Fischereischein -  Fischereischeinprüfung Bürokratieabbau in Brandenburg

Wie angekündigt habe ich heute die rechtlichen Dinge zum Fischereischein in Brandenburg abgeklärt.
Hier im Thema gab es ja einige Unsicherheiten, auch von meiner Seite.
Man lernt eben nie aus.
Ich brösel es etwas auf.

1) Jeder, der seinen Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes hat (BRD), kann im Bundesland Brandenburg seine Fischereischeinprüfung ablegen.

2) Erkennt das Bundesland, in dem man seinen Hauptwohnsitz hat, die abgelegte Fischereischeinprüfung (Prüfungszeugnis) aus dem Bundesland Brandenburg an, kann man damit den Fischereischein in seinem Bundesland beantragen und erhält diesen.
In jedem Bundesland wird aber das Prüfungszeugnis aus Brandenburg nicht anerkannt.
Darüber sollte man sich im Vorfeld erkundigen.

3) Es ist außerdem möglich, auch wenn der Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland liegt, in Brandenburg die Fischereischeinprüfung abzulegen und den brandenburgischen Fischereischein zu erhalten.
Zur Erklärung. Z . B. Der Hauptwohnsitz ist in München (Bayern). Ich lege im Urlaub usw. die Fischereischeinprüfung für das Land Brandenburg im Land Brandenburg ab, dann kann ich mir auch in diesem Bundesland (Brandenburg) den hiesigen Fischereischein ausstellen lassen.
Also den gesetzlichen des Landes Brandenburg. Damit ohne Einschränkung Fried-, wie Raubfische im Land Brandenburg beangeln. Nach Erwerb einer Angelkarte und Ableistung der Fischereiabgabe.

Jetzt gibt es aber eine elementar wichtige Einschränkung.

Mit diesem gültigen Fischereischein des Landes Brandenburg kann ich aber nur in den Grenzen des Landes Brandenburg angeln! Immer darauf bezogen, dass der Hauptwohnsitz, z. B. München ist.
Ich kann also mit Hauptwohnsitz München, Brandenburger Fischereischein, nicht in Berlin, M-V, Hessen, NRW usw. dem Angeln nachgehen.
Lediglich in Brandenburg.

Also @dida, kann mit seinem Brandenburger Fischereischein auch nur im Land Brandenburg angeln gehen, da Hauptwohnsitz Berlin.
In anderen Bundesländern geht es nur, wenn sein Prüfungszeugnis aus Brandenburg, bei dem Fischereiamt seines Hauptwohnsitzes anerkannt wird. Dann bekommt Er aber auch den Fischereischein seines Bundeslandes.
Ich hoffe, es einigermaßen verständlich rüber gebracht zu haben.
Wenn nicht, einfach nachfragen.
 
Fehlt jetzt nur noch die Auflistung der Bundesländer die die Brandenburger
Lalaprüfung zur Erteilung des Fischereischeines anerkennen.
 
Hallo Armin

Fehlt jetzt nur noch die Auflistung der Bundesländer die die BrandenburgerLalaprüfung zur Erteilung des Fischereischeines anerkennen.

Ist doch Quatsch, Deine Aussage. Sorry.

Was heißt Lala Prüfung?:confused:

Willst Du allen Ernstes erklären, das der Vorbereitungslehrgang, der von einigen Bundesländern gefordert wird, für eine bessere Schulung, Vorbereitung, Qualifizierung von Fischereischeinprüflingen sorgt!
Das bezweifle ich absolut.
Dort wird lediglich theoretisches Wissen, was jeder gewillte Anglerneuling, bei Interesse, auch so lernt, vorgeeimert.
Vielleicht auch praktisch ne poplige Montage einer Rute erklärt und gezeigt.
Was lernt Er sonst, konstruktiv, was ein anderer Anglerneuling in Brandenburg, nicht lernt oder selbst lernen kann!
Augenwischerei ist das! Nicht mehr.
Wie ja schon andere hier äußersten, eigentlich dreht es sich nur darum. „Wir müssen etwas machen, teuer bezahlen, was Ihr nicht braucht“!

Darum dreht es sich doch. Oder will mir einer ernsthaft erklären, Brandenburger Angler sind nicht ausreichend qualifiziert, oder schlechter geschult vor dem Einstieg ins Angeln oder nach Ihrer Prüfung!
Die nötige Sachkenntnis, Gesetzeskunde muss hier auch jeder bringen. Und der Vorbereitungslehrgang in vielen Ländern soll nur die „Kohle“ in den Taschen der Länder sichern.
Meine Meinung!
Darum dreht es sich doch hauptsächlich. Abgaben, Kursgebühren, Preise für Prüfungen!
Und die möchte jedes Land nach Möglichkeit für sich behalten.
Eine bessere oder nachhaltig logisch durchdringende Qualifizierung ist doch in den Vorbereitungslehrgängen der anderen Länder auch nicht gegeben.
Verkaufen will es natürlich jedes Bundesland und auch der Angler, der zähneknirschend unter diesen Bedingungen seinen Schein erwerben musste.
Aber besser qualifiziert ist Er mit Sicherheit nicht.
 
Ja, das will ich.
Natürlich sorgt der Lehrgang für eine bessere Qualifizierung.
Gerätekunde, Wurfstunden.
Das kann man nicht am PC machen.
Gehört aber dazu.
Und bei uns in Niedersachsen auch die Wurftechniken in der Prüfung.
Diese Dinge lernt man bei sachkundiger Anleitung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Armin



Ist doch Quatsch, Deine Aussage. Sorry.

Was heißt Lala Prüfung?:confused:

Willst Du allen Ernstes erklären, das der Vorbereitungslehrgang, der von einigen Bundesländern gefordert wird, für eine bessere Schulung, Vorbereitung, Qualifizierung von Fischereischeinprüflingen sorgt!
Das bezweifle ich absolut.
Dort wird lediglich theoretisches Wissen, was jeder gewillte Anglerneuling, bei Interesse, auch so lernt, vorgeeimert.

Hallo manni,

bei deiner Quatsch Aussage bin ich voll dabei, ein Schein, egal welcher qualifiziert sicher nur sehr begrenzt. Wer wahres Interesse an den Tag legt, der macht aus Eigeninteresse weiter und informiert sich.

Aus meiner Erfahrung raus, wollen das aber viele nicht, sondern die wollen Fische fangen, das ist ihr Ziel. Und wenn ich von diesen einen gewissen Prozentsatz durch eine Prüfung mit ( ich glaub 30 Stunden und 900 multiple choice Fragen in BW) auf wenigstens ein paar Punkte sensibiliseren kann, ist das auch nicht so verkehrt. (Wie gesagt, ein interessierter und motivierter Angler ist mir ohne Schein lieber, wie einer, der nur die Fragen auswendig lernt, ganz klar) Ich habe ältere Mitglieder im Verein, ( die haben Bestandsschutz und mussten nie ne Prüfung machen) die fragen mich, wie man ne Rotfeder von nem Rotauge unterscheidet, weil ich die Rotfeder in einem Gewässer gezielt schützen möchte. Hier sehe ich schon ne Chance, für die Prüfung, dass was haften bleibt.

Für mich ist also sicher kein Angler weniger qualifiziert, der sich dafür interessiert, ohne dass er einen "Pappendeckel" dafür hat, als einer, der sich nur in die Schulung reinsetzt, aber einige "Pappenheimer" wird man dadurch sicher erwischen, die auf unser aller Image schlagen.
 
Hallo Armin,

die Vereinfachungen im Land Brandenburg bezüglich der Friedfischangelei ohne Fischereischein und der Regelungen rund um die Fischereischeinprüfungen sind auf ausdrücklichen Wunsch des hiesigen Landesanglerverbandes umgesetzt worden. Das Angeln soll in Brandenburg keine elitäre Freizeitbeschäftigung sein.

Was man draußen am Gewässer als Fischereiaufseher so erlebt, zeigt eine Sache ganz deutlich: Sowohl die Brandenburger, als auch die Angler aus anderen Bundesländern kennen die relevanten Regelungen und Vorschriften eigentlich sehr genau ... aber auch daran halten ... ?! Das Problem liegt ganz sicher nicht bei den Prüfungsfragen! :trost

Viele Grüße

Lars
 
Hallo Armin
Nur eine Frage. Bin mir in dem Fall nicht sicher.
Gibt es überhaupt eine generelle Fischereischeinpflicht in Niedersachsen?
Wenn ja, wie lange?

Hallo thorsten


Sicher kann man einiges ausfiltern.
Aber die Begründung, nur mit Schulung und anschließender Prüfung, ist eine Prüfung legitim und bringt mehr, ist meiner Meinung nach billig und falsch.
Spricht dem Angel Interessierten jegliche Eigenleistung ab.
Deiner Aussage nach müsste die Quote der uninteressierten Angler, die nur den Fokus auf Fisch haben, aber an Sachverständnis nicht, und damit durch die Prüfung schlüpfen, im Land Brandenburg höher sein!
Schlecht, ganz schlechte Logik.
Ob 100, 200, 1000 Fragen, ich schieße mich da immer ein.
Und bestehe!
Aber klar, der Vorbereitungslehrgang siebt deutlich aus.
Da muss ich ernsthaft Lachen.

P.S. Ich sehe es eher so. Wer an bestimmten Fragen nicht interessiert ist, wird zwar gezwungen, diese kurzzeitig aufzunehmen, aber schnell wieder vergessen, weil null Interesse vorlag.
Nachhaltig bleibt dann nichts kleben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das bleibt ganz Dir überlassen Manni.
Nur manch einem fällt das Lernen eben nicht so leicht.
Und es geht ja auch gar nicht mal darum in einem Lehrgang alles einfach
auswendig zu lernen sondern es auch zu begreifen und zu verinnerlichen.
Und viele kommen zu Anfang bicht klar mit der Gerätezusammenstellung
und mit den Wurftechniken.
Für mich stellt sich noch nicht mal so die Frage was der Lehrgang kostet,
sondern ob man sich nur drücken will ein wenig Freizeit für sein Hobby zu opfern.
Wer dazu nicht bereit ist hat eigentlich auch am Wasser nix zu suchen.
Die paar Kröten kann doch wohl ein jeder aufbringen.
Aber jeder hat seine Meinung zum Thema.
Sportfischerprüfung, Führerscheinprüfung, Jagdscheinprüfung etc.
bald alles ohne Lehrgang möglich?
Na egal
In Niedersachsen ist Fischereischeinpflicht.
Auch zum stippen notwendig.
Hier wirst Du ohne nirgendwo eine Angelerlaubnis bekommen.
Und auch die Teilnahme am Lehrgang ist verbindlich vorgeschrieben.
Bleibt auch so hier danke ich mal.
VDSF Gebiet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hsllo,

die Prüfung ist nicht in der Lage, den notwenidigen Charakter zu formen, der sich aus Erkenntnsfähigkeit freiwillig fischwaidgerecht verhält.

Mindestmaße und Schonzeiten und sonstige für die Praxis releante Punkte kann man auf der Erlubniskarte oder aber einem Merkblatt ausgeben.
Fischkunde geht am besten in der Praxis, mit entsprechend kundiger Lehrmeister.
Gleihes gilt für die Angelpraxis generell.

Ein grundsätzliches Gegenargument gegen die Prüfungs und Lehrgangspflicht ist doch, dass die diversesten Auswüchse beim Angeln in der Masse von geprüften Agnlern an den Tag gelegt werden.

Es muss zumindest die Qualität der Prüfung und des Lehrgangs verbessert werden, praxisgerechter nicht nur trockenes Gelaber von dem auch noch einiges falsch ist.
 
Hsllo,

die Prüfung ist nicht in der Lage, den notwenidigen Charakter zu formen, der sich aus Erkenntnsfähigkeit freiwillig fischwaidgerecht verhält.

Mindestmaße und Schonzeiten und sonstige für die Praxis releante Punkte kann man auf der Erlubniskarte oder aber einem Merkblatt ausgeben.
Fischkunde geht am besten in der Praxis, mit entsprechend kundiger Lehrmeister.
Gleihes gilt für die Angelpraxis generell.

Ein grundsätzliches Gegenargument gegen die Prüfungs und Lehrgangspflicht ist doch, dass die diversesten Auswüchse beim Angeln in der Masse von geprüften Agnlern an den Tag gelegt werden.

Es muss zumindest die Qualität der Prüfung und des Lehrgangs verbessert werden, praxisgerechter nicht nur trockenes Gelaber von dem auch noch einiges falsch ist.

Die Lehrgangsinhalte sollten wirklich auf ein zeitgerechtes Niveau gebracht werden.
Vor allen Dingen in der Gerätekunde und Gewässerkunde.
Der Bereich Gesetze und Vorschriften aktualisiert sich ja je nach Neuem
von selbst.
Mehr Praxis im Lehrgangsaufbau.
Gruss Armin
 
mal hand auf`s herz:
wer keine angel bedienen kann, fängt auch keinen fisch.
niemand wird daran gehindert einen vorbereitungskurs zu besuchen.die werden auch in brandenburg angeboten.
die werfen einem den schein nicht hinterher, man muss schon lernen!
und wie ein prüfer hier mal kund tat, bereitet er seine schützlinge im kurs auf die prüfung vor mit den dingen die ihm wichtig erscheinen (finde ich sehr gut).
man kann aber nicht behaupten, dass derjenige welcher sich selbst durch 1000 fragen kämpft, weniger weiss oder weniger zeit investiert hat, oder?
in bb kann jeder selbst entscheiden wie er an sein wissen kommt.es ist schliesslich ein hobby und keine behördenfinanzierung.
petri heil, dida
 
Hallo,

seit vielen Jahren nehme ich in Zusammenarbeit mit der unteren Fischereibehörde für das Land Brandenburg und im speziellen für den EE-Kreis die Anglerprüfungen ab. Seit 2 Jahren darf ich es allein mit weiteren ca. 70 Kollegen in Brandenburg. Einige untere Fischereibehörden bieten darauf hin keine eigenen Prüfungen mehr an, da der Trend eher rückläufig ist, was die Anzahl der Prüfungsteilnehmer angeht.

Ein Bürokratieabbau ist somit erreicht, weil jeder sich seinen Wunschtermin und -ort aussuchen kann. Die Preise sind in Brandenburg mit 25 € für die Prüfung sehr günstig. Das lockte auch viele Sachsen und Berliner an, die hier ohne Lehrgangspflicht Ihre Prüfung ablegten. Jetzt ist in Sachsen die Lehrgangspflicht auch etwas gelockert und zu meiner letzten Prüfung vor 3 Wochen kam kein Sachse mehr.

Ich finde die Anforderungen bei der Brandenburger Prüfung zu gering, muss mich aber an die Vorgaben halten. Das Land Brandenburg möchte die Hürden zur Ausübung des Angelsportes möglichst niedrig halten. Ebenso sehe ich es als unklug an das Friedfischangeln in BdB ohne Fischereischein und demzufolge ohne nachgewiesene Sachkenntis zu gestatten. Da treffe ich Leute am Wasser die 5 Ruten drinn haben und an 3 waren Blinker montiert die irgendwo draußen im Wasser auf dem Grund lagen. "Der Angelgerätehändler meinte das sei ein Super Köder". Richtige Angler dürfen an dieser Stelle lachen, andere auch nachdenklich werden wieso die Gesetzgebung in Brandenburg so ist wie sie jetzt ist!

Allseits Petri Heil aus der verregneten Lausitz

Wolfgang
 
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