Hege/ Paternoster in Berlin & Brb?

L

lorenz1980

Gast
Hi,

verstehe ich die Landesfischereiordnung von Berlin bzw. das -gesetz von Brb richtig, dass max. drei Haken an einer Handhangel gestattet sind (solange es sich nicht um Fischfetzen oä handelt) und somit ist die Nutzung von Paternoster-Systemen mit eben drei Kunstködern erlaubt?!
 
Also ich habe bei der Prüfung gelernt das Paternoster nicht erlaubt sind. Kann sich aber in den letzten 5 Jahren geändert haben.
 
Im Hinterkopf hab ich das ja auch so, aber in den o.g. Ordnungen/ Gesetzen finde ich kein wirkliches Verbot bzw. so "versteckt", dass ich es nicht direkt ablesen kann...

Siehe LFischO Berlin:
Es ist verboten, beim Fischfang
1. mechanische und chemische Betäubungsmittel oder
2. künstliche Köder mit feststehenden Mehrfachhaken oder
3. Angelhaken mit mehr als drei Schenkeln oder
4. mehr als 3 Haken je Handangel oder
5. Pilker mit einem Gewicht von über 30 Gramm anzuwenden oder
6. hinter Fahrzeugen Angeln zu schleppen.
und
Bestandteil der Handangel muss eine Rute sein. Beim Fischen von Friedfischen mit tierischen oder pflanzlichen Ködern darf die Handangel nur einen einschenkligen Haken haben (Friedfischangel). Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder. Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen. Köderfischsenken sowie zum Fang von Raubfischen bestimmte Handangeln dürfen vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres nicht eingesetzt werden.

Heißt für mich: es sind max. 3 Haken zulässig - denn im zweiten Teil ist ja nie die Rede von Kunstködern: also Paternoster mit Maden, Würmern, KöFi etc wäre verboten...
 
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