DAFV - Verbandsgewässer unangekündigt gesperrt wegen Veranstaltung?

CarpMoguls

- MedienMogul -
Hallo zusammen,

ich bin mit meinem Latein so langsam am Ende und wollte deswegen einfach mal die Frage ins Forum stellen:

Ist es wirklich zulässig, dass ein Gewässer zu fast jedem Wochenende vom Kreisangelverband für Veranstaltungszwecke genutzt/gesperrt wird und dazu noch nicht einmal Informationen im Voraus bekannt sind?

Hier eine kleine Erläuterung dazu:
Am Donnerstag ging es wieder einmal los für die CarpMoguls und das Ziel hieß „Snagmare“. Es war geplant eine Session vom 01.07. bis zum 05.07. zu machen und dementsprechend wurde auch das Tackle gewählt. Kaum angekommen und noch am Aufbauen, bekamen wir Besuch des Vorsitzenden der Ortsgruppe, der das Gewässer zugeteilt ist und er begrüßte uns mit den Worten „Da habt ihr aber Glück gehabt, hier sollte am Wochenende eine Kreisveranstaltung stattfinden. Sie ist aber wegen der Hitze und Gewitterwarnungen abgesagt. Wäre das so gewesen, hättet ihr morgen (also Freitag) Abend verschwunden sein müssen, da das Gewässer für diese Veranstaltung gesperrt ist!“
Wir dachten uns nichts weiter und meinten nur „Naja, Schwein gehabt.“ Und bauten weiter auf.
Freitagnachmittag traf uns der Schlag deshalb umso härter: ein Auto nach dem anderen fuhr vor und stellte sich auf das Vereinsgelände, auf dem auch ein Anglerheim steht (Grundbucheintrag läuft auf den DAV e.V.). Nach einer kurzen Zeit kam an „Sportsfreund“, wohl einer der Veranstalter, zu uns und meinte, dass die Veranstaltung doch stattfindet, wir aber auch noch bis Samstag früh bleiben könnten, da der reguläre Start erst Samstagmittag sei. Da das Gewässer jedoch sehr ruhig gelegen ist, beschlossen wir einzupacken, da es eh keinen Sinn haben würde, wenn ca. 25 Leute ein Lagerfeuer machen, grillen und sich über die 5 Bierfässer á 50 Liter hermachen. Als die Satellitenschüssel aufgebaut wurde, packten wir so schnell es geht zusammen. Beim gehen trafen wir einen weiteren Angler, der meinte, dass es ab diesem Jahr (es gab einen Pachtwechsel) Gang und Gebe sein wird, dass es an fast jedem Wochenende eine Veranstaltung an diesem Gewässer geben wird. Unsere Begeisterung kann man sich vorstellen!
Da es bereits das zweite oder dritte Mal in dieser Saison ist, dass das Gewässer gesperrt wurde und wir vertrieben wurden, stellt sich uns nun die Frage, ob das überhaupt zulässig ist. Schließlich haben auch wir Beitrag bezahlt und haben nun mal nur die Möglichkeit am Wochenende dort zu fischen.
Was sagt ihr dazu? Kennt ihr Beispiele dazu an anderen Gewässern oder vielleicht sogar Lösungen?

Einen Veranstaltungsplan habe ich heute beim zuständigen KAV angefragt und warte noch auf Antwort. Auch bitte ich Kommentare wie „Such dir ein anderes Gewässer“ zu lassen. Das Ganze ist bereits in Planung aber aus einigen Umständen wohl in dieser Saison nicht mehr realisierbar.
Bin für jeden Tipp dankbar.
 
Hallo erstmal,
das ist ja eine schöne Sauerei für Euch! Ich bin sicherlich kein Rechtsexperte, kann daher nur Anregungen zum weiteren Hinterfragen geben, ob alles seine Richtigkeit hat.
Zum einen,was sicherlich nicht gut für Euch ist, wäre der Gesichtspunkt, dass der Pächter das Recht hat, über sein Pachtgelände selbst zu bestimmen. Hier kommt es allerdings darauf an, was im Pachtvertrag drin steht ( was darf der Pächter, wie weit darf er das Angeln der Mitglieder einschränken?) und was in Euren Mitgliedsbesstimmungen drin steht (sind Eure Ansitze mit dem Pächter abzuklären oder habt uneingeschränkten Zugang zu jeder Zeit)?
Das sollte vielleicht mit zu Erwähnen sein!
Ich hoffe ich konnte Euch noch ein paar Gedankenanstösse geben, oder vielleicht schon einiges Aufklären!
Gruss Madfischi27
 
Wenn ich Dich richtig verstehe handelt es sich um ein Verbandsvertragsgewässer des DAV und Du angelst dort als Mitglied des DAV richtig?

In diesem Falle würde ich Dir empfehlen beim DAV nachzufragen, da er der Vertragspartner des Pächters ist und somit zunächst mal dem DAV die Vertragsleistung nicht entgegengebracht wird.

Wenn Du mit dem Pächter selbst einen Vertrag hättest, wie zum Beispiel eine Angelberechtigung für ein bestimmtes Gewässer in den VDSF-Gebieten wäre es vermutlich ein Vertragsbruch Dir gegenüber und Du hättest zumindest ein Recht auf Rückerstattung des geleisteten Beitrages bzw. eines Teils.
 
Nun, die genaue Aufteilung von Heim, Grundstück und Wasserfläche ist bislang noch nicht ganz klar - jedenfalls bei mir. So wie ich es bislang weiß, gehört das Grundstück und die Wasserfläche dem Kreis. Die Pflege ist der Ortsgruppe zugeschrieben und diese sind vom KAV angehalten, die Termine durchzuführen. Auf dem Grundstück steht nun aber noch das Anglerheim, welches dem DAV gehört, aber von der Ortsgruppe und dem KAV genutzt wird/werden darf.

Eine individuelle Vereinbarung mit dem KAV herrscht nicht. Dennoch habe ich die Jahreskarte für Sachsen-Anhalt erstanden und bin somit berechtigt fast jedes, und natürlich auch dieses Gewässer, zu befischen (Ausnahme sind hier natürlich Gewässer, die von den Ortsgruppen gekauft wurden - wobei "mein" Gewässer nicht dazu gehört).

Und aufgrund dieser nicht vorhandenen individuellen Regelung, bin ich mir nun eben unsicher, wie ich mich verhalten sollte/könnte/müsste.
 
Zuletzt bearbeitet:
hmm,
zahlst du eigentlich nen jahresbeitrag? wenn ja hast du wohl das recht zu fischen und keiner kann dir was...oder? vor allen dingen wenn die anderen ne sitzung machen und sich die kante geben, ohne vorherige ankuendigung!
 
Hallo zusammen

Ist garantiert nicht schön was dir da widerfahren ist. Verstehe mich jetzt bitte nicht falschwenn ich schreibe, dass der "veranstalter" die gleichen Rechte am Wasser hat wie du. Allerdings muss ich ganz klar sagen, die Art und Weise wie da gegen euch vorgegangen wurde ist schon ziemlich unterste Schublade. Ich bin ganz und gar bei dir, wenn du darauf bestehst einen Veranstaltungsplan für den Gewässerabschnitt zu erhalten.
Wenn ich dann noch bedenke, dass in unmittelbarer Nähe zu deinem Angelplatz ein Vereinsheim steht muss man schon damit rechnen, dass da auch Veranstaltungen stattfinden.
Ich würde mich direkt mit dem Verband in Verbindung, der ansässigen Ortsgruppe in Verbindung setzen, denn wenn du den Verbandsbeitrag und eine Jahreskarte für dieses Gewässer hast, hast du, meiner Meinung nach, die gleichen Rechte wie jeder andere auch.
Ich wünsche dir und deinen Kolegen viel Erfolg une einen für euch zufriedenstellenden Ausgang dieser Sache.
 
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