Was für genauere Umstände rechtfertigt denn deiner Meinung nach solch ein Handeln?
Rechtfertigung würde ich es nicht nennen aber ein Grund dafür gibt es immer: keine Fangbegrenzung "von oben" evtl. gegenteilige Handlungsvorschläge?, Unkenntnis der Problematik, Freundenausbruch eines Jungfischers/Anfängers bei Massenfang ... !?
In unserer "besten Aalnacht", vor ca. 11 Jahren konnten wir zu zweit 12 Aale fangen. Wir haben damals auch alle Fische entnommen. Es gab keine Fangbegrenzung, wir hatten Verwendung für jeden einzelnen der Fische und der Aal galt noch nicht als gemein gefährdete Tierart.
In diesem Gewässer fängt man heute ganz sicher keine 12 Aale mehr pro Nacht, weil der Bestand nicht nur in diesem, sondern in allen Gewässern des Vereins nun ganz anders aussieht als damals. Diese Tatsache gibt jedem etwas älteren Angler, der sich dort auskennt ganz klar zu denken. Nicht aber unbedingt jedem Jungangler oder Frischling (der Vater?), der sich über seine vielleicht erste Aalnacht mit Fang riesieg erfreut. (Thema: -Erster Fang-, ist zwar der Karpfen gemeint, wer aber noch nie nen Karpfen gefangen hat, wird i.d.R. auch noch keine 100 Aale aufm Gewissen haben!?)
Weitere Möglichkeiten sind ebenso denkbar, solange wir es nicht wissen sind unserer und auch deiner Fantasie keine Grenzen gesetzt.
Solange die gefangenen Fische "erlaubte" und -sinnvoll verwertete Fische- sind gibt es absolut KEINEN GRUND dem Fänger irgend einen Vorwurf zu machen oder nach einer Rechtfertigung zu fragen.
Aufklärung mit Besserungsansatz hat ja bereits stattgefunden, falls ich nicht falsch liege.
Ach ja: So
oder so
können wir gerne verbleiben