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Torsten1
Gast
Hallo Jörg
Na das wünscht sich doch jeder Angler. Oder?
Sind lebender Köderfisch, Wettangeln, wichtige Punkte für einen starken Verband?
Für mich nicht. Ganz ehrlich. Da gibt es weitaus andere Felder.
Schon überhaupt nicht, wenn es um die Frage“ des generellen Angelverbotes“ geht, wie in diesem Thema.
Da müsste eher ein Verband agieren.
Auf welcher rechtlichen Basis, überhaupt dieses Angelverbot ausgesprochen wird?
Man bedenke: Wo gibt es ein Verbot für selbst gefangene Fische und dem eigenen Verzehr der selbigen?
Wo ist die Grenze für ein Angelverbot?
Bei einer, zwei, drei Fischarten?(Klammert es dann, den Fang, anderer nicht über diesen Grenzwerten liegenden Fischarten aus, oder reicht eine, zwei Fischarten, für diese Einstufung?), Ergo generell ein Fangverbot (Angelverbot).
Und schließlich sollte man eines nicht vergessen.
Dieser Fall wäre der Erste in Deutschland.
Man schafft de facto einen Präzedenzfall, welcher bei jeder anderen Begründung herangezogen wird!
Man male sich dieses Szenario aus.
Was benötige ich dann noch, um ein generelles Angelverbot für ein Gewässer oder Gewässerabschnitt zu begründen!
Eine Sedimentprobe oder eine Fischart über Grenzwerte!
Gute Nacht: Angel Deutschland.
P.S. Sorry überschnitten mit dem Präzedenzfall.
Thorsten war schneller.
Aber einer der wichtigsten Punkte.
Genau jenes ist für mich auch Grund zur Hoffnung.Ein möglichst starker Verband,welcher sich für,,uns''Angler einsetzt.
Na das wünscht sich doch jeder Angler. Oder?
Sind lebender Köderfisch, Wettangeln, wichtige Punkte für einen starken Verband?
Für mich nicht. Ganz ehrlich. Da gibt es weitaus andere Felder.
Schon überhaupt nicht, wenn es um die Frage“ des generellen Angelverbotes“ geht, wie in diesem Thema.
Da müsste eher ein Verband agieren.
Auf welcher rechtlichen Basis, überhaupt dieses Angelverbot ausgesprochen wird?
Man bedenke: Wo gibt es ein Verbot für selbst gefangene Fische und dem eigenen Verzehr der selbigen?
Wo ist die Grenze für ein Angelverbot?
Bei einer, zwei, drei Fischarten?(Klammert es dann, den Fang, anderer nicht über diesen Grenzwerten liegenden Fischarten aus, oder reicht eine, zwei Fischarten, für diese Einstufung?), Ergo generell ein Fangverbot (Angelverbot).
Und schließlich sollte man eines nicht vergessen.
Dieser Fall wäre der Erste in Deutschland.
Man schafft de facto einen Präzedenzfall, welcher bei jeder anderen Begründung herangezogen wird!
Man male sich dieses Szenario aus.
Was benötige ich dann noch, um ein generelles Angelverbot für ein Gewässer oder Gewässerabschnitt zu begründen!
Eine Sedimentprobe oder eine Fischart über Grenzwerte!
Gute Nacht: Angel Deutschland.
P.S. Sorry überschnitten mit dem Präzedenzfall.
Thorsten war schneller.
Aber einer der wichtigsten Punkte.
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