Tierschutz -  Grundsätze des Tierschutzes in der Freizeitangelei

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Hallo,

weil ein vernünfitger Grund besteht (Wissenzuwachs, Arterhalt in menschlicher Obhut) und weil gleichsam beim Transport das Erheblichkeitskriterium nicht erfüllt ist, ist dabei kein Problem zu sehen.

Dass die betreffenden Fische immer noch hier schwimmen und schon mehrfach Nachwuchs bekommen haben, welchen ich weiter an andere Spezialisten verbreitet habe, belegt, dass die Erheblichkeitsgrenze nicht überschritten wurde, ein vernünftigner Grund besteht und auch die Nachhaltigkeit berücksichtigt ist. Mal sehen, wann mal wieder ein ausführlicher Artikel aus den Beobachtungen und Erfahrungen mit genau diesen Fischen oder deren Nachkommen erarbeitet wird.
 
Hallo,

Auf die Posts von manni.l gehst du nicht im geringsten ein und suchst dir aus einem langen, zusammenhängenden Post wieder das raus was dir passt.

Ich suche mir heraus, was relevant ist und nehme darauf Bezug. Ich mache keinen sinnfreien Fullquotes.
 
Ja nun. Da recherchiert man mal ein wenig und denkt, man findet Deine stringente (vornehm ausgedrückt) Denkweise in all Deinen Beiträgen. Doch welche überraschung, man liest dann plötzlich folgendes von Dir

Zitat:

2. Tierhaltungsverordnung (BGBl. II Nr. 486/2004), Anlage 5
„Eine dauerhafte Haltung auch kleiner Arten in Aquarien unter 54 Liter ist verboten. Zur Zuchtvorbereitung, Zucht, bei Ausstellungen von Einzeltieren oder Paaren und bei Wettbewerben sind geringere Beckenmaße zulässig.“
Dadurch wird mit den Killiaquarianern oder den Freunden von Fischzwergen ein ganzer Teilbereich der Aquaristik kriminalisiert, es wird sogar für bestimmte Fischarten eine nichtartgemäße Unterbringung erforderlich, damit man sich gesetzteskonform verhält.Die Pauschalierung der artgerechten Haltung ist ein Widerspruch in sich, da jede Art individuelle Eigenschaften und Ansprüche hat, die es zu berücksichtigen gilt.
Meist aber beziehen sich inhaltlich ähnliche Aussagen in Diskussionen auf das „Gutachten über Mindestanforderungen von Aquarienfischen“ vom Ministerium für Verbraucher, Landwirtschaft und Forsten, welches in Österreich als Grundlage für das neue Tierschutzgesetz und die mit diesem verbunden Haltungsrichtlinien herangezogen wurde.Es handelt sich hierbei lediglich um ein Gutachten und stellt in Deutschland kein Gesetz dar.

Und das findet man hier

http://www.mittelameriquarium.de/gedanken/kleinaquarien.html

Eijeijei

Hi Rheo,

tja,die Schlinge zieht sich zu:).

Jetzt hast Du als Aquarianer und Fischliebhaber sowie Angelgegner noch eine klitzekleine Möglichkeit dein "Dasein" zu retten.

1. Beantworte an dich gestellte Fragen in hochdeutsch

2. Komme vom Gesetzesross herunter

3. Versuche zu denken,wie der "normale" Angler denkt

Ich weiss,Du kannst nicht alle 3 Kriterien gleichzeitig erfüllen,deswegen

bist Du wahrscheinlich raus hier.

Ist ja auch nicht schlimm für dich,ich denke auch im Aquarienbereich gibt es viele Aspekte zu bemängeln.

Gruss und ein schönes Aquarium

Thomas
 
Hallo,

Na Hoppla!
Hört es bei diesem Gedankengang schon für dich auf!

Gleichzeitig forderst Du aber von Anglern, weit höhere Einlassungen!
Beginne einfach in einem Verein.
Übernehme, wenn der Verein mangel daran hat, eine Jugendgruppe.
Allerdings musst Du dann von deinem Ross steigen, verständlich argumentieren, um verstanden zu werden.

Aha, ok. Zur aktiven Umsetzung des Tierschutzgedankens in der Freizeitangelei gehört also z.B. jemanden, der dagegen verstößt, gleich ins Wasser zu schubsen oder sonst wie zu sanktionieren. Das obliegt mir nicht, dazu sind Fischereiaufseher und Ordnungsbehördern allein befugt. Allein die Möglichkeit des Dialogs oder aber die Anzeige sind probate Möglichkeiten.

Ich frage nochmal, wie kann man durch Taten aktiv und unmittelbar auf den Umgang des Anglers mit dem Fisch am Wasser einwirken?

Hallo,

logische Folgerungsketten und Belege müssen extrem schwer verständlich sein.

Wo verstößt der Transport von Tieren gegen den Tierschutzgedanken?
Wo verstößt die Haltung von Tieren gegen den Tierschutzgedanken?
Wo habe ich behauptet, dass alles, was in jeglichem Tierschutzgesetz steht, auch sachlich richtig und damit im Bezug auf den Tierschutzgedanken auch ethisch richtig ist?

Man könnte auch behaupten, das Autofahren generell verboten ist, weil man die zulässige Höchstgeschwindigkeit übertreten kann.

Der Grundgendanke, die Haltung von Fischen in Kleinaquarien zu verbieten, mag zwar nachvollziehbar sein. Er schließt aber gleichsam aus, dass bestimmte, wenn auch zugegeben nur von wenigen gehaltene Fischarten, nicht ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden können. Da es wichtiger ist, die Bedürfnisse der Fische zu erfüllen, als blind einer, wenn auch gut gemeinten, aber eben nicht gut durchdachten und nicht gut gemachten,gesetzlichen Auflage Folge zu leisten, ergibt sich für den aufgeklärt und emanzipiert handelnden Aquarianer, der soclhe Fsiche hält, nur eine gangbare Konsequenz.

Hallo,

Ich behaupte, dass Hälterung - speziell im Setzkescher - tierschutzwidrig ist, denn durch die Hälterung wird der Fisch / werden die Fische einer (vermeidbaren) Stresssituation = Leid ausgesetzt. Punkt.

Falsch. Denn das Verursachen einer Stressreaktion allein und an sich ist nicht tierschtzwidrig.
Es ist das Zufügen von Stress (=Schaden) ohne vernünftigen Grund und zudem im besonderen Maße, das Überschreiten der Erheblichkeitsgrenze.

Deshalb bei uns auch das Verbot, Musterländle halt.

Falsch. Es gibt in Badem-Württemberg kein pauschales Verbot der Setzkescherhälterung im Landesfischereigesetz oder -verodnung.

http://www.vfg-bw.org/pdf/Fischereigesetz2010.pdf
http://www.vfg-bw.org/pdf/Landesfischereiverordnung2010.pdf
http://www.vfg-bw.org/pdf/Merkblatt Setzkescher.pdf


Ich bin nicht gegen Angeln. Ich bin gegen Verstöße gegen den Tierschutzgedanken beim Angeln durch Angler. Ich bin selbst Angler. Ein Angler, der sich um Tierschutzaspekte beim Angeln gedanken macht und seine Ideale selbst in die Tat umsetzt.

Ich habe genauso wenig ein Angelgegner, weil ich bestimmte Auswüchse des Angelns verurteile, wie der Ringrichter beim Boxen gegen Boxen ist, weil er den Schlag unter die Gürtellinie ankreidet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

Aha, ok. Zur aktiven Umsetzung des Tierschutzgedankens in der Freizeitangelei gehört also z.B. jemanden, der dagegen verstößt, gleich ins Wasser zu schubsen oder sonst wie zu sanktionieren.

Rheo,

nee,ins Wasser schubsen ist Körperverletzung.

Das obliegt mir nicht, dazu sind Fischereiaufseher und Ordnungsbehördern allein befugt.

Echt,die dürfen das???

Ich frage nochmal, wie kann man durch Taten aktiv und unmittelbar auf den Umgang des Anglers mit dem Fisch am Wasser einwirken?

Tja,extrem schwierig.Als Aquarianer besonders.
Als Angler oder Fa kann man bei "Live Verstössen" natürlich versuchen die "Gesetzesbrecher" eines besseren zu belehren.
Es könnte sein,daß man sich dadurch in eine gewisse Gefahr begibt.

Allein die Möglichkeit des Dialogs oder aber die Anzeige sind probate Möglichkeiten

Jep,

den Dialog kannste vergessen,da bleibt wohl nur die Anzeige.

Und??? Möchtest Du zig Anzeigen stellen und mit allen durch alle Instanzen gehen???

Als Aquarianer ist das besonders schwierig,als FA währe es etwas einfacher,aber auch nicht wirklich.

Rheo,vergiss es einfach und kümmer dich um deine Babys
 
Hallo Thomas,

genau deswegen bleibt eben für den langfristigen Erfolg eben nur der Weg der Aufklärung. Man kann nicht bei jedem Gehör finden und wohl auch nicht in jedem Einzelpunkt oder dessen Umsetzung in vollem Umfang. Aber jeder SChritt in die richtige Richitg ist wichtig.

Deswegen finde ich so eine Diskussion auch weichitg, damit man zumindest mal drüber nachdenkt. Es muss ja nicht jeder von jetzt auf gleich alles so strikt und diszipliniert umsetzen wie ich.
 
Hallo Thomas,

genau deswegen bleibt eben für den langfristigen Erfolg eben nur der Weg der Aufklärung. Man kann nicht bei jedem Gehör finden und wohl auch nicht in jedem Einzelpunkt oder dessen Umsetzung in vollem Umfang. Aber jeder SChritt in die richtige Richitg ist wichtig.

Deswegen finde ich so eine Diskussion auch weichitg, damit man zumindest mal drüber nachdenkt. Es muss ja nicht jeder von jetzt auf gleich alles so strikt und diszipliniert umsetzen wie ich.

Rheo,

jetzt hast Du nach meinem Empfinden zum ersten mal in einer mir sofort
verständlichen Sprache gepostet.(von den Rechtschreibfehlern mal abgesehen).

Deswegen finde ich so eine Diskussion auch weichitg, damit man zumindest mal drüber nachdenkt. Es muss ja nicht jeder von jetzt auf gleich alles so strikt und diszipliniert umsetzen wie ich.

Absolut,da gebe ich Dir 100% Recht.

Jetzt willste mich aber auch ein bisschen einlullen,...oder???

Gruss Thomas
 
Hallo Thomas,

nein. Ich will nur sagen, dass es ein Unterschied ist, ob man das Ideal diskutiert und es zeigt, oder ob man versucht, dieses aufzuzwingen.

Ich will nur zeigen, nicht aufzwingen. Das Zeigen des Ideals schließt aber auch ein, dass man zeigt, was und wieso damit nicht vereinbar ist.

Ich verbiete niemandem eine andere Meinung zu haben, ich möchte nur zeigen, dass sie nicht mit dem sich bei nüchterner Betrachtung des Gesamtbildes ergebenden Ideals vereinbaren lässt.

Auch wenn es durch meine Unnachgiebigkeit vielleicht so scheinen mag, ich will niemanden dazu zwingen.

Ich schließe auch nicht aus, dass gewisse Abweichungen vom Ideal vertretbar sind. Ich habe beispielsweise gründsätzlich gar nichts gegen Setzkescherhälterung, sofern sie tierschutzkonform durchgeführt wird.
Das geht durch unterschiedliche Bedingungen am Wasser nicht immer, also schließt sich hier die Setzkescherhälterung aus (.z.B. an Wasserstraßen).

Es ist aber sicher legitim zu sagen, dass das Argument der Erhaltung der lebensmittelhygienischen Qualität der Fische durch Lebendhälterung bei 5°C weniger plausibel ist, als bei 30°C. Deswegen setze ich den Setzkescher nur während der Sommermonate ein. Grundsätzlich habe ich aber nichts dagegen, wenn jemand das ganze Jahr über im Setzkescher hältert, sofern eben die Regeln der Tierschutzkonformität dabei eigehalten werden.
Es ist aber ebenso legitm, darauf hinzuweisen, dass es sich im Winter deutlisch schwieriger begründen lässt und deshalb die Kühlaufbewahrung der geschlachteten Fische plausibler ist.
 
Hallo,

welche Möglichkeiten des unmittelbaren aktiven Eingriffs bietet denn der Tierschutz im Kontext der Freizeitangelei außer der Aufklärung, der Sensibilisierung? Ich verbrenne hier keine Strohmänner!

Verbrennen vielleicht nicht, aber Du bastelst einen nach dem anderen.

Ich gebe Dir allerdings Recht, dass die Angelfischerei kaum Angriffspunkte für das Tierschutzgesetz über das bestehende Maß hinaus gibt. Was zu regeln ist, ist längst geregelt. Alles weitere entspringt subjektiven Ansichten von Personen oder Gruppen, die Du unzulässigerweise als " Gesellschaft" verallgemeinerst.

Zitat:Ich habe ja nie behauptet, dass etwas automatisch richtig ist, weil es vom Tierschutzgesetz gefordert wird. Etwas ist richtig oder falsch, weil es entweder von Belegen unterstüzt oder wiederlegt wird oder aber, weil es logisch konsistent ist oder logische Fehler aufweist.

Logik ist ein gutes Stichwort. Das Tierschutzgesetz bezieht sich auf alle Tiere. Es macht im Prinzip keinen Unterschied zwischen Wurm und Fisch. Einen Wurm darf ich als lebenden Köder verwenden, einen Fisch nicht. Warum ? Ungeachtet gewisser und sehr fraglicher neurologischer Behauptungen haben beide ein Grundrecht auf Leben. Das darf Mensch sich erdreisten zu nehmen, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliegt.
Der Grund ist die Verwendung eines lebenden Tieres als Köder, um damit einen Fisch zu fangen. Somit wäre ein Verbot des lebenden Köderfisches aus logischer Sicht zulässig, oder die Verwendung eines jeglichen lebenden Köders unzulässig, so man zu der Auffassungkommt, dass der Wille zum Fang eines Fisches kein ausreichender Grund ist, ein Leben zu nehmen.

Es gibt mehr als ausreichend Belege dafür, dass Setzkescherhälterung bei sachgerechter Anwendung den Fischen keinen Schaden zufügt. Und es gibt Belege, die das Gegenteil behaupten. Du suchst Dir jene heraus, die in Deine Argumentation passen, bastelst noch ein paar juristische Spitzfindgkeiten drumrum und verkündest dann Deine alleingültige Meinung daraus. Du bemühst Logik, aber nur dann, wenn sie in Deine Argumentation passt. Du benutzt eine Logik wie:

" Wenn drei Leute in einem Raum sind und fünf rausgehen, müssen zwei zurückkommen, damit der Raum leer ist. "

Aktiver Tierschutz in der Angelfischerei ? Klar geht das. Nimm Dir ein paar Müllsäcke und befreie die Ufer vom Wohlstandsmüll. Das ist auch Tierschutz, denn nicht wenige Tiere verletzen sich daran oder gehen gar ein. Du kannst also was tun, außer Schreiben.
 
Hallo,

Falsch. Denn das Verursachen einer Stressreaktion allein und an sich ist nicht tierschtzwidrig.
Es ist das Zufügen von Stress (=Schaden) ohne vernünftigen Grund und zudem im besonderen Maße, das Überschreiten der Erheblichkeitsgrenze.

Theoretisches Diskutieren bringt uns nicht weiter. Vor allem, wenn es dem Einzelnen ( Dir z.B.) überlassen bleibt, den vernünftigen Grund bzw. das Maß der Erheblichkeit zu definieren. Hälterung eines Fisches im Setzkescher, um ihn später doch wieder frei zu lassen, ist kein vernünftiger Grund für die Hälterung. Oder möchtest Du einmal an der Stelle dieses Fisches sein ?

Falsch. Es gibt in Badem-Württemberg kein pauschales Verbot der Setzkescherhälterung im Landesfischereigesetz oder -verodnung.
Stimmt, kein pauschales Verbot.Warum wird in den aktuellen Fischerkursen - der letzte endete mit der landesweiten Prüfung am 19.11.2010 -jedoch gelehrt, keine Fische im Setzkescher zu hältern?? Teil einer offiziellen Prüfungsfrage. Hätte man das Hältern im Setzkescher angekreuzt, wäre die Antwort als FALSCH gewertet worden.

Ich bin nicht gegen Angeln. Ich bin gegen Verstöße gegen den Tierschutzgedanken beim Angeln durch Angler. Ich bin selbst Angler. Ein Angler, der sich um Tierschutzaspekte beim Angeln gedanken macht und seine Ideale selbst in die Tat umsetzt.

Also: Natürlich kann man in jeder Suppe Haare finden, und wenn das nicht klappt, dann wird das Gewürz als Haar definiert.Der strotzende Intellekt macht auch dies möglich. Solche Diskussionen möchte ich indessen nicht weiter begleiten.

Bist Du tatsächlich Angler ? Seit wann? Berichte doch mal von Deinen praktischen Angelerfahrungen, die interessieren mich brennend.

Dein letzter Satz erinnert mich an ein Essay des Philosophen Burkhardt vor vielen Jahren: Sind Ideale Illusionen ? Manchmal schon - so wenigstens meine Interpretation damals. :)
 
Dilldapp,

kannst du diese Prüfungsfrage mal einstellen, oder per PN posten, die Grundlage und Argumentation würde mich interessieren?

Uns wurde während der Prüfung auch einiges beigebracht, was so nicht im Gesetz steht.

Danke
 
Dilldapp,

kannst du diese Prüfungsfrage mal einstellen, oder per PN posten, die Grundlage und Argumentation würde mich interessieren?

Uns wurde während der Prüfung auch einiges beigebracht, was so nicht im Gesetz steht.

Danke

Hallo Thorsten,

auch nach langer Suche konnte ich keinen Paragraphen dafür finden.
Aber es gab schon etliche Prozesse die auf Grundlage des Tierschutzgesetzes geführt wurden und für den Angler negativ ausgingen.

Aus moralischer Sicht verbietet der Tierschutzgedanke eine Lebendhälterung von zum Verzehr vorgesehenen Fischen, da durch Kühlboxen usw. eine Frischhaltung problemlos möglich ist. Auch den Auswahlgedanken verbietet der Tierschutzgedanke.
Einzig akzeptierte Möglichkeit: Betäubung und sofortiges töten und schlachten.

Solltest Du darüber Paragraphen finden, wär ich Dir über nen Link dankbar.

Schöne Grüße

Thomas - der sich über Fischhälterung in der Praxis momentan keine Gedanken machen muss.
 
Hallo Thomas,

gesetzlich ist es in BW nach wie vor erlaubt, der VFG hat auf seiner HP das Merkblatt für die Verwendung des Setzkeschers online.

Es gibt ja auch divergierende Gutachten zu dem Thema.
Die wollte ich aber gar nicht beleuchten, und auch nicht die moralische Seite, das könnte man in einem getrennten Thema tun, und dabei auch die Argumentation von Labby und Manni aufgreifen, wie es sich mit dem Zurücksetzen verhält, wenn danach ein "passenderer" Fisch kommt. Wäre sicher spannend.

Im letzen Post ging es mir wirklich rein um die Fragestellung in der Prüfung. Denn wenn die Frage lauten würde, warum man ihn nicht verwenden darf, es aber gesetzlich legitim ist, dann wäre die Frage eigentlich unzulässig in der Prüfung.
 
Im letzen Post ging es mir wirklich rein um die Fragestellung in der Prüfung. Denn wenn die Frage lauten würde, warum man ihn nicht verwenden darf, es aber gesetzlich legitim ist, dann wäre die Frage eigentlich unzulässig in der Prüfung.

Jein, denn die Prüfung hat keine inhaltliche, juristische Relevanz.

Da wird ja auch z.T. gelehrt, dass man zum Friedfischangeln keine Drillinge benutzen darf, oder dass man Unterfangkescher, Metermaß und Fischtöter etc. mitzuführen hat.
Das steht so auch in keinem (nicht jedem) Fischereigesetz, wird aber bei der Prüfung als richtig oder falsch deklariert.
Ich denke, die Prüfungsfragen gehen eher in die Richtung, dass man mit " richtig " das kleinste juristische Risiko wählt.
 
Im letzen Post ging es mir wirklich rein um die Fragestellung in der Prüfung. Denn wenn die Frage lauten würde, warum man ihn nicht verwenden darf, es aber gesetzlich legitim ist, dann wäre die Frage eigentlich unzulässig in der Prüfung.

Ich werde mal suchen, ob ich die passende Frage, die ich in Erinnerung zu haben glaube, wieder finde. Dauert aber ein bissl. Sind schliesslich 835 Fragen, die man durchforsten muss.

Jedenfalls war die Formulierung nicht explizit, warum Setzkescher nicht verwendet werden dürfen.

Off topic : Der Fragenkatalog enthält immer wieder einmal Fragestellungen, deren als richtig vorgegebene Antworten in reallity FALSCH sind. 2010 waren es insgesamt 8 Fragen mit unrichtigen Antworten. Der Landesfischereiverband hatte dann wohl zugesagt, diese Fragen nicht in der Prüfung zu verwenden. In den Kursen wurde den Anwärtern geraten, zu pauken, was der Fragen-/Antwortenkatalog verlange.
 
...bis hin zur Aberkennung der Sinnhaftigkeit des Tierschutzgedankens an sich... halte ich hier für unangebracht, weil dies zu einer unendlichen Rückführung ohne konstruktiven Nutzen führen würde... durch bedachte Apassung der Methodik des Prozesses des Angelns praktikabel vermeidbaren Schaden am Fisch zu unterbinden weil damit kein methodisch anpassbarer Prozess des Angelns mehr existiert... Gleichsam darf ich aber auf die Unvereinbarkeit mit der Sachlage und die logische Inkonsistenz hinweisen...


:advokat: :erledigt:

@ Rheo: Weniger ist Mehr. Bitte.
 
@ Dildapp
Die Frage, ob er Angler ist, habe ich ihm schon 2 x gestellt. Antwort: Null!
Er wird voraussichtlich auch dir keine Antwort darauf geben, aber keine Antwort ist auch eine Antwort. Ich nehme als gesichert an, daß Rheophil noch nie eine Angel in der Hand hatte.
Gruß
Eberhard
 
Ich bin nicht gegen Angeln. Ich bin gegen Verstöße gegen den Tierschutzgedanken beim Angeln durch Angler. Ich bin selbst Angler. Ein Angler, der sich um Tierschutzaspekte beim Angeln gedanken macht und seine Ideale selbst in die Tat umsetzt.

Ich habe genauso wenig ein Angelgegner, weil ich bestimmte Auswüchse des Angelns verurteile, wie der Ringrichter beim Boxen gegen Boxen ist, weil er den Schlag unter die Gürtellinie ankreidet.[/quote]

Doch, doch. Da hat er es gesagt...
 
Geheimnisvoller User Rheo

Soweit ich weiß geht aus irgend einem Beitrag hier drin hervor, dass er Angler ist und auch einen weiteren User kennt, mit dem er schon am Wasser auf Fischjagd war.
Hab hier irgendwo schon soetwas gelesen, weiß aber nicht mehr wo, sonst hätte ich euch gleichmal verlinkt.

Viele Grüße :prost
 
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