Tierschutzgesetze -  Was passiert wenn man mit lebendigen Köderfisch angelt?

Sorry Nils.
Das sehe ich aber völlig anders.
Beim Fliegenfischen habe ich noch keine Forelle etc gehabt die eine Fliege bis in den Magen inhaliert hatte.
Noch nicht mal im Schlund.
Und mit angedrücktem Wiha. lassen sich die Fische einfach und ohne Verletzungen ernsthafter Art lösen.
Das wäre auch bei anderen Kunstködern so wenn diese nicht von den Herstellern
mit Drillingen oder Zwillingen bestückt vertrieben würden.
Den wird ein Fisch der abreißt nämlich nicht wieder so schnell los.
Und wird dran verrecken wenn der ihm das Maul/Rachen zunagelt.
Aber darum gehts hier nicht.
Die Frage war
Was passiert wenn ich mit lebendem Köderfisch angele?
Die Antwort ist:
Erst mal gar nichts bis Du Dich hoffentlich erwischen läßt.
Dann tritt ein was ich auf Seite eins im Thread bereits geschrieben habe.
Denn dies ist die Gesetzeslage.
Gruss Armin
 
Sehr richtig, Armin! Das Angeln mit lebendem Köfi fällt nicht unter das Fischereigesetz des jeweiligen Bundeslandes, sondern unter das Tierschutzgesetz und stellt deshalb keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Vergehen, also eine Straftat, dar, welche entsprechend geahndet wird.
Trotzdem halte ich auch vom Angeln mit totem Köfi nicht viel. Wie ich in meinem letzten Beitrag schrieb, werden dabei viel zu viele untermaßige Raubfische verangelt.
Beim Flugangeln mit einem Hechtstreamer ist es mir bisher ein einziges Mal passiert, daß ich einen (zum Glück gut maßigen) Hecht abschlagen mußte, weil er den Streamer voll inhaliert u. dieser sich in den Kiemen festgesetzt hatte, so daß der Fisch blutete. Aber wie gesagt, das geschah in all den Jahren ein mal.
Gruß
Eberhard
 
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