Fischereischein -  Angelschein vom Ausland beantragen ohne Test

unbekannter Fischer

Super-Profi-Petrijünger
hallo,
ich brauch mal euren rat,
es gibt da ne "ghoststory" nachdem ein deutscher der nachweislich im ausland lebt, einen angelschein (auch wenn er nie einen hatte) in deutschland fuer ca 120 euronen bestellen kann, ohne das jeniger niemals einen angelschein hatte und auch die angelschule nicht besucht hat!?

kann mir da jemand ne klare aussage geben?:confused:
 
Kann ich mir im bürokratischen Deutschland absolut nicht vorstellen.

Wieso sollte ein Deutscher, der im Ausland lebt, anders behandelt werden, wie ein in Deutschland lebender?

Ich wär auf alle Fälle dagegen!

Schließlich haben wir im deutschen Grundgesetz einen Gleichheitsgrundsatz.

Hier in Deutschland wird man "gezwungen", sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Warum sollte das für "ausgewanderte Deutsche" nicht gelten?

Bin sehr gespannt, ob jemand genaueres weiß?!?!

Gruß, Matze
 
hallo,
ich brauch mal euren rat,
es gibt da ne "ghoststory" nachdem ein deutscher der nachweislich im ausland lebt, einen angelschein (auch wenn er nie einen hatte) in deutschland fuer ca 120 euronen bestellen kann, ohne das jeniger niemals einen angelschein hatte und auch die angelschule nicht besucht hat!?

kann mir da jemand ne klare aussage geben?:confused:

Hi Leute ,

das dürfte eigentlich schwer funktionieren , da er im Ausland lebt und zur Ausstellung eines Fischerei-/Angelscheines

-in Deutschland wohnhaft gemeldet sein muß
-ein Prüfungszeugnis vorlegen muß (Prüfung in Deutschland abgelegt )
-das ganze muß er persönlich beantragen , schriftlich /telefonisch oder wie auch immer geht nicht.

Wäre er im Ausland gemeldet , bzw hätte er doppelte Staatsbürgerschaft , hätte dort den Schein erworben , könnte er ihn gegebenenfalls , wenn er eine Prüfungsbescheinigung vorlegen kann umschreiben lassen , Schlupflöcher bietet das Fischereigesetz genügend , man müßte sich hierzu nur das "geeignetere "Bundesland aussuchen , da ja jedes Bl sein eigenes Süppchen kocht , was die Fischerei betrifft .

Fazit :

Nicht in jedem Bundesland möglich , aber evtl machbar .

mfg Jack the Knife
 
@jack,
denk mal nen schritt weiter, was ist wenn es im ausland keinen angelschein gibt? ich aber nachweislich fishingguide bin und nen angelsee habe...
 
@matze
zitat deinerseits
"Schließlich haben wir im deutschen Grundgesetz einen Gleichheitsgrundsatz."

ja aber auch nur auf dem papier, die realitaet sieht anders aus, aber ich will hier jetzt keine politische diskussion fuehren!
 
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