Tierschutzgesetze -  Was passiert wenn man mit lebendigen Köderfisch angelt?

Andi93

Karpfenangler
Hallo Forengemeinde,

ein mir bekannter Raubfischangler wurde am Donnerstag von der Wasserschutzpolizei kontrolliert. Da er mit lebendigen Köderfisch geangelt hat. Dafür hat er eine Anzeige wegen Tierquälerei bekommen.

Meine Frage dazu ist: Bleibt es bei einer Anzeige oder kommt noch eine Geldstrafe dazu. Vielleicht kennt sich einer damit aus und kann meine Frage beanworten, da ich nichts genaues gefunden habe ( ich will keinesfalls mit lebendigen Köderfisch angeln, nur das dies klar ist).


Gruß
Andi
 
ich persönlich habe keine ahnung was passieren wird ! aber ich denke sie werden wenn sie mal einen erwischen ein exempel statuieren !

das heisst es wird nicht billig! und der schein ist vermutlich auch weg!

aber was soll´s selbst schuld! das ist ja nichts neues das es nicht erlaubt ist!

dann kommt immer noch dazu wie er sich gegeben hat! war er einsichtig! oder ist er patzig geworden!
 
Zuletzt bearbeitet:
ich persönlich habe keine ahnung was passieren wird ! aber ich denke sie werden wenn sie mal einen erwischen ein exempel statuieren !

das heisst es wird nicht billig! und der schein ist vermutlich auch weg!

Danke erstmal für deine Antwort. Aber wie schon gesagt weiß ich nicht, ob der Angelschein weg ist oder was es für eine Geldstrafe gibt und das würde mich interessieren.

Gruß
Andi
 
Hallo Andi,

Dein Freund hat gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstoßen. Die Anzeige geht zur Staatsanwaltschaft und dort wird entschieden, welchen konkreten Vorwurf man Deinem Freund macht. Danach richtet sich dann auch die weitere Vorgehensweise. Die §§ 17 und 18 des Tierschutzgesetzes geben den Rahmen der möglichen Bestrafung vor.

Viele Grüße

Lars
 
Danke. Aber das ist eigentlich kein Freund von mir, hab ich nur zwei oder dreimal beim angeln getroffen;-)

Gruß
Andi
 
+je nachdem wer den Typen kontrolliert: Das gesamte Gerät ist weg, weil es dann dem Verfall/Einziehung unterliegt! Also an so einen Mist wie mit lebendem Köfi angeln, sollte man noch nicht einmal denken!!!

Ich würde auch nie mit lebenden Köderfisch angeln, aber ihn war es wahrscheinlich egal, jetzt sieht er was er davon hat.

Gruß
Andi
 
Das er den Angelschein verliert glaub ich nicht--vermutlich eine Geldstrafe und das wars!!
Diese Vermutung äußer ich mal,weil wenn ich hier eine Tageskarte bei uns kaufe-steht da immer :
das jeder selbstverantwortlich ist wenn er lebende Köderfische verwendet und das es zu erhebliche Strafen kommen kann-was die Vergangengeit gezeigt hätte!!
Die Formulierung war in etwa so --nicht genau!!
Aber wenn ein Kreisfischereiverein so ein Wortlaut in seinen Erlaubnisscheine hat,glaub ich nicht das den Schein sofort verlierst!!
Kann mich auch täuschen-weiss es selber nicht genau-Fische nur mit toten Köderfisch - nur ich denke mir sonst würde gleich drinstehen--verboten!!!
 
also in frankreich ist es ja auch verboten
da sind sie ja am schlimmsten da nehmen sie dir sogar die angel sachen weg
und legen sie dem richter vor
 
Hallo Freunde,
ich will an dieser Stelle nicht den Moralapostel raushängen lassen aber es sollte doch jedem Angler mittlerweise bekannt sein, dass ein lebender Köderfisch tabu ist. Wer ihn dennoch verwendet, verstößt nicht nur gegen das Tierschutzgesetz sondern schadet auch dem Ruf der gesamten Anglerschaft. Ich denke, wir Angler stehen oft genug zu Unrecht in der öffentlichen Kritik, aber solche Dinge sind natürlich Wasser auf die Mühlen der Anglergegner. Wenn dann eine empfindliche Strafe ausgesprochen wird, bin ich dafür.
Gruß Gessi
 
mir wurde es schon von klein an beigebracht das es mit lebendigen fischen verboten ist zu angeln dazu muss ich sagen das ich nur in frankreich in seltz angel und die gesetze drüber viel stärker und härter sind aber ich versteh es auch nicht wenn er die prüfung gemascht hatte dann müsste er es wisen
wenn er den schein jetzt wegbekommt geschieht es ihm recht
 
Hallo,
selber Schuld jeder weiß das es Verboten ist.
Eine hohe Geldstrafe wäre angebracht,denn wenn es ans Geld geht ist man das nächste mal Schlauer.
Gruss Micha
 
Hi

da ich nahe im grenzbereich zu luxemburg wohne und da der lebendige köderfisch erlaubt ist . Angele ich ich des öffteren auch mit lebendigem . Aber ich finde es immer besser mit totem köderfisch zu angeln da dieser nicht unter steine und in wasserpflanzen sich verziehen kann :D
 
Mal sehen was dabei rauskommt. Denn er geht oft am See angeln und wenn er mal wieder da ist, dann kann ich ihn mal fragen.

Gruß
Andi
 
Du kannst davon ausgehen das der Fischereischein futsch geht.
Wenn der Entzug nicht von der Verwaltungsbehörde ausgesprochen wird, dann sicherlich vom Amtsgericht.
Verstöße gegen die § 17 und 18 Tierschutzgesetz können empfindlichst bestraft werden.
Geldbuße für die Köderfischnummer könnte mit Pech sicherlich so zwischen 500 und 1000 € liegen.
In besoders schweren Fällen des erwiesenen Tatbestandes der Tierquälerei auch Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren möglich.
Und Schein weg natürlich.
Bei einem kleinen Köfi braucht aber hier in Deutschland keiner Angst vor Knast haben.
Aber in vielen Ländern sind die Gesetze über Verstöße der Tierquälerei noch viel rigoroser.
Fischereirechtliche ebenso.
Gruss Armin
 
Besten Dank Norbster!:respekt

Genau so sehe ich das auch!
Ich fische fast jedes Wochenende am Lac de Madine in Frankreich, wo es nunmal erlaubt ist mit lebendem Köfi zu fischen.
Trotzdem habe und werde ich es auch nie machen!
Die Fangerfolge bleiben auch bei totem Köfi nicht aus und ein wenig Achtung vor der Kreatur Fisch sollte man schon haben...
 
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