte aber der Entscheidung der Angler überlassen bleiben.

Und genau darum geht es. Dem Angler die Möglichkeit zu geben, selber zu entscheiden.

Gruß Thorsten
 
Hi,

Zitat aus dem Untersuchungsbericht:



oder hier:



Überall dort also konsequenterweise auch "freiwilliger" Angelverzicht? Und wenn nicht, warum?
Oder könnte/sollte man aus den Untersuchungen auch ein "artspezifisches Entnahmeverbot" anstatt des Angelverbot - wie vom Lfv vorgeschlagen - in Erwägung ziehen? Zitat aus der Erklärung des Lfv:



Gruß Thorsten

ist jetzt auch so, man darf jetzt nur keine Aale mehr fangen.das angelverbot hat sich nicht durchsetzen können da der verband und verein sich erfolgreich dagegen gewehrt haben :D
Petri heil, Sonntag werd ich mal dort angeln und danch auch berichten ;)
 
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