Köderfische -  lebender Krebs erlaubt ?

Ist es nicht eher so, dass die Leute, die sich hier so aufregen, ein schlechtes Gewissen haben, dass sie durch ihr Hobby der Kreatur Fisch Schmerzen zufügen?

Amanita

Das ich nicht die Instanz bin die das entscheiden kann ist mir schon klar.

Ich wollte aber einfach jemanden anrufen, ob es wirklich nötig ist sowas zu tun. Weil Lebende Köder sei es Fisch oder Krebs sicherlich ein bescheidenes Schicksal haben wenn man diese so anbietet.

Btw ich muss mein Gewissen nicht beruhigen, manchmal denkt man (Shit, das arme Vieh) Aber das ist Angeln. Jedoch finde ich ein sachgemäßes Abschlagen oder ein fixes releasen okay. Das ist beides nicht das was der TE hier machen will.

Wie gesagt bringt nix macht eh jeder was er will, also lassen wir diese müßige Diskussion.
 
@Dr. Esox
Wo steht eigentlich, dass Krebse (abgesehen von geschützten Arten) in BaWü nicht als Köder verwendet werden dürfen?
Im Bayrischen Fischereigesetz oder der Ausführungsverordnung finde ich keinen Hinweis darauf.

Amanita

Wo steht denn in meinen Postings dass diese Tiere nicht als Köder verwendet werden dürfen?

Ich habe zitiert wie man die Tiere vor dem Anködern zu behandeln hat, nicht mehr und nicht weniger.


Grüße
 
also Du meinst das ist nicht erlaubt....
obwohl das Tier ja nicht verletzt wird.

Nur zur Info. Es sind keine geschützten Krebsarten. ( Sumpfkrebs )

Griaste,

er meint das nicht nur so sondern das ist wirklich Pflicht !

Das waren bei dir wie auch in BA Wü sogar PFÜRUNGSFRAGEN !


Hier geht es nur um die eventuellen Krankheiten,
weil wehe es kommen diese (eben der Sumpfkrebs ist Überträger dieser Krankheit und der Sumpfkrebs selbst ist gegen die Krankheit Imun unsere Krebse nicht) in Gewässer wo unsere einheimischen Krebse drin sind, rotest du damit den ganzen einheimischen Krebsbestand zu 100% aus, nicht zu 10 zu 20 oder zu 50% sondern wirklich komplett zu 100% !


Du darfst die Krebse egal welche natürlich als Köder benutzen aber nur im abgekochen Zustand, dann is alles im Lot und dir kann keiner an Karren fahren ! :hahaha::angler::angler:
 
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Newbie,

1. verwechselst Du das nicht mit dem Kamberkrebs?
Der Sumpfkrebs ist zwar nicht immun gegen die Krebspest,
aber tritt er auch als Überträger auf?

2. Rein hypothetisch:
Sollte ich in "meinem" Gewässer einen Krebs fangen und ihn als
Köder benutzen wollen, ist es doch völlig wurscht ob abgekocht
oder nicht. Nur, wie bring ich ihn um die Ecke?

Gruß Thomas
 
Forum hin, Forum her,
da kommt einer an, der eine Frage hat (die er sich eigentlich, wenn er eine Prüfung jemals abgelegt hat, selbst beantworten könnte) und wird hier von allen möglichen Leuten fertiggemacht. Wat soll das eigentlich? Dr. Esox hat ihm die einzig richtige Antwort gegeben. Verboten, fertig. Da sind Aussagen wie
völlig daneben. Es ist verboten! Basta. Ob der Krebs nu ein Wirbeltier ist oder nicht. Und wissen müßtest du es spätestens, was in Ba-Wü mit Krebsen erlaubt ist, wenn du Dr. Esox Antwort gelesen hast.

@delhoven Woher kommt denn so eine Unart, lebende Köder zu nehmen? Doch nicht etwa daher, dass unsere Vorfahren Jahrtausende lang so gefischt haben?! :eek: Diese Lumpen!! Hätte das Umdenken nicht schon vor dem Römischen Reich stattfinden können ?! Und, was für einer bin ich jetzt, weißt du das auch? ;) :schmatz

@ Hechtforelle Richtig lesen und verstehen macht Sinn in einem Forum!! Angelprofi 12 ist nicht derjenige, der die Frage stellte, sondern er hat lediglich darauf hingewiesen, dass das Werfen von lebenden Krebsen in heisses Wasser nicht artgerecht ist. Womit er grundsätzlich erst mal Recht hat.*g*
Gruß



Hallo Fuerstenwalder,

In der Tat habe ich hier einen Fehler gemacht. Ich bin davon ausgegangen das der besagte Post vom TE erstellt wurde. Danke für den Hinweis.

@Angelprofi12 u. stoni1982,

Sorry, tut mir Leid, habe nicht aufgepasst.
 
Newbie,

1. verwechselst Du das nicht mit dem Kamberkrebs?
Der Sumpfkrebs ist zwar nicht immun gegen die Krebspest,
aber tritt er auch als Überträger auf?

2. Rein hypothetisch:
Sollte ich in "meinem" Gewässer einen Krebs fangen und ihn als
Köder benutzen wollen, ist es doch völlig wurscht ob abgekocht
oder nicht. Nur, wie bring ich ihn um die Ecke?

Gruß Thomas


1. Hast Recht der Sumpfkrebs ist nicht Überträger der Krebspest (sorry verwechselt...Kamberkrebs/amerikanische Flusskrebs...), aber verdrängt unsere Krebse auch ohne die Krankheit zu übertragen.... aber is ja wieder n anderes Thema.

2. ins kochende Wasser werfen das Sie komplett mit kochendem Wasser bedeckt sind !


Nur muss ich auch gestehen wie Punkt 2. am Wasser gehen soll weiß ich auch nicht.... es hat ja nich jeder ein Wasserkocher dabei, vorallem die Spinnangler nicht die das hauptsächlich betrifft.


Ich habe gemeint das man uns gesagt hat man soll Ihn für die Hälterung bis zum Kochtopf in ein nasses Tuch einwickeln, aber bin mir hier selbst unsicher..... müsst ich unseren Naturschutzbeauftragten fragen der bietet u.a. auch Seminare zur Fischerprüfung an und hat da voll den Durchblick.
 
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nein es ist meiner meinung nach nicht erlaubt,weil der krebs genauso gequält wird wie ein lebender fisch was eigentlich bei made &co auch der fall ist
 
@Conger meinst jetzt bezogen auf die Frage von TE ?


Es ist auf jeden Fall Pflicht den Krebs den man als Hakenköder benutzen will, vorher mit richtig stark kochendem Wasser waidgerecht zu töten, so stehts auch in den ganzen Fischereiprüfungs Heftern, aber leider lässt sich nirgends was dazu finden wie man Ihn vom Wasser zum Kochtopf transportiert.
 
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So leute vielleicht weiß der ein oder andere hierrauf ne antwort:
Zählt der Bachflohkrebs denn nun auch zu derart Krebsen die man abkochen muss bevor man sie an den haken hängt?
Das es einen Artunterschied zwischen Edelkrebs und Bachflohkrebs gibt ist natürlich klar, doch sind beides Gliedertiere und zählen zu der Ordnung der Krebstiere.
Wird hier ein Unterschied nach Größe, Art oder etwa komplexerern Schmerzempfinden gemacht?
Was macht es denn für einen unterschied ob es ein kleiner Bachflohkrebs ist, oder ein Edelkrebs (nicht geschützte Art)?

Ich habe beides nicht vor als Köder zu nehmen, doch würde mich eine Antwort darauf interessieren.

mfg Steffen
 
looool lustige Frage, aber hab auch ne lustige Antwort drauf.... das Kilo Bachflohkrebse kostet in etwa bzw meist sind das Liter so 1,5-2€ wenn se nicht gefriergetrocknet sind, da sind soviele von drin das du se vorher wegschmeissen musst bzw als Anfutter benutzen bevor du die aufgebraucht bekommst wenn.
 
meinst du wirklich das die reine Bestandsdichte darüber entscheiden kann, ob der Köder lebend oder tot angeboten wird?
könnte sein (wäre aber irgendwie seltsam)
ich dachte schon dran das die Edelkrebse evtl ein höher entwickelte Ganglion haben könnten. Aber das weiß ich nicht. Und reine Größe gibt meist über die Entwicklung des zentralen Nervensystems keine wirkliche Auskunft^^
Vielleicht weiß es ja einer.

mfg Steffen
 
Zählt der Bachflohkrebs denn nun auch zu derart Krebsen die man abkochen muss bevor man sie an den haken hängt?
Nein, natürlich nicht. Bachflohkrebse gehören zu den Flohkrebsen, nicht zu den Zehnfüßern.
Das mit dem Abkochen, bzw. 'keimfrei machen' ist übrigens keieswegs überall so.
Ich habe wie schon in einem früheren Beitrag geschrieben, für Bayern und Baden Würtenberg nachgesehen.

In BaWü ist das keimfrei machen (z.B. abkochen) nötig um zehnfüßige Krebse als Köder verwenden zu dürfen. Kannst den Krebs statt ihn zu kochen auch einfrieren, dann ist er auch keimfrei.
Ob und wie du ihn tötest ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, behaupte ich mal.

Begründung: Das Tierschutzgesetz gilt nur für Wirbeltiere, die Tierschlachtverordnung gilt dann, wenn Tiere zum Verzehr geschlachtet werden müssen.

In Bayern darftst du den Krebs auch lebend anhängen. Ob das sinnvoll ist, ist natürlich eine andere Frage. Auf Grund wird er sich unter dem nächsten Stein verstecken, im Freiwasser wird er nicht besonders ausdauernd schwimmen, denke ich.

Die anderen Bundesländer kann jemand, der sich zuständig fühlt, recherchieren.

Amanita
 
Geklärt scheint es noch immer nicht zu sein. Die harte Gangart der ersten Antwort-Poster kann ich immer noch nicht versehen...


Dass man keinen lebenden Fisch als Köder nehmen darf ist klar, ich kann auch verstehen wenn manche Angler komplett auf lebende Tiere als Köder verzichten.

Wenn ich aber Würmer, Maden, etc. als Köder nehme, warum keinen Krebs? Es scheint doch sogar erlaubt zu sein eine Heuschrecke mit Sekundenkleber an den Haken zu kleben...
 
Das kann ich nicht glauben, Beweise ?

Der Hauptgrund für das abkochen ist doch der das ich keine Krebspest einschleppe, das kann ich nicht glauben das gerade Bayern die eh in allem total Streng sind das erlauben !

Newbie,

nochmals ganz langsam und nur für Dich:

Rein hypothetisch:
Sollte ich in "meinem" Gewässer einen Krebs fangen und ihn als Köder benutzen wollen, ist es völlig wurscht ob abgekocht oder nicht.

Weisst, er kommt ja aus dem Gewässer in dem er als Köder dienen soll und hat nur nen kleinen Landgang gemacht. Dadurch wird er nicht ansteckender. Alles klar?

Gruß Thomas
 
Egal wie aber das man in Bayern lebende Krebse lebend als Hakenköder benutzen darf kann ich so nicht glauben.




@Schweyer Danke:respekt..... das hab ich mich auch schon oft gefragt weils in dem Fall eigentlich ja egal wäre... aber ich konnt nirgends was finden.... und solang ich das nirgends per § rauslesen kann würd ichs auch nicht machen....
 
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