Landesfischereigesetze -  Hamburger Angelschein in Schleswig Holstein

adrianocelentano

Straßenfischer
Moin moin liebe Leude!
Ich habe in Hamburg mein Angelschein gemacht, bin dann aber nach Schleswig Holstein gezogen. Nun zu mein "Problem": muß ich den hamburger Lappen unbedingt gegen einen schleswig-holsteinischen tauschen?
Beim stöbern hier im Forum habe ich nämlich folgendes gefunden:
"Bei einem Zuzug nach Schleswig-Holstein wird ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben und verlängert."
Der Fischereischein ist aber in Hamburg lebenslang gültig, verliert somit niemals seine Gültigkeit, also brauche ich den eigentlich auch niemals umtauschen, oder sehe ich das verkehrt?
Darf ich überhaupt schleswig-holsteinische Angelmarken in den hamburger Angelschein kleben?
 
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