Wiedereinsteiger -  Fischereischein ohne Prüfung??

petri28

Petrijünger
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen? Aus habe aus Zeitgründen Probleme an den Vorbereitungslehrgängen teilzunehmen; jetzt bin ich auf folgendes gestossen:

Fischereigesetz für das Land Hessen
(Hessisches Fischereigesetz - HFischG)
vom 19. Dezember 1990

§ 28

Fischerprüfung

(1) Ein Fischereischein kann unbeschadet des § 26 erstmals erteilt werden, wenn der Antragsteller das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat und nachweist, dass er eine Fischerprüfung bestanden hat. In der Prüfung hat er ausreichende Kenntnisse über die Arten der Fische, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der hessischen Fischerprüfung stehen staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich

(2) Von der Ablegung der Fischerprüfung sind befreit:
Jugendliche für die Erteilung eines Jugendfischereischeines,
beruflich ausgebildete Fischer mit entsprechender Abschluß- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
Personen, die bei der für den Staats- Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung eine Prüfung in Fischereikunde mit Erfolg abgelegt haben,
oder Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes einen noch gültigen Inland-Fischereischein besitzen oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Inkrafttreten des Gesetzes besessen haben
war von 1975 bis 1995 im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines. (Hessen)
gilt diese Regelung dann auch für mich? Danke schon mal im vorraus für Eure Antworten.
 
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Hallo

EInfach nachfragen, solange du den Fischereischein von damals noch nachweisen kannst, sollte es kein Problem geben. Wenn nicht wirds knifflig, dann musst du das Glück haben das die Austellende Behörde ihre UNterlagen gut gepflegt hat und noch in deren Besitz ist. Wäre dann nur eine Neuausstellung.


Gruss
Olli
 
Ein Fischereischein, ist bzw. muss vom theoretischem Aspekt gesehen, ein amtliches Dokument sein- was wiederrum bedeutet, dass es die zuständige Behörde in ihrem Archiv für MINDESTENS 25-30 Jahre aufbewahren muss. ABER bei uns in Meck/Pomm. wurde dieses Jahr ein Gesetz verabschiedet, dass besagt, dass jedermann für seinen erworbenen Fischereischein selbst verantwortlich ist- und im Falle des Verlustes, der Inhaber dafür Sorge trägt. Sprich wenn ich meinen Fischereischein verliere, stellt mir die behörde kein zweites Exemplar aus und ich muss die Prüfung erneut ablegen!!! Hilft nur eins- original kopieren und gut aufbewahren.
 
ich hab auch die pryfung gemacht und bin nur ein mal bei so nem kurs gewesen. das setzt aber a.fleißiges lernen und b. gewisse grundkenntnisse beim angeln voraus.
gruß!
 
Musstest du für die Jahresangelberechtigung eine Prüfung ablegen? PETRI 28 ???
Denn falls nicht, hast du schlechte Karten. Ich weiß ja nicht wie umfangreich die Prüfungen in Hessen sind - aber ich habe für meine Prüfung autodidaktisch gelernt und somit ne menge Zeit und Geld gespart!!!
 
1990 wurde das Gesetz gemacht von 75 bis 95 hattest du den Schein in deinem Gesetzestext steht 5 Jahre vor Inkrafttreten das müßte doch passen oder lese ich das falsch?
VG Mario
 
Es steht doch da Eindeutig !
Den Gesetzestext würde ich ausdrucken und mit zum Amt nehmen falls der Beamte Ärger macht.
Gegen geltendes Recht kann er ja nicht verstoßen.


Gruß Mario
 
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