PLZ45 Ruhr bei Kettwig

Angelspezialist

Super-Profi-Petrijünger


Bestimmungen:
2 Ruten erlaubt.
Tageskarten erhältlich. Durch den Erwerb von zwei aufeinander folgenden Tagesscheinen kann die gesamte Stecke angefangen vom Kettwiger Wehr (km 21,54) über Mülheim bis runter zur Berliner Brücke (km 4,33) in Duisburg (untere Ruhr) Tag und Nacht befischt werden.
Zelten verboten – jedoch werden Schirmüberwürfe geduldet, wenn sie am nächsten Morgen abgebaut werden.
Gefärbte Maden und sonstiges gefärbtes Anfütterungsmaterial und lebende Köderfische sind verboten.

Tipp:
Das rechtsseitige Ufer der Ruhr ist auf fast der gesamten Strecke wegmäßig asphaltiert, besonders an den Wochenenden herrscht hier reger Ausflugsverkehr. Besser sieht es da schon auf der linken Ruhrseite aus. Naturbelassene Ufer, teilweise von Wald umrahmt, vorgelagerte Vogelschutzinseln und die Ruhe vor nervenden Spaziergängern laden hier geradezu zu einer ausgedehnten "Sitzung" ein.
Topstellen sind die Schleusenmauer auf Kettwiger Seite und das Wasserwerk Kettwig vor der Brücke.
Karpfenangler sollten das Angeln in der Nacht oder am frühen Morgen bevorzugen. Als Köder sind Boillies aller gängigen Geschmacksrichtungen zu empfehlen.

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Informationen zum Gewässer: Ruhr bei Kettwig
 
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Aktuelle bekanntgewordene schöne Fänge:

Doebel / Aitel:

Fänger: unser Mitglied Melanie Zimmermann
Fangmonat/-jahr: 02 / 2011
Länge: 052 cm
Gewicht: 2 Kilo 200 Gramm

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In den Jahren 2012 und 2013 habe ich den Jahresschein für die Ruhr ab Wehr Kettwig bis Berliner Brücke Duisburg gehabt, der auch für die sog. "Alte Ruhr" gilt. Diese verläßt die Ruhr vor dem Stauwehr Mülheimn-Raffelberg und trifft sie wieder kurz vor Duisburg. Leider hat die IG Untere Ruhr sämtliche ihr angeschlossenen Angelvereine angewiesen, grundsätzlich j e d e n Fisch, der das gesetzliche Mindestmaß hat, zu töten u. zu entnehmen. Da ich nicht gesonnen war, mich vom Sportfischer zum Abschlachter degradieren zu lassen, habe ich den Schein nicht mehgr erneuert.
Gruß
Eberhard
 
Hallo Eberhard,

schön mal wieder was von dir zu lesen.
Auch wenn es off topic ist: ich bewundere deine Konsequenz! Ich wäre mit dieser tierschutzwidrigen Regelung anders umgegangen.

Gruß Thorsten
 
Hallo,

da eine solche Anweisung gegen das Tierschutzgesetz verstößt, brauchst du dich nicht daran zu halten.
Eine Anweisung gegen ein Gesetz zu verstoßen haben die also herausgegeben.
Kannst du diese Anweisung verlinken?

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Anweisung lautete, daß alle gefangenen Fische, welche das gesetzliche Mindestmaß erreicht haben, zu töten und "einer sinnvollen Verwertung" zuzuführen seien. Die IG Untere Ruhr wollte damit im Einklang mit dem Tierschutzgesetz handeln, das besagt, niemand dürfe ohne vernünftigen Grund ein Tier töten oder ihm Schmerzen bereiten. Man wollte damit Angeln nur zum Spaß verhindern. Ob die Vereine sich an die Anweisung halten, weiß ich natürlich nicht. Ich hörte aber, daß die Fischereiaufseher der Vereine mit dieser Anweisung nicht einverstanden waren und Verstöße dagegen "übersehen" wollten. Genaues weiß ich aber nicht.
 
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