Gesetze -  Sinnlose Vorschriften an Vereinsgewässern ?!

Hi Thorsten, ein guter Beitrag! Eines aber verstehe ich nach wie vor nicht: Du schreibst, daß die Rechtfertigung fürs Angeln heute eine andere ist, als früher.
Warum muß ein Angler sich denn überhaupt rechtfertigen, weil er angelt? Muß sich jemand rechtfertigen, weil er Fußball spielt (wobei ja auch schon mal öfter Knochen kaputt gehen), weil er reitet, wobei sein Pferd ihn ja tragen muß oder weil er Rallye oder gar Rennen fährt u. dabei völlig unnötig weit mehr Abgase produziert, als bei der normalen Verkehrsteilnahme? Man könnte noch weit mehr Beispiele aufführen von Hobbys, die nach Meinung gewisser Leute in irgendeiner Form angreifbar sind. Keiner muß sich für sein Hobby rechtfertigen. Warum also muß es der Angler?? Weil sich ein paar extrem denkende Tierschutzverbände auf ihn eingeschossen haben? Warum speziell auf den Angler? Weil er im Vergleich mit anderen Sportarten, wenn überhaupt, dann nur eine kleine Lobby hat u. damit am leichtesten angreifbar ist. Tut mir leid, aber das sehe ich nicht ein u. da spiele ich auch nicht mit.
Ich habe nicht vor, mich vor irgendjemand zu rechtfertigen, weil ich angle.
Gruß
Eberhard
 
Auch hier muss ich Eberhard zu 100 % recht geben!

Das kann ja wohl nu wirklich nicht sein dass sich Angler ständig und überhaupt rechtfertigen müssen.
Ich verweise hier mal auf meine Signatur:hahaha:
Rechtfertigen müssen sich die, die andere bevormunden wollen und irgendwas vorschreiben wollen.
Wie Glaubwürdig dann z.B. die NABU-Tusnelta ist, die letzte Woche in irgend nem c - Klasse Fernsehsender was über Tierschutz rumpranzt, aber nen Zentner Schminke an ihren Nüschel geschmiert hat - und genau dafür vorher sicher unzählige Tiere bei den Verträglichkeitsversuchen dieser Pampe draufgegangen sind - und genau solche Vögel dann irgendwas von Rechtfertigung fürs Angeln rumkrähen - da kommt mir die Galle hoch.
DAS sind die Leute, die sich für ihren Blödsinn rechtfertigen müssten...*grunz*
Grüsse
Dietmar
 
Du schreibst, daß die Rechtfertigung fürs Angeln heute eine andere ist, als früher.

Hi Eberhard,

tatsächlich habe ich genau das Gegenteil geschrieben: Ich muß heute noch "die üblichen historischen Begründungen für den Fischfang" heranziehen, wenn ich mein Handeln legitimieren will.
Falls du folgenden Satz meinst "ich kann mein Tun heute nicht mehr mit der gleichen Begründung rechtfertigen (oder legalisieren) wie vor 50 Jahren. ", dann soll das nichts anderes bedeuten, als dass die Wertigkeit des Arguments "Angeln als Nahrungsbeschaffung" deutlich abgenommen hat. Das hängt damit zusammen, dass die Verfügbarkeit von Fisch als Lebensmittel heute eine ganz andere ist, als vor vielen Jahren wo es bspw. noch keine "Nordsee"-Filialen in jeder Kleinstadt gab. Andere "Werte" des Angelns sind in den Vordergrund gerückt wie z.B. Erholung, Entspannung, Abschalten...usw. usw.
Wenn also die Summe aller "Werte" die einem das Angeln bietet, das Angeln selbst zu einem Wert macht, brauche ich für mein Tun keine Begründung mehr.

Warum muß ein Angler sich denn überhaupt rechtfertigen, weil er angelt?

Weil er durch sein Handeln andere Lebensformen beeinträchtigt.

Warum also muß es der Angler?? Weil sich ein paar extrem denkende Tierschutzverbände auf ihn eingeschossen haben? Warum speziell auf den Angler?

Ich nehme das mal als Frage...
Sicher hat das nichts mit "extrem denkende(n) Tierschutzverbände(n)" zu tun. Auch jemand, der kein extremer Tierschützer ist, wird (zu Recht!) fragen, warum du nur zu deinem Vergnügen angelst. Theoretisch könnte man z.B. den Vegetarier fragen, ob er sich darüber bewußt ist, dass für seinen Sojafraß riesige Bereiche des Tropenwalds abgeholzt werden und natürlich auch damit Beeinträchtigungen von Lebensformen einhergehen.
Nur bringt es natürlich nichts sein eigenes Verhalten durch das Fehlverhalten anderer zu rechtfertigen.

Ich habe nicht vor, mich vor irgendjemand zu rechtfertigen, weil ich angle.

Ich auch nicht - aber der Gesetzgeber verlangt genau das. Die Rechtfertigung liegt (ausschließlich!) in der Aneignung des Fisches als Nahrungsmittel. Andere Triebfedern werden nicht berücksichtigt, weil sie in der Abwägung Motiv/"Tierleiden" unter den Tisch fallen.
Nur zum Spaß mal folgender Gedanke: Amerikanische Wissenschaftler stellen fest, dass ein Angler im Verlauf seines Lebens statistisch gesehen deutlich weniger oft krank ist als ein Nichtangler. Der Dachverband der Deutschen Krankenkassen errechnet daraus ein Einsparpotential von jährlich 50 Milliarden Euro. Jetzt versuch dir mal vorzustellen, wie sich das auf die Abwägung Motiv/"Tierleiden" auswirken würde...

Gruß Thorsten
 
Rechtfertigen für das Angeln an sich, braucht sich kein Angler, weil ihm dieses Recht zuerkannt wird.

Weil er durch sein Handeln andere Lebensformen beeinträchtigt.
Ich vermute einmal dieser Satz bezieht unnötige, sinnlose Leiden mit ein.
Nun nicht gleich aufschreien wegen dieser Aussage.
Unnötig ist u.a., z. B. dieses.

http://www.augsburger-allgemeine.de..._arid,2221666_regid,2_puid,2_pageid,4495.html

Nur ein Fall von vielen.
Rechtfertigen müssen sich Angler auch dann, wenn durch die Ausübung beim Angeln, Schäden an Gewässern, der Umwelt und eben anderen Lebensformen bewusst in Kauf genommen werden oder andere Lebensformen ihren Lebensraum verlieren. Irrsinniger Besatz z. B. soll ja nicht selten vorkommen.
Rechtfertigen müssen sich Angler auch dann, wenn alle anderen Nutzungsinteressen beiseitegeschoben werden, das Angeln nur im Vordergrund steht.
Wenn mit dem „anvertrauten“ unsachgemäß umgegangen wird.
Angeln beinhaltet eben nicht nur den Fang eines Fisches, auch wenn es so erscheinen mag.
Viele Angler sind sich dessen bewusst und „ verhalten „ sich entsprechend.
Aber der größere Teil eher nicht.
Das beginnt beim einzelnen Angler und endet bei Vereinen usw.
 
Moin!
Einen solch riesigen Waller heimlich wieder frei zu lassen in ein Gewässer, wo er großen Schaden anrichtet und das nur, um ein extremes Tierschutzdenken durchzusetzen u. nebenbei den Angler zu ärgern, zeugt von massiver Unkenntnis. Wie die Zeitung ganz richtig schreibt, ist dieser Fisch ein großer Räuber, welcher in dieser Größe die ganze Gewässerhege eines Vereines zerstören oder zumindest erheblich stören kann. Aber so etwas hat Tierschützer ja noch nie gestört. Und fundierte Kenntnisse über die Ökologie eines Gewässers haben sie entweder nicht oder es interessiert sie nicht, weil alles was die Angler irgendwie schädigt, ihnen willkommen ist. Selbst dann, wenn das, was sie tun, ihrem Herumposaunen von Tierschutz völlig wiederspricht. Aber auf Logik wurde dort ja noch nie Wert gelegt. Allein die Behauptung, der Waller habe unnötige Schmerzen erlitten durch das Anbinden, zeugt von Unkenntnis. Bei einem Hecht, einer großen Barbe oder einem Karpfen würde ich das vielleicht noch bejahen, aber nicht bei einem Wels. Wenn dieser einmal aufgegeben hat, ist er ruhig wie ein Lamm. Wo sollen also besondere Schmerzen her kommen? Das Anbinden ist sicher nicht jedermanns Sache, aber es gibt sogar extrea dafür hergestellte Seile, die dazu gedacht sind, mögl. Schmerzenb zu vermeiden.
Aber es war mal wieder ein schöner Grund, einen Angler anzuzeigen u. mit dem Gesetz in Konflikt zu bringen.
Gruß
Eberhard
 
Hallo Eberhard

Ich muss zugeben ziemlich entsetzt deinen Beitrag zur Kenntnis genommen zu haben.
Verstanden hast Du meinen vorherigen Beitrag nicht.

Es ging darum, das Du gefragt hast, warum das Angeln, damit Angler sich überhaupt rechtfertigen müssen.
Wenn ich lese, dass Du das Anleinen von gefangenen Wallern legitim findest, bin ich in keiner Weise erstaunt das sich Angler rechtfertigen müssen.

Gebe mir nur „ eine „ logische Erklärung, die das Anleinen von Fischen, in dem Fall der Waller rechtfertigt.
Erschwerend kommt noch hinzu, das Du selbst, die Entnahme dieses Wallers befürwortest.
Wozu musste dieser (Waller), der eh das Zeitliche segnen soll, muss nach deiner Begründung, noch angeleint werden?

Die Jungs dort sind spezialisiert auf Waller.
Wissen deshalb auch im Vorfeld, was zu tun ist, wenn ein Waller gefangen und dem Gewässer entnommen werden soll.

Was rechtfertigt das Anleinen?
Selbst im ach so anglerfreundlichen Holland wird das Anleinen knallhart bestraft.
Warum eigentlich, wenn es doch „so“ harmlos ist?

Es geht auch in keiner Weise um das „Schädigen“ von Anglern.
Völliger Blödsinn. Bei einer Kontrolle würde ich so einen Vorfall aber ganz fix melden.
Weil es völlig unnötig und daneben ist.

Sicher haben viele Naturschützer oftmals auch wenig Erfahrung von der Ökologie eines Gewässers.
Aber Angler mit Sicherheit auch. Und das nicht selten.

Und bevor Du jetzt wieder alles als Aktionismus der Naturschutzverbände oder dieser PETA( die ich ebenfalls eher fragwürdig empfinde) Gruppierung als Rachefeldzug gegen Angler zuschusterst, jeden in diese Ecke schiebst, wenn Er auch kritisch das Lager der Angler betrachtet, eines.

Ich bin Angler mit Leib und Seele, deshalb auch Naturschützer.

Aber solche Handlungen befürworte ich nicht sondern würde im Falle sofort handeln.
Da kannst Du dir sicher sein.

Und genau so ein Mist, macht uns Angler angreifbar. Und das ist nur ein kleiner Punkt auf der langen Liste.

Wenn aber wir Angler, nicht einmal in unseren eigenen Reihen, kritisch unser Handeln hinterfragen können, an den Problemen, die ohne Zweifel bestehen, arbeiten, versuchen diese abzustellen und das glaubhaft nach außen, werden wir immer in der Rechtfertigungsposition sein und bleiben.

Und daran hapert es leider viel zu oft.
 
Hi,

bevor wir uns jetzt wiedermal in eine Richtung verlaufen, die mit der ursprünglichen Frage des TE nicht mehr viel zu tun hat, eine Bitte:
einfach mal die im Raum stehende Frage:

"kann man einem Menschen mit einer Lebensmittelallergie das Angeln verbieten?"

beantworten.

Gruß Thorsten
 
...warum sollte man denn einem Angler mit Lebensmittelallergie das angeln verbieten?
Weil sie keinen Fisch entnehmen?
Das wäre für alle C&R Fans der Tod, weil es auch für C&R das Ende bedeuten würde.....

Weil weiter vorne die Frage kam, ob man das angeln einstellen würde, wenn nach kurzer Zeit das erlaubte Maß gefangen würde; ja, ist mir dieses Jahr passiert....da wurden Forellen in den Vereinssee eingesetzt, ich wollte eigentlich auf Schleien angeln, aber nach 30min hatte ich die erlaubten 3 Forellen gefangen, und die bissen einfach auf alles was im Wasser war...sinnlos da weiter zu angeln.
 
Darum ging es bei dem Beispiel aber nicht...lies mal die vorherigen Posts,dann weißt du was ich damit meinte.Wenn es eine Fangbegrenzung gibt ist die Sache ja klar.
 
Hi,
eine Bitte:
einfach mal die im Raum stehende Frage:

"kann man einem Menschen mit einer Lebensmittelallergie das Angeln verbieten?"

Hallo Thorsten,

nur einer hat sich bisher geäußert, die Schwierigkeit beim beantworten liegt im Aspekt der Frage an sich, mit einigen Fallstricks.

1. nüchtern betrachtet gesetzlich gesehen ja.
2. Moralisch,emotional gesehen nein, (bei nein unweigerlich anzuschließenden Frage :Hobby verwehren? Ausgrenzung? Gesetze ?)

Wenn ich meinen anglerischen Werdegang reflektiere, werde ich mir bewusst , viele Katzenwelse bis vor 20 Jahren beim Elbangeln ins Element zurückgesetzt habe, obwohl ich wusste, das generell alle Fische auf Tauwurm bissen, aber die Zwergwelse zuerst.
War eine Plage, aber kann die Tierart was dafür ? (Man wird reifer)
Abgesehen davon hab ich genenerell auf den Verzehr von Elbfischen verzichtet, aber schon Raubfischpokale mit Elbfischen gewonnen.

Und hier kommt die Moral voll ins Spiel. welcher eingefleichter Raubfischangler mit lebenden Köderfisch hat sich nicht alles an den Kopf gegriffen und geschimpft, als das Verbot kam.

Heute ist alles gesetzlich oder/und per Verordnung geregelt, ich kann damit
gut leben.
Schwarz-weiß Denken halte ich für zu Knallhart. Wird aber von mir respektiert.

Aber eine Frage an den Themenersteller interessiert mich:
Hechtverzehr ja, Barsch auch, warum gesundheitliche Probleme bei Weißfischen? Welcher Stoff kann das sein ? Eiweiß doch wohl nicht.

Wenn zu persönlich, habe ich mit der Nichtbeantwortung kein Problem.
 
ich muss mich doch nochmal zu wort melden ....

kann man einem allergiker das angeln verbieten ?ß GESETZLICH JA ?! das gesetz möchte ich bitte sehen in dem klipp und klar geschrieben steht das wenn ich auf einen stoff bzw eine chemische substanz IN DEM FLEISCH DES TIERES allergisch reagiere bzw ich diesen nicht vertrag - ich das hobby des angelns nicht ausüben darf .. sorry wir sind in deutschland und wir haben ja schon teils dummdreiste und fragwürdige gesetze aber DAS würde dem fass den boden ausschlagen

es ist nicht der fisch als solches sondern ein spezielles eiweis der bei diesen bzw einigen eben enthalten ist

ich habe bis dato X-fach scratchtests über mich ergehen lassen müssen ( danach sieht man aus als ob man im sadomasostudio war oder ein EMO ist ) bis ich in etwa eine liste zusammen hatte was ich denn darf oder was nicht - es sind ja nicht nur die weissfische sondern fast jeder im salzwasser vorkommender fisch ausser hering und thunfisch ( wobei beim Thun seit der letzten pizza zweiffel aufkamen denn danach hatte ich arge problemchen )
scampies, hummer und muscheln zb sind gar kein problem

es kann auch sein das die allergie schwächer geworden ist, ich am ende sogar den ein oder anderen fisch wieder essen KÖNNTE - allerdings ist mir mein leben als einsatz um das herauszufinden einfach zu hoch - und ich mag ich nicht schon wieder 300 mal kratzen lassen
 
Zuletzt bearbeitet:
aber aber ... da gibt es doch nichts zu entschuldigen

ein jeder darf sich sicher sein das es mir durchaus bewusst ist das ich alles erdenkliche NACH dem haken tue um dem Fisch qualen zu ersparen ... das beinhaltet im normalfall das abhaken im wasser und der überprüfung ob das tier schaden genommen hat - heute war es ein kleines rotauge was den biss auf einen recht grossen haken nicht wirklich gut überstanden hat - somit wurde es zum köderfisch nachdem es so wie es sein soll einen "klaps " auf den kopf gab und der fisch danach waidgerecht getötet wurde

ich will das feuer nicht weiter schüren und versuchen den thread weiterhin mit gewalt aktuell zu halten aber

Nach § 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

mein hobby / den Angelsport / mein Interesse erachte ich für meine Person als VERNÜNFTIGEN Grund erst recht wenn ich von mir fest und mit reinen gewissen behaupten kann das ich mich am wasser und dem tier gegenüber wie ein vernünftiger mensch verhalte ( was nicht unbedingt bei jeden angler der fall ist ) ... was mich weiterführend die frage aufwirft was ist ein VERNÜNFTIGER Grund dem Tier schmerz, leid und / oder schaden zuzufügen ? kommerz etwa ?

bitte nicht falsch verstehen - eine angeregt diskussion ist kein streit - im gegenteil, es ist eine bereicherung
 
Nach § 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.



bitte nicht falsch verstehen - eine angeregt diskussion ist kein streit - im gegenteil, es ist eine bereicherung

mal als Denkanstoß für unsere ,,generell Entnahme Verfechter''. :)

erst hier lesen: http://www.fischereiverband-saar.de/saarfische-belastet-aktuelle-verzehrempfehlung/

und nun die Frage: ist dort(da ja ein vernünftiger Grund)NICHT mehr gegeben ist,das angeln eigentlich nach Tierschutzgesetz vertretbar?

Oder nehmen wir hier die Ausrede...dass es sich ja lediglich um eine Empfehlung handelt.:)

Und schon haben wir mal eine Diskussionsgrundlage wo nicht nur der verschwindend geringe Anteil(Allergiker)betroffen ist.

Gruß Jörg
 
Hi Jörg, das ist mal wirklich eine gute Frage. Bevor wir uns ihr aber zuwenden, muß ich etwas richtigstellen:
Ich habe mit keinem Wort das Anleinen eines Wallers befürwortet, sondern habe geschrieben, daß es nicht jedermanns Sache ist. Wo es aber nicht verboten ist, da ist es legitim. Und wenn es das ist, durfte der Anler tun, was er tat. Man könnte Gründe nennen, welche für und solche, welche gegen das Anleinen sprechen. Wenn ich aber mal davon ausgehe, daß der Angler nicht verbotswidrig gehandelt hat, so sollte man erst seine Gründe kennen, warum er es tat. Aber sei es, wie es sei, der selbsternannte Tierschützer hatte jedenfalls nicht das Recht, den Waller einfach frei zu lassen. Wenn er glaubte, daß hier ein evtl. Gesetzesverstoß vorlag, so hätte er die zuständige Behörde informieren sollen. Lag aber kein Verstoß vor, hatte er ohnehin nicht das Recht. Und einen Waller dieser Größe, der sich noch dazu infolge illegalen Besatzes in einem Salmonidensee befand, wieder zurückzusetzen, ist schon mehr als fragwürdig.
Also, lieber Manni, da ich aus Deinem Post entnehme, daß Du den Waller zurückgesetzt hättest, so gebe ich Dir mal folgenden Denkanstoß: Ein Verein bewirtschaftet mit wahrscheinlich hohen Kosten u. viel persönlichem Einsatz ein Forellengewässer. Dann kommt irgendein Oberdepp, der heimlich u. ohne jede Berechtigung in dies Gewässer mehrere Welse einsetzt.
Solange sie klein sind, richten sie natürlich nicht so viel Schaden an, aber, wie man sieht, wurden sie nicht nur größer, sondern sehr groß. Da sie dort vorher nicht heimisch waren, ist es für mich völlig normal, daß man sie entnimmt, wenn man sie fängt. Das Anbinden mußte nicht sein, aber weder Du noch ich kennen die Gründe. Die aber müßte man kennen, wenn man das Verhalten des Anglers beurteilen wollte.
Gruß
Eberhard
 
nur einer hat sich bisher geäußert, die Schwierigkeit beim beantworten liegt im Aspekt der Frage an sich, mit einigen Fallstricks.

Hi Albert,

in diesem Zusammenhang finde ich auch das Schweigen beredend - grade auch das Schweigen von Mitgliedern, die sich sonst gerne äußern, wenn es um rechtliche Aspekte des Angelns geht...
Du hast natürlich Recht mit den Fallstricken. Das war pure Absicht! :grins

Gruß Thorsten
 
Hallo Thorsten

in diesem Zusammenhang finde ich auch das Schweigen beredend - grade auch das Schweigen von Mitgliedern, die sich sonst gerne äußern, wenn es um rechtliche Aspekte des Angelns geht...

Ich werde es in Zukunft vermeiden, mich zu rechtlichen Aspekten zu äußern.
Ich war mir dessen nicht bewusst, deshalb hier in einer Art „Bringeschuld“ zu stehen, wenn jemand eine Frage aufwirft.
Bisher hat außer Skandaniel und Albert noch keiner der hier vertretenden User eine Antwort auf deine Frage abgegeben.
Du hast anscheinend auch keine. Deshalb empfinde ich dein „Schweigen auch beredend“ – gerade weil Du diese Frage aufgeworfen hast.
Aber ich werde jetzt meinen Standpunkt zu Deiner „undifferenzierten“ Frage abgeben.
Undifferenziert deshalb, weil ich mir nicht sicher bin, auf was oder in welchem Zusammenhang Deine Fragestellung abzielt.

"kann man einem Menschen mit einer Lebensmittelallergie das Angeln verbieten?"

Bezieht sich diese Frage auf Skandaniel, passt sie nicht.
Er kann Fisch essen, wenn auch in der Menge und Art eingeschränkt.
Deshalb kann er auch Angeln.
Man könnte ihm höchstens die Frage stellen „Muss ich Fische beangeln, die mir gesundheitliche Probleme bereiten könnten“ und die ich deshalb eh wieder ins Wasser entlasse!
Dann würde ich „Nein“ sagen.
Zum einen, weil es für ihn gesundheitlich schlecht wäre, zum anderen könnten es unnötige Leiden, oder u.U. den sinnlosen Tod des Fisches bedeuten.
Er könnte aber an Hegefischen die diesen Namen auch verdienen, teilnehmen. Diese gibt es wirklich, der größere Teil wird als diese deklariert.

Kurze Antwort an Jörg eingeworfen.

und nun die Frage: ist dort(da ja ein vernünftiger Grund)NICHT mehr gegeben ist,das angeln eigentlich nach Tierschutzgesetz vertretbar?
Oder nehmen wir hier die Ausrede...dass es sich ja lediglich um eine Empfehlung handelt.

Ich würde diese Fische nicht essen, damit auch nicht beangeln.
Aber solange es kein Verbot gibt diese Fische zu verwerten, kann man auch das Beangeln nicht verbieten.
Millionen Leute essen Gemüse, das mit Pestiziden belastet ist. Wissen das auch.
Man kann ja keinen Menschen zu seiner eigenen gesunden Ernährung zwingen.
Deshalb sticht Dein Beispiel nicht.

Bezieht sich Deine Frage Thorsten aber auf folgenden Aspekt.

Darf jemand der keinen Fisch verwerten kann, Angeln?

Dann ist meine Meinung eben diese.
Nur Erholung, Fun haben und deshalb Fische fangen, obwohl ich im Vorfeld weiß, das ich diese eh wieder zurücksetze, wird in keiner Weise dem Schutz von Tieren (in dem Fall Fisch) gerecht.
Und bevor jetzt jemand kommt und sagt, Untermaßige, Geschonte setzt man ja auch zurück, eines.
Ich kann nicht unter Wasser sehen, um im Vorfeld zu wissen, was am Haken hängt.
Ich kann es einschränken, wenn ich es wirklich möchte. Damit einiges an „Fehlfängen“ vermeiden oder mich schnell anpassen.
Mehr aber auch nicht. Völlig ausschließen aber halt nicht.
Und weil es eben nicht möglich ist, wird dieser Fakt auch angerechnet.
Ansonsten bleibt Dir nur eines.
Eine Legalisierung von C&R bei gleichzeitiger völliger Abschaffung der Rücksichtnahme auf Belange der Tierwelt.(Unnötiges, vermeidbares Leiden)
Sollte jetzt jemand wirkliche Hegefischen in diesem Zusammenhang anprangern. Ich rede von Wirklichen.
Wir haben auch eine Hegepflicht. Mitunter lässt es sich nicht vermeiden damit auf einen Überbestand zu reagieren.
Langfristig sollte aber lieber an den Ursachen dafür gearbeitet werden, denn als eine bequeme Dauerlösung ist dieses Hegefischen auch nicht gerechtfertigt. Sehe ich zumindest so.
Ich hoffe das ist Dir Antwort genug.
Es spiegelt auch nur meine Sichtweise wieder.
 
@manni.I
erstmal wirklich,Danke.Deine Sichtweise welche du schön argumentierst,Respekt!

Nur hast du mich nicht richtig verstanden...ich wollte(und konnte garnicht)stechen.

Mein Beitrag lief lediglich darauf hinaus,mit reiner Entnahme-Philosophie,ist auf Dauer ein
angeln,nicht mehr zu rechtfertigen.

Für mich,welcher im angeln genau jene Entspannung findet wie sonst nicht,ist genau dieses, schon Legitimation genug.
Dieses mein eigenes Wohlbefinden,stelle ich über das Recht des Fisches,auf Unversehrtheit.


Gruß Jörg
 
Mich hat dieser Thread sehr beeindruckt. Die verschiedenen Ansichten, ob ich mit denen mitfühlen konnte oder nicht, fand ich sehr interessant und an manchen stellen berührend.
Irgendwer hat mal gesagt, man sollte beide Seiten miterlebt haben um sich richtig zu entscheiden.
Als ich das angeln begann, begann ich es, weil es mir Spaß machte, Abenteuer, freie natur.
jedoch nahm ich jeden fisch (solange nicht geschützt udn über schonmaß) mit und seien sie noch so klein.
Ich warft einem C&R'er sogar sinnlose tierquälerei vor.

Jedoch gab es einige Zeit später ein Ereignis was meine Ansichten von Grund auf veränderterte.
Ich war mit meiner Familie in Frankreich und nebenbei angelte ich dort ein wenig und nach einiger zeit fing ich eine kleinen (für mich damals riesigen)
karpfen von ca 8 pfund. so einen "großen" hatte ich bis dato noch nie gefangen. meine mutter kam sofort angerannt, überschüttete mich mit lob und sagte sie mache schonmal den ofen an.
ich nahm mein schlagholz und wollte den karpfen bewusstlosschlagen (um anschließen zu töten).
Doch ich konnte es nicht. Angesichts dieses wunderbaren Tieres sah ich kein "Tier" mehr in ihm sondern ein Lebewesen.
Ein wesen das ein REcht darauf hat zu leben. seitdem bin ich c&r carphunter weil mich diese lebewesen so sehr faszinieren.
einige fragen sich jetzt was diese geschichte soll.

Ich frage jetzt diejenigen die der ansicht sind, jeder fisch sollte waidgerecht getötet werden:
WARUM soll eigendlich der fisch den man egangelt hat getötet werden?
Um ihm leid zu ersparen?
Ich nehme mal ein sehr, sehr drastisches beispiel und sage ein mesch wird überfallen und die hand abgehackt.
wenn ihr diese person wärt würdet ihr wollen das man euch tötet um euch vom leid zu erlösen?
wer jetzt sagt ja, der lügt, denn jedes LEBEWESEN hat einen inneren überlebensinstinkt der ihm sagt er will leben, egal was es kostet.
genau auf diesem prinzip basiert die von mir nicht sehr geschätze filmreihe SAW (okay etwas SEHR weit hergeholt).
und diesen lebensinstink haben auch die fische.
Ich weiß nicht was für schmerzen ein fisch empfindet, wenn ihm ein haken im maul hängt, jedoch glaube ich das der fisch trotz der verletzung
und soweit es ihm möglich ist um sein leben zu kämpfen.
Ich will nicht die methode des angelns zur nahrungsbeschaffung in frage stellen, doch wenn einem nicht die möglichkeit besteht diesem fisch zu
verwerten wäre es meiner meinung nach NICHt richtig diesen fisch zu töten sondern ihn schonend wieder zurückzusetzen.


Sorry das das nicht ganz zum thema passte aber das musste mal raus.

Aber aufgrund meiner ausführungen sollte es desshalb auch nicht dem threaderöffner verboten werden zu angeln, nur weil er die fische nicht sinnlos tötet.
 
Zu den 'giftigen' Fischen in der Saar:

Die Saar ist für mich weit weg, ich habe das ganze nur am Rande verfolgt. Soweit ich es verstanden habe, ist die Belastung der Fische zwar gegeben, wenn man aber eine realistische Verzehrmenge eines Anglers zugrundelegt (wer isst schon hunderte Kilogramm Fisch/Jahr), für den einzelnen nicht wirklich gefährlich.

Wäre es anders, wären du Fische der Saar wirklich giftig (nicht im esotherischen Sinn), dann, ja, dann würde ICH dort nicht mehr angeln.
Ich fände es einfach sinnlos.

Ob dort dann ein Angelverbot verhängt werden sollte?
Ja, aus meiner Sicht eigentlich schon. Man muss natürlich nicht jeden Fisch essen den man fängt. Das würde mancher gar nicht schaffen.
Aber gar keinen gefangenen Fisch essen können? Dann sollte man das Fischen besser lassen.

Da haben uns die Jäger anscheinend wirklich was voraus.
Nach Tschernobyl waren die Sauen hoch strahlenbelastet. Mit dem Ergebnis, dass das Fleisch der Wildschweine nicht mehr verzehrt werden konnte.
Zumindest bei uns haben die Jäger dann kaum noch Wildschweine geschossen - sehr zum Ärger der Bauern, denen die Viecher dann in großer Zahl die Felder verwüstet haben.

Müssten Angler wirklich verseuchte Fische fangen? Für mich ist ein Fisch nur dann eine wertvolle Beute, wenn ich ihn bei Bedarf essen könnte.

Das hat jetzt für mich nichts mit dem Schutz des Fisches zu tun oder weil ihm dadurch Leid zugfügt würde.
Ich muss zugeben, eine saubere, unangreifbare Argumentation fällt mir heute nicht mehr dazu ein.
Ich sags mal so: Ich werfe nach Möglichkeit keine Lebensmittel weg. Und Fische zu fangen, die von vorneherein nicht essbar sind, käme dem wegwerfen von Essen nahe.

Von der VDSF-Definition, das nur ein verwerteter Fisch ein guter Fisch ist, distanziere ich mich aber ausdrücklich!

Amanita
 
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