Fischereischein -  Fischerprüfung in Brandenburg trotz Landesfremder Wohnsitz??

Persönlich finde ich es Klasse, wenn man seine Prüfung überall ablegen kann.

Aber da Fischereigesetzgebung Landessache ist, ist vieles „theoretisch“ möglich und in der „Praxis“ erfolgt die Ernüchterung oder Enttäuschung.
Wolfgang bringt das Problem auf den Punkt.
Es liegt aber immer an der Behörde, die den Fischereischein ausstellt. Manche machen auch Ausnahmen zugunsten des Antragstellers.
Ein Beispiel.
Schaut man sich die Anforderungen zur Prüfung in Hessen und Brandenburg an, stellt man schon Unterschiede fest.
Der Deutlichste!

Hessen:

(4) Die für das Fischereiwesen zuständige Ministerin oder der dafür zuständige Minister erläßt durch Rechtsverordnung eine Prüfungsordnung für die Fischerprüfung, in der die Prüfungsgebiete und Anforderungen bestimmt, die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse festgelegt, Prüfungsgebühren und das Prüfungsverfahren geregelt werden. Die Zulassung zur Fischerprüfung ist von der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang abhängig zu machen.
Brandenburg: Dort gibt es den „Zwang“ des Vorbereitungslehrganges nicht!
Dann gibt es diesen Satz in Hessen:

Der hessischen Fischerprüfung stehen staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich.
Praktisch sieht es oftmals anders aus. Der fehlende Vorbereitungslehrgang führt zu Problemen bei der Erteilung des Fischereischeines in dem Bundesland mit Wohnsitz.
In vielen Bundesländern gibt es ähnliche Probleme.

Deshalb weist z. B. der Märkische Anglerhof auf diesen Umstand hin.

oder anderer Bundesländer, sowie ausländische Personen mit Wohnsitz in Deutschland, können an den Lehrgängen teilnehmen. Ihren Landesgesetzen entsprechend haben sie den Besuch eines 30-Stunden Vorbereitungslehrganges vor der Angler-/Fischerprüfung nachzuweisen.
Diesen Ausbildungsnachweis erhalten sie
nach der Teilnahme an einem Lehrgang
http://www.maerkischer-anglerhof.de...eitungslehrgaenge-fuer-die-anglerpruefung.php

Nicht völlig unbegründet!

Die Möglichkeit einen Vorbereitungslehrgang zu machen, besteht überall in Brandenburg.
Bitte nicht immer zu euphorisch reagieren. Erkundigt Euch in jedem Fall vorher bei Eurer Fischereibehörde.
Erspart häufig hängende Ohren.
Von meiner UFB weiß ich, dass es häufig Probleme gibt, mit abgelegten Prüfungen in Brandenburg und der Anerkennung in anderen Bundesländern.
Informiert Euch vorher, macht es am besten schriftlich. An eine "mündliche Aussage muss sich später niemand" mehr erinnern!


Nur als Tipp.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hast du wohl Recht Manni..mündlich ist gut, aber schriftlich ist alles was zählt.
Wir werden sehen, ich werd mich kundig machen und gegebenfalls wird sie wohl bis nächstes Jahr ausharren müssen..:eek:...und mir ab und an eine Angel entwenden..:shock. Wie soll man aber anders die Menschen begeistern vom Angeln? Vom "nur zusehen" wird das doch nix, oder?
Ich werd berichten...viele Grüße Puenktchen:winke
PS:...seid nicht enttäuscht wenn ich hier nicht viel schreiben kann(Zeit), da ich in einem anderem Forum sehr aktiv bin...:ja:
 
hallo an alle
ich habe heute meine prüfung bestanden habe sie in potsdam abgelegt mit dem hauptwohnsitz in berlin mir haben die damen gesagt das es kein problem gibt den fischereischein in berlin zu bekommen einfach mit dem zeugnis hin

viele grüße an alle
 
hallo an alle
ich habe heute meine prüfung bestanden habe sie in potsdam abgelegt mit dem hauptwohnsitz in berlin mir haben die damen gesagt das es kein problem gibt den fischereischein in berlin zu bekommen einfach mit dem zeugnis hin

viele grüße an alle


bei mir wa es genau andersrum ich habe als brandenburger die prüfung in berlin gemacht und es gam auch keine probleme

glückwunsch zum bestehen der prüfung:respekt
 
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