Tierschutz -  Grundsätze des Tierschutzes in der Freizeitangelei

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Rheophil

Profi-Petrijünger
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Hallo,

da der erste, sehr allgemein gehaltene und damit extrem unfangreiche Versuch kläglich gescheitert ist, wage ich einen neuen Versuch mit der Politik der kleinen Schritte.

Wie sich gezeigt hat, gibt es bereits bei den Grundsätzen des Tierschutzgedankens im Zusammenhang mit der Freizeitangelei größere Differenzen, bis hin zur Aberkennung der Sinnhaftigkeit des Tierschutzgedankens an sich.

http://de.wikipedia.org/wiki/Tierschutz

Der unmmitelbare Tierschutz verfolgt also das Ziel, das Einzeltier vor Missbrauch durch den Menschen zu bewhren. Missbrauch ist die Verletzung der Unversehrtheit des Tiers, wenn es dafür keinen vernünftigne Grund gibt, welcher für die Verletzung der Unversehrtheit des Tiers nach Güterabwägung eine ausreichende Rechtfertigung liefert. Weiterhin gilt der Grundsatz, dass die Verletzung der Unverhsehrtheit des Tiers (Schmerzen, Leiden, Schäden) so weit wie möglich und praktikabel, zu unterbinden ist.

Allgemeingültig anerkannt ist beispielweise, dass es ein vernünftiger Grund ist, ein Tier zu töten, um es zu essen. Für die Tötung selbst gilt wiederum der Grundsatz, für das Erreichen des Ziel unnötige Beeinträchtigungen, beispielweise Verletzungen oder Schmerzen, zu unterbinden.

Eine ethisch-moralische Grundsatzdiskussion, ob Tierschutz sinnvoll oder notwendig ist und wieso das so ist oder nicht so ist, halte ich hier für unangebracht, weil dies zu einer unendlichen Rückführung ohne konstruktiven Nutzen führen würde.

Ich möchte hier die Prämisse aufstellen, dass der Tierschutzgedanke, und damit grundsätzlich auch gesetzliche Regelungen für dessen Durchsetzung,
ethisch-moralisch richtig ist, weil der Mensch durch seine besonderen, evolutionär erworbenen Eigenschaften der Vernunft und des Verstandes, auch eine besondere Verantwortlichkeit gegenüber seiner Umwelt und seinen Mitlebewesen hat. Weiterhin ist der Tierschutzgedanke und die aus ihm abgeleiteten gesetzlichen Regelungen ein Ergebnis der ethisch-moralischen Entwicklung der Gesellschaft, wie Wahlrecht, Religionsfreiheit, oder die Menschenwürde.

Wenn also die ethisch-moralischen Grundsätze des Tierschutzes als gut und richtig gelten sollen, dann bleiben nur die rechtlichen und regulären Aspekte und deren Konsequenzen für die Einzelheiten der angelfischereilichen Praxis am Wasser.


Zu den, im Bezug auf Tierschutzaspekte, für die freizeitangelrische Praxis relevanten gesetzlichen Regelungen gehört in erster Linie des Tierschutzgesetz. Im Speziellen sind es der Grundsatzpragraph §1 TschG, der strafrechlich relevante §17 sowie verschiedene unter §18 TschG zusammengefassten Ordnungswidrigkeiten und deren Ahndung. Weiterhein relevant ist der Komplex von §4 TschG sowie die Tierschutzschlachtverodnung, speziell was das Töten der Fische betrifft.

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__1.html
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html#BJNR012770972BJNG000303377
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__18.html

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschlv/index.html


Die Landesfischereigesetze und -(ver)ordnungen formulieren lediglich ausdrücklich, wie diese sehr allgemein gehaltene Formulierung des bundesweit geltenden Tierschutzgesetzes im Spezialfall Fischerei anzuwenden ist und welche Bereiche und Aspekte der fischereilichen Praxis davon besonders betroffen sind.

Als Primärquelle für die aktuell im jeweiligen Bundesland gültigen Fassungen des Landesfischereigesetzes bzw. -(ver)ordnunge ist das jeweils zuständige Landesministerium zu betrachten, welche in aller Regel die notwenidgen Informationen auf ihrer Internetpräsenz bereitstellen. Damit kommt es auch nicht azu, dass veraltete Informationen von weniger gut gepflegten Seiten im Netz zu Fehlinformationen führen.

Das sind beispielsweise ausdrückliche, grundsätzliche Verbote der Verwendung von lebenden Köderfischen. Diese stehen zwar nicht ausdrücklichen Wortes im Tierschutzgesetz, lassen sich aber aus dem allgemeingültigen Forderungen des Tierschutzgesetzes für diesen speziellen Fall ableiten und anwenden.

Es gibt jedoch unzählige Aspekte und Einzelheiten der angelfischereilichen Praxis, wo der Angler mit dem Tierschutzgesetz in Konflikt kommen kann. Auch dann, wenn dies nicht explizit durch das jeweils zutreffende, oder auch nur von einem einzigen der 16 bundesweit bestehenden Landesfischereigesetze /- Verordnungen, ausdrücklich angesprochen oder formuliert wird.

Der Grundsatz für den Angler im Umgang mit dem Fisch sollte es sein, Schäden am Fisch so weit wie es möglich und praktikabel ist, zu verhindern und zu unterbinden.

Wie dies bei den einzelnen Aspekten sowohl aus rechtlicher Sicht als auch aus der Sicht der angelfischereilichen Praxis bedeutet und wie von daher die Konsequenzen für die Praxis selbst sind, möchte ich hier mit euch diskutieren.

Ich bitte um Sachlichkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ausgehend von der Grundregel, vermeidbaren und nicht vernünftig begründbaren Schaden am Fisch beim Angeln zu unterbinden, ergibt sich natürlich die Frage, wo diese Schäden am Fisch verursacht werden und wo sie gleichsam praktikabel vermeidbar oder zumindest reduzierbar sind und wie dies geschehen kann. Ich möchte hier der Einfachheit halber mit dem Begriff Schaden auch die Begriffe Verletzungen, Schmerzen, Stress und Leiden zusammenfassen.

Die Möglichkeiten, wo dem Fisch durch den Angelvorgang Schaden zugefügt werden, sind vielfältig. Das beginnt beim eigentlichen Angelvorgang einschließlich Drill und Landung, setzt sich mit dem Handling des Fisches fort und endet beim Zurücksetzen, der eventuellen Hälterung oder der Tötung des Fisches.

Überall gibt es die Möglichkeit, durch bedachtes Vorgehen den am Fisch verursachten Schaden zumindest zu reduzieren.

Wie könnte dies eurer Ansicht nach im jeweiligen Einzelfall und Teilaspekt umgesetzt werden?
 
Nicht ganz Pascal,

denn es gibt schon Möglichkeiten die Schäden zu minimieren. Es ist ja die Rede von: "Der Fisch soll nur geringfügige oder keine Verletzungen davontragen". Dann die Verwertung des Fisches noch in Betracht gezogen. Das hin und her für und gegen Rheophil hat mich ziemlich beeindruckt. Zum einen steuern manche Kammeraden sinnvolle Kommentare bei und zum anderen wird wild um sich geschlagen und versucht eine feindselige Lobby zu mainfestieren.
Nun da jeder seine Chance verdient hat versuche ich ebenfalls mein Glück und wünsche mir nichts mehr, alsdass fernab von Gesetzesinterpretationen, praktikabele und auch leicht verständliche Lösungsansätze gefunden werden können.


Zur Frage selbst:

Seit geraumer Zeit greife ich tiefer in die Tasche und benutze fast nur noch Schonhaken, selbst Würmer ziehe ich mit einer feinen Nadel auf und lasse ein Stück neben dem Hakenschenkel stehen, damit er sich noch schlängeln kann, ohne ihn zu verlieren. Beim Abangeln von Döbeln aus unserem Bach sieht es anders aus, da diese Gattung nicht in dieses Gewässer gehört und letztendlich den Forellen als Nahrungskonkurrenten deren Entwicklung massiv stören. Dann versuche ich dem Zielfisch entsprechende Hakengrößen zu verwenden. So würde es mir im Traum nicht einfallen, einen 10er Haken zu verwenden, wenn ich auf einen kapitalen Karpfen, Schlei, Stör oder Großforelle ansitze. Auch wenn ich mein Ziel nicht erreiche, ändere ich nicht die Basis, nur um einen Fang zu präsentieren. Meist kommen dabei nur untermaßige Resultate heraus. Am liebsten wäre mir jedoch eine Alternative jenseits der Haken, denn wenn ich einen prächtigen Karpfen an der Lippe gehakt sehe, dann stellen sich mir die Nackenhaare. Ein solches Gewicht an dünnem Hautfetzen gehakt und bis zum ermüden des Opfers rumgezerrt. Das ist für mich wie einen Fleischerhaken durch eine menschliche Lippe gezogen und immer kräftig Druck gemacht, bis die Lippe reißt.
Sorry, aber damit kann ich mich nicht identifizieren.
Warum überhaupt angeln? Meist esse ich auch, was ich fange. Nicht dass ich ein ausgesprochener Kochtopfangler bin, denn Beifänge werden i.d.R. released, wenn sie überlebensfähig sind.

Hältern kommt für mich überhaupt nicht in Frage und wenn ich es schaffe, dann hake ich den Fisch im Wasser ab. Es ist nicht nötig sich mit Bildern zu beweihräuchern um seine Fähigkeiten zu demonstrieren und dann den Fisch wieder seinem Element zu übergeben.

Vieleicht hilft es dem einen oder anderen einmal selbst sich zu ergründen, warum er so handelt, wie er handelt. Niemand ist perfekt, aber man kann doch versuchen, für sich und seine Umwelt ein gutes und vernünftiges Beispiel abzugeben. Seht es auch bitte nicht als moralisch, appostolische Ansprache. Es soll lediglich dem Fragesteller gerecht werden.

Noch etwas abschließendes an Rheophil:
Sollte es wiederum Deinerseits nur zu bürokratischen Ausuferungen kommen, dann behalte es bitte für Dich, oder schreibe es in Deinem Blog, wenn auch seit Erstellung kaum öffentliches Interesse daran besteht.

Gruß Micha
 
Zuletzt bearbeitet:
Welchen Stellenwert erfährt Tierschutz in unserer Gesellschaft?

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird den Tierschutz in unserer Gesetzgebung ein hoher Stellenwert zuerkannt.

Wodurch erfährt der TS die unterschiedliche Gewichtung durch den Einzelnen?

Die Gesetzgebung lässt Spielraum zur Interpretation. Beispiel Schmerzempfinden. Weiterhin: Unterschiedliche Bindungsansichten an die G/V des Einzelnen, aus verschiedenen Gründen (Unwissenheit, Verweigerung, Gegendarstellung)

Welche Auswirkung hat die unterschiedliche Gewichtung auf den Tierschutz und auf das Tier?

Verschärfung der G/V als Folge bei kollektiver Missachtung, Außendarstellung gefährdet, Zufügen von Leid, Hinterfragen der Plausibilität der G/V, Abwägung

Sind Veränderungen in der Gesellschaft notwendig/sinnvoll, um den Stellenwert des TS zu heben?

Nur möglich, wenn das eigene Handeln, als unlogisch durch sich selbst erkannt und so gewertet wird.

Welche Veränderungen sind möglich/nötig?

Prüfung der G/V, eigene Standpunkte/Handlungen prüfen, Unwissenheit aufklären, Anhörung

Dies sind die Dinge, die mir durch den Kopf gehen, wenn ich nach den Wochen der Beschäftigung damit mein Fazit ziehe. Als zeitweiliger Teilnehmer und beständiger Mitleser hat sich bei mir doch einiges in den Ansichten verändert. Als einer sich dem G/V verpflichteter Angler, lerne ich die Argumente derer kennen, die die Dinge zum Teil vollkommen anders interpretieren. Ob ich zur gleichen oder zu veränderten Ansichten gelange ist dabei eigentlich egal.

Alleine durch die Auseinandersetzung an sich, vertiefe ich mich in das Thema, was gut ist. Gleichzeitig bekomme ich Gelegenheit Gegendarstellung zu prüfen.
Vielleicht sollten wir den Prozess nur dazu nutzen unser eigenes Handeln zu prüfen und nicht dazu andere zu belehren. Meine oben stehenden Gedanken zum Thema sind somit nicht als Lehre zu verstehen, sondern als meine Meinung/Gedanken. Teilen muss diese niemand.
 
Ich hatte zwar angedeutet, mich zurückzuziehen, aber ich will noch einen Versuch unternehmen.



Ich möchte hier die Prämisse aufstellen, dass der Tierschutzgedanke, und damit grundsätzlich auch gesetzliche Regelungen für dessen Durchsetzung,
ethisch-moralisch richtig ist, weil der Mensch durch seine besonderen, evolutionär erworbenen Eigenschaften der Vernunft und des Verstandes, auch eine besondere Verantwortlichkeit gegenüber seiner Umwelt und seinen Mitlebewesen hat.

Man sollte die Hintergründe etwas beleuchten, dann wird Dir vielleicht klar wie sehr Du Dich verrennst.

Deutschland ist eine überwiegend gesättigte, versorgte Gesellschaft. Unser größter Luxus besteht darin, dass es kaum jemand nötig hat, selbstständig seine Nahrung zu fangen oder zu sammeln. Wir werden versorgt. Versorgt von anderen Menschen, die für uns anbauen, sammeln, fangen, töten und schlachten.
Da der größte Teil der Gesellschaft von diesen lästigen und unangenehmen Dingen verschont wird, glauben wir, dass wir eine durch unsere besonderen, evolutionär erworbenen Eigenschaften der Vernunft und des Verstandes, auch eine besondere Verantwortlichkeit gegenüber unserer Umwelt und unseren Mitlebewesen haben.
Das will ich so erst einmal gar nicht in Frage stellen, denn so sollte es sein.

So ist es aber nicht. Damit wir versorgt werden, verschließen wir unsere Augen vor dem, was sich hinter verschlossenen Türen abspielt. Wir wollen gar nicht wissen, oder akzeptieren es, dass die Natur vergewaltigt wird, dass Tiere unsägliche Qualen erleiden, nur damit wir ganz bequem und ohne blutige Finger leben können.

Dennoch ist in fast allen von uns, wenn auch unterschwellig, die Erkenntnis, dass das nicht richtig sein kann. Doch zugeben wollen wir das nicht. Wir verstecken unser schlechtes Gewissen hinter dem Tierschutzgesetz, wissend das es dort, wo der größte Mißstand herrscht, nicht ausreichend angewendet wird.

Und wir wissen auch, dass es für uns extrem lästig und teuer ist, würden wir als Gesellschaft es tatsächlich schaffen, dem Tierschutzgesetz überall und umfassend Geltung zu verschaffen.
Darum nehmen wir eben dieses Tierschutzgesetz gerne her, um auf Nebenkriegsschauplätzen damit hausieren zu gehen. Vom eigenen Sessel aus lässt es sich prima auf Jäger und Angler schimpfen, Verhaltensmaßregeln aufstellen und auf die Durchsetzung des Tierschutzgesetzes drängen. Denn, es macht relativ wenig Mühe und ist vor allem nicht mit persönlichem Verzicht oder Aufwändungen verbunden.


Ist denn Tierschutz nun heuchlerisch oder unnötig ?

Ja und Nein.

Ja, wenn es um den allgemeinen Lebensstandard unserer Gesellschaft geht. Ja, es ist heuchlerisch den individuellen Tierschutzgedanken hochzuhalten, wenn es um unsere Nahrung un unseren Lebensstandard geht, was ich gerne an folgendem Beispiel ausführen möchte.

Basteln wir einen üblen Fall.

Ein Angler bastelt sich eine Reißmontage, hakt damit maßige und untermaßige Fische, wirft diese lebend in eine Plastiktüte und lässt sie darin verenden. Noch nicht ganz verendeten Fischen schlitzt er bei lebendigem Leib den Bauch auf und reißt die Eingeweide raus.

Man wird lange suchen müssen bis man einen Menschen findet, der das moralisch in Ordnung findet.

Die gleichen Fische aber, gefangen vom Schleppnetztfischer und ähnlich behandelt, sauber verpackt in der Kühltheke des Supermarktes, werden ohne jeden Gewissensbiß gekauft und mit Genuss verspeist.

Dann den Angler an den Pranger zu stellen, ist heuchlerisch. Unbedingt.

Doch das Tierschutzgesetz hat durchaus seine Berechtigung. In geingem Maße, ob der mangelhaften Duchsetzbarkeit, im kommerziellen Umgang mit Tieren. Und sei es nur, um die allergrößten Auswüchse zu minimieren.
Ganz bestimmt aber dort, wo es um die Luxushaltung von Tieren geht, nämlich im Bereich Haustiere. Dort ist ein riesengroßes Betätigungsfeld für den Tierschutz. So groß, dass es nicht möglich ist, diesem auch nur annähernd durchgängig Geltung zu verschaffen. Später dazu noch etwas mehr.

Damit, werter Rheophil, zeigt der Mensch seine besonderen, evolutionär erworbenen Eigenschaften der Vernunft und des Verstandes, und seine besondere Verantwortlichkeit gegenüber seiner Umwelt und seinen Mitlebewesen.


Es gibt jedoch unzählige Aspekte und Einzelheiten der angelfischereilichen Praxis, wo der Angler mit dem Tierschutzgesetz in Konflikt kommen kann. Auch dann, wenn dies nicht explizit durch das jeweils zutreffende, oder auch nur von einem einzigen der 16 bundesweit bestehenden Landesfischereigesetze /- Verordnungen, ausdrücklich angesprochen oder formuliert wird.

Und selbst wenn man sich Wort für Wort an alle bestehenden Gesetze hält, wenn man diese Gesetze noch weiter ausfeilt und präzisiert, es schützt auch dann nicht vor einem Konflikt vor dem Tierschutzgesetz. Denn jeder Bürger kann jeden anderen Bürger anzeigen, wenn er der Meinung ist, dieser habe gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Denn alles, was nicht ausdrücklich vom Gesetzgeber erlaubt ist, kann zu einem Streitfall führen, der gerichtlich ausgefochten werden muss. Und da befinden wir uns erneut im Bereich der subjektiven Meinung. Und darum kann man Deinen letzten Absatz auch nicht in einem Atemzug diskuieren, weil es zwei völlig verschiedene paar Schuhe sind.


Wie dies bei den einzelnen Aspekten sowohl aus rechtlicher Sicht als auch aus der Sicht der angelfischereilichen Praxis bedeutet und wie von daher die Konsequenzen für die Praxis selbst sind, möchte ich hier mit euch diskutieren.

Ich bitte um Sachlichkeit.

Ich möchte auch am Beispiel Setzkescher verdeutlichen, wie sehr man sich auf juristischer Ebene von der moralischen Ebene entfernen kann.
Du hast die Meinung vertreten, dass man Fische nur dann hältern darf, wenn feststeht dass die Fische nach beendigung des Angelns auch getötet werden. Du verneinst die Möglichkeit der Meinungsänderung im Falle dass man z.B. nach dem Hältern von drei kleinen Fischen einen großen fängt und die kleinen wieder freilässt, weil der große an sich ausreichend für eine Mahlzeit ist.

Du bemühst das Tierschutzgesetz und sprichst von vernünftigen Gründen, die vorliegen müssen, um einem Fisch Schaden zuzufügen.
Aber, und das finde ich bedenklich, Du verneinst im obigen Beispiel das Recht auf Leben. Denn jedes Tier hat auch ein Recht auf Leben. Niemand sollte dieses Leben nehmen, wenn es vermeidbar oder ohne zwingenden Grund geschieht. Zu töten, nur weil es (tatsächlich oder vermeintlich) den Buchstaben des Gesetzes entspricht, halte ich für moralisch höchst verwerflich. Ich kann in obigem Beispiel ein Leben nehmen, weil mir der große Fisch reicht, und drei Leben erhalten, weil ich die kleinen Fische nicht mehr brauche. Es spielt dabei keine Rolle, ob ich einen Teil des Fanges eventuell einfrieren oder verschenken kann. Ich habe keinen Grund mehr zu töten, als ich verwerten kann.
Das aus formaljuristischen Gründen zu verneinen, zeigt mangelnden Respekt vor dem Leben. Nach meiner Auffassung jedenfalls.

Und so wird der Angler immer wieder vor der rein persönlichen Entscheidung stehen, ob er seinem Gewissen folgt, oder den Buchstaben des Gesetzes. Er wird abwägen und nach seinem persönlichen Empfinden handeln.

Und jetzt komme ich wie versprochen, nochmal auf das Tierschutzgesetz im Bezug auf Heimtierhaltung zurück.

Wenn man, wie ich, im Tierschutz aktiv engagiert ist, bekommt man viel zu oft so manches zu sehen, was

Zitat: der Mensch durch seine besonderen, evolutionär erworbenen Eigenschaften der Vernunft und des Verstandes, auch eine besondere Verantwortlichkeit gegenüber seiner Umwelt und seinen Mitlebewesen

anrichtet.

Wir haben Katzen befreit, die zu Dutzenden in einer kleinen Wohnung verwahrlost waren, die sich gegenseitig an- und aufgefressen haben, die in Ihrem eigenen Kot leben mussten, denen Gliedmaßen abgefault waren.
Hunde, die vollkommen abgemagert, mit offenen Knochenbrüchen, fast haarlos irgendwo angekettet waren. Wir haben Welpen gefunden, die lebend in Mülltonnen geworfen wurden und dort elendig verreckt sind.
Einen Retriver, der zur Erstellung von sodomistischen Pornovideos der After zerrissen war. Ich habe gestandene Polizisten weinen sehen, ob der Bilder die einem da begegnen und oft genug selbst geheult, angesichts dieses Elendes.

Und, werter Rheophil, das sind keine Einzelfälle, sondern bitteres Tagesgeschäft. Alles Ergebnisse, einer Gesellschaft, die aus moralisch/ethischen Gründen das Tierschutzgesetz ins Leben gerufen hat.

Um wieviel ehrlicher, moralische, anständiger, verantwortungsbewusster, ist das jeder einzelne Angler ? Gleich ob er Wettkampffischen, C&R, Sezkescher oder lebenden Köderfisch befürwortet.

Und nun zum Schluß möchte ich Dich ganz ehrlich einladen, Dein virtuelles Engagement zum Thema Tierschutz zu einem aktiven zu wandeln. Wir suchen händeringend Menschen, die sich verwahrloster Haustiere annehmen, die mit uns in die Häuser und Höfe gehen und helfen, das unbeschreibliche Elend dort zu mindern. Sehr gerne helfe ich Dir, Kontakt zu einem in Deiner Nähe befindlichen Anlaufstelle zu bekommen.
Ich kann Dir garantieren, dass Du die Tierschutzverstöße der Angelfischerei spätestens nach zwei Hausbesuchen vollkommen vergessen wirst und Du eine andere Meinung von der ethisch/moralischen Grundausrichtung unserer Gesellschaft ändern wirst.
 
hmm...ich weiss garnicht was das soll...

...ich gehe Angeln um mich zu erholen und um Natur zu erleben. Ich fange Fisch um ihn zu essen. Dabei gehe ich gezielt auf die die ich auch geschmacklich gut finde. Alle anderen haben von mir nichts zu befürchten (idR). Ich hältere den Fang bis ich zusammenpacke. Es ist mir schon so gegangen dass ich meinen Fang, ein gerade maßiger Hecht, wieder freigelassen habe weil kein zweiter dazukam und die Portion nicht für alle ausreichte.
In anderen Ländern werden Menschen im Knast "gehältert" um sie dann nach 10 Jahren oder so auf dem elektrischen Stuhl zu grillen.
Da sagen die Damen und Herren Tierschutz ja auch nichts dazu. Wozu im Setzkescher hältern? Wozu im Knast hältern? Gefangen, Rübe ab?
Was Fische angeht: Ich bin überzeugt davon dass der ein oder andere von mir gefangene überglücklich war wieder frei zu kommen. Wo ist da das Problem?
Grüsse
Dietmar
 
So wie ich das interpretiere, ist bei den Beispiel des gehälterten und zurückgesetzten Fisches, ganz klar dem Tierschutzgesetz genüge getan. Auch der Tod des Tieres ist ein "Schaden", der in diesem Beispiel vermieden wurde. Zwar wäre im Nachhinein die Hälterung nicht erforderlich gewesen, man konnte es vorher aber nicht wissen. Es ist somit nie der Vorsatz entstanden, den Fisch zu hältern, um ihn wieder freizulassen, somit ist rechtlich eine Beanstandung kaum möglich.

Was die Knasthälterung angeht: Hier wird nun einmal Tierschutz diskutiert, nicht die Menschenrechte. Wer hier aktiv werden will, kann sich gerne vors weiße Haus stellen und demonstrieren, oder bei Amnesty International Mitglied werden. Das ist aber nicht das Thema des Threats und kann daher getrost aus diesem fernbleiben.


Noch zum Thema: Schonhaken sind ein sehr schönes Stichwort! Welche weiteren möglichkeiten bietet uns denn der Tacklemarkt so, und wo sollte er vielleicht erweitert werden?
 
Hallo Labby,

an sich ein schöner Text den Du da verfasst hast und ich habe Dir auch ein "Danke" für die Mühe die Du Dir gemacht hast gegeben. Aber dennoch schießt Du mit Pech etwas am Ziel vorbei und das ist gefährlich.
Scheinbar werden hier doch die Köpfe und Gedanken einiger weniger Angler erreicht, trotz Thread Nr. 3...
Und es könnte passieren das durch so exzessives Aufzeigen anderer Vergehen der Angler am Wasser bei seinem Handeln denkt, "das ist schon nicht so schlimm was ich hier grad mit dem Fisch mache, man denke mal an die ganzen armen Katzen und die Hunde mit Knochenbrüchen, da bin ich ja ein Weisenknabe gegen..."

Auch wenn Du mit deinen Ausführungen meiner Meinung nach absolut Recht hast, gehört es für mich nicht unbedingt hier in diesem Umfang rein.
Berichtigt mich bitte wenn ich das falsch sehe :)


Gruß Ron!
 
Hi Steffen,
der knotenlose gummierte Unterfangkescher dürfte auch der Schonung der Fische dienen, wenn man sie nicht im Wasser abhaken will. Weiterhin sollten m. E. sämtliche Kunstköder nur noch mit Einzelhaken ohne Widerhaken zugelassen sein. Drillinge u. Zwillingshaken gehören für mich verboten.
Gruß
Eberhard
 
Hi Steffen,
Weiterhin sollten m. E. sämtliche Kunstköder nur noch mit Einzelhaken ohne Widerhaken zugelassen sein. Drillinge u. Zwillingshaken gehören für mich verboten.
Gruß
Eberhard

ahoi eberhard,
dem kann ich nicht zustimmen, ich möchte meine fische mitnehmen, und deshalb brauche ich kein verbot von drillingen, ausserdem wenn jemand keine drillinge benützen will, braucht er sie ja nicht, warum dann verbote?
und warum wird zum x-ten male so ein thema über tierschutz aufgemacht, hat schon fast den status der catch und release themen
 
Hallo,

Zwar wäre im Nachhinein die Hälterung nicht erforderlich gewesen, man konnte es vorher aber nicht wissen.

Genau das ist eben nicht so bzw. ist irrelevant - eben weil man es nicht wissen konnte, konnte und durfte man es auch gar nicht in die Entscheidungsfindung einbeziehen.
Es können für die Entscheidung über Entnahme und Zurücksetzen nur die Informationen herangezogen werden, die im Moment auch zur Verfügung stehen. Das ist in erster Linie der Fisch als Objekt, über das entschieden werden soll. Eventuelle weitere, zukünftige Fänge sind keine ausreichend gesicherte Information, um darauf eine Entcheidung zu treffen.

Der Nachteil, der dem Angler durch das unmittelbare Zurücksetzen des Fisches entsteht, ist gegenüber dem Schaden, der dem Fisch durch die unbegründete Hälterung zugefügt wird, vernachlässigbar und rechtfertigt diese nicht.

Der Punkt ist: Ich muss z.B. das 20 cm Rotauge an einem Gewässer mit gutem Bestand an größeren Exemplaren nicht entnehmen, weil ich es im Setzkescher gehältert habe. Ganz einfach, weil ich es bedingt durch seine Größe gar nicht erst entnehmen will und es auch gar nicht erst in den Setzkescher wandert. Die Kriterien für mein Entnahme- und Verwertungsziel sind nícht erfüllt. Schwups, wird der Fisch im Wasser abgehakt, sofern das durch die Uferbeschaffenheit möglich ist.

Der Punkt ist, nicht dass man dann auch Fische töten muss, die eigentlich weiter leben könnten. Der Punkt ist, dass man Fische hältert, die man nicht definitiv entnehmen will. Das ist unmittelbar durch das Handeln des Anglers steuerbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit deinem Post eben hast Du Dich in meinen Augen als würdiger Diskussionspartner endgültig disqualifiziert Rheophil...

Es ist so viel gesagt bzw. geschrieben worden, und worauf gehst Du ein?? Auf den einzigen Satz in dem Dir und deiner Ansicht widersprochen wurde...

Naja.............................................



PS: Ich sehe das mit den 3 gehälterten Fischen genauso wie Labby! Davon wirst Du mich nie abbringen können, nur so nebenbei erwähnt. Des Weiteren steht für mich sogar fest, dass du das falsch siehst und Labby richtig im Sinne des Tieschutzes. Und jetzt kannst Du gerne argumentieren und argumentieren, wird sich nix dran ändern...

--- " Bin ich eben geistig zu unreif " ---
 
Hallo,

ausgehend von der Grundregel, vermeidbaren und nicht vernünftig begründbaren Schaden am Fisch beim Angeln zu unterbinden, ergibt sich natürlich die Frage, wo diese Schäden am Fisch verursacht werden und wo sie gleichsam praktikabel vermeidbar oder zumindest reduzierbar sind und wie dies geschehen kann. Ich möchte hier der Einfachheit halber mit dem Begriff Schaden auch die Begriffe Verletzungen, Schmerzen, Stress und Leiden zusammenfassen.

Die Möglichkeiten, wo dem Fisch durch den Angelvorgang Schaden zugefügt werden, sind vielfältig. Das beginnt beim eigentlichen Angelvorgang einschließlich Drill und Landung, setzt sich mit dem Handling des Fisches fort und endet beim Zurücksetzen, der eventuellen Hälterung oder der Tötung des Fisches.

Überall gibt es die Möglichkeit, durch bedachtes Vorgehen den am Fisch verursachten Schaden zumindest zu reduzieren.

Wie könnte dies eurer Ansicht nach im jeweiligen Einzelfall und Teilaspekt umgesetzt werden?

Schön. Klare Frage, klare Antwort.
Antwort ist:
Um Schäden die durch Einwirkung von Gerät und Angler am Fisch möglichst weit reduzieren zu können gibt es zwei Möglichkeiten.
Einmal die technische, die Auswahl des Angelgerätes.
Das fängt an mit der richtigen Auswahl der Schnüre und der Vorfächer.
Also so stark wie es möglich ist um lange Drills und Abrisse zu verhindern.
Der wichtigste Aspekt ist jedoch die Art der Haken. Um ein befriedigendes
Ergebniss zu erreichen ist zwingend notwendig die Verwendung von Drillingen,
Zwillingen, Schluckhaken und der Wiederhaken zu verbieten.
Dann komme ich zu der zweiten Möglichkeit der Reduzierung der zu erwartenden Schäden beim Fang von Fischen mit Rute und Rolle.
Das ist die persönliche Art wie der Einzelne an diese Thematik rangeht.
Um eine gewisse Vorsensibilität zu erreichen ist es unabdingbar Angler noch intensiver als bisher zu schulen. Das heißt für mich das die Lehrgänge zum Erwerb der Sportfischerprüfung aktualisiert werden, das Unterrichtsmaterial
verbessert werden muß, die Lehrgangsumfänge erweitert werden müssen und damit natürlich auch die Prüfungen erheblich ausgedehnt und umfangreicher
werden.
Diese Schulung muß für alle Bewerber zwingend vorgeschrieben sein.
Sie sollte dann im Endeffekt den Grad einer Prüfung zum Jagdschein erreichen.
Denn das Angeln unterscheidet sich im Prinzip doch nur von der Jagd dadurch das wir die Fische nicht mit Handfeuerwaffen oder Pfeil und Bogen erbeuten.

Grundsätzlich aus meiner Sicht zu Deinem Eingangsbeitrag.
Solange Legebatterien, Schweinemast auf engstem Raum, Putenmast mit
Kannibalismus unter den Tieren und ähnliche Auswüchse in der EU-Landwirtschaft geduldet, ja sogar von den Mitgliedstaaten gefördert wird
finde ich diese Gesetze zum Tierschutz lächerlich, um nicht zu sagen zynisch.
Von Seiten des Gesetzgebers wird hier glatt mit zwei Waagen gerichtet.
 
Hallo,


Der Punkt ist, nicht dass man dann auch Fische töten muss, die eigentlich weiter leben könnten. Der Punkt ist, dass man Fische hältert, die man nicht definitiv entnehmen will. Das ist unmittelbar durch das Handeln des Anglers steuerbar.

Altersmäßig ein Saurier, als Angler absoluter Neuling, erlaube ich mir doch mal einen Kommentar: Ich lobe mir die gesetzliche Situation in Baden-Württemberg, da ist die Hälterung, speziell im Setzkescher, in der Regel verboten.
Wenn ich auf die (hoffentlich schon mal selbst gestellte) Frage, Angeln oder Nichtangeln mich für Angeln entschieden habe ( also auch mal irgendwann für Schmerzen zufügen und Töten ) , ist die Entscheidung nach einem Biß die, ob der untermaßige Fisch oder in der Schonzeit erbeutet Fisch lebensfähig ist oder nicht. Wenn lebensfähig und nicht zu verwerten ( weil nicht darf ), dann bereits im Wasser schonend abhaken und zurücksetzen. In allen anderen Fällen waidgerecht töten. Aus.
Wer das nicht will, der soll sich irgendwo, gerne auch am Wasser, hinsetzen und die Natur geniessen. aber keine Angel in die Hand nehemen.
 
Moinsen!
Bei alldem, was Rheophil zusammengestellt hat, um alle denkbaren Schäden der Fische zu vermeiden, gibt es eigentlich nur noch eine Alternative:überhaupt nicht mehr angeln!!! Denn auch das winzige Hakenloch in der Oberlippe des richtig gehakten Fisches ist so gesehen ein Schaden, auch wenn er dadurch keine Schmerzen u. keine bleibenden Schäden erleidet.
Nachdem mit dem gleichen Thema u. dem annähernd gleichen Inhalt bereits 3 Threads innerhalb weniger Tage gestartet wurden, von denen einer zum Glück bereits geschlossen wurde, während man sich bei den beiden anderen immer wieder im Kreise dreht, weil der Themenstarter sich darin verbeißt wie ein Terrier, muß er sich von mir nochmals die Frage gefallen lassen:
Bist Du eigentlich wirklich ein Angler???
Schönen Abend!
Eberhard
 
Darauf solls wohl hinauslaufen, aufs komplette Angelverbot, komplette Jagdverbot, auf alles was eben den Tieren autsch macht.
Das wäre die einzige konsequente Folge bei genauer, sage mal so
kleinlichster Handhabung der Gesetzgebung.
Doch ein aber gibts eigentlich immer.
Lücken, Sonderbestimmungen etc.
Beschränkungen gabs ja immer wieder in der Vergangenheit.
Angefangen mit dem Verbot des lebenden Köfis über das Verbot von
Wettkampfangelei und dem Setzkescher.
Durchaus sinnvoll teilweise.
Und wir haben uns immer irgendwie arrangieren können in unserem Sport.
Das wird aber leider in Zukunft immer schwerer werden denn die militanten
Naturschützer und ihre Lobby werden immer stärker und gewinnen immer mehr
Normalbürger die unkritisch mitheulen dazu.
Komischerweise sind da wir Angler und auch die Jägerschaft die Ersten die
frontal angegriffen werden und auch in der Öffentlichkeit als wahre Tierquäler
und Naturzerstörer hingestellt werden.
Die Lebensmittelindustrie und ihre Zulieferer sind doch eigentlich als die schlimmeren Übeltäter anzuprangern.
Was da im Verborgenen abläuft ist viel gravierender einzustufen als Angeln oder Jagd.
Aber die dankbaren leichteren Opfer scheinen ja wohl wir zu sein.
Ist auch einfacher für Peta und Co sich an die kleinen ranzumachen.
 
Hallo,

Bei alldem, was Rheophil zusammengestellt hat, um alle denkbaren Schäden der Fische zu vermeiden, gibt es eigentlich nur noch eine Alternative:überhaupt nicht mehr angeln!!!

Du unterschlägst einen wichitgen Teil der Information (Praktikabilität, nicht vernünftig begründbar) und veränderst damit Inhalt und Aussage.

Man kann die Methodik eines Prozesses nicht verbessern, ohne die Prozess durchzuführen. Tatsächlich ist die Durchführung des Prozesses unabdingbare Vorraussetzung dafür.

Die gänzliche Einstellung des Angelns ist also per se keine Möglichkeit, durch bedachte Apassung der Methodik des Prozesses des Angelns praktikabel vermeidbaren Schaden am Fisch zu unterbinden weil damit kein methodisch anpassbarer Prozess des Angelns mehr existiert.
 
Hallo,


Einmal die technische, die Auswahl des Angelgerätes.
Das fängt an mit der richtigen Auswahl der Schnüre und der Vorfächer.
Also so stark wie es möglich ist um lange Drills und Abrisse zu verhindern.
Der wichtigste Aspekt ist jedoch die Art der Haken. Um ein befriedigendes
Ergebniss zu erreichen ist zwingend notwendig die Verwendung von Drillingen,
Zwillingen, Schluckhaken und der Wiederhaken zu verbieten.

Ja, alles richtig, Wobei man eben nicht unbedingt gesetzlich verbieten sollte, sondern diese Regelungen dem Fischereirechtinhaber und Bewirtschafter überlassen sollte.
Dann komme ich zu der zweiten Möglichkeit der Reduzierung der zu erwartenden Schäden beim Fang von Fischen mit Rute und Rolle.
Das ist die persönliche Art wie der Einzelne an diese Thematik rangeht.
Um eine gewisse Vorsensibilität zu erreichen ist es unabdingbar Angler noch intensiver als bisher zu schulen. Das heißt für mich das die Lehrgänge zum Erwerb der Sportfischerprüfung aktualisiert werden, das Unterrichtsmaterial
verbessert werden muß, die Lehrgangsumfänge erweitert werden müssen und damit natürlich auch die Prüfungen erheblich ausgedehnt und umfangreicher
werden.
Diese Schulung muß für alle Bewerber zwingend vorgeschrieben sein.
Sie sollte dann im Endeffekt den Grad einer Prüfung zum Jagdschein erreichen.
Denn das Angeln unterscheidet sich im Prinzip doch nur von der Jagd dadurch das wir die Fische nicht mit Handfeuerwaffen oder Pfeil und Bogen erbeuten.

Vielleicht reicht es auch schon aus, Kontrollen zu verschärfen.
 
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