Landesfischereiverordnungen -  Freund zum Angeln mit nehmen ohne Angelschein

Du darfst deinen Sohn mitnehmen, das ist korrekt.
Allerdings nur bis 14 Jahre und dann musst du ihm einen Jungendfischereischein kaufen, dieser ist ohne Prüfung bei der Gemeinde erhältlich.

Dein Freund darf nicht fischen, außer er ist jünger als 14 Jahre und er kauft den oben genannten Schein.
Zudem musst du im bestitz der Bundesfischreischein sein.
 
Das ist nicht ganz richtig, PLZ 22117 liegt in Hamburg und dort sieht das Fischereirecht vor, dass man an freien Gewässern(Teil der Alster, Teil der Elbe usw...) mit dem normalen Fischereischein auskommt und angeln darf. Das gilt aber nur für alle, die über 12 sind. Für all diejenigen, die 11 oder jünger sind, gilt, dass sie mit einem Erwachsenen(18+) Fischereischeininhaber angeln dürfen, als ob sie selbst einen hätten.

Also:
U12=Nur mit einem volljährigem Fischereischeininhaber.
Ab 12=Eigener Fischereischein erforderlich.

Den Jugendfischereischein gibt es in Hamburg nicht.

Für weitere fragen, geh mal auf diese Seite(links in der Leiste auf "Angeln in Hamburg")

Für die Ansicht aller Gewässer in Hamburg und deren "Verpachtungsstatus", klick mal hier.

Falls du noch weitere Fragen hast, schreib mir einfach eine PN:klatsch
 
In Hessen geht das unter der Helferregel §25 Absatz 2.
Der Ursprung dieser Regelung hat aber nichts mehr mit dem zu tun, wofuer es heute "Missbraucht" wird. Im Zweifelsfall entscheidet der Vereinsvorstand und der wird bestimmt nicht zu Deinen Gunsten entscheiden.

P.S.: Fischereirecht ist Laendersache, nur so anbei ;-)

regards
Peter
 
Du darfst deinen Sohn mitnehmen, das ist korrekt.
Allerdings nur bis 14 Jahre und dann musst du ihm einen Jungendfischereischein kaufen, dieser ist ohne Prüfung bei der Gemeinde erhältlich.

Dein Freund darf nicht fischen, außer er ist jünger als 14 Jahre und er kauft den oben genannten Schein.
Zudem musst du im bestitz der Bundesfischreischein sein.

Das ist so auch nicht ganz richtig.
Bei Dir in Rheinlandpfalz geht der Jugendfischereischein bis 16.
Nur man kann mit 14 die Feschereiprüfung machen und den normalen
Fischereischein erwerben.
Den Landesfischereischein.
Bundesfischereischein gibts nicht.

@ darkopa
In Deinem Fall siehts so aus.
In Hamburg
Kinder unter zwölf (Vollendung des Lebenjahres) dürfen unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers mit einer Rute angeln.
Ab 12 können/müssen sie den regulären Fischereischein erwerben.
Also Lehrgang dann Prüfung und dann den Fischreischein bei der Stadt erwerben.

Hier nochmal ein Link zu VDSF Jugend.
Wann dürfen Kinder angeln?
http://www.vdsf-fischerjugend.de/500818938210c0b01/50081893bf1006117.htm

Gruss Armin
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich das jetzt mal so lese hab ich auch gleich mal ein Frage.
Und zwar war ich im Sommer mit nen Kompaen am Teich angeln (er kein Schein kommt nur zum Bier trinken mit :prost)so ich drillte gerade eben den ersten Karpfen im wirklich selben Moment bermerk ich wie meine andere Rute sich langsam aber sicher den Teich näherte.

Was mach man in solchen situationen? Hab ihn gesagt er sollt ran gehen und siehe da er hatte den Karpfen eher im Kescher wie ich ^^.
Wenn das nen Kontrolleur etc gesehen haette meint ihr der könnte mir ne Geldstrafe etc. geben?
 
Schlimmstenfalls Schein weg. und vielleicht ne Anzeige.
Aber ich sag Dir was Du machen hättest können.
Den Rollenbügel auf oder wenn gehabt den Freilauf eingestellt.
Richtig eingestellt versteht sich natürlich.
 
Kann er, darf er- der Kontrolleur meine ich. Er wird es aber i.d.Regel nicht tun, wenn Du es freundlich und plausibel erklärst.( und Dein Kumpel nicht gerade sturzbesoffen ist...:betrunken)
Gruß Nils
 
Kann er, darf er- der Kontrolleur meine ich. Er wird es aber i.d.Regel nicht tun, wenn Du es freundlich und plausibel erklärst.( und Dein Kumpel nicht gerade sturzbesoffen ist...:betrunken)
Gruß Nils

Daswegen habe ich auch "schlimmstenfalls" geschrieben.
Denn wenner stur ist oder noch andere Defizite feststellt isses passiert.
Gruss Armin
 
nein der ist hart im nehmen :prost
andernfalls war die Rute ca 10m von mir entfernt und da ich mit Pose geangelt hab war da auch keine Freilaufrolle dran. Ok gut zu wissen:)
 
@Rabauke175

Wenn das nen Kontrolleur etc gesehen haette meint ihr der könnte mir ne Geldstrafe etc. geben?

Rein rechtlich gesehen hast Du deinen Freund zur Verübung einer Straftat aufgefordert.(Fischwilderei)
Weil Er den Fisch, nach deiner Aufforderung,für Dich gedrillt und angelandet hat.
Er hat keinen Fischereischein, zumindest hast Du diesen nicht erwähnt und Er hatte keine Angelkarte.
Darüber warst Du dir aber völlig im Klaren.
Im ungünstigsten Fall könnte man Euch beide eine auf die Backe drücken.
Deinem Freund, wegen Fischwilderei, Du, für die Aufforderung zu einer Straftat (Fischwilderei).
 
@Rabauke175



Rein rechtlich gesehen hast Du deinen Freund zur Verübung einer Straftat aufgefordert.(Fischwilderei)
Weil Er den Fisch, nach deiner Aufforderung,für Dich gedrillt und angelandet hat.
Er hat keinen Fischereischein, zumindest hast Du diesen nicht erwähnt und Er hatte keine Angelkarte.
Darüber warst Du dir aber völlig im Klaren.
Im ungünstigsten Fall könnte man Euch beide eine auf die Backe drücken.
Deinem Freund, wegen Fischwilderei, Du, für die Aufforderung zu einer Straftat (Fischwilderei).

Sehe ich auch so!
Ob es so gemacht würde ist eine andere Frage, aber rein rechtlich wäre es möglich.

Gruß

Detlef
 
@Rabauke175



Rein rechtlich gesehen hast Du deinen Freund zur Verübung einer Straftat aufgefordert.(Fischwilderei)
Weil Er den Fisch, nach deiner Aufforderung,für Dich gedrillt und angelandet hat.
Er hat keinen Fischereischein, zumindest hast Du diesen nicht erwähnt und Er hatte keine Angelkarte.
Darüber warst Du dir aber völlig im Klaren.
Im ungünstigsten Fall könnte man Euch beide eine auf die Backe drücken.
Deinem Freund, wegen Fischwilderei, Du, für die Aufforderung zu einer Straftat (Fischwilderei).

Rein rechtlich gesehen mag das ja so sein,
aber wäre es nicht besonders dem Fisch zu Liebe(der da an der Angel hängt)besser,den Kollegen doch an die Rute zu lassen!
Nehmen wir an er hätte die Rute liegen lassen,den Bügel aufgemacht und den Fisch ziehen lassen.Was meint ihr denn wie lange es gedauert hätte bis der Fisch sich einen Unterstand(Gebüsch,versunkenen Baum,Wasserpflanzen,Steinpackung was auch immer)gesucht und fest gesetzt hätte?!
Wenn es dann nicht mehr möglich gewesen wäre den Fisch zu befreien wäre die Schnur gerissen und der Fisch wäre ggf. an dem Haken(Montage) verendet....
Ich hätte in der Situation auch meinen Kollegen an die Rute gelassen!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Emsangler291

Rein rechtlich gesehen mag das ja so sein,
Genau, darum ging es ja ursprünglich! Nicht um, wie hätte, würde, ich entscheiden, sondern was kann rechtlich passieren!

aber wäre es nicht besonders dem Fisch zu Liebe(der da an der Angel hängt)besser,den Kollegen doch an die Rute zu lassen!
Da stimme ich Dir ja zu, aber nur im Sinne des Fisches.

Die andere Frage die damit aufgeworfen wird ist doch folgende!
Warum darf ein Spinn- oder Fliegenfischer nur eine Rute benutzen?
Er könnte ja nebenbei auch eine Grundrute liegen haben und gleichzeitig links und rechts der Grundrute den Spinnköder oder die Fliege benutzen an einer zweiten Rute!
Wäre aus deiner Aussage heraus, es nicht eigentlich logisch, dem Grund oder Posenfischer, auch nur eine Rute zu erlauben, um ihn nicht in die Lage der Überforderung zu bringen, bei gleichzeitigen Bissen?
Zum Wohle des Fisches?
 
jap, aber wie oft passiert es das genau 2 Fische gleichzeitig beissen?:klatsch
manchmal saß ich wochenenlang da und nichts passierte haette ich auch 10 peitschen reinhauen können:)

Ok danke euch für eure Mühen werd es mir zu herzen nehmen :)
 
@:manni.l
Beim Spinn-bzw. Fliegenfischen muss man allein aus technischen Gründen immer an der Rute sein.Man kann sie garnicht aus der Hand legen wenn man eine dieser beiden Angeleien betreiben möchte.
Oder wirfst du einen Wobbler aus und legst die Rute anschließend hin und wartest einfach ab?

Ich wollte mit meinem Post nur deutlich machen dass ich meinen Kollegen in der genannten Situation auch an die Rute gelassen hätte.Und zwar genau aus diesen Gründen und ich denke die meisten Kontrolleure hätten es verstanden...
 
Moin!
Eine Fliegenrute kann man durchaus - allerdings nur kurz - mal ablegen. Man darf nur nicht die auf dem Wasser treibende Fliege aus den Augen verlieren u. muß ggflls. schnell zugreifen können.
Aber das hat eigentlich wenig mit dem Thema zu tun. Es ging darum, ob man einen Freund, der keinen Angelschein hat, mit angeln lassen darf. Ich gehe davon aus, daß der Freund kein Kind ist. Dann ist es doch völlig selbstverständlich, daß er nicht mit angeln darf. Er darf auch nicht einen Fisch drillen, nur weil sein Freund gerade einen anderen Fisch drillt.
Das bedarf doch eigentlich gar keiner Frage.
Gruß
Eberhard
 
Zurück
Oben