Ist die Zukunft des Angelns in Gefahr?

Hallo Jörg

Genau jenes ist für mich auch Grund zur Hoffnung.Ein möglichst starker Verband,welcher sich für,,uns''Angler einsetzt.

Na das wünscht sich doch jeder Angler. Oder?
Sind lebender Köderfisch, Wettangeln, wichtige Punkte für einen starken Verband?
Für mich nicht. Ganz ehrlich. Da gibt es weitaus andere Felder.
Schon überhaupt nicht, wenn es um die Frage“ des generellen Angelverbotes“ geht, wie in diesem Thema.
Da müsste eher ein Verband agieren.
Auf welcher rechtlichen Basis, überhaupt dieses Angelverbot ausgesprochen wird?
Man bedenke: Wo gibt es ein Verbot für selbst gefangene Fische und dem eigenen Verzehr der selbigen?
Wo ist die Grenze für ein Angelverbot?
Bei einer, zwei, drei Fischarten?(Klammert es dann, den Fang, anderer nicht über diesen Grenzwerten liegenden Fischarten aus, oder reicht eine, zwei Fischarten, für diese Einstufung?), Ergo generell ein Fangverbot (Angelverbot).
Und schließlich sollte man eines nicht vergessen.
Dieser Fall wäre der Erste in Deutschland.
Man schafft de facto einen Präzedenzfall, welcher bei jeder anderen Begründung herangezogen wird!
Man male sich dieses Szenario aus.
Was benötige ich dann noch, um ein generelles Angelverbot für ein Gewässer oder Gewässerabschnitt zu begründen!
Eine Sedimentprobe oder eine Fischart über Grenzwerte!
Gute Nacht: Angel Deutschland.

P.S. Sorry überschnitten mit dem Präzedenzfall.
Thorsten war schneller.:grins
Aber einer der wichtigsten Punkte.
 
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Hallo zusammen,

kurzes statement auch von meiner Seite dazu,

vorab aber @ Dietmar Zitat "ach so umweltfreundlichen Dreckbauern" Zitatende, ist eine ziemlich dämliche, pauschale und der Realität völlig unangemessene Verunglimpfung eines ganzen Berufsstandes. Die Zeiten wo die Bauern nach eigenem Gutdünken Gülle und KuDünger ausbringen konnten sind lange vorbei. Heute muß der Landwirt mit dem Bauantrag eines neuen Kuhstalles schon nachweisen, wie der die anfallende Güllemenge zu verwerten gedenkt. Gleichtzeitig werden für die Versiegelung der Fläche Ausgleichsmaßnahmen verlangt, die jedem privaten Bauherrn den Spaß am Bauen nehmen würden. Als Bauer bist du heutzutage ein Wirtschaftsbetrieb wie jeder andere auch, nur werden in Bezug auf die Landschaftspflege deutlich höhere Ansprüche an dich gestellt. (Bin übrigens kein Landwirt, habe aber eine Freundin die bei der Landwirtschaftskammer arbeitet und Landwirte bei derartigen, und anderen, Vorhaben berät).

Zum Thema:

Wenn der Verzehr der Fische, die ich fangen kann, aus gesundheitlichen Gründen bedenklich ist, entfällt für mich die Grundlage des Angelns. Wenn ich aus Gründen fehlender Mobilität kein unbelastetes Gewässer mehr erreichen kann, wende ich mich meinen anderen Hobby zu. Natürlich kann man das jetzt wieder auf C&R Gesichtspunkte reduzieren, aber während ich mir jetzt die Freiheit nehme, den ein oder anderen Fisch wieder zurückzusetzen, würde Angeln unter Verwertungsausschluß für mich keinen Sinn mehr machen. Dafür brauche ich keinen Verband und keine Behörde, sondern nur meine eigenen Wertvorstellungen.
Gleichwohl gilt, wer heutzutage noch glaubt, Lebensmittel, frei von Umweltgiften zu sich nehmen zu können, oder die anderweitige Aufnahme solcher Gift vermeiden zu können, glaubt vermutlich auch an die unbefleckte Empfängnis.
Vergleiche mit der Vergangenheit verbieten sich meines Erachtens auch, denn Bewußtsein, über Vorkommen und Folgen solcher negativen Umwelteinflüsse haben sich ebenso radikal gewandelt, wie die Analysemethoden sich verbessert haben.

Gruß Fairbanks
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Fairbanks

Die Zeiten wo die Bauern nach eigenem Gutdünken Gülle und KuDünger ausbringen konnten sind lange vorbei.

Rein rechtlich vielleicht. Wie sieht die Realität aus?
Fischsterben durch Gülle Einleitung, Milch und andere Dinge.
Überschreitung von Uferrandsteifen usw.!
Illegale Entsorgung von Gülle an Gewässern um Kosten zu sparen.:mad:
Ganz im Ernst, rechtlich sicher vorgeschrieben, die Realität sieht anders aus.
Sorry, aber da musste ich reingrätschen.
 
@Fairbanks

Sicher. Aber deswegen wird trotzdem - dann eben die gesetzlich geregelte Menge an Gülle - auf die Felder verbracht die dann über die Entwässerungsgräben und Bachläufe in den Wasserkreislauf gelangen. Mir ist schon klar dass der Bauer mit dem Krams ja irgendwo hin muss. Deswegen ist es trotzdem eine der extremsten Umweltsünden überhaupt. Und wenn ich nun überlege dass für ein Kilo gemischter Gulasch ein ganzer See zur Güllekippe wird und alles leben darin und darauf regelrecht und gesetzlich erlaubt vergiftet wird dann fällt es mir besonders in letzter Zeit nicht mehr schwer öfters mal auf Fleisch zu verzichten - und ich bin kein Vegetarier und hab für die auch nix übrich.
Nur nebenbei: Wenn du mit irgendeiner Substanz ein Gewässer derart verunreinigen würdest wie der Güllebauer würde man dich sofort in den Knast stecken und du würdest mit Schadensersatz in Millionenhöhe zu kämpfen haben.
Eine recht merkwürdige Ungleichbehandlung und Sichtweise des Gesetzgebers, odda?
 
Moinsen!
Die Bauern bzw. die gesamte Landwirtschaft kann man m. E. nicht einfach so als den Sündenbock hinstellen. Ohne Landwirtschaft wäre die Ernährungslage nicht nur katastrophal, sondern schlicht unmöglich. Wenn die Bauern aber aus ihrem Land das heraushonen wollen, was zur menschlichen Ernährung notwendig ist, dann klappt das absolut nicht ohne Düngung des Landes. Der Boden wäre bald ausgelaugt u. gäbe nicht mehr viel her. Folglich kann man den Bauern auch nicht vorwerfen, daß sie düngen, auch wenn dabei nie ganz zu vermeiden sein wird, daß das Zeug auch in den Wasserkreislauf gelangt. Wenn es nur das wäre, damit hat die Menschheit lange Zeit ganz gut gelebt. Die Einleitung von Giften in die Gewässer jedoch ist etwas ganz anderes. Man könnte es fast als potentiellen Mord bezeichnen.
Um zum Thema zurück zu kommen: Auch Düngemittel sind sicherlich gesundheitsschädlich u. die findet man ganz gewiß in allen Gewässern, welche durch landwirtschaftlich genutztes Gebiet fließen. Mithin ist der Genuß der Fische in diesen Gewässern ebenfalls schädlich. Fazit: die Fische sind als Nahrungsmittel nicht mehr tauglich, folglich muß lt. Tierschutzgesetz das Angeln auf diese Fische verboten werden, weil Angeln ohne Verwertung der Fische als Nahrung ja Tierquälerei ist:mad:. Geht`s eigentlich noch?? Es gibt kaum noch Gewässer, die nicht in irgendeiner Weise belastet sind. Der Gedanke, auf sämtliche Fische in belasteten Gewässern das Angeln zu verbieten, weil die Fische als Nahrungsmittel nicht mehr tauglich sind, stellt doch eine Steilvorlage für diejenigen dar, welche schon lange das Angeln an sich komplett verbieten lassen wollen.
Meine Hoffnung ist (ohne nun wieder eine C&R-Diskussion lostreten zu wollen), daß es irgendwann seitens der EU Direktiven geben wird, die für sämtliche EU-Länder gleich sind. Das würde nämlich dann bedeuten, daß der Angler, wie in den meisten anderen Ländern auch, selbst frei entscheiden kann, ob er einen gefangenen Fisch verwertet oder nicht. Und er wird trotzdem angeln dürfen, auch wenn er Fisch überhaupt nicht essen mag.
Der VDSF, der die Interessen von uns Anglern ja vertreten soll, war doch als einer der ersten dabei, Angeln nur zum ausschließlichen Zweck der Nahrungsbeschaffung zu gestatten u. den Spaßfaktor völlig außen vor zu lassen. Andere Staaten lachten sich darüber scheckig! Wenn die EU schafft, dies aus der Welt zu schaffen, will ich nichts mehr gegen sie sagen.
Gruß
Eberhard
 
Wenn der Verzehr der Fische, die ich fangen kann, aus gesundheitlichen Gründen bedenklich ist, entfällt für mich die Grundlage des Angelns.

Lassen wir mal C&R, andere Aspekte bei der Begründung für das Angeln usw. bei Fairbank seiner Aussage, außen vor.
Setzen wir voraus, nur als Beispiel, wir sind alle derselben Meinung.

Nun liegen bei allen Fischarten, aber nicht gesundheitliche Bedenken vor. Immer auf die Einstufung der Schadstoffgrenzen bezogen.
Vom Faktor „null“ Belastung gehen wir mal nicht aus, denn dann dürfte im überwiegenden Teil aller Gewässer in DE überhaupt nicht mehr geangelt werden.
Nun steht die Frage im Raum.
Warum darf ich nicht auf die „unbedenklichen“ Fischarten weiterhin Angeln?
Rechtfertigt, allein der Faktor dass z.B.(fiktive Größe) 3, 4 oder 5 Fischarten von 10 belastet sind über den Grenzwerten, ein generelles Angelverbot in einem Gewässer oder Gewässerabschnitt?

Würde ein Entnahmeverbot, der „gesundheitlichen Vorsorge“ nicht genügen, gleichzeitig aber den Fang unbedenklicher Fischarten, weiterhin erlauben und damit das Angeln?

Dazu würde mich einmal Eure Meinung interessieren.:)
 
"wurde von weiteren Befischungen des Dortmunder Hafens aufgrund des geringen Fischbestandes abgesehen." :trost :augen
@allroundangler95: Dann ist ein Angelverbot ja vollkommen unnötig. ;)
http://www.lanuv.nrw.de/umwelt/stoe...afen_Fischuntersuchungsbericht_2010-12-10.pdf
Die Daten an sich sind erschreckend, vor allem weil man davon ausgehen kann, dass diese Belastungen nicht erst seit ein paar Tagen bestehen, wenn man diese dann noch mit den Werten der anderen Industrieflüsse vergleicht. :leck :augen
Ich würde da nur ungern angeln (unabhängig davon, ob erlaubt oder nicht) und mir zumindest vorübergehend andere Angelgewässer oder zur Not ein neues Hobby suchen.
@ Torsten1: Unbedenkliche Fischarten könnten erst benannt werden, wenn die Wissenschaftler es gelernt haben die unterschiedlichen Fischarten in ausreichenden Mengen zu fangen, kann noch Jahre dauern.
 
Und wenn ich nun überlege dass für ein Kilo gemischter Gulasch ein ganzer See zur Güllekippe wird und alles leben darin und darauf regelrecht und gesetzlich erlaubt vergiftet wird dann fällt es mir besonders in letzter Zeit nicht mehr schwer öfters mal auf Fleisch zu verzichten

Tach,

nochmal kurz zum Güllethema weil das ja gar nicht so weit vom PCB-Problem entfernt ist. Keiner müsste auf gemischtes Hackfleisch verzichten, wenn der Preis bereits die korrekte Entsorgung beinhalten würde. Dann kostet das Kilo Hack eben nicht mehr 10 EUR kosten, sondern 11 EUR. Auch die bei der Herstellung von chemischen Produkten anfallenden Schadstoffe könnten (vergleichsweise) umweltneutral entsorgt werden - kostet halt ein paar Euro und schmälert damit den Gewinn. Die Kosten zahlen dann bspw. die Verbraucher oder wie in diesem Fall die Angler...

Eberhard schrieb:
Fazit: die Fische sind als Nahrungsmittel nicht mehr tauglich, folglich muß lt. Tierschutzgesetz das Angeln auf diese Fische verboten werden, weil Angeln ohne Verwertung der Fische als Nahrung ja Tierquälerei ist

Diese Definition stimmt so nicht. "Verwertung" setzt nicht voraus, dass mir der Fisch als Nahrung dient. Das steht so auch nicht im TschG, wohl aber im Grundsatzpapier des VDSF. Wenn ich meine gefangenen Fische der Katze zum Frühstück gebe, oder dem Vogelpark schenke ist das ebenfalls eine "sinnvolle Verwertung" im Sinne des TschG. Warum ausgerechnet ein "Anglerverband" die Definition derart einschränkt, ist heute ohne die historische Entwicklung, die dazu geführt hat, schwer zu verstehen. Aber es darf sich dabei auch nicht um eine Definition handeln, die nicht diskutabel ist oder sich im Lauf der Zeit nicht verändernden Bedingungen anpassen lässt. Im Übrigen - und das ist mir sehr wichtig - erlaubt diese einseitige Definition von "sinnvoll" keinen eigenen Ermessensspielraum. Defakto sind bspw. Hegemaßnahmen im Sinne des TschG durchaus ein "vernünftiger Grund" auch ohne die Verwertungsabsicht.
Die Frage:

Torsten schrieb:
Wo ist die Grenze für ein Angelverbot?

wird durch das hektische Verhalten der Behörden eindeutig nach unten verschoben. Nochmal, damit es keine Mißverständnisse gibt: natürlich müssen Behörden aktiv werden, wenn sie Kenntnis von Schadstoffbelastungen erhalten. Nur das "Wie" sollte abgestimmt werden und darf auf keinem Fall ausschließlich auf einer (zweifelhaften) Definition beruhen bzw. damit begründet werden. Sonst entsteht eben der Verdacht, es handelt sich um vorgeschobene Argumente, die letztlich einem ganz anderen Zweck dienen.

@Andreas: Deine Position kann ich nachvollziehen, auch wenn ich sie in dieser "radikalen" Form nicht teile. Allerdings spielt die persönliche Präferenz dabei keine so große Rolle. Ohne Angelverbot hast du alle Freiheitsgrade dich für oder gegen etwas zu entscheiden, mit Angelverbot gibt es diese Freiheit nicht mehr.

Gruß Thorsten
 
Nun steht die Frage im Raum.
Warum darf ich nicht auf die „unbedenklichen“ Fischarten weiterhin Angeln?
Rechtfertigt, allein der Faktor dass z.B.(fiktive Größe) 3, 4 oder 5 Fischarten von 10 belastet sind über den Grenzwerten, ein generelles Angelverbot in einem Gewässer oder Gewässerabschnitt?

Würde ein Entnahmeverbot, der „gesundheitlichen Vorsorge“ nicht genügen, gleichzeitig aber den Fang unbedenklicher Fischarten, weiterhin erlauben und damit das Angeln?

Dazu würde mich einmal Eure Meinung interessieren.:)


Hallo Torsten......ohne "h",

dies könnte man sicherlich so handhaben. Aus meiner Sicht spricht, zumindest bei meinem heutigen Kenntnissstand nichts dagegen.

Nur stellt sich mir die Frage, ob ICH da dann überhaupt noch angeln möchte. Eine Antwort für mich hab ich noch nicht gefunden. Dann kommts auch noch auf die Verteilung an. Wenn von zehn Fischarten neun belastet sind - Nein Danke. Von zehn drei käme ich vielleicht auch ins grübeln.

Schöner Gruß

Thomas
 
Es geht also um Folgendes:
Der zurechnungsfähige, mündige Angler soll entscheiden dürfen
- ob er in belasteten Gewässern angeln möchte
- ob er dabei auch belastete Fische fängt
- ob er diese Fische - belastet oder nicht - entnehmen will

Selektive Entnahme am selektierten Gewässer?
Zwanglos und selbständig entschieden, nur gegenüber dem oft bemühten "eigenen Gewissen" verantwortlich?
Hört sich wahrhaft verlockend an.

Aber ... eine Landesregierung / Bundesregierung / Staatenverbundsregierung, welche in der Mehrheit der Entscheidungen auf eine Entmündigung der einzelnen Personen abzielt,
wird sich uns Anglern wohl nicht sonderlich entgegenkommend erweisen.

Deshalb meine eher düstere Prognose:
Haltet euch weiterhin an die aktuell vorgegebenen Richtlinien, auch wenn's unsinnig zu sein scheint.
Es wird der Tag kommen an dem unsere Köder und Kescher trocken bleiben müssen.
Aber das dürfte dann vermutlich eines unserer geringeren Probleme sein.
Bis es soweit ist sollten wir nicht aufhören, darüber zu schreiben, zu reden, zu diskutieren.

Sollte die Zukunft zeigen, dass ich mich in meiner Einschätzung bzgl. EU und Regierungen aller Art grundlegend getäuscht habe,
wäre dies selbstverständlich eines neuen Nationalfeiertages würdig; zumindest aber wäre es ein persönlicher Freudentag.
 
"Um ein Angelverbot zu umgehen, könnte man sich ja der Wissenschaft zur Probenbeschaffung zur Verfügung stellen."
Dazu braucht man keine Angler.
Sollte das Risiko wirklich so groß sein, muss man einem professionellen Fischer eine Ausnahmegenehmigung erteilen, dieser muss repräsentativ fischen und seine Leistung muss entsprechend entlohnt werden.
 
Hallo Thomas

dies könnte man sicherlich so handhaben. Aus meiner Sicht spricht, zumindest bei meinem heutigen Kenntnissstand nichts dagegen.

Dein Kenntnisstand ist aber nicht gefragt und spielt auch bei der Forderung eines Angelverbotes von behördlicher Seite, überhaupt keine Rolle.
Die Entscheidung wird Dir abgenommen!;)

Nur stellt sich mir die Frage, ob ICH da dann überhaupt noch angeln möchte.

Brauchst Du nicht, wird Dir auch abgenommen! Behördlicher seit`s.;)

Dann kommts auch noch auf die Verteilung an.

Nö. Es reichen zwei Beprobungen, auch wenn diese dünn sind.:eek:

Obwohl damit die gebotene Mindestanzahl von Fischen pro Art nicht genommen werden konnte, wurde von weiteren Befischungen des Dortmunder Hafens aufgrund des geringen Fischbestandes abgesehen.

Auch reicht diese Datenlage aus, um andere Gewässerbereiche, gleich mit einzubeziehen.

Dann kommts auch noch auf die Verteilung an. Wenn von zehn Fischarten neun belastet sind - Nein Danke. Von zehn drei käme ich vielleicht auch ins grübeln.

Du brauchst nicht grübeln. Denn diese Verteilung spielte überhaupt keine Rolle.:)
Ich habe bei der Begründung nichts gelesen bezüglich eines Prozentsatzes betroffener Arten für ein gefordertes Angelverbot. Du?
Sollte ich es überlesen haben, bleibt immer noch die Frage:
Warum darf ich dort Fischarten nicht weiter beangeln und verzehren, die dort nicht angeführt sind?
Oder reicht die Belastung, einzelner Arten, aus um ein generelles Angelverbot auszusprechen!
Wenn dem so ist, stellt sich mir die Frage:
Auf welcher Basis (Vorgabe, Vorschrift) beruht dann diese Einstufung (Angelverbot=belastete Fischarten)?
Ich habe noch keine gefunden!
Wenn es keine geben sollte, stelle ich mir die Frage:
Wo fängt die Verhängung eines Angelverbotes an - Wo endet diese?
Im schlimmsten Falle könnte man dann bei einer belasteten Fischart, ein Angelverbot aussprechen.
Weil, diese eine Fischart kann, ich nicht „verwerten“ deshalb kein Grund mehr zum Angeln!
Zugegeben, weit gestrickt, eine mögliche Ableitung wäre es allemal.
Und damit ein Ansatz für Interessengruppen, denen eh ein Angler, suspekt am Wasser vorkommt.
 
Moin!
Man wird behördlicherseits von einer Gefahr für die Allgemeinheit sprechen, ein paar entsprechende Gutachten hinzufügen u. schon ist alles klar. Die Behörden können dann von "Gefahrenabwehr" sprechen, zu der sie ja auch tatsächlich verpflichtet sind. Wie, ist bei denen ja immer Auslegungssache.
Und schon ist ein Angelverbot ausgesprochen u. "unwiederlegbar" begründet.
Die 70er Jahre wurden schon einmal angesprochen. Da roch der Rhein wie eine komplette chemische Fabrik. Trotzdem lebten darin Fische. Man hätte glauben können, daß diese sich von der Chemie prächtig ernährten, den z. B. die Rotaugen, welche beim An - u. Abangeln gefangen wurden, hatten respektable Größen. Natürlich kamen selbst Angler mit unempfindlichen Mägen nicht auf den Einfall, die Fische zu essen, weil sie genauso "dufteten", wie das Gewässer, in dem sie lebten. Aber damals durfte man ja auch noch angeln um des Angelns u. um des Spaßes willen. Nachdem das mit dem Gift im Dortmunder Hafen bekannt wurde, kann ich mir nicht vorstellen, daß auch dort noch ein Angler die Fische essen würde. Folglich kann von einer allgemeinen Gefahr nicht die Rede sein. Angelt man aber so wie früher völlig ohne Verwertungsabsicht, ist man ja ein Tierquäler......
Man merkt immer wieder, daß man in Deutschland lebt!!! Deshalb setze ich, wie ich schon schrieb, eine wenn auch schwache Hoffnung auf die EU.
Was wäre der Angler ohne Hoffnung.....
Gruß
Eberhard
 
Wenn ich das richtig überflogen habe, haben die Behörden bisher nicht einmal eine wissenschaftlich haltbare Grundgesamtheit an Fischen untersucht, und wollen trotzdem daraus etwas ableiten. Sehr schwache Leistung, der Artikel auf Seite 2 von Andreas S gibt nichtmal jenseits der Statisitk einen wissenschaftlich sauberen Aufschluss über die Belastung. Noch schwächer.

Da darf man Fragezeichen im Hintergrund haben. Wie ich finde.

Wieviel gefährlicher ist die potentielle Belastung dieser Fische im Vergleich zum Rauchen, zum Alkohol trinken, zum Leben neben Atomkraftwerken und "Endlagern" etc? Da hätte ich gerne mal eine fundierte Studie dazu. Ich würde sogar dafür spenden.
In diese Argumentationskette würde ich mich mit jedem Würdenträger der Behörden und sonstigen Organisationen freiwillig begeben. Auf das Ergebnis und die Haltbarkeit seiner Aussagen wäre ich gespannt, kann es mir aber denken.

Zu der Furcht vor einem generellen Angelverbot.

Meines Wissens sind 800 000 Angler organisiert in den beiden Bundesverbänden. Des Weiteren sympathisieren grundsätzlich zwischen 3 und 5 Millionen in D mit unserem Hobby, bzw. haben einen Schein, oder angeln selbst gelegentlich. Den meisten Bürgern ist es schlicht egal, da sie andere Sachen haben, die ihnen wichtiger sind. Die wirklich fundamentalen Gegner, (damit meine ich nicht die Grünen oder den Nabu) sind abzählbar, und bisher auch politisch eher am Rande angesiedelt. Eigentlich sind wir ziemlich stark.
Das Hobby umfasst nunmal den Umgang, das Töten, oder das Zurücksetzen von Fischen, und wird deswegen immer irgendwo in der Kritik stehen. Trotzdem können wir politisch stark sein.
Für mich ist das größte "Problem" die Führung durch einen gewissen Bundesverband. Wobei ich seine Forderungen und Meinungen nicht als falsch empfinde (im Gegenteil), aber als politsch dämlich (sorry aber dafür finde ich kein passenderes Wort), wenn ich die Angler als Gesamtheit und das Hobby vertreten möchte.

Mit einer soliden Verbandspolitik, die einen vernünftigen, offenen Rahmen gibt, sehe ich auch für die Zukunft keine Probleme. An unseren Verbänden und deren Politik müssen aber wir selbst arbeiten. Und da wird es in meinen Augen Zeit
 
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