Landesfischereiverordnungen -  Neue Gesetze 2011

Stephan 1978

Petrijünger
Hallo zusammen:

Wer weiß bzw kenn die neuen gesetze zum fischfang im neuen jahr???

Ich weiß das der AAL ein neues min maß bekommt. alte länge ist 35 cm und NEUE IST DANN 50 CM.(finde ich voll o.k.)

Wer weiß was sich noch alles ändert???
 
ist das mit dem aal nicht schon länger bekann ???

und das mit dem wels also das der keine mindesmas und keine schon zeit mehr hat kam glabe ich beides zum gleichen zeitraum raus oder ??? und gill das nicht sogar schon ab 2010 ?
 
Hallo Stephan,

die Fischereigesetze sind Ländersache, und daher immer spezifisch und nicht allgemein gültig. Gib dein Bundesland an, oder suche auf den Seiten deiner Verbände oder der UFB.

Übrigens werden die Gesetze nicht nur zum 31.12 geändert, das kann auch unterjährig geschehen. (z.B. dieses Jahr in BW).

Aber toll, dass du dich informieren willst
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

die Primärquelle für das aktuelle Fischereigesetz / die aktuelle Fischereiverordnung des jeweiligen Bundeslandes ist das jeweils zuständige Landesministerium.
Dann gibt es auch keine Probleme mit veralteten Angaben auf schlechter gepflegten Internetpräsenzen.
 
Guten Morgen...

Ja das mit den Infos ist ja immer so ne sache vorallem wenn man dann vor ort ist und die kontrolle kommt ist meisten ja eh was fallsch.(wenn man pech hat)

Aber ich denke mal das die vorschriften sinn machen. sonst gibt es bald nur noch Gen-
Fisch in der tüte zu kaufen.

Währe es aber nicht besser wenn die bestimmungen zu einem festen Termin bekannt gegeben werden als mal ihr und da was neues. So kann man fehler vermeiden und alle währen immer auf dem gleichen stand der dinge.
 
Also ich hab mal "gegoogelt" bzw gesucht in sachen "sachsen" und hab rein gar nichts rausgefunden.
Merkwürdig.
Also alles beim alten oder wie ?:angler:
 
Also ich hab mal "gegoogelt" bzw gesucht in sachen "sachsen" und hab rein gar nichts rausgefunden.
Merkwürdig.
Also alles beim alten oder wie ?:angler:


Und ich habe mal beim fischerei verein unserer nähe rein geschaut dort steht schon so einiges was aber auf dem stand vom märz 2010 ist- auf den tageskarten sind aber andere angaben.

Was ist dann im fall einer kontrolle richtig die angaben auf der tageskarte oder die vereins angaben im netz????:confused::confused::confused::confused::confused:
 
Hallo,

Was ist dann im fall einer kontrolle richtig die angaben auf der tageskarte oder die vereins angaben im netz????

In erster Linie die landesgesetzlichen Vorgaben.

Wenn der All z.B. auf der Tageskarte noch mit 45 cm Schonmaß angegeben ist, so ist dies dennoch ungültig, weil eben 50 cm angesagt sind. Es gilt Informationspflicht. Primärquelle für diese Informationen ist das jeweils zuständige Landesministerium.
 
Zurück
Oben