Persönlich finde ich es Klasse, wenn man seine Prüfung überall ablegen kann.
Aber da Fischereigesetzgebung Landessache ist, ist vieles „theoretisch“ möglich und in der „Praxis“ erfolgt die Ernüchterung oder Enttäuschung.
Wolfgang bringt das Problem auf den Punkt.
Schaut man sich die Anforderungen zur Prüfung in Hessen und Brandenburg an, stellt man schon Unterschiede fest.
Der Deutlichste!
Hessen:
Dann gibt es diesen Satz in Hessen:
In vielen Bundesländern gibt es ähnliche Probleme.
Deshalb weist z. B. der Märkische Anglerhof auf diesen Umstand hin.
Nicht völlig unbegründet!
Die Möglichkeit einen Vorbereitungslehrgang zu machen, besteht überall in Brandenburg.
Bitte nicht immer zu euphorisch reagieren. Erkundigt Euch in jedem Fall vorher bei Eurer Fischereibehörde.
Erspart häufig hängende Ohren.
Von meiner UFB weiß ich, dass es häufig Probleme gibt, mit abgelegten Prüfungen in Brandenburg und der Anerkennung in anderen Bundesländern.
Informiert Euch vorher, macht es am besten schriftlich. An eine "mündliche Aussage muss sich später niemand" mehr erinnern!
Nur als Tipp.
Aber da Fischereigesetzgebung Landessache ist, ist vieles „theoretisch“ möglich und in der „Praxis“ erfolgt die Ernüchterung oder Enttäuschung.
Wolfgang bringt das Problem auf den Punkt.
Ein Beispiel.Es liegt aber immer an der Behörde, die den Fischereischein ausstellt. Manche machen auch Ausnahmen zugunsten des Antragstellers.
Schaut man sich die Anforderungen zur Prüfung in Hessen und Brandenburg an, stellt man schon Unterschiede fest.
Der Deutlichste!
Hessen:
Brandenburg: Dort gibt es den „Zwang“ des Vorbereitungslehrganges nicht!(4) Die für das Fischereiwesen zuständige Ministerin oder der dafür zuständige Minister erläßt durch Rechtsverordnung eine Prüfungsordnung für die Fischerprüfung, in der die Prüfungsgebiete und Anforderungen bestimmt, die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse festgelegt, Prüfungsgebühren und das Prüfungsverfahren geregelt werden. Die Zulassung zur Fischerprüfung ist von der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang abhängig zu machen.
Dann gibt es diesen Satz in Hessen:
Praktisch sieht es oftmals anders aus. Der fehlende Vorbereitungslehrgang führt zu Problemen bei der Erteilung des Fischereischeines in dem Bundesland mit Wohnsitz.Der hessischen Fischerprüfung stehen staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich.
In vielen Bundesländern gibt es ähnliche Probleme.
Deshalb weist z. B. der Märkische Anglerhof auf diesen Umstand hin.
http://www.maerkischer-anglerhof.de...eitungslehrgaenge-fuer-die-anglerpruefung.phpoder anderer Bundesländer, sowie ausländische Personen mit Wohnsitz in Deutschland, können an den Lehrgängen teilnehmen. Ihren Landesgesetzen entsprechend haben sie den Besuch eines 30-Stunden Vorbereitungslehrganges vor der Angler-/Fischerprüfung nachzuweisen.
Diesen Ausbildungsnachweis erhalten sie
nach der Teilnahme an einem Lehrgang
Nicht völlig unbegründet!
Die Möglichkeit einen Vorbereitungslehrgang zu machen, besteht überall in Brandenburg.
Bitte nicht immer zu euphorisch reagieren. Erkundigt Euch in jedem Fall vorher bei Eurer Fischereibehörde.
Erspart häufig hängende Ohren.
Von meiner UFB weiß ich, dass es häufig Probleme gibt, mit abgelegten Prüfungen in Brandenburg und der Anerkennung in anderen Bundesländern.
Informiert Euch vorher, macht es am besten schriftlich. An eine "mündliche Aussage muss sich später niemand" mehr erinnern!
Nur als Tipp.
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