Ist die Zukunft des Angelns in Gefahr?

Hallo in die Runde,
ich habe nicht den gesamten Thread gelesen, deshalb möchte ich auch nur auf die letzte, von Koalabaer eingebrachte Frage antworten. Ich persönlich würde mir nicht anmaßen, meine Meinung zum Maß aller Dinge zu machen. Ich denke jeder hat ein Recht auf eine eigene Meinung und man sollte auch andere akzeptieren, auch wenn man nicht mit deren Ansichten konform geht. Diverse Threads haben hier im Forum gezeigt, dass Toleranz möglich und wünschenswert ist. Auf die Frage, ich würde mich, zum Wohle der Anglerschaft unterordnen.
Gruß Gessi
 
Was ich eigentlich wissen möchte:Wollt ihr,dass eure Meinung für alle zu gelten hat....oder steht ihr andersdenkenden Anglern,ihre eigene Meinung zu.

Ich habe damit kein Problem, warum auch.
Zum Rest. Ja ich gehe angeln, um auch Fisch zu essen, den ich fange. Aber ich möchte auch selber entscheiden können, welchen Fisch ich wann entnehme oder auch nicht.
 
@Koalabär
Hallo Jörg, mit Deiner Frage liegst Du richtig: ich bin kein reiner C&R-Befürworter, aber ebensowenig ein reiner Verwertungsbefürworter.
Ich möchte mir aber auch von niemandem vorschreiben lassen, daß ich jeden gefangenen Fisch, sofern er das Mindestmaß hat, verwerten muß. Ich möchte selbst entscheiden, ob ich einen Fisch mitnehme zum Verzehr oder ob ich ihn wieder zurücksetze. Etwas anderes sind Sondervorschriften, welche der Fisch-Hege dienen: gibt es z. B. einen starken Überbestand an Hechten in einem Gewässer, habe ich volles Verständnis für die Vorschrift, jeden gefangenen Hecht zu entnehmen u. würde diese auch befolgen. Aber nur, weil der VDSF Vorschriften zur Verwertung aller maßigen Fische erläßt, um sich bei den Tierschutzverbänden lieb Kind zu machen, werde ich keinen Fisch töten, den ich nicht wirklich auch essen will. Das Tierschutzgesetz läßt ja, wie in diesem Thread schon geschrieben wurde, durchaus eine selektive Entnahme zu u. daran halte ich mich.
Gruß
Eberhard
 
Oh Mann, einige sind doch sehr leicht zu beruhigen. Ich habe in den letzten Jahren sehr viele "Entscheider" auf kommunaler und Landesebene kennengelernt. Für diese will ich weder den Begriff Politiker noch Beamter führen müssen. All diese kleinen Selbstherrlichkeiten machen für uns Steuerzahler keinen Finger krumm, entscheiden immer so, dass sie einen ruhigen Job haben. Keine Frage, es gibt auch welche, die ehrlich ihre Arbeit tun. Aber das ist inzwischen der kleinere Teil.
Daher frage ich mich zuerst, wem nutzen die Entscheidungen, die diese Leute treffen? In erster Linie ihnen selbst...
Nehmt nur das Beispiel mit dem radioaktiv belasteten Bach und dem Angeln in der Mündung des selben. An den Ursachen wird selten gearbeitet...

Fazit ist für mich: Inkompetenz allerorten! Auch wenn dem einen oder anderen meine Meinung nicht passt, lasst Euch einfach weiter einlullen...

Jörn
 
Hallo Jörn

lasst Euch einfach weiter einlullen...

Davon kann nun überhaupt keine Rede sein. Wäre dem so, hätte Thorsten (Thunfisch) nicht das Thema erstellt und Fragen aufgeworfen.
Dann hätten hier viele nicht diskutiert, ihre Sicht und Argumente angeführt.
Und die Breite der unterschiedlichen Ansichten, Meinungen lässt nun überhaupt nicht auf „einlullen“ schließen.
Ganz im Gegenteil.
Für mich z.B. ein Grund, einmal andere Gutachten und Fälle genauer anzusehen.
 
Nabend,

ich würde gerne nochmal einen Aspekt beleuchten:
Das Angelverbot wird ja nun explizit mit der Auslegung des Tierschutzgesetz durch den VDSF begründet, demzufolge Angeln ohne Verwertungsabsicht oder wie hier ohne Verwertungsmöglichkeit gegen das TschG verstößt.

Wenn also der Schutz der Tiere als Argument herhalten muss, werden denn dann die Fische tatsächlich durch das Angelverbot geschützt, oder kommt nur mir das als vorgeschobenes Argument vor?
Geht es dagegen um den Schutz des Menschen (vor vergifteten Fischen), kann und darf dann zur Begründung für das Angelverbot das TschG herhalten?
Sähe die Situation anders aus, wenn parallel zum Angelverbot die Ursache (vergiftetes Sediment) auch aus Gründen des Tierschutz beseitigt werden würde? Stichwort "Glaubwürdigkeit in der Argumentation"

Jörn schrieb:
Daher frage ich mich zuerst, wem nutzen die Entscheidungen, die diese Leute treffen?

Diese Frage habe ich mir auch gestellt, habe allerdings noch keine Antwort darauf gefunden. Das eigentliche Problem ist durch das Angeverbot ja nicht beseitigt. Mit "Selbstherrlichkeit" oder "Inkompetenz" kann man das nicht ausreichend begründen und aus dem Fortbestand des Problems läßt sich auch kein "ruhiger Job" ableiten.

Gruß Thorsten
 
Hallo Freunde,
ich möchte an dieser Stelle meine Gedanken zu Thema einbringen.
Der Tierschutzgedanke ist hier, meiner Meinung nach, nur vorgeschoben. Warum? Ein sperren von Gewässerabschnitten bringt doch eigentlich nichts. Wer will denn den Fischen ihren Zug in andere Teile eines Flusses verbieten oder den Zug aufhalten? Es steht doch wohl außer Frage, dass wir Angler und auch die Fischer und Pächter von Gewässern in dieser Stelle das Ende einer langen Kette bilden. Wenn ein Gewässer oder Gewässerabschnitt verunreinigt oder vergiftet ist, hat das ja wohl kaum was mit uns Anglern zu tun. Der Verursacher ist ja meist die Industrie oder ihnen angeschlossene Transport- oder Verwertungsunternehmen. Statt dessen wird der Verursacher aus der Sache rausgehalten und dem Angler unter der fadenscheinigen Begründung des Tierschutzgesetzes das Angeln verboten. Das der VDSF das Angeln an eine Verwertung des Fanges knüpft halte ich dabei auch für nicht mehr zeitgemäß, aber das haben andere Forumsmitglieder ja auch schon gesagt. Wichtiger wäre, aus meiner Sicht doch eine empfindliche Strafe für den Verursacher und diese Mittel sollten nicht dazu genutzt werden, die ohnehin ständig klammen Kassen der Kommunen aufzufüllen sondern wirklich in Renaturierung und Besatz der Gewässer gesteckt werden.
Ich denke an dieser Stelle sollten Angelverbände, und zwar beide Verbände, die Fischer / Pächter mal an einem Strang ziehen, denn bei uns Anglern geht es um unser Hobby, bei den Fischern um die Existenz und bei der Bevölkerung um gesunde Lebensmittel.
Gruß Gessi
 
Die Lawine setzt sich in Bewegung.

In NRW droht Angel-Verbot

Zum einen ja auch gut und richtig, einmal genau zu untersuchen, was in Fließgewässern usw. los ist.
Da wird mit Sicherheit einiges ans Licht kommen.
Wird dann überall das umgesetzt, was in Dortmund gefordert wird, könnte es immer enger werden mit dem Angeln in vielen Bereichen.
Und die Welle wird auch fix über die Ländergrenzen schwappen.
Getreu nach dem Motto, ausschließlich Verzehr rechtfertigt das Angeln, ein selektiertes Angeln von nicht zu hoch belasteten Fischarten, wird gleich mit ausgeschlossen, andere Aspekte, die den Stellenwert Angeln mit ausmachen, zählen auch nicht, könnte es in der Tat verdammt dunkel werden für uns Angler.
Vielleicht werden ja alle Seen die eine Anbindung haben an belastete Fließgewässer, ob Graben, Kanal, Durchfluss usw. auch mal untersucht.
Wehe dort wird man fündig. Eine,zwei,drei Fischarten reichen ja, dann könnte es an vielen dieser Gewässer auch noch eng werden.
 
Hallo Johannes

habe ich diesem Beitrag ein neues Thema eröffnet.

Wozu?:confused:
Das Thema, wo ich eben die Pressemitteilung eingesetzt habe, dreht sich genau um diese Brisanz.
Soll man jetzt zwischen 2 Themen hin und her hüpfen.:augen
 
Hallo Sportsfreunde,
ich habe den Link gelesen und gebe dem Torsten1 vollkommen Recht, wenn er sagt:" Die Lawine setzt sich in Bewegung." Diese Entwicklung wird vor keiner Landesgrenze haltmachen. Solche Entwicklungen haben, meiner Meinung nach, die Eigenschaft eine gewisse Eigendynamik zu entwickeln. Auf den schon fahrenden Zug springen dann möglicherweise noch andere Interessengruppen mit auf, ob es Tierschützer oder -rechtler sind oder nur der Anwohner ist, dem die Angler stören. Vor dem Hintergrund solch düsterer Aussichten halte ich den Zwist von C&R-Anhängern und Anglern die Fische entnehmen, für sehr schädlich. Man sollte jetzt doch eher an Einigkeit denken. Das Prinzip - teile und herrsche - darf hier nicht zum Nachteil der Anglerschaft funktionieren. Das schließt natürlich auch ein gemeinsames Vorgehen der beiden Anglerverbände ein, die ja als unsere Interessenvertreter nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht haben sich einzusetzen.
Gruß Gessi
 
Aus meiner Sicht muss sich jetzt der VDSF Bundesverband ganz schnell entscheiden, was er sein will.
Entweder ist er ein Anglerverband, und fängt an für diese Interessen zu kämpfen, (am besten sauber koordiniert mit dem DAV) oder er ist ein Naturschutzverband, der sich gerade selbst der Mitglieder und seiner Daseinsberechtigung beraubt.

Wird doch Zeit den Wechsel zum DAV voranzutreiben....
 
Torsten,

primär dachte ich daran erstmal auf Vereinsebene hier im Ländle zu insistieren. Da ich weiß, dass es hier in einigen auch sehr großen Vereinen wegen der Verbandspolitik gärt.

Aber so herum wie du es gemeint hast gefällt es mir noch besser. Da wird dann aber ein Beatmungsgerät nicht reichen. :)

So wieder zurück zur on topic.
 
Ich greife mal Thorsten seine Fragen auf.

Wenn also der Schutz der Tiere als Argument herhalten muss, werden denn dann die Fische tatsächlich durch das Angelverbot geschützt, oder kommt nur mir das als vorgeschobenes Argument vor?

Na klar ist das vorgeschoben. Was nutzt das Angelverbot den belasteten Fischen.
Nichts, der Zustand für die Fische bleibt derselbe! Jeder zuwandernde oder zukünftige Nachwuchs vergiftet sich schön weiter. Mit allen erdenklichen Nebenerscheinungen z.b. für den Aal.

Geht es dagegen um den Schutz des Menschen (vor vergifteten Fischen), kann und darf dann zur Begründung für das Angelverbot das TschG herhalten?

Ich sage, sollte eigentlich nicht.
Zum Schutz des Menschen vor vergifteten Fischen gäbe es ja andere Möglichkeiten.

Sähe die Situation anders aus, wenn parallel zum Angelverbot die Ursache (vergiftetes Sediment) auch aus Gründen des Tierschutz beseitigt werden würde? Stichwort "Glaubwürdigkeit in der Argumentation"

Glaubwürdiger und auch besser vermittelbar wäre es, zumal es dann eine Perspektive (wenn auch langwierige) für die Angler gäbe. Nach dem Motto, „Problem erkannt, wir arbeiten aktiv an einer Verbesserung, die euch Angler zu einem späteren Zeitpunkt, das Angeln wieder ermöglicht“.

Der Angler versteht durchaus Einschnitte, ist auch dazu bereit.
Vorausgesetzt, es wird deutlich sichtbar an der Problematik gearbeitet und nicht nur ein Verbot reingehämmert um Probleme zu verwalten oder Kosten und Aufwendungen zu sparen.
Zum „Schutz der Menschen vor vergifteten Fischen“ mal noch etwas.
Es gibt zum Schutz der Konsumenten (Menschen), festgelegte Höchstgrenzen für enthaltene Schadstoffe bei Nahrungsmitteln, dazu gehört Fisch, wenn dieser in den Handel kommt.
Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge. Gut und richtig.

Warum ist/war bisher diese Gesundheitsvorsorge, aber dem Gesetzgeber völlig Schnuppe, wenn ein Angler seinen selbst gefangenen Fisch konsumiert?
Denn es gibt kein Gesetz, das dem Angler verbietet seinen Fang zu futtern, egal wie hochgradig belastet dieser ist!
Hat man da gepennt, oder dachte man sich, wer es unbedingt will, obwohl er informiert (wenn es überhaupt sichere Informationen gab/gibt) ist, bitte schön? Ist seine Entscheidungsfreiheit!
Nun soll mir doch bitte einer erklären, auf welcher rechtlichen Basis, mir mein Selbstverzehr untersagt wird?
 
Führen wir die bisherigen Tatsachen, Überlegungen, Möglichkeiten, Ansichten zusammen:

Am Anfang steht die Einleitung von giftigen Substanzen in das Gewässer.
Diese Substanzen lagern sich im Sediment des Gewässergrunds und auch im Gewebe der Wasserlebewesen ein.
Erhöhte Messwerte werden registriert, ein Handlungsbedarf besteht zunächst jedoch nicht.
Später werden erste Schädigungen bei Menschen bekannt (Angestellte einer Firma, welche den Verursachern zugerechnet werden darf).
Nun wird doch der Handlungsbedarf ausgerufen und nähere Untersuchungen laufen an.
Die dabei nachgewiesenen Belastungen in Fischen legen nahe, auf den Verzehr derselben zu verzichten.

Bis hierhin ist es lediglich eine weitere Widerwärtigkeit, wie sie uns nahezu täglich begegnet.
Umweltverschmutzung, Macht- und Profitgier, Desinteresse der Verantwortlichen. Moderne Zeiten eben.


Jetzt leiten wir den Fokus auf die Angler:

Der Angler erkennt nun die Problematik und die potentielle Gesundheitsgefährdung.
Möchte ich noch einen Fisch aus diesem Gewässer verspeisen? Sicher nicht!
Obwohl ... es werden sicher nicht alle Fische davon betroffen sein, oder? Aber wenn doch ...
Moment mal ... wie lange geht das überhaupt schon so? Bin ich etwa längst verseucht?
Trotzdem ... Zumindest Angeln könnte ich doch. Den Fisch muss ich ja nicht essen.
Setze ich ihn aber zurück bleibt das Gift wiederum im Wasser.
Vielleicht warte ich mit dem Angeln doch noch etwas.

So ähnlich sind wohl die ersten Gedanken.
Was er dabei übersieht ist die wahrscheinliche Möglichkeit, dass er sich gar nicht eigenverantwortlich entscheiden darf.
Die Entscheidung wird ihm abgenommen. Angelverbot droht. (Wie lange eigentlich? Wann verschwindet PCB wieder aus'm Fluss?)
Unverständnis, Wut und Machtlosigkeit machen sich breit(er).


Schwenk auf die Landesverbände, zuerst der VDSF:

Es ist nicht fischwaidgerecht, Fische allein aus Freude am Drill zu fangen. Das gilt erst recht für das Fangen von Fischen, um diese anschließend zurückzusetzen (catch and release). Mit dem Fang muss die sinnvolle Verwertung der Fische verbunden sein.
Der Interessensvertreter zahlreicher Angler in diesem Land liefert die Rechtfertigung uns die Entscheidung abzunehmen und ein Angelverbot zu verhängen!?

Was nun der VDSF übersieht ist die wahrscheinliche Möglichkeit, dass ein derartiges Angelverbot den gefürchteten Präzedenzfall herbeiführen wird.
Es drohen Angelverbote aus unterschiedlichsten Gründen an allen möglichen Gewässern.

Fast schon gute Unterhaltung:
Der VDSF unterstützt "anglerfeindliche" Umtriebe und leistet Angelverboten Vorschub.
Angler, welche an ihrem Vereinsgewässer von diesen Verboten betroffen sind verlassen den Verein.
Die finanziell und strukturell angeschlagenen Vereine lösen sich auf.
Die darüber angesiedelten Kreis- und Landesverbände werden unnötig.
Welche Legitimation hätte dann noch ein Bundesverband?

Gut ... die Philosophie des DAV ändert zunächst auch nichts an der Sachlage:
Der DAV erklärt deshalb noch einmal ausdrücklich seinen Standpunkt zum catch and release. Wir gehen angeln, um Fische zu fangen und zu verwerten, behalten uns jedoch weiterhin das Recht vor, Fische auch zurückzusetzen!
Zumindest aber wird hier die Mündigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Angler unterstützt.
Das ist Bedingung um eine Stimme zu erheben, welche gehört werden kann.
Ob und was dadurch zu erreichen sein wird, bleibt noch abzuwarten.
Jedenfalls wird hierbei die Anglerschaft nicht durch eine unbedachte Aussage nahezu enthauptet.


Hier noch mein Vorschlag für einen anderen Präzedenzfall:

Ungeliebte Gewässerverschmutzer, schwerfällige Bürokraten und zögernde Entscheidungsträger,
hiermit fordere ich euch auf, die entstandenen Schäden an der belebten und unbelebten Umwelt schnellstmöglich zu beseitigen.
Die anfallenden Aufwendungen sollten durch Zusammenführung von fälligen Schadensersatzleistungen, noch nicht verflüchtigten Steuereinnahmen,
sinnvollen Arbeitsbeschaffungsmassnahmen und länderübergreifender Fischereiabgaben zu bewältigen sein.
Wir Angler erklären uns dazu bereit, die erforderlichen Massnahmen im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen.
Als Gegenleistung erwarten wir lediglich, auch in Zukunft die un- bis geringbelasteten Fische bei der Ausübung unserer auch wirtschaftlich lukrativen Leidenschaft nach Bedarf sinnvoll verwerten zu dürfen.

Naiv, blauäugig, utopisch? Wahrscheinlich schon.
Aber undurchführbar?
 
Hi,

danke Casa, hast du großartig zusammengefasst. :respekt

CasaGrande schrieb:
Schadensersatzleistungen

Ich möchte mal nur diesen einen Punkt beleuchten, weil viele hier bestimmt so denken wie ich. Läge das Problem vor meiner Haustür (wer weiß, vielleicht ist es ja so...), ich würde flüchten und versuchen ein Fleckchen zu finden, wo ich weiterhin mit relativ gutem Gewissen fischen könnte. Sobald es eine Alternative gäbe, sähe mich der Hafen so schnell nicht wieder - mal abgesehen davon, dass es mich sowieso nicht in ein Hafenbecken zieht, wenn's ums Angeln geht.

Was ist aber mit Erwin, der dort seit 50 Jahren jeden Tag seine Ruten aufbaut? Was mit dem Nachwuchs der lieber seine Zeit am verseuchten Wasser verbringt, statt Omi die Handtasche zu klauen? Wie schneidet der Harzer ab, der sich kein Ticket für dem ÖNV zum nächsten freien Gewässer leisten kann - geschweige denn die Preise für ein Jahreslos?
Wie könnte für diese Menschen eine "Schadensersatzleistungen" aussehen? Ist die überhaupt möglich? Kann die Aussicht in wenigen Jahren dort wieder angeln zu dürfen (vielleicht, vielleicht auch nicht), eine befriedigende Perspektive sein?

Das Hobby sterben lassen, oder sich eine Alternative suchen? Gibt es etwas, womit man Angeln ersetzen kann - etwas, das einem das gleiche Gefühl gibt?

"Schadensersatzleistungen", ich könnte lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Und dabei habe ich nur den ideellen Schaden durch den möglichen Verlust des Hobbys angesprochen - noch nicht einmal den an der Tierwelt selbst verursachten Schaden (denn bei Fischen ist ja auch nach einem Angelverbot noch nicht das Ende der Nahrungskette erreicht - die armen Kormorane :grins) , ganz zu schweigen von Vertrauensverlust und den Glauben an Recht und Gerechtigkeit...

Gruß Thorsten
 
Moinsen!
Es ist tatsächlich so, wie es aus einigen Beiträgen hier zu lesen war: der VDSF sägt fleißig an dem Ast, auf dem er sitzt. Er gab der Möglichkeit der Verhängung eines Angelverbotes einen solchen Steilpaß, daß nun die Angler um ihr Hobby fürchten müssen.
Hätten die oberen Chargen dieses Verbandes sich weniger um ihre Pöstchen u. dafür mehr um die Interessen der Angler gekümmert, wäre es vermutlich nicht so weit gekommen. Aber wenn es durch Verbote u. Einschränkungen irgendwann nur noch wenige Angler gibt und diese auch noch im Ausland angeln gehen, hat sich der VDSF von selbst erledigt.
Nur leider nützt das den Anglern wenig.
Gruß
Eberhard
 
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